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und Briefkopf: Zulassungshinweise entfernen - Anwalt-Suchservice

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Euro 7,20<br />

www.anwaltsreport.de<br />

PVSt. 42666<br />

<strong>Anwalt</strong>sreport<br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Ausgabe 4/2007 August 2007<br />

Wie Banken den<br />

Rechtsmarkt einschätzen<br />

Ombudsmann für<br />

unzufriedene<br />

Mandanten<br />

gesucht<br />

Finanzen Berufsrecht Kanzleipleite<br />

Wegfall des Zweigstellenverbots<br />

<strong>und</strong> die praktischen Folgen<br />

Über die Hintergründe<br />

des juraXX-Absturzes


Mit Nagel/Gottwald<br />

finden Sie<br />

sich überall zurecht.<br />

Dieses Standardwerk hilft Ihnen auch<br />

nach neuester Rechtslage wieder,<br />

sich in allen Zivilrechtsfällen mit Auslandsberührung<br />

im Handumdrehen<br />

zurechtzufinden.<br />

Das Buch ist übersichtlich, verständlich<br />

geschrieben <strong>und</strong> hat eine<br />

klare Systematik, die sich am Ablauf<br />

des Verfahrens orientiert. Von der<br />

internationalen Zuständigkeit über<br />

die diffizilen Probleme der internationalen<br />

Rechtshilfe bis hin zum<br />

einstweiligen Rechtsschutz <strong>und</strong> zur<br />

internationalen Zwangsvollstreckung<br />

finden Sie auf sämtliche Fragen der<br />

grenzüberschreitenden Prozessführung<br />

schnell die richtige Antwort.<br />

Der Vorrang des europäischen<br />

Zivilprozessrechts <strong>und</strong> der internationalen<br />

Übereinkommen vor dem<br />

autonomen deutschen Recht kommt<br />

im Aufbau der gesamten Darstellung<br />

✘<br />

Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht<br />

Begründet von Dr. iur. Heinrich Nagel †, ab der 4. Auflage<br />

fortgeführt von Prof. Dr. Peter Gottwald. 6., neu<br />

bearbeitete Auflage 2007, 957 Seiten Lexikonformat,<br />

gbd. 129,– €. ISBN 978-3-504-47096-8<br />

Bestellschein ausfüllen <strong>und</strong> faxen (02 21) 9 37 38-9 43<br />

Ja, ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht 6. Auflage,<br />

gbd. 129,– € plus Versandkosten. ISBN 978-3-504-47096-8<br />

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Nagelneue<br />

Auflage<br />

stets klar <strong>und</strong> deutlich zum Ausdruck.<br />

Und aufgr<strong>und</strong> der detaillierten rechtsvergleichenden<br />

Hinweise auf wichtige<br />

ausländische Rechtsordnungen<br />

können Sie die Vor- <strong>und</strong> Nachteile<br />

einer Prozessführung im Inland oder<br />

Ausland in jedem Fall sachgerecht<br />

abwägen.<br />

Die Neuauflage ist r<strong>und</strong>um auf<br />

aktuellem Stand. Die europäische<br />

Vollstreckungstitel-VO, die verbesserte<br />

Eheverordnung Brüssel IIa <strong>und</strong><br />

die EG-Richtlinie für grenzüberschreitende<br />

PKH-Anträge werden<br />

ausführlich erläutert. Selbst alle EU-<br />

Verordnungen, die derzeit erst im<br />

Entwurf vorliegen, werden bereits<br />

behandelt.<br />

Nagel/Gottwald, Internationales<br />

Zivilprozessrecht. Damit finden Sie<br />

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Datum<br />

Ort<br />

Unterschrift<br />

7/07<br />


<strong>Anwalt</strong>sreport<br />

Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />

Tel. 02-21/93-73-86-01, Fax 02-21/93-73-89-61<br />

eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />

Internet: www.anwaltsreport.de<br />

Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />

Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />

Postfach 12 35, 82452 Garmisch-Partenkirchen,<br />

Am Brücklesbach 2, 82491 Grainau, Tel.: 0 88 21/9 66-75 55,<br />

Fax: 0 88 21/9 66-94 44, E-Mail: racreutz@aol.com<br />

Verlag: <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH,<br />

Postfach 51 10 26, 50946 Köln<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />

Internet: www.anwalt-suchservice.de<br />

Satz & Druck: Druckerei Fritz Kriechbaumer,<br />

Wettersteinstraße 12, 82024 Taufkirchen,<br />

Tel.: 0 89/61 29 79-0, Fax: 0 89/61 29 79-29<br />

Bildnachweise: www.photocase.com<br />

<strong>Anwalt</strong> für 4,99 €<br />

Die gute Nachricht vorweg: Boris Becker läuft wieder auf allen Sendern. Dabei geht es<br />

allerdings nicht mehr um die Tenniskünste oder die sportlichen Fachkenntnisse des dreifachen<br />

Wimbledon-Gewinners. Nein, es geht um Boris Becker als ganz normalen Verbraucher.<br />

„Ich hab da mal ne Frage.“ beginnt er das fingierte Telefonat mit einem <strong>Anwalt</strong> am anderen<br />

Ende der Leitung. Auch wenn kaum anzunehmen ist, dass die vergangenen <strong>und</strong> laufenden<br />

Rechtsstreitigkeiten eines Boris Becker von irgendeiner Rechtsschutzversicherung gedeckt<br />

sind – Boris Becker gilt als volksnah, tollpatschig bis lausbübisch <strong>und</strong> damit als extrem<br />

werbewirksam – auch für die Münchener D.A.S. Rechtsschutzversicherung.<br />

Die schlechte Nachricht: Damit die hohen Tantiemen, die Boris Becker für seinen Werbefeldzug<br />

einstreichen dürfte, wieder eingespielt werden, haut Europas Rechtsschutzversicherer<br />

Nr. 1 so richtig auf die Pauke: Für ganze 4,99 € im Monat kann man dort einen<br />

<strong>Anwalt</strong> anrufen, getreu dem Werbemotto: „Die Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen - wann<br />

immer <strong>und</strong> so oft Sie Rat brauchen“.<br />

Die D.A.S erteilt „natürlich“ selbst keinen Rechtsrat. Sie leitet die Anfrager an Vertragskanzleien<br />

im B<strong>und</strong>esgebiet weiter, so dass sie hinsichtlich des Rechtsberatungsgesetzes<br />

aus dem Schneider ist. Die 4,99 € Monatspauschale für außergerichtlichen telefonischen<br />

Verbraucher-Rechtsrat ist natürlich eine Kampfansage. Dahinter steckt das Ziel, möglichst<br />

viele Menschen einzufangen <strong>und</strong> perspektivisch von den Anwälten weg zu lotsen. Diese Kanalisierung<br />

ist für die <strong>Anwalt</strong>schaft gefährlich. Gelingt sie langfristig <strong>und</strong> auf breiter Front,<br />

kann die D.A.S. den Vertragsanwälten ihre eigenen Preise aufdrücken.<br />

In der <strong>Anwalt</strong>schaft scheint diese Strategie noch gar nicht wahrgenommen worden zu<br />

sein. Stattdessen zerfleischen sich einige Kollegen lieber in Wettbewerbsverfahren <strong>und</strong><br />

streiten um die Frage, ob ein Erstberatungsgespräch nun mindestens 9,90 € oder 20 €<br />

kosten muss. Die Gretchen-Frage der <strong>Anwalt</strong>schaft kann aber doch wirtschaftlich betrachtet<br />

nur lauten: Wie organisieren wir uns gemeinsam, um das 4,99 € Angebot der D.A.S.<br />

zu kontern?<br />

Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />

Tel.: 02-21/93-73-86-01<br />

Gültig ist die Preisliste vom 1.1.2006<br />

ISSN 1433-4453<br />

Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle<br />

Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl. Umsatzsteuer.<br />

Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der Bezug<br />

im Mitgliedspreis enthalten.<br />

Erscheinungsweise: 6 mal jährlich<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach<br />

bestem Wissen erstellt, Haftung <strong>und</strong> Gewähr müssen jedoch<br />

wegen der Komplexität <strong>und</strong> dem ständigen Wandel der<br />

Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />

Urheber- <strong>und</strong> Verlagsrechte: Die Zeitschrift <strong>und</strong> alle veröffentlichten<br />

Beiträge <strong>und</strong> Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung angenommen.<br />

Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />

Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbil-<br />

EDITORIAL<br />

IMPRESSUM<br />

dungen allein verfügen zu können <strong>und</strong> keine Rechte Dritter zu<br />

verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die einfachen<br />

Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über, jeweils auch<br />

für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />

<strong>und</strong> die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus.<br />

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch die Befugnis<br />

zur Einspeicherung in Datenbanken sowie zur weiteren<br />

Vervielfältigung <strong>und</strong> Verbreitung zu gewerblichen Zwecken<br />

im Wege fotomechanischer, elektronischer <strong>und</strong> anderer Verfahren<br />

einschließlich CD-ROM <strong>und</strong> Online-Diensten. Jede<br />

vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich zugelassene Verwertung<br />

bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags.<br />

Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung,<br />

Übersetzung, Mikroverfilmung <strong>und</strong> Einspeicherung, Verarbeitung<br />

bzw. Wiedergabe in Datenbanken oder anderen elektronischen<br />

Medien <strong>und</strong> Systemen. Fotokopien dürfen nur für den<br />

persönlichen Gebrauch hergestellt werden.


FAKTEN<br />

Kurzmeldungen<br />

Hinweis auf Abrechnung nach<br />

Streitwert<br />

Der BGH hat entschieden, dass ein Rechts-<br />

anwalt, der den Mandanten vor Übernah-<br />

me des Auftrags schuldhaft nicht darauf<br />

hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit<br />

zu erhebenden Gebühren nach dem Gegen-<br />

standswert richten, dem Mandanten zum<br />

Ersatz des hierdurch verursachten Scha-<br />

dens verpflichtet ist. Der <strong>Anwalt</strong> haftet<br />

nach den Gr<strong>und</strong>sätzen zum Verschulden bei<br />

Vertragsschluss nach § 311 Abs. 2 BGB<br />

(Az.: IX ZR 89/06).<br />

Aufklärung über Chancen <strong>und</strong><br />

Risiken<br />

Der <strong>Anwalt</strong> muss dem Mandanten keine<br />

vollständige rechtliche Analyse, sondern<br />

allein die Hinweise liefern, die ihm im Hin-<br />

blick auf die aktuelle Situation <strong>und</strong> sein<br />

konkretes Anliegen die notwendige Ent-<br />

scheidungsgr<strong>und</strong>lage vermitteln. Bei be-<br />

sonderer Eilbedürftigkeit oder bei einem<br />

Aufwand, der außer Verhältnis zum Streit-<br />

gegenstand steht, kann eine eingeschränkte<br />

Belehrung ausreichend sein, wobei sich In-<br />

halt <strong>und</strong> Umfang der Aufklärung nach den<br />

erkennbaren Interessen des Mandanten zu<br />

richten haben, urteilte der BGH (Az.: IX ZR<br />

261/03).<br />

Falsche Versprechungen<br />

unschädlich<br />

Selbst wenn Rechtsanwälte gegenüber<br />

ihren späteren Auftraggebern erklären,<br />

dass sie im Fall einer Mandatserteilung den<br />

Eintritt des erstrebten Verhandlungserfolgs<br />

garantieren, kann darin nach einem Urteil<br />

des Oberlandesgerichts Frankfurt am<br />

Main nicht ohne weiteres ein haftungsbegründendes<br />

Garantieversprechen für<br />

den Fall des Scheiterns der Verhandlungen<br />

gesehen werden. Ein Garantieversprechen<br />

setzt voraus, dass der <strong>Anwalt</strong> auf jeden<br />

Fall für den Schaden bei Nichteintritt des<br />

Erfolgs einstehen will (Az.: 19 U 175/06).<br />

Rechtsreferendare haben<br />

Anspruch auf Trennungsgeld<br />

Rechtsreferendare haben auch dann Anspruch<br />

auf Trennungsgeld, wenn sie ledig<br />

<strong>und</strong> ohne eigene Wohnung sind. Das entschied<br />

kürzlich das Verwaltungsgericht<br />

Koblenz (Az.: 6 K 1626/06).<br />

anwaltsreport 4 / 2007<br />

Vergütung an Referendare ist<br />

sozialversicherungspflichtig!<br />

Durch eine Betriebsprüfung in einer<br />

Hamburger <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

<strong>und</strong> daraus folgend einer Betriebsprüfung<br />

bei der Personalstelle<br />

für Referendare beim Hanseatischen<br />

Oberlandesgericht ist das Thema der<br />

Sozialversicherungspflicht von an<br />

Stationsreferendare gezahlter zusätzlicher<br />

Vergütung akut geworden. In<br />

dem Ausgangsfall hat eine <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />

an einen Stationsreferendar<br />

zusätzlich zur von der Freien <strong>und</strong><br />

Hansestadt Hamburg gezahlten Unterhaltsbeihilfe<br />

eine weitere Vergütung<br />

gezahlt. Hierauf wurden jedoch<br />

Sozialversicherungsbeiträge nicht ab­<br />

Ab sofort: Ratenzahlung für Mandanten<br />

Die Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechungsstelle<br />

AG (AnwVS) bietet<br />

ein besonders günstiges Finanzierungsmodell<br />

für Mandanten an. Ab sofort<br />

können sie die <strong>Anwalt</strong>skosten<br />

bequem in Raten abbezahlen. Die<br />

Kanzleien können ihren Mandanten<br />

damit einen besonderen Service bieten.<br />

Sie haben sogar die Möglichkeit,<br />

einen effektiven Jahreszins von<br />

0,0 % einzuräumen. Die Finanzierung<br />

durch AnwVS ist ab einer Summe<br />

von 250 € möglich. Bei bis zu<br />

36 Monatsraten ab 20 € beträgt der<br />

effektive Jahreszins für den Mandanten<br />

lediglich 8,9 %, ohne jegli­<br />

geführt. Dieser Sachverhalt wurde<br />

von der Rentenversicherung B<strong>und</strong> im<br />

Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet.<br />

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer<br />

Hamburg hat daraufhin<br />

eine gutachterliche Prüfung in<br />

Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis<br />

geführt hat, dass die zusätzlich<br />

neben der Unterhaltsbeihilfe seitens<br />

einiger <strong>Anwalt</strong>skanzleien gezahlte<br />

Vergütung an Referendare der Sozialversicherungspflicht<br />

jedenfalls in der<br />

Kranken­, Pflege­ <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung<br />

unterliegt. Ob darüber<br />

hinaus auch Rentenversicherungspflicht<br />

besteht, ist umstritten.<br />

Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts<br />

Wird die Zulassung eines Rechtsanwalts<br />

zur Rechtsanwaltschaft<br />

widerrufen <strong>und</strong> die sofortige Vollziehung<br />

der Verfügung im überwiegenden<br />

öffentlichen Interesse angeordnet,<br />

kommt dem die Wirkung<br />

eines vorläufigen Berufsverbots zu<br />

(§§ 16, 155 BRAO). Der Rechtsanwalt<br />

ist dann nicht mehr Bevollmächtigter,<br />

dessen Verschulden der<br />

Partei gemäß § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung<br />

zugerechnet wird. Auf<br />

die Gründe für das Berufsausübungsverbot<br />

kommt es nicht an. Das hat<br />

das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht entschieden<br />

(Az.: 5 AZR 848/06). Im Streitfall<br />

hatte die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf<br />

den Widerruf der Zulassung<br />

des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts<br />

verfügt, nachdem diesem ein<br />

klageabweisendes Urteil des Arbeitsgerichts<br />

zugestellt worden war. Der<br />

Kläger erfuhr hiervon erst nach Ablauf<br />

der Berufungsfrist. Das Landesarbeitsgericht<br />

hat die verspätet eingelegte<br />

Berufung unter Zurückweisung<br />

des Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig<br />

verworfen. Demgegenüber<br />

hat das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht die Zulässigkeit<br />

der Berufung bejaht. Ein<br />

Verschulden des Rechtsanwalts könne<br />

dem Mandanten nach Verhängung<br />

des Berufsverbots nicht mehr zugerechnet<br />

werden <strong>und</strong> der Kläger habe<br />

die Fristversäumung auch nicht selbst<br />

verschuldet.<br />

che Bearbeitungsgebühr. Die AnwVS<br />

bietet den Kanzleien zusätzlich einen<br />

weiteren Service an: Ausgewählten<br />

Mandanten kann der <strong>Anwalt</strong><br />

eine Finanzierung von 0,0 % bei bis<br />

zu sechs Monaten Laufzeit <strong>und</strong> nur<br />

2,9 % Zinsen bei zwölf Monaten<br />

Laufzeit gewähren.<br />

„Mit dem Angebot einer Ratenzahlung<br />

wird anwaltliche Beratung letztlich<br />

attraktiver <strong>und</strong> erschwinglicher.<br />

Vor allem aber kann die Aussicht auf<br />

Ratenzahlung die Schwellenangst<br />

neuer Klienten vor den Kosten abbauen,“<br />

sagt Rechtsanwalt Sven Ries,<br />

Vorstandsmitglied der AnwVS.


Einbeziehung von <strong>Anwalt</strong>s- <strong>und</strong> Gerichtskosten<br />

in Kfz-Haftpflichtversicherung?<br />

Im Rahmen ihres am 25. Juni 2007<br />

veröffentlichten Berichts über die<br />

4. Kfz­Haftpflicht­Richtlinie befasste<br />

sich die Europäische Kommission<br />

auch mit der Anregung des Europäischen<br />

Parlaments aus der 2. Lesung<br />

der 5. Kfz­Haftpflicht­Richtlinie, alle<br />

<strong>Anwalt</strong>s­ <strong>und</strong> Gerichtskosten verbindlich<br />

in den Deckungsumfang der<br />

Kfz­Haftpflichtversicherung einzubeziehen.<br />

Wie die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />

berichtet, neigt die Kommission<br />

zu der Ansicht, dass eine solche<br />

Jeder fünfte Rechtsanwalt ist Fachanwalt<br />

Auch im vergangenen Jahr ist die<br />

Zahl der Fachanwälte gegenüber<br />

dem Vorjahr erneut angestiegen. Zum<br />

1.1.2007 gab es in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

insgesamt 27.953 Fachanwälte. Das<br />

entspricht einer Quote von fast 20 %<br />

<strong>und</strong> einem Zuwachs gegenüber 8000 dem<br />

Vorjahr von 3,03 %.<br />

Insgesamt gibt es derzeit 18 7000 Rechtsgebiete,<br />

auf denen Rechtsanwälte einen<br />

Fachanwaltstitel erwerben 6000 können.<br />

Am begehrtesten ist dabei das<br />

Arbeitsrecht mit insgesamt 7.047<br />

5000<br />

Fachanwälten, dicht gefolgt vom Familienrecht<br />

mit 6.935 Fachanwälten.<br />

4000<br />

Den erst Ende des vergangenen Jahres<br />

eingeführten Fachanwaltstitel für<br />

3000<br />

das Urheber­ <strong>und</strong> Medienrecht hatten<br />

zu Beginn des Jahres bereits 9<br />

2000<br />

Rechtsanwälte erworben, der ebenfalls<br />

neue Fachanwalt für Informati­<br />

1000<br />

onstechnologierecht wurde bereits 11<br />

Mal verliehen. Die Satzungsversamm­<br />

Impressum <strong>und</strong> <strong>Briefkopf</strong>: <strong>Zulassungshinweise</strong> <strong>entfernen</strong><br />

Durch das Gesetz zur Stärkung der<br />

Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft<br />

entfällt das bislang in § 18<br />

BRAO normierte Lokalisationsprinzip.<br />

Auch das Antragserfordernis <strong>und</strong><br />

die fünfjährige Wartezeit für die Zulassung<br />

bei einem Oberlandesgericht<br />

(§ 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) werden aufgehoben.<br />

Infolge dessen sind künftig<br />

alle Anwälte vor sämtlichen deutschen<br />

Gerichten – vorbehaltlich des<br />

B<strong>und</strong>esgerichtshofs in Zivilsachen –<br />

kraft ihrer Zulassung zur Rechtsan­<br />

0<br />

Jahr<br />

1960<br />

Einbeziehung keine eindeutigen<br />

Vorteile bietet: Zum einen hätten die<br />

Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die<br />

Notwendigkeit der Erstattung von<br />

<strong>Anwalt</strong>s­ <strong>und</strong> Gerichtskosten nach<br />

ihren nationalen Vorschriften auszulegen<br />

<strong>und</strong> die Praxis beizubehalten.<br />

Wegen der divergierenden<br />

Schadensersatzregelungen in den nationalen<br />

Rechtsordnungen sei die<br />

Schaffung eines einheitlichen Systems<br />

sehr unwahrscheinlich. Zum<br />

anderen sei in den (wenigen) Mit­<br />

lung hat am 11.6.2007 den nunmehr<br />

19. Fachanwaltstitel beschlossen.<br />

Künftig können Rechtsanwälte so<br />

auch ihre besonderen Kenntnisse im<br />

Bank­ <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht nachweisen.<br />

Die Beschlüsse der Satzungs­<br />

8000<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

Jahr<br />

1960<br />

1970<br />

1980<br />

1989<br />

1990<br />

1970<br />

1980<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1991<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

Entwicklung der Fachanwaltszahlen seit 1960<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

Entwicklung der Fachanwaltszahlen seit 1960<br />

1996<br />

1997<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

waltschaft postulationsfähig. Der<br />

Vorstand der RAK Berlin hat sich zu<br />

diesem Gesetz bereits geäußert <strong>und</strong><br />

weist darauf hin, dass die Neuregelung<br />

auch praktische Konsequenzen<br />

für die Gestaltung der Kanzleibriefbögen<br />

hat. Namentlich die Hinweise<br />

auf eine Zulassung bei bestimmten<br />

Gerichten („zugelassen bei dem<br />

Amts­ <strong>und</strong> Landgericht Köln”, „auch<br />

zugelassen bei dem Oberlandesgericht<br />

Köln” etc.) sind ab dem 1.6.2007<br />

sachlich falsch. Der Kammervorstand<br />

FAKTEN<br />

gliedstaaten, in denen bisher keine<br />

oder nur eine begrenzte Erstattung<br />

der Kosten vorgesehen sei, mit<br />

einem Versicherungsprämienanstieg<br />

zu rechnen. Letztlich seien in den<br />

meisten Mitgliedstaaten auch freiwillige<br />

Rechtsschutzversicherungen<br />

verfügbar, die es dem Geschädigten<br />

ermöglichten, seine <strong>Anwalt</strong>s­ <strong>und</strong> Gerichtskosten<br />

unabhängig vom für den<br />

Unfall geltenden Recht erstattet zu<br />

bekommen.<br />

versammlung bedürfen noch der<br />

Zustimmung des B<strong>und</strong>esjustizministeriums.<br />

Mit den ersten Fachanwälten<br />

für Bank­ <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht ist<br />

etwa ab Ende 2007 zu rechnen.<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

Fachanwälte für Steuerrecht<br />

Fachanwälte für Verwaltungsrecht<br />

Fachanwälte für Steuerrecht<br />

Fachanwälte für Strafrecht<br />

Fachanwälte für Verwaltungsrecht<br />

Fachanwälte für Familienrecht<br />

Fachanwälte für Strafrecht<br />

Fachanwälte für Familienrecht für Arbeitsrecht<br />

Fachanwälte für Arbeitsrecht für Sozialrecht<br />

Fachanwälte für Sozialrecht<br />

Fachanwälte für Versicherungsrecht<br />

Fachanwälte für Versicherungsrecht<br />

Fachanwälte für Insolvenzrecht<br />

Fachanwälte für Insolvenzrecht<br />

Fachanwälte für Medizinrecht für Medizinrecht<br />

Fachanwälte für Miet- für <strong>und</strong> Miet- Wohnungseigentumsrecht<br />

<strong>und</strong> Wohnungseigentumsrecht<br />

Fachnwälte für Verkehrsrecht<br />

Fachnwälte für Verkehrsrecht<br />

Fachanwälte für Bau- <strong>und</strong> Architektenrecht<br />

Fachanwälte für Bau- <strong>und</strong> Architektenrecht<br />

Fachanwälte für Erbrecht<br />

Fachanwälte für Transport- für Erbrecht <strong>und</strong> Speditionsrecht<br />

Fachanwälte für gewerblichen für Transport- Rechtsschutz <strong>und</strong> Speditionsrecht<br />

FAchanwälte für Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz<br />

Fachanwälte für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht<br />

FAchanwälte für Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />

Fachanwälte für Informationstechnologie<br />

Fachanwälte für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht<br />

Fachanwälte für Informationstechnologie<br />

hat insoweit beschlossen, jedenfalls in<br />

den ersten Monaten keine förmlichen<br />

Sanktionen gegen Kammermitglieder<br />

zu verhängen, die ihre <strong>Zulassungshinweise</strong><br />

ab dem 1.6.2007 fortführen. Er<br />

rät dennoch allen betroffenen Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen dringend, die<br />

<strong>Zulassungshinweise</strong> auf ihren Briefbögen<br />

zu <strong>entfernen</strong>. Denn diese Hinweise<br />

sind künftig wettbewerbswidrig<br />

<strong>und</strong> können zu einer wettbewerbsrechtlichen<br />

Abmahnung durch Dritte<br />

führen.<br />

4 / 2007 anwaltsreport


THEMA<br />

Denn die Hauptversammlung der<br />

BRAK hat im April 2007 über die<br />

Einführung eines Ombudsmanns beraten.<br />

Warum die Kammern darüber<br />

derzeit nachdenken, erläutert Rechtsanwalt<br />

Frank E.R. Diem, Präsident<br />

der Rechtsanwaltskammer Stuttgart:<br />

„Seitens der Europäischen Union<br />

<strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esjustizministeriums<br />

wird bemängelt, dass die Rechtsanwaltskammern<br />

bei Beschwerden von<br />

Mandanten (<strong>und</strong> Bürgern) gegen<br />

Rechtsanwälte nicht genügend „ver­<br />

anwaltsreport 4 / 2007<br />

braucherfre<strong>und</strong>lich“ handeln würden.<br />

Deshalb werden derzeit von der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />

<strong>und</strong> den<br />

Regionalkammern Reformmodelle<br />

diskutiert. Es geht dabei um Änderungen<br />

im Kontext der anstehenden<br />

Reform der BRAO. Abschließende<br />

Regelungen gibt es noch nicht. Die<br />

Gespräche werden unter den Beteiligten<br />

offen <strong>und</strong> ohne Druck geführt.<br />

Auf der nächsten Hauptversammlung<br />

der BRAK im September 2007 wird<br />

das Thema Ombudsmann erneut dis­<br />

Mandanten mehr<br />

Gehör verschaffen<br />

Die Versicherungswirtschaft hat ihn ebenso wie die Bankenbranche <strong>und</strong> zahlreiche andere Wirtschaftssektoren<br />

– einen Ombudsmann, der Beschwerden unzufriedener K<strong>und</strong>en aufnimmt <strong>und</strong> möglichst unbürokratisch<br />

eine gütliche Einigung herbeiführt. Bei den Ärzten gibt es Schlichtungs- <strong>und</strong> Gutachterstellen,<br />

die immerhin in 30 Prozent der Fälle Fehler ihrer Berufsangehörigen aufdecken <strong>und</strong> damit die<br />

Krähentheorie widerlegen. Und die Anwälte? Auch hier haben einzelne Kammern Schiedsstellen geschaffen,<br />

die Streit um das liebe Geld zwischen Anwälten <strong>und</strong> ihren Mandanten gütlich bereinigen<br />

sollen. Aber deren Kompetenzen sind begrenzt. Und die Teilnahme an entsprechenden Vermittlungsbemühungen<br />

ist für den jeweiligen <strong>Anwalt</strong> nicht verpflichtend. Doch das soll sich ändern.<br />

kutiert werden“, berichtet Diem dem<br />

<strong>Anwalt</strong>sreport.<br />

Tausende Beschwerden<br />

jährlich<br />

Dass bei 140.000 Anwältinnen <strong>und</strong><br />

Anwälten nicht alles r<strong>und</strong> laufen<br />

kann, ist klar. Das weiß auch Rechtsanwalt<br />

Dr. Hubert van Bühren, Präsident<br />

der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln: „Bei den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern<br />

gehen jährlich Tau­


sende von Mandantenbeschwerden<br />

ein. Allein bei der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln sind es jährlich über 2.000<br />

Eingänge. Im Vordergr<strong>und</strong> der Beschwerden<br />

steht oftmals der Vorwurf,<br />

der <strong>Anwalt</strong> habe seine Leistungen<br />

schlecht oder nur zögerlich erbracht<br />

oder er habe eine unverständliche<br />

bzw. überhöhte Gebührenrechnung<br />

erstellt. Bislang haben die Vorstände<br />

der Rechtsanwaltskammern solche<br />

Beschwerden regelmäßig mit der Begründung<br />

zurückgewiesen, es handele<br />

sich um rein zivilrechtliche Sachverhalte,<br />

deren Überprüfung den ordentlichen<br />

Gerichten vorbehalten sei.<br />

Diese Mitteilung wurde – <strong>und</strong> wird –<br />

von den Verbrauchern als unbefriedigend<br />

empf<strong>und</strong>en. Folgebeschwerden<br />

von betroffenen Beschwerdeführern,<br />

die sich von der Kammer „abgewimmelt“<br />

fühlen <strong>und</strong> die der Krähentheorie<br />

das Wort reden, sind an der Tagesordnung.<br />

Hier soll der Ombudsmann<br />

Abhilfe schaffen“, sagt van Bühren,<br />

der aber gleichzeitig auch betont, dass<br />

sich die Beschwerden im Verhältnis<br />

zu der immens hohen Zahl der Fälle,<br />

die die über 140.000 Anwälte jährlich<br />

bearbeiten, auf einem sehr niedrigen<br />

Niveau bewegen (siehe auch „Nachgefragt“,<br />

Seite 9).<br />

Drei unterschiedliche<br />

Konfliktherde<br />

Unzufriedene Mandanten wenden<br />

sich hauptsächlich aus drei Gründen<br />

an die regionalen Kammern. Sie<br />

sind entweder mit der Vergütungshöhe<br />

oder der erbrachten Dienstleistung<br />

des <strong>Anwalt</strong>s nicht einverstanden.<br />

Oder sie werfen dem <strong>Anwalt</strong><br />

gar Berufsrechtsverstöße vor. Ob <strong>und</strong><br />

wie die Kammer auf den Vorwurf einer<br />

Berufsrechtsverletzung reagiert,<br />

teilt sie dem Mandanten bislang allerdings<br />

nicht mit, weil sie das wegen<br />

ihrer Verschwiegenheitspflicht nach<br />

§ 76 BRAO schlicht nicht darf. Und<br />

auch Aussagen über zivilrechtliche<br />

<strong>und</strong> gebührenrechtliche Streitpunkte<br />

sind den Kammern mangels gesetzlicher<br />

Kompetenz untersagt. „Konkret<br />

bedeutet dies, dass die Rechtsanwaltskammer<br />

den Mandanten,<br />

der sich enttäuscht von seinem bisherigen<br />

<strong>Anwalt</strong> abgewendet hat, auf<br />

einen anderen Vertreter unserer Profession<br />

verweist, in die der Mandant<br />

zuvor gerade sein Vertrauen verloren<br />

hat“, konkretisiert der Düsseldorfer<br />

Kammerpräsident Alfred Ulrich<br />

in einem Editorial an die Kammermitglieder<br />

das Dilemma. Zumindest<br />

sind die Kammern seit Inkrafttreten<br />

des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung<br />

der Rechtsanwaltschaft<br />

gem. § 51 Abs. 6 Satz 2 BRAO nunmehr<br />

befugt, Dritten zur Geltendmachung<br />

von Schadensersatzansprüchen<br />

Auskunft über den Namen, die<br />

Adresse sowie die Haftpflicht­Versicherungsnummer<br />

eines Mitglieds zu<br />

erteilen, sofern dieses kein überwiegendes<br />

schutzwürdiges Interesse an<br />

der Nichterteilung der Auskunft hat.<br />

Schlichtung bisher nur in Gebührenfragen<br />

Allerdings waren die Kammern bisher<br />

schon bemüht, zumindest Vergütungsstreitigkeiten<br />

zwischen <strong>Anwalt</strong><br />

<strong>und</strong> Mandant zu schlichten.<br />

Möglich macht das § 73 Abs. 2 Nr. 3<br />

BRAO. Rechtsanwalt Diem bestätigt:<br />

THEMA<br />

„Für Gebührenbeschwerden haben<br />

die Rechtsanwaltskammer Stuttgart<br />

<strong>und</strong> andere Rechtsanwaltskammern<br />

Schiedsverfahren eingerichtet. Diese<br />

laufen unproblematisch“. Allerdings<br />

beruht dieses Verfahren auf Freiwilligkeit.<br />

Und hier soll es in zahlreichen<br />

Fällen an der Mitwirkungsbereitschaft<br />

der Anwälte fehlen. Sie verklagen lieber<br />

ihre Mandanten, wenn die nicht<br />

zahlen. Der Kammer bleibt dann nur<br />

noch die Rolle des Gutachters. Deshalb<br />

besteht unter den Rechtsanwaltskammern<br />

auch weitestgehende<br />

Einigkeit darüber, dass das Beschwerdemanagementverbesserungswürdig<br />

ist. Konsens gibt es auch darüber,<br />

dass die Einrichtung einer Ombudsstelle<br />

ein geeignetes Mittel sein kann,<br />

den Verbraucherschutzgedanken zu<br />

fördern. Welche Entscheidungsbefug­<br />

Der Ombudsmann darf kein Kammerfunktionär sein, fordert Rechtsanwalt Frank E. R. Diem<br />

4 / 2007 anwaltsreport


THEMA<br />

nisse der Ombudsmann aber letztlich<br />

bekommen <strong>und</strong> ob es einen oder<br />

mehrere regionale Ombudsmänner<br />

geben soll – darüber wird unter den<br />

Kammern derzeit noch ergebnisoffen<br />

diskutiert.<br />

RAK Köln startet<br />

Ombudsmann-Projekt<br />

Einigen Kammern scheint das allerdings<br />

zu lange zu dauern. So hat die<br />

Kammer Köln seit dem 1.7.2007 eine<br />

eigene Schlichtungsabteilung eingerichtet<br />

<strong>und</strong> zunächst ihren Kammerpräsidenten<br />

van Bühren zum<br />

Ombudsmann bestellt, der eine<br />

Schlichtung für Rechtsanwälte <strong>und</strong><br />

ihre Mandanten in zivil­ <strong>und</strong> gebührenrechtlichen<br />

Streitigkeiten auf freiwilliger<br />

Basis herbeiführen soll.<br />

Und in Berlin bietet die dortige Kammer<br />

seit der zweiten Jahreshälfte jeweils<br />

dienstags zwischen 14 <strong>und</strong> 16<br />

Uhr eine Bürgersprechst<strong>und</strong>e an. Diese<br />

soll dazu dienen, dass sich die<br />

Bürger unmittelbar <strong>und</strong> persönlich<br />

über den Gang <strong>und</strong> den Verlauf etwaiger<br />

Beschwerdeverfahren erk<strong>und</strong>igen<br />

können. „Wir wollen mit der<br />

Bürgersprechst<strong>und</strong>e mehr Transparenz<br />

für die Verbraucher schaffen“,<br />

sagt Dr. Margarete v. Galen, die Kammerpräsidentin.<br />

„Die Verbraucher<br />

können die Sprechst<strong>und</strong>e auch dafür<br />

nutzen, eine Beschwerde mündlich<br />

vorzutragen <strong>und</strong> auf der Geschäftsstelle<br />

schriftlich protokollieren zu lassen.“<br />

Ausdrücklich weist die Kammer<br />

Berlin in der dazu herausgegebenen<br />

Pressemitteilung darauf hin, dass die<br />

Beschwerdeverfahren nicht dazu dienen,<br />

Schadensersatzansprüche gegenüber<br />

einem Rechtsanwalt durchzusetzen.<br />

„Der Rechtsanwaltskammer ist<br />

es sogar untersagt, auf diesem Gebiet<br />

Rechtsberatung zu leisten“, so die klare<br />

Botschaft an die Verbraucher.<br />

Starker oder schwacher<br />

Ombudsmann?<br />

So sehr auch das Bemühen der Kammern<br />

zu loben ist, ganz offen <strong>und</strong> unverkrampft<br />

auf die Verbraucher zuzugehen<br />

– enttäuschte Mandanten,<br />

zumal solche, die sich zu Recht beschweren,<br />

werden sich erst dann mit<br />

der <strong>Anwalt</strong>schaft als Profession versöhnen<br />

können, wenn eine echte Ergebniskorrektur<br />

stattfindet. Doch soll<br />

der Ombudsmann darüber verbindlich<br />

für die Parteien <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

auch für die Berufshaftpflichtversicherung<br />

entscheiden können?<br />

Muss es eine Wertgrenze geben, bis<br />

anwaltsreport 4 / 2007<br />

zu der der Ombudsmann zuständig<br />

ist? Oder soll der Schlichtungsvorschlag<br />

des Ombudsmanns nur in eine<br />

Empfehlung münden, an die sich die<br />

Parteien halten können oder auch<br />

nicht? Des weiteren müssen die Kammern<br />

sich darüber im Klaren werden,<br />

welche persönlichen Voraussetzungen<br />

der Ombudsmann erfüllen muss, um<br />

dieses verantwortungsvolle Amt zu<br />

bekleiden. „Sicherlich kann man sagen,<br />

dass der Ombudsmann Volljurist<br />

sein soll <strong>und</strong> nicht „Kammerfunktionär“<br />

sein darf“, beschreibt <strong>Anwalt</strong><br />

Diem das Anforderungsprofil. „Die<br />

immer wieder gehandelte Idee, man<br />

solle einen völlig unabhängigen (also<br />

auch akademisch aus einer anderen<br />

als der juristischen Disziplin entstammenden)<br />

Ombudsmann wählen, halte<br />

ich weder für sinnvoll, noch für vermittelbar.<br />

Prof<strong>und</strong>es Verfahrens­ <strong>und</strong><br />

Fachwissen ist wohl unerlässlich, um<br />

(mit vertretbarem Aufwand) nachvollziehbare<br />

Vorschläge herbeiführen<br />

zu können“, ist Diem überzeugt. Gerade<br />

weil der Ombudsmann aber kein<br />

„Kammerfunktionär“ sein soll, müsste<br />

dessen Position <strong>und</strong> Kompetenz<br />

wie auch der Ablauf des Verfahrens in<br />

der BRAO geregelt werden.<br />

Druck aus dem Ausland<br />

„Office of legal complaints“ heißt<br />

das Beschwerdeinstanz­Monster, das<br />

in England <strong>und</strong> Wales in einen Gesetzesentwurf<br />

gepackt wurde <strong>und</strong> jeden<br />

deutschen <strong>Anwalt</strong> in Angst <strong>und</strong><br />

Schrecken versetzen muss. „Diese<br />

Einrichtung soll mit Personen besetzt<br />

sein, die weder Anwälte sind noch<br />

waren. Sie soll über Klagen betreffend<br />

Schlechtleistung von Anwälten befinden,<br />

wobei neben einer Honorarreduzierung<br />

eine Ersatzleistung bis zu<br />

20.000 englische Pf<strong>und</strong> angeordnet<br />

werden kann. Bei Annahme dieser<br />

Entscheidung durch den Beschwerdeführer<br />

soll es kein Rechtsmittel für<br />

den betreffenden <strong>Anwalt</strong> geben“, beschreibt<br />

Rechtsanwalt Ulrich von der<br />

Kammer Düsseldorf das Insel­Szenario.<br />

Dass dieser Trend auch zu uns<br />

herüberschwappt, halten Berufsrechtsexperten<br />

aber eher für unwahrscheinlich.<br />

„Das glaube ich nicht“,<br />

sagt etwa Hubert van Bühren im <strong>Anwalt</strong>sreport­Interview.<br />

„Bislang ist es<br />

umgekehrt so, dass die anwaltlichen<br />

Berufsverbände Druck auf die Politik<br />

ausüben müssen, um durch eine Gesetzesänderung<br />

einen Ombudsmann<br />

mit allen notwendigen Kompetenzen<br />

zu schaffen. Zwar hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />

der Justiz im vergangenen<br />

Jahr bei den Rechtsanwaltskammern<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der dortigen Schlichtungsaktivitäten<br />

abgefragt; ursächlich<br />

für dieses Interesse war indes eine Petition<br />

nach Artikel 17 GG, die es zu<br />

bescheiden galt“, so van Bühren. Und<br />

Kollege Diem verweist darauf, dass<br />

„die englische Situation mit der unseren<br />

nicht vergleichbar ist. Und wir<br />

werden dafür arbeiten, dass sie dies<br />

auch nicht wird“.<br />

Ausblick<br />

Dass der Ombudsmann für Mandanten<br />

noch während dieser Legislaturperiode<br />

kommt, ist eher<br />

unwahrscheinlich. Für die <strong>Anwalt</strong>sfunktionäre<br />

bleibt aber die Aufgabe,<br />

ein möglichst einheitliches Ombudsmann­Modell<br />

auf den Weg zu bringen,<br />

um dieses dann auch glaubwürdig<br />

gegenüber der Politik verkaufen<br />

zu können. Diese politische Eigeninitiative<br />

braucht es, wenn man das Ombudsverfahren<br />

wirklich effektiv ausgestalten<br />

will. Der Rahmen des § 73<br />

BRAO reicht dafür jedenfalls nicht<br />

aus. In absoluten Zahlen gesehen<br />

kommt die <strong>Anwalt</strong>schaft in den Augen<br />

der Mandanten sehr gut weg. Das<br />

hat erst kürzlich eine Befragung des<br />

Soldan Instituts für <strong>Anwalt</strong>smanagement<br />

in Essen gezeigt. Wie schnell<br />

aber eine ganze Branche durch Missmanagement<br />

Einzelner in die Schlagzeilen<br />

geraten kann, mussten die<br />

Wirtschaftsprüfer leidvoll erfahren.<br />

Die <strong>Anwalt</strong>schaft dürfte also gut beraten<br />

sein, ihr Beschwerdemanagement<br />

zu optimieren, um sich nicht von einzelnen<br />

schwarzen Schafen infizieren<br />

zu lassen. Mandantengelder veruntreuende<br />

Anwälte oder auch Preistreiber<br />

gehören in Quarantäne. Und<br />

davon betroffenen Mandanten muss<br />

schnell geholfen werden, mag deren<br />

Zahl auch noch so gering sein. Diesen<br />

auch ethisch­moralischen Anspruch<br />

muss die <strong>Anwalt</strong>schaft einfach erfüllen,<br />

weil sie ansonsten in ihrem täglichen<br />

Kampf ums Recht <strong>und</strong> um die<br />

Einzelfallgerechtigkeit urplötzlich geschwächt<br />

werden könnte. Spätestens<br />

dann nämlich, wenn sich die Medien<br />

exemplarischer Einzelfälle annähmen<br />

<strong>und</strong> daraus Pauschalurteile ableiteten.<br />

Dann bleibt nur noch die Reaktion.<br />

Aktives <strong>und</strong> vorausschauendes Handeln<br />

vermeidet dagegen von Vornherein<br />

den medialen Supergau.


Gibt es überhaupt Statistiken, die<br />

aufzeigen, wie viel Prozent der Mandanten<br />

ihren Anwälten eine Schlechtleistung<br />

vorwerfen?<br />

van Bühren: Eine solche Statistik<br />

ist mir nicht bekannt. Das Essener<br />

Soldan Institut für <strong>Anwalt</strong>smanagement<br />

hat jedoch auf dem diesjährigen<br />

<strong>Anwalt</strong>stag in Mannheim die<br />

Ergebnisse einer neuen Imagestudie<br />

vorgestellt, die im Rahmen einer repräsentativen<br />

Bevölkerungsumfrage<br />

durch das Meinungsforschungsinstitut<br />

Forsa durchgeführt wurde. Nach<br />

dieser Studie erhalten die Rechtsanwältinnen<br />

<strong>und</strong> Rechtsanwälte von<br />

ihren Mandanten gute Noten. 80<br />

% waren mit dem Ergebnis ihres<br />

<strong>Anwalt</strong>s zufrieden; die Zufriedenheit<br />

mit der Lösung des jeweiligen<br />

Rechtsproblems lag bei 71 %. Gemessen<br />

an der Zahl der Mandate, die<br />

die ca. 145.000 Rechtsanwältinnen<br />

<strong>und</strong> Rechtsanwälte in Deutschland<br />

jährlich bearbeitet, dürfte die Quote<br />

der anwaltlichen Schlechtleistung<br />

daher sehr gering sein.<br />

Bei den Ärzten gibt es ja die Schlichtungs-<br />

<strong>und</strong> Gutachterstellen. Dort<br />

bekommen die Patienten in etwa<br />

30 % der Fälle schwarz auf weiß<br />

mitgeteilt, dass der betreffende Arzt<br />

gepfuscht hat. Wäre so etwas für die<br />

Anwälte auch denkbar?<br />

van Bühren: Selbstverständlich.<br />

Wenn sich ein Rechtsanwalt auf<br />

ein Schlichtungsverfahren mit seinem<br />

Mandanten einlässt, muss er<br />

im Ergebnis auch mit der Feststellung<br />

rechnen, bei der Mandatsbearbeitung<br />

Fehler gemacht zu haben.<br />

Welchen Beschwerden können die<br />

Kammern denn überhaupt in Eigen-<br />

„Die Quote anwaltlicher Schlechtleistung<br />

dürfte sehr gering sein.“<br />

Nachgefragt bei Rechtsanwalt Dr. Hubert van Bühren,<br />

Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln<br />

regie nachgehen, um Abhilfe zu<br />

schaffen?<br />

van Bühren: Der Gesetzgeber hat<br />

die Kompetenzen der Rechtsanwaltskammern<br />

gegenüber ihren<br />

Mitgliedern eng umrissen. Im Vordergr<strong>und</strong><br />

steht dabei die Pflicht des<br />

Kammervorstandes, die Erfüllung<br />

der den Kammermitgliedern obliegenden<br />

Berufspflichten zu überwachen.<br />

Eine hoheitliche Intervention<br />

der Kammer setzt daher voraus,<br />

dass der betreffende Rechtsanwalt<br />

ein berufsrechtliches Fehlverhalten<br />

an den Tag gelegt hat. Wenn etwa<br />

ein <strong>Anwalt</strong> seine Verschwiegenheitspflicht<br />

verletzt oder den Prozessgegner<br />

im Gerichtssaal beleidigt, kann<br />

<strong>und</strong> muss die Kammer als Aufsichtsorgan<br />

einschreiten. Die Qualität der<br />

Mandatsbearbeitung ist durch die<br />

Rechtsanwaltskammern hingegen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht nachprüfbar.<br />

Der <strong>Anwalt</strong>sberuf ist ein freier Beruf,<br />

der insoweit keiner Kontrolle<br />

durch die berufsständische Selbstverwaltung<br />

unterliegt.<br />

Nach § 73 BRAO soll der Kammervorstand<br />

doch ohnehin bei Konflikten<br />

zwischen <strong>Anwalt</strong> <strong>und</strong> Mandant<br />

vermitteln. Warum wird davon<br />

so selten Gebrauch gemacht?<br />

van Bühren: Der Wunsch nach einer<br />

Vermittlung geht in nahezu allen<br />

Fällen vom Mandanten aus. Ihm ist<br />

die Möglichkeit einer Vermittlung<br />

durch die Kammer jedoch zumeist<br />

unbekannt. Ein Vermittlungsverfahren<br />

kommt daher oftmals erst in<br />

Gang, wenn die Kammer den Auftraggeber<br />

auf diese Möglichkeit hinweist.<br />

Und wo hakt es?<br />

THEMA<br />

van Bühren: Die Vermittlung nach<br />

§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO beruht<br />

auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.<br />

Kein <strong>Anwalt</strong> kann zu einer Teilnahme<br />

an einem Vermittlungsverfahren<br />

mit seinem Auftraggeber gezwungen<br />

werden. Der <strong>Anwalt</strong> kann einen<br />

Vermittlungsantrag seines Auftraggebers<br />

daher mit einem einfachen<br />

Veto zu Fall bringen.<br />

In der Versicherungswirtschaft klappt<br />

das mit dem Ombudswesen ja sehr<br />

gut. In anderen Fällen hat man eher<br />

den Eindruck, der Ombudsmann ist<br />

entweder ein PR-Gag oder Feigenblatt.<br />

Wie sehen Sie das?<br />

van Bühren: Der Ombudsmann der<br />

deutschen Versicherungswirtschaft<br />

leistet in der Tat hervorragende Arbeit.<br />

Dieses Modell hat daher Vorbildcharakter<br />

für alle anderen<br />

Rechts­ <strong>und</strong> Wirtschaftsbereiche,<br />

für die ein Ombudsmann eingeführt<br />

werden soll. Ob der Ombudsmann<br />

in anderen Branchen, etwa<br />

im Bereich des Bank­ <strong>und</strong> Sparkassenwesens,<br />

effiziente Arbeit für die<br />

betroffenen Verbraucher leistet, vermag<br />

ich nicht zu beurteilen.<br />

Welche Fälle sollte der Ombudsmann<br />

eigenverantwortlich entscheiden<br />

können?<br />

van Bühren: Im Vordergr<strong>und</strong> stehen<br />

gerade die zivilrechtlichen Konstellationen,<br />

bei denen der Kammervorstand<br />

sich bislang zu einer Mitwirkung außerstande<br />

sah. Im Wesentlichen geht<br />

es um den Vorwurf der Schlechterfüllung<br />

des <strong>Anwalt</strong>svertrages <strong>und</strong> Streitigkeiten<br />

hinsichtlich der Gebührenabrechnung<br />

des Rechtsanwalts.<br />

4 / 2007 anwaltsreport


BERuFSREcHT<br />

Wegfall des Zweigstellenverbots <strong>und</strong><br />

die praktischen Folgen<br />

Mit dem Gesetz zur Stärkung der<br />

Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft<br />

wurde unter anderem auch<br />

das in § 28 BRAO enthaltene Lokalisationsprinzip<br />

aufgehoben. Damit<br />

sind Anwälte jetzt berechtigt, eine<br />

oder mehrere Zweigstelle(n) zu unterhalten<br />

sowie auswärtige Sprechtage<br />

abzuhalten. Anwälte können zudem<br />

künftig ab dem ersten Tag der Zulassung<br />

vor den Oberlandesgerichten<br />

auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige<br />

Wartefrist.<br />

Kammer informieren<br />

Nach dem neuen § 27 BRAO gilt:<br />

Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der<br />

Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied<br />

er ist, eine Kanzlei einrichten<br />

<strong>und</strong> unterhalten. Errichtet er eine<br />

Zweigstelle, hat er dies der Rechtsanwaltskammer<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

Und die Errichtung einer<br />

Zweigstelle im Bezirk einer anderen<br />

Rechtsanwaltskammer ist auch dieser<br />

Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.<br />

Postalische Erreichbarkeit<br />

Das Gesetz enthält zu den weiteren<br />

praktischen Einzelheiten keinerlei<br />

Angaben. Wie muss denn zum Beispiel<br />

die Zweigstelle ausgestattet sein?<br />

Muss dort wenigstens ein Mitarbeiter<br />

sitzen? Ist ein Telefon­ <strong>und</strong> Faxanschluss<br />

erforderlich? Die Rechtsanwaltskammer<br />

Düsseldorf hält das<br />

alles für nicht erforderlich. Auf ihrer<br />

Internetseite heißt es dazu: „...An<br />

eine Zweigstelle sind keine besonderen<br />

Anforderungen zu stellen. Ausreichend,<br />

aber auch erforderlich ist die<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche postalische Erreichbarkeit<br />

des Rechtsanwalts im Zweitbüro.<br />

Der Inhaber einer Zweigstelle<br />

muss also gewärtigen, dass auch unter<br />

der weiteren Anschrift (oder unter<br />

den mehreren weiteren Anschriften)<br />

Zustellungen erfolgen können, die er<br />

entgegenzunehmen hat. Störungen<br />

<strong>und</strong> Verzögerungen, die durch die<br />

Verwendung mehrerer Adressen entstehen,<br />

gehen zu seinen Lasten...“, so<br />

die Kammermitteilung.<br />

10 anwaltsreport 4 / 2007<br />

Wer eine Zweigstelle errichtet, sollte vorher mit der Kammer reden.<br />

Briefbögen aufbrauchen?<br />

Auch die Briefbögen brauchen nach<br />

Meinung der Kammer Düsseldorf<br />

nicht angepasst zu werden. Insofern<br />

heißt es: „...Die besondere Kenntlichmachung<br />

des (eigentlichen) Kanzleisitzes<br />

<strong>und</strong> der Zweigstelle(n) auf<br />

dem Briefbogen etc. dürfte nicht erforderlich<br />

sein. Aus entsprechenden<br />

Verlautbarungen resultierende Irreführungen<br />

des rechtsuchenden Publikums<br />

sind allerdings zu vermeiden.<br />

Die Kanzleianschrift <strong>und</strong> die Anschrift<br />

von Zweigstellen werden künftig<br />

Bestandteile elektronischer Verzeichnisse<br />

sein, die sowohl bei der<br />

örtlichen Rechtsanwaltskammer als<br />

auch (in Form eines Gesamtverzeichnisses)<br />

bei der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />

geführt werden <strong>und</strong> für jedermann<br />

einsehbar sind (§ 31 BRAO<br />

n.F.)...“.<br />

§ 5 BORA – Einfallstor für<br />

Hardliner?<br />

Andererseits existiert aber noch die<br />

Vorschrift des § 5 BORA. Darin heißt<br />

es: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet,<br />

die für seine Berufsausübung erforderlichen<br />

sachlichen, personellen<br />

<strong>und</strong> organisatorischen Voraussetzungen<br />

vorzuhalten“. Da kann man<br />

natürlich alles Mögliche hineininter­<br />

pretieren – rein theoretisch jedenfalls.<br />

So gibt es einzelne <strong>Anwalt</strong>sfunktionäre,<br />

die aus Angst vor „verwaisten<br />

Zweigstellen“, die nur auf dem<br />

Briefpapier stehen, aus einer entsprechenden<br />

Anwendung des § 5 BORA<br />

die Pflicht des <strong>Anwalt</strong>s herauslesen<br />

wollen, dass dieser die Zweigstelle<br />

einmal wöchentlich aufzusuchen<br />

habe. Auch ein Kanzleischild sei anzubringen.<br />

Rein vorsorglich sollten<br />

deshalb Anwälte, die eine Zweigstelle<br />

errichten wollen, bei der zuständigen<br />

Rechtsanwaltskammer nachfragen,<br />

welche Voraussetzungen erfüllt<br />

sein müssen. Vorsicht ist auch bei<br />

der weiteren Verwendung von Briefpapier<br />

geboten, wenn dort Angaben<br />

zur Zulassung bei einem bestimmten<br />

Gericht gemacht werden. Das halten<br />

einige Berufsvertreter für eine verbotene<br />

Werbung mit Selbstverständlichkeiten.<br />

Wer aber kürzlich erst noch<br />

Briefpapier in größeren Mengen hat<br />

drucken lassen, sollte versuchen, mit<br />

seiner Kammer eine Aufbrauchfrist<br />

zu vereinbaren. Das dürfte selbst Anwälte<br />

überzeugen, die Kollegen mit<br />

Abmahnungen überziehen.<br />

Linkhinweis:<br />

Die neue BRAO ist abrufbar unter<br />

www.brak.de/seiten/06.php


Die Zypries´sche<br />

Quadratwurzel<br />

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

(RDG), das eigentlich schon im<br />

Laufe der letzten Legislaturperiode<br />

das alte Rechtsberatungsgesetz ablösen<br />

sollte, dann aber den vorgezogenen<br />

Neuwahlen zum Opfer fiel,<br />

entwickelt sich mehr <strong>und</strong> mehr zur<br />

unendlichen Geschichte. Zwar sieht<br />

es im Rahmen der derzeit noch laufenden<br />

Parlamentsberatungen so aus,<br />

als könnten sich die Großkoalitionäre<br />

bei drei der vier Hauptstreitpunkte einigen.<br />

Das betrifft zum einen den Begriff<br />

der Rechtsdienstleistung an sich,<br />

den Umfang der Erbringung von<br />

Rechtsdienstleistungen durch branchenfremde<br />

Dienstleister im Rahmen<br />

einer Nebentätigkeit sowie den neuen<br />

§ 5 Absatz 3 RDG, wonach selbst Berufe,<br />

die Rechtsdienstleistungen nicht<br />

als Nebenleistung erbringen dürfen,<br />

künftig im Rechtsmarkt mitmischen<br />

können – <strong>und</strong> zwar dann, wenn sie einen<br />

<strong>Anwalt</strong> einstellen. Hier ist es den<br />

<strong>Anwalt</strong>slobbyisten dem Vernehmen<br />

nach gelungen, für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

erträgliche Kompromisse zu erzielen.<br />

interdisziplinäre Sozietät bleibt<br />

zankapfel<br />

Für dieses Entgegenkommen fordert<br />

B<strong>und</strong>esjustizministerin Brigitte Zypries<br />

aber einen Preis. Weil im neuen<br />

RDG das <strong>Anwalt</strong>smonopol weitest­<br />

gehend erhalten bleibe, müssten die<br />

von der Rechtsberatung ausgeschlossenen<br />

Berufe quasi als Ausgleich die<br />

Chance erhalten, mit Anwälten künftig<br />

eine Sozietät zu gründen. Dabei<br />

denkt Zypries nicht nur an andere<br />

verkammerte Berufe. Sozietätsfähig<br />

sollen in Zukunft vielmehr alle Berufe<br />

sein, die der <strong>Anwalt</strong> selbst im<br />

Zweitberuf ausüben darf – bis auf die<br />

Maklertätigkeit also mehr oder weniger<br />

jeder Beruf.<br />

Auswirkungen nicht<br />

durchdacht<br />

Das BMJ rechtfertigt diesen Vorstoß<br />

vor allem damit, dass die Verbraucher<br />

das one­stop­shopping bevorzugten<br />

<strong>und</strong> der Markttrend dahin gehe, dass<br />

sich Dienstleister verschiedener Branchen<br />

zusammenschließen <strong>und</strong> ihre<br />

Dienste aus einer Hand anbieten. Die<br />

Anwälte argumentieren dagegen, dass<br />

dies dort, wo es Sinn macht, schon<br />

längst praktiziert werde. Insoweit sei<br />

es aber nicht erforderlich, dass sich<br />

zum Beispiel Ärzte, Unternehmensberater<br />

oder Vermögensverwalter mit<br />

Anwälten gesellschaftsrechtlich zusammenschließen.<br />

Insoweit hätten<br />

sich nämlich längst Kooperationen<br />

<strong>und</strong> Netzwerke herausgebildet, die<br />

gut funktionierten. Die Anwälte befürchten<br />

vor allem, dass sich nicht<br />

REcHTSDiENSTlEiSTuNGSGESETz<br />

verkammerte Berufe über die Freigabe<br />

interdisziplinärer Sozietäten in <strong>Anwalt</strong>ssozietäten<br />

einkaufen könnten.<br />

Damit fiele mit einem Schlag nicht<br />

nur das Fremdbesitzverbot. Auch das<br />

<strong>Anwalt</strong>sgesellschaftsrecht müsste völlig<br />

neu konzipiert werden. Das allerdings<br />

ist in dem Entwurf zum RDG<br />

nicht in allen Aspekten durchleuchtet<br />

worden.<br />

core Values stehen auf<br />

dem Spiel<br />

Denn nach derzeitigem Sozietätsrecht<br />

muss jeder <strong>Anwalt</strong> selbst aktiv mitarbeiten,<br />

wenn er Gesellschafter einer<br />

<strong>Anwalt</strong>sgesellschaft sein will. Jegliche<br />

Form einer stillen Beteiligung, etwa<br />

im Falle der Senior­Partner, die nicht<br />

mehr anwaltlich tätig sind, ist derzeit<br />

verboten. Zwar könnte sich in<br />

dem einen oder anderen Fall eines<br />

gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses<br />

mit Nichtanwälten die Kapitaldecke<br />

der Sozietät auf einen Schlag<br />

verbessern. Dem gegenüber sind aber<br />

auch die immensen Gefahren zu berücksichtigen,<br />

die eine nicht exakt<br />

ausdifferenzierte Neugestaltung des<br />

anwaltlichen Gesellschaftsrechts mit<br />

sich brächte. Denn in derartigen interdisziplinären<br />

Sozietäten würden<br />

die anwaltlichen core values Unabhängigkeit,<br />

Verschwiegenheit <strong>und</strong> das<br />

Verbot der Vertretung widerstreitender<br />

Interessen leicht verwässert. Und<br />

in der Praxis des Büroalltags zwischen<br />

einem <strong>Anwalt</strong> <strong>und</strong> einem Vermögensverwalter<br />

kann es eben leicht passieren,<br />

dass Schriftstücke zwischen den<br />

beiden Schreibtischen wechseln <strong>und</strong><br />

damit eine strikte Trennung aufgehoben<br />

ist. Und wie sieht es eigentlich<br />

mit den Geschäftsführungs­, Stimm­<br />

<strong>und</strong> Kontrollrechten zwischen Anwälten<br />

<strong>und</strong> Nichtanwälten aus? Dass<br />

all diese Detailfragen noch in dieser<br />

Legislaturperiode fehlerfrei gelöst<br />

werden, ist kaum anzunehmen. Sinnvoll<br />

wäre es deshalb, die Frage der Erweiterung<br />

der Sozietätsmöglichkeiten<br />

auszuklammern. Diese Materie gehört<br />

ohnehin in die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltsordnung<br />

<strong>und</strong> ist nicht zwangsläufig<br />

mit dem RDG verknüpft.<br />

4 / 2007 anwaltsreport<br />

11


ASS INTERN<br />

Mitglieder-Rabatt beim 12. Mediations-Kongress in München<br />

Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong>­<strong>Suchservice</strong><br />

haben die Möglichkeit, beim diesjährigen<br />

Mediations­Kongress in München<br />

­ veranstaltet von der Centrale<br />

für Mediation (CfM) ­ Geld zu sparen.<br />

Statt 470 Euro zahlen CfM­ <strong>und</strong><br />

ASS­Mitglieder nur 320 Euro für die<br />

Tagung vom 20. bis 21. September<br />

2007. Für Referendare <strong>und</strong> Junganwälte<br />

geht die Ermäßigung noch weiter.<br />

Sie zahlen 270 Euro (sämtliche<br />

Gebühren zzgl. 19 % USt.).<br />

Das Motto des 12. Mediations­Kongresses<br />

seit 1996 lautet „Neue Methoden<br />

in der Mediation“. Im Gegensatz<br />

zum traditionellen Gerichtsverfahren<br />

ist das Mediationsverfahren lebendig<br />

<strong>und</strong> vielfältig. Gerade diese Dynamik<br />

sorgt für eine beständige Fortentwicklung<br />

der Methodik zur alternativen<br />

Konfliktlösung. Der Kongress<br />

in München verschafft den Teilnehmern<br />

einen Überblick über zukunftsweisende<br />

Methoden <strong>und</strong> innovative<br />

Ansätze, die sich in anderen Zu­<br />

Seit Ende Mai ist die <strong>Anwalt</strong>­Suche<br />

beim <strong>Anwalt</strong>­<strong>Suchservice</strong> noch umfassender.<br />

Gr<strong>und</strong> dafür ist eine so genannte<br />

Umkreissuche, mit der wir<br />

unser Leistungspotential ausgebaut<br />

haben. Damit finden Rechtsuchende<br />

noch einfacher die Rechtsanwältin<br />

oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.<br />

Für unsere Mitglieder erhöht<br />

sich so die Chance, öfter benannt zu<br />

werden <strong>und</strong> sich dadurch neue Mandate<br />

zu sichern.<br />

12 anwaltsreport 4 / 2007<br />

sammenhängen bewährt haben <strong>und</strong><br />

auch für die Praxis der Mediation in<br />

Deutschland größere Wertschöpfung<br />

ermöglichen können.<br />

Themen wie „Collaborative Law“ <strong>und</strong><br />

„Adjusted Winner Strategy“ versprechen<br />

an den zwei Tagen viele neue<br />

Erkenntnisse aus der anglo­amerikanischen<br />

Mediations­Szene. Die Präsenz<br />

hochrangiger Wissenschaftler<br />

<strong>und</strong> angesehener Praktiker auf dem<br />

Kongress bietet zudem Gelegenheit<br />

zu längeren Forschungsdiskussionen.<br />

Als Keynote Speaker konnte<br />

Bruce Patton gewonnen werden, Mitbegründer<br />

des Harvard Negotiation<br />

Projekt <strong>und</strong> Co­Autor des Klassikers<br />

der Verhandlungstechnik „Getting to<br />

Yes“. Von ihm können Teilnehmer<br />

insbesondere praktische Hilfestellungen<br />

für den konkreten Arbeitsalltag<br />

des Mediators erwarten. Weitere Vorträge<br />

halten u.a. Noni Höfner, Gerhard<br />

Wagner, Peter Bräutigam <strong>und</strong><br />

Agnes Kunkel.<br />

Was genau ist der Vorteil?<br />

Wenn zum Beispiel jemand aus dem<br />

kleinen, leider etwas entlegenen Porzellan­Städtchen<br />

Selb im Fichtelgebirge<br />

beim <strong>Anwalt</strong>­<strong>Suchservice</strong> einen<br />

Rechtsanwalt sucht, dann wird er auch<br />

einen finden. Und das, obwohl es in<br />

Selb gar kein Mitglied des <strong>Anwalt</strong>­<br />

<strong>Suchservice</strong> gibt. Schließlich zeigt<br />

die neue Umkreissuche die nächstgelegenen<br />

Mitglieder ­ in diesem Fall<br />

Marktredwitz (18,06 km entfernt) <strong>und</strong><br />

Mehr Informationen über den Kongress<br />

sowie das ausführliche Programm<br />

finden Sie unter:<br />

http://www.centrale­fuer­mediation.<br />

de/mediations­kongress.htm<br />

Tagungsadresse<br />

Ludwig­Maximilians­Universität<br />

Geschwister­Scholl­Platz 1<br />

80539 München<br />

Tel. 089 2180­0<br />

Anmeldung/Organisation<br />

Centrale für Mediation<br />

Beate Ortmann,<br />

Gustav­Heinemann­Ufer 58<br />

50968 Köln,<br />

Tel. 0221 93738­821<br />

E­Mail: cfm@mediate.de<br />

Umkreissuche - besser finden <strong>und</strong> gef<strong>und</strong>en werden<br />

Der <strong>Anwalt</strong>­<strong>Suchservice</strong> bietet Interessenten<br />

neuerdings die Möglichkeit,<br />

sich mit Hilfe von RSS­Feeds permanent<br />

<strong>und</strong> komfortabel über seine<br />

neuen Pressemitteilungen auf dem<br />

Laufenden zu halten. Wir stellen<br />

hierzu eine Übersicht über geänderte<br />

Inhalte auf unserer Website bereit.<br />

Genauer gesagt handelt es sich dabei<br />

um die Überschriften neuer Pressemitteilungen<br />

zusammen mit den entsprechenden<br />

Links in einer Datei im<br />

XML­Format. Wer sich dafür interessiert,<br />

kann diese dann in dafür geeig­<br />

nete Tools, so genannte Newsreader,<br />

abonnieren <strong>und</strong> lesen.<br />

RSS­Newsreader zeichnen sich gerade<br />

dadurch aus, dass sie konfigurierbar<br />

sind. Jeder kann völlig frei entscheiden,<br />

welche Quellen er einlesen<br />

will <strong>und</strong> wie häufig. Der Newsreader<br />

liest dann die abonnierten Newsfeeds<br />

<strong>und</strong> meldet neue Einträge auf<br />

dem Personal Information Manager.<br />

Scheint ein neuer Artikel interessant<br />

zu sein, kann er mit einem Klick im<br />

Browser geöffnet werden.<br />

Hof (27,1 km entfernt) ­ an.<br />

Ähnlich verhält es sich bei ungewöhnlichen<br />

Rechtsgebieten. Sucht zum<br />

Beispiel jemand in Köln ­ wo es viele<br />

ASS­Mitglieder gibt ­ einen Rechtsbeistand<br />

für „Abfallrecht“, wird er auf<br />

einen <strong>Anwalt</strong> aus Bonn stoßen. Der<br />

Gr<strong>und</strong> dafür liegt auf der Hand. In der<br />

Domstadt gibt es kein Mitglied des<br />

<strong>Anwalt</strong>­<strong>Suchservice</strong>, das sich auf dieses<br />

exotische Rechtsgebiet festgelegt hat.<br />

Dafür aber in der Nachbarstadt.<br />

Presse-Infos des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> jetzt auch als RSS-Feed<br />

Um mit einem RSS­Reader unseren<br />

Feed zu empfangen, geben Sie die<br />

folgende Adresse in Ihren RSS­Newsreader<br />

ein:<br />

http://www.anwalt­suchservice.de/<br />

presse­newsfeed.xml<br />

Weitere Informationen erhalten Sie<br />

unter:<br />

http://www.anwalt­suchservice.de/<br />

presse/presse.htm


Wie geht es weiter mit den<br />

Erfolgshonoraren?<br />

Nachdem das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

mit Beschluss vom 12.<br />

Dezember 2006 (Az.: 1 BvR 2576/04)<br />

entschieden hat, dass das gesetzliche<br />

Totalverbot anwaltlicher Erfolgshonorare<br />

verfassungswidrig ist <strong>und</strong> dem<br />

Gesetzgeber aufgegeben hat, zumindest<br />

für mittellose Mandanten ab<br />

dem 1.7.2008 einen Ausnahmetatbestand<br />

zuzulassen, diskutieren die Berufsrechtsexperten<br />

lebhaft um den<br />

künftigen Gesetzestext. Als Trend<br />

zeichnet sich allerdings schon jetzt<br />

ab, dass es nicht bei dieser kleinen<br />

Korrektur des § 49b Absatz 2 BRAO<br />

bleiben dürfte. Immer lauter werden<br />

nämlich die Stimmen derjenigen, die<br />

eine weitgehende Freigabe des Erfolgshonorars<br />

fordern.<br />

Abgrenzungsschwierigkeiten<br />

befürchtet<br />

Warum das so ist, hat einen handfesten<br />

Gr<strong>und</strong>: die in der Praxis kaum zu<br />

überprüfende Voraussetzung nämlich,<br />

wann der Mandant mittellos ist <strong>und</strong><br />

wann nicht. Allein von dieser Frage<br />

würde nämlich in jedem Einzelfall abhängen,<br />

ob die Erfolgshonorarvereinbarung<br />

wirksam oder nichtig ist – ein<br />

für die <strong>Anwalt</strong>schaft nicht hinnehmbares<br />

Risiko. „Bereits die ähnlich gelagerte<br />

Überprüfung der Bedürftigkeit<br />

ANWAlTSVERGÜTuNG<br />

im PKH­Verfahren ist ein hochbürokratischer<br />

<strong>und</strong> fehlerbehafteter Vorgang.<br />

Dort kommt es aber immerhin<br />

zu einer ex­ante­Überprüfung durch<br />

eine staatliche Instanz mit entsprechenden<br />

Rechtsschutzmöglichkeiten.<br />

Muss sich ein Bürger darauf verweisen<br />

lassen, seinen Prozess zu ungünstigeren<br />

Bedingungen von einem<br />

gewerblichen Prozessfinanzierer finanzieren<br />

zu lassen, einen Bankkredit<br />

aufzunehmen, sein Gr<strong>und</strong>eigentum<br />

zu belasten oder zu veräußern,<br />

einen unterhaltsrechtlichen Prozesskostenvorschuss<br />

gegenüber Unterhaltspflichtigen<br />

geltend zu machen<br />

– <strong>und</strong> die Fruchtlosigkeit sämtlicher<br />

solcher Bemühungen nachweisen ­,<br />

bevor er wirksam ein Erfolgshonorar<br />

vereinbaren darf?“, fragt Rechtsanwalt<br />

Dr. Matthias Kilian im Betriebs­Berater<br />

2007, 1061 ff. Auch ethisch­moralisch<br />

bringt die kleine Lösung die<br />

Anwälte in die Bredouille: Wenn<br />

sich ein Mandant vor dem Prozess<br />

noch schnell eine Kreuzfahrt leistet<br />

<strong>und</strong> danach pleite ist, wird man ihm<br />

die Erfolgshonorarvereinbarung wohl<br />

kaum verwehren können. Bei einem<br />

unverschuldet in finanzielle Nöte geratenen<br />

Mandanten dagegen, der eigentlich<br />

Anspruch auf PKH hätte, davon<br />

aber absieht, weil er dem Staat<br />

nicht auf der Tasche liegen will, sähe<br />

es anders aus. Hier dürfte sich der <strong>Anwalt</strong><br />

nicht auf ein Erfolgshonorar einlassen,<br />

weil der Mandant eben nicht<br />

als mittellos gilt.<br />

Verfassungsrichter machen<br />

es sich leicht<br />

Die Entscheidung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts,<br />

so einleuchtend sie auf<br />

den ersten Blick auch sein mag, erweist<br />

sich bei näherem Hinschauen<br />

aber noch aus einem weiteren Gesichtspunkt<br />

als problematisch. Die<br />

Verfassungsrichter unterscheiden<br />

nämlich nicht zwischen den verschiedenen<br />

Spielarten des Erfolgshonorars.<br />

„Ferner gibt es keinen überzeugenden<br />

Gr<strong>und</strong>, die Vereinbarung eines Erfolgshonorars<br />

speziell in Form einer<br />

Streitanteilsvergütung als Möglichkeit<br />

der Risikoverlagerung auszuschließen<br />

... <strong>und</strong> an dem ausnahmslos geltenden<br />

Verbot für den Fall einer quo­<br />

4 / 2007 anwaltsreport<br />

13


ANWAlTSVERGÜTuNG<br />

ta litis festzuhalten. Maßgebende<br />

Unterschiede hinsichtlich des Umfangs<br />

des Interessengleichklangs sind<br />

bei typisierender Betrachtung nicht<br />

auszumachen“, heißt es in den Entscheidungsgründen.<br />

Doch die echte<br />

Streitanteilsvergütung ist es gerade,<br />

die an der Unabhängigkeit der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

Zweifel aufkommen lassen<br />

kann, weshalb auch Länder wie<br />

England, Wales, Frankreich oder Belgien<br />

von der quota litis nichts wissen<br />

wollen, wobei sie die Erfolgshonorierung<br />

im Übrigen zugelassen<br />

haben. Die Drittelbeteiligung nach<br />

amerikanischem Vorbild ist nämlich<br />

in Wahrheit eine Prozess­GbR zwischen<br />

<strong>Anwalt</strong> <strong>und</strong> Mandant. Beide<br />

spekulieren auf einen Prozesserfolg<br />

<strong>und</strong> tragen einen etwaigen finanziellen<br />

Verlust gemeinsam nach einem<br />

vorher festgelegten Schlüssel. Kilian<br />

hält den Verfassungsrichtern in diesem<br />

Zusammenhang den Spiegel vor:<br />

Wer für die quota litis ist, der dürfe<br />

auch bei der redemptio litis nicht<br />

kneifen. „Wer denn tatsächlich für<br />

die quota litis ist, kann nicht, ohne<br />

sich dem Vorwurf der Widersprüchlichkeit<br />

auszusetzen, verbieten, dass<br />

Rechtsanwälte ihre Serviceleistung erweitern<br />

<strong>und</strong> dem Mandanten lästige<br />

Forderungen direkt abkaufen <strong>und</strong> aller<br />

weiteren Sorgen entledigen. Der<br />

Unterschied zwischen quota litis <strong>und</strong><br />

redemptio litis ist nur ein gradueller“,<br />

schreibt Kilian.<br />

RVG müsste angepasst<br />

werden<br />

Rechtsanwalt <strong>und</strong> Notar Dieter Ebert<br />

weist daneben darauf hin, dass bei<br />

einer weitgehenden Freigabe des Erfolgshonorars<br />

andere RVG­Vorschriften<br />

angepasst werden müssten. Das<br />

gelte etwa für die Frage der gesetzlichen<br />

Mindestvergütung sowie generell<br />

das Angemessenheitserfordernis.<br />

Überdies sei völlig ungeklärt, was<br />

denn letztendlich als Erfolg gewertet<br />

werden könne. „Setzt der Anfall des<br />

Erfolgshonorars den rechtskräftigen<br />

Abschluss des Rechtsstreits voraus?<br />

Welche Auswirkungen für den Vergütungsanspruch<br />

des erstinstanzlichen<br />

<strong>Anwalt</strong>s hat der etwaige Umstand, dass<br />

in den Rechtsmittelinstanzen ein anderer<br />

<strong>Anwalt</strong> tätig wird?“, fragt Ebert<br />

im <strong>Anwalt</strong>sblatt 2007, Seite 430.<br />

1 anwaltsreport 4 / 2007<br />

Die Diskussion um die Erfolgshonorare könnte für die Anwälte nach hinten los gehen.<br />

Familienrecht ausschließen?<br />

Kontrovers diskutiert wird daneben<br />

die Frage, ob Erfolgshonorare für bestimmte<br />

Rechtsgebiete ganz tabu sein<br />

sollen. Genannt wird in diesem Zusammenhang<br />

beispielsweise das öffentliche<br />

Recht, weil hier nicht nur<br />

Individualinteressen betroffen seien.<br />

Andererseits: Gelingt es dem <strong>Anwalt</strong>,<br />

für seinen gewerblichen Mandanten<br />

eine Baugenehmigung etwa<br />

für ein Einkaufszentrum gegen massive<br />

Widerstände durchzupauken, ist<br />

nicht einzusehen, warum er kein Erfolgshonorar<br />

verlangen darf. Auch<br />

im Bereich des Familienrechts wird<br />

befürchtet, dass einzelne Anwälte<br />

geneigt sein könnten, eine Versöhnung<br />

scheidungsgeneigter Eheleute<br />

zu verhindern. Schließlich wird gegen<br />

das Erfolgshonorar im Strafrecht<br />

argumentiert, hier würden keine Vermögenswerte<br />

generiert. Kilian weist<br />

allerdings darauf hin, dass der Beschuldigte<br />

in Freiheit mehr verdiene<br />

als im Knast. Derartige moralische<br />

Argumente seien letztlich juristisch<br />

nicht fassbar.<br />

Ausblick<br />

Natürlich hat das Erfolgshonorar aus<br />

Mandantensicht etwas für sich. Die<br />

erfolgsabhängige Bezahlung nimmt<br />

ihm zu einem guten Teil die Skepsis<br />

bei der Mandatierung. Für die Anwälte,<br />

zumal kleinere Kanzleien, ist<br />

das Erfolgshonorar aber ein gefährliches<br />

Spiel. Denn der Erfolg hängt<br />

von zu vielen Personen <strong>und</strong> Unwägbarkeiten<br />

ab. Das gilt insbesondere<br />

für das echte „no win, no fee“­Modell.<br />

Gegen einen ordentlichen Zuschlag<br />

bei erfolgreichem Ausgang des<br />

Verfahrens unter Beibehaltung oder<br />

auch Unterschreitung der gesetzlichen<br />

Tarife ist dagegen nichts einzuwenden.<br />

Das B<strong>und</strong>esministerium<br />

der Justiz dürfte sich allerdings mit<br />

einer großzügigen Liberalisierung des<br />

Erfolgshonorars schwer tun. Im Verfahren<br />

vor dem B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

jedenfalls vertrat Brigitte Zypries<br />

noch die restriktive Position, das<br />

Erfolgshonorar gefährde sowohl die<br />

Stellung des Rechtsanwalts als Organ<br />

der Rechtspflege als auch dessen<br />

Unabhängigkeit. Vergegenwärtigt<br />

man sich andererseits die bereits vollzogene<br />

Liberalisierung innerhalb Europas,<br />

dürfte es der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

gegenüber der Europäischen Kommission<br />

schwer fallen, den deutschen<br />

Alleingang mit dringenden Gemeinwohlinteressen<br />

zu begründen.<br />

Linkhinweis:<br />

Der Beschluss des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

im Wortlaut unter<br />

www.b<strong>und</strong>esverfassungsgericht.de/<br />

entscheidungen/rs20061212_1bvr<br />

257604.html


juraXX - ein Fall für den<br />

Insolvenzverwalter<br />

Nun also doch! Wochen, nachdem<br />

offensichtlich enttäuschte Ex­<br />

Partner der Kanzleikette juraXX beim<br />

Amtsgericht Dortm<strong>und</strong> Insolvenzanträge<br />

gegen die juraXX Eugen Boss<br />

Rechtsanwalts GmbH gestellt haben,<br />

hat das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter<br />

eingesetzt. Dabei<br />

handelt es sich um Rechtsanwalt Dr.<br />

Christoph Schulte­Kaubrügger, der<br />

zuvor bereits als Insolvenzgutachter<br />

die Situation bei juraXX analysiert<br />

<strong>und</strong> in enger Zusammenarbeit mit<br />

von Gründer Eugen Boss beauftragten<br />

Beratern der Kanzlei Aderhold<br />

v.Dalwigk Knüppel / RölfsPartner einen<br />

Sanierungsplan ausgearbeitet hatte.<br />

Erstmals muss damit in Deutschland<br />

eine überörtliche Sozietät mit in<br />

der Spitze r<strong>und</strong> 140 Anwälten an 34<br />

Standorten den Gang zum Insolvenzgericht<br />

antreten.<br />

Ereignisse überschlagen sich<br />

Anfang Juni 2007 war über einen Bericht<br />

in der FTD bekannt geworden,<br />

dass juraXX offenbar in finanziellen<br />

Schwierigkeiten steckt. In einer daraufhin<br />

veröffentlichten Pressemitteilung<br />

vom 5. Juni 2007 versuchte<br />

das juraXX­Management allerdings<br />

noch zu retten, was zu retten ist. Unter<br />

der Überschrift „juraXX Zukunfts­<br />

perspektiven bei Partnerversammlung<br />

erläutert“ sprach man von konstruktiven<br />

Gesprächen mit den Partnern.<br />

„juraXX hat am gestrigen Tage vor<br />

den mehrheitlich erschienenen Partnern<br />

die aktuelle Situation sowie die<br />

Zukunftsperspektiven der Kanzleikette<br />

erläutert. Dies war notwendig<br />

geworden, nachdem einige Partner<br />

über die Medien aus Partikularinteressen<br />

ihre mehr als einseitige Sicht<br />

der Dinge geschildert hatten. Diesen<br />

Partnern geht es offensichtlich nach<br />

erfolgreicher Aufbauarbeit durch juraXX<br />

um eine „feindliche Übernahme“<br />

ihrer Standorte“, heißt es in dem<br />

Papier.<br />

Nur die halbe Wahrheit<br />

Weiter ist in der Pressemitteilung davon<br />

die Rede, dass im Rahmen der<br />

Zusammenkunft der Partner die Unsicherheit<br />

in der Partnerschaft hinsichtlich<br />

des weiteren gemeinsamen<br />

Vorgehens genommen <strong>und</strong> eine realistische<br />

Option für die Zukunft aufgezeigt<br />

werden konnte.<br />

„Die neu entwickelte Struktur, die die<br />

bislang gemachten Erfahrungen positiv<br />

berücksichtigt, wird es den Rechtsanwälten<br />

an den einzelnen Standorten<br />

ermöglichen, weiterhin auf dem<br />

lokalen Rechtsberatungsmarkt kom­<br />

KANzlEiPlEiTE<br />

petent <strong>und</strong> flexibel zu beraten. Die<br />

involvierten Partner wollen das vorgestellte<br />

Konzept bis zum 30.06.2007<br />

angehen <strong>und</strong> hieraus gestärkt eine<br />

noch intensivere Betreuung der Mandanten<br />

gewährleisten. Insgesamt wurde<br />

zudem die Hoffnung deutlich,<br />

dass die Querelen mit den Partnern,<br />

die im vertragswidrigen Unfrieden<br />

aus dem juraXX­Netzwerk ausgeschieden<br />

sind, nunmehr ein kurzfristiges<br />

Ende finden können“, so die<br />

Presseverlautbarung von juraXX, in<br />

der man das Wort Finanzkrise noch<br />

vergebens suchte.<br />

Schnelles Wachstum<br />

Dieses Eingeständnis wurde dann drei<br />

Wochen später in einer weiteren Pressemitteilung<br />

vom 25. Juni 2007 nachgereicht.<br />

„Bei der Erstellung des Sanierungskonzepts<br />

wurde festgestellt,<br />

dass die finanziellen Probleme von juraXX<br />

aufgr<strong>und</strong> des schnellen Wachstums<br />

<strong>und</strong> der im Wesentlichen daraus<br />

resultierenden Finanzierungslücke<br />

entstanden sind. Diese Problematik,<br />

die bereits durch die eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen<br />

in Angriff genommen<br />

worden ist, wird mit der<br />

Durchführung des vorläufigen Insolvenzverfahrens<br />

nachhaltig beseitigt“,<br />

heißt es dort. Mit reichlich Sprachakrobatik<br />

wird hier die schlichte Tatsache<br />

umschrieben, dass ein vorläufiges<br />

Insolvenzverfahren eingeleitet<br />

wurde, dessen erfolgreicher Abschluss<br />

in den Sternen steht. Und auch jetzt<br />

wird der Öffentlichkeit kein reiner<br />

Wein eingeschenkt. Denn das angeblich<br />

schnelle Wachstum war schließlich<br />

von Anfang an fester Bestandteil<br />

des juraXX­Konzeptes. Innerhalb von<br />

3 1 /2 Jahren wurden 34 Filialen eröffnet.<br />

In einem Interview aus dem Jahre<br />

2004, das der juraXX­Gründer Eugen<br />

Boss dem <strong>Anwalt</strong>sreport gegeben hatte,<br />

wollte er noch bis Ende 2006 in insgesamt<br />

81 deutschen Städten mit mehr<br />

als 100.000 Einwohnern vertreten sein,<br />

wobei an jedem Standort im Schnitt<br />

vier Anwälte tätig sein sollten. Da wäre<br />

dann wohl in der Tat ein Wachstums­<br />

problem entstanden. Aber bei nur 34<br />

Niederlassungen, von denen Ende<br />

2006 immerhin 24 einen positiven Beitrag<br />

zum Ergebnis geleistet haben?<br />

4 / 2007 anwaltsreport<br />

1


KANzlEiPlEiTE<br />

Streitereien um Provisionen<br />

Der wahre Gr<strong>und</strong> für die Krise bei der<br />

<strong>Anwalt</strong>skette dürfte denn auch ganz<br />

woanders liegen. Erhebliche Finanzmittel<br />

wurden nämlich durch ein aus<br />

heutiger Sicht irres Provisions­ bzw.<br />

Entnahmesystem zwischen der Zentrale<br />

<strong>und</strong> den Niederlassungen aufgebraucht.<br />

Diese Provisionen waren<br />

den Anwälten ausgezahlt worden,<br />

unmittelbar nachdem sie eine Mandantenrechnung<br />

geschrieben hatten<br />

<strong>und</strong> unabhängig davon, ob die Mandanten<br />

die Honorare zahlten oder<br />

nicht. Wie die Sanierer herausfanden,<br />

hatte juraXX wegen des doch<br />

eher kleinteiligen Geschäfts mit einer<br />

wesentlich höheren Ausfallquote als<br />

den branchenüblichen 8 Prozent zu<br />

kämpfen – <strong>und</strong> das bei einem Honorarvolumen<br />

von nur etwa 340 Euro<br />

pro Akte. Dazu kam dann schließlich<br />

noch die bröckelnde Solidarität der<br />

teilweise sehr gut laufenden juraXX­<br />

Niederlassungen, deren Partner wohl<br />

nicht mehr mit den Quersubventionierungsmodi<br />

zu Gunsten weniger<br />

profitabler Filialen einverstanden waren<br />

<strong>und</strong> die aktiv die Abspaltung betrieben,<br />

als die Provisionszahlungen<br />

eingestellt werden sollten.<br />

28.000 ausstehende Mandate<br />

Von den 34 Büros gehören mittlerwei­<br />

Statt zahlungskräftiger Mandanten klopfen die Pleitegeier in den juraXX-Filialen an.<br />

1 anwaltsreport 4 / 2007<br />

le gut die Hälfte nicht mehr zum juraXX­Verb<strong>und</strong>.<br />

Die Niederlassungen<br />

sind entweder von den Ex­Partnern<br />

vor Ort übernommen worden, die dafür<br />

eine Abstandssumme an die Dortm<strong>und</strong>er<br />

Zentrale gezahlt haben. Oder<br />

die Büros sind schlicht dicht gemacht<br />

worden. Auch wenn über absolute<br />

Zahlen nicht geredet wird, wurde bekannt,<br />

dass von den derzeitigen Gesamtverbindlichkeiten<br />

etwa 75 Prozent<br />

auf diejenigen Partner entfallen,<br />

die der juraXX GmbH zum Einstieg<br />

je 50.000 Euro geliehen hatten. Bei<br />

der überwiegenden Zahl handelt es<br />

sich um Berufseinsteiger, die im Falle<br />

einer Insolvenzeröffnung wohl nur<br />

sehr wenig von den gewährten Darlehensbeträgen<br />

wieder sehen dürften.<br />

Denn derzeit weiß niemand, wie viel<br />

die r<strong>und</strong> 28.000 Mandate einspielen,<br />

die juraXX derzeit noch abwickelt.<br />

Die eigentliche Unbekannte stellen<br />

hier vor allem die Mandanten selbst<br />

dar. Wird die Mehrzahl den <strong>Anwalt</strong>svertrag<br />

kündigen bzw. nach Abschluss<br />

des Mandats zeitnah zahlen?<br />

Franchise-Konzept angestrebt<br />

Daneben wurde bekannt, dass die<br />

verbliebenen Partner die Filialen im<br />

Rahmen eines neu aufgesetzten Franchisesystems<br />

übernehmen <strong>und</strong> dafür<br />

an die Zentrale einen monatlichen<br />

Obolus für Marketing, EDV etc. zah­<br />

len sollen. Diesen Plan verfolgen<br />

wohl auch die Sanierer. Das setzt aber<br />

eine Einigung mit den verschiedenen<br />

Gläubigergruppen voraus. Ob die gelingt?<br />

Auch das ist derzeit reine Spekulation.<br />

Und dann gibt es da ja auch<br />

noch mehrere Strafanzeigen gegen<br />

Rechtsanwalt Eugen Boss wegen Betruges<br />

<strong>und</strong> Insolvenzverschleppung.<br />

Zwar darf Boss, weil das Insolvenzgericht<br />

ihm nur einen schwachen vorläufigen<br />

Insolvenzverwalter zur Seite<br />

gestellt hat, die Geschäfte erst einmal<br />

weiter führen. Die härteste Nuss<br />

liegt für ihn aber in dem Vorwurf, er<br />

habe die zuletzt eingestiegenen neuen<br />

Partner nicht über die bereits eingetretene<br />

finanzielle Schieflage informiert.<br />

Was immer am Ende auch<br />

dabei rauskommt – zumindest eklatante<br />

Managementfehler bei der Vertragsgestaltung<br />

<strong>und</strong> in der internen<br />

Kommunikation <strong>und</strong> Organisation<br />

bleiben an ihm hängen.<br />

Linkhinweise:<br />

Erfolgreiche <strong>Anwalt</strong>sketten in USA<br />

www.jacoby-meyers.com<br />

www.jimsokolove.com/


KANzlEi<br />

Ratenzahlung macht Mandanten gelassen<br />

Wer kennt nicht folgende Situation:<br />

Ein Mandant betritt nach<br />

Terminvereinbarung mit Ihrem Sekretariat<br />

Ihre Kanzlei. Er kommt auf<br />

Empfehlung eines Ihrer Mandanten.<br />

Denn er hat ein drängendes, gleichwohl<br />

rechtlich lösbares Problem. Es<br />

geht dabei um viel Geld. Sie besprechen<br />

den Fall, zeigen einen groben<br />

Lösungsweg auf <strong>und</strong> begeistern den<br />

noch potentiellen Mandanten. Danach<br />

erörtern Sie die Kosten. Der –<br />

jetzt nicht mehr potentielle – Mandant<br />

hört interessiert zu, will sich die<br />

Sache überlegen <strong>und</strong> Sie sehen ihn<br />

nie wieder. Schade.<br />

Die Analyse<br />

So etwas passiert täglich in vielen<br />

Kanzleien. Vielleicht ist der Mandant<br />

nicht rechtsschutzversichert,<br />

vielleicht überfordert die Höhe der<br />

aufgezeigten Kosten seinen Geldbeutel<br />

oder vielleicht hat ihm<br />

niemand gesagt, dass man auch <strong>Anwalt</strong>srechnungen<br />

in Raten bezahlen<br />

kann. In jedem Fall bleibt die<br />

Unsicherheit beim Mandanten,<br />

wie er seine Rechnung bezahlen soll.<br />

Natürlich mögen Sie keine Ratenzahlung.<br />

Die Raten gehen schleppend ein,<br />

die Zahlung muss überwacht <strong>und</strong> verbucht<br />

werden <strong>und</strong> eigentlich sind Sie<br />

keine Bank, deren Geschäftszweck<br />

darin besteht, Kredite herauszulegen,<br />

zu verlängern <strong>und</strong> noch mal zu<br />

strecken, damit die Rechnung nach<br />

3 Jahren 7 Monaten <strong>und</strong> 12 Tagen<br />

<strong>und</strong> 23 Mahnungen endlich bezahlt<br />

ist.<br />

unklarheiten beseitigen<br />

Jedes Auto, jeden Kühlschrank kann<br />

man heute selbstverständlich „bequem<br />

finanzieren“. Jeder Verkäufer<br />

von Konsumgütern wird Ihnen sagen,<br />

dass ohne das Angebot einer entsprechenden<br />

Finanzierung, viele Produkte<br />

in den Regalen liegen bleiben<br />

würden. Häufig wird die Ratenzahlung<br />

für den Konsumenten versüßt,<br />

indem der Verkäufer für eine optisch<br />

preiswerte Finanzierung sorgt („0 %<br />

effektiver Zins für 6 Monate!“). Er si­<br />

chert dadurch seinen Absatz <strong>und</strong> setzt<br />

sich von seinem Wettbewerb ab.<br />

Es spricht nichts dagegen, dass auch<br />

Anwälte Finanzierungsangebote für<br />

ihre Mandanten nutzen. Aus Sicht<br />

des Mandanten ist auch die anwaltliche<br />

Dienstleistung ein Produkt, das<br />

man kaufen oder auch nicht kaufen<br />

kann. Allerdings sind bei vielen<br />

Mandanten die Schwellenängste größer<br />

als bei Dingen des täglichen Lebens.<br />

Der Gr<strong>und</strong>: Die Kosten sind<br />

häufig höher. Das Anliegen ist dem<br />

Mandanten meist höchst unangenehm<br />

<strong>und</strong> er schiebt die Sache möglichst<br />

lange vor sich her. Kommen<br />

dann Unsicherheiten bei der Frage<br />

der Finanzierung hinzu, unterbleibt<br />

die Mandatierung des <strong>Anwalt</strong>es.<br />

Kanzleien, die das Thema Ratenzahlung<br />

<strong>und</strong> Finanzierung der Rechnung<br />

aktiv mit Ihren Mandanten besprechen<br />

<strong>und</strong> Lösungsvorschläge unterbreiten,<br />

haben nicht nur die Chance,<br />

ein Mandat zu gewinnen, sondern<br />

auch einen zufriedenen Mandanten.<br />

Anforderungen<br />

aus Sicht der Kanzlei<br />

Eine Kanzlei, die Mandanten Teilzahlungslösungen<br />

anbieten möchte, sollte<br />

verschiedene Kriterien prüfen, die<br />

die gewählte Lösung erfüllt:<br />

­ Mindestens marktüblicher Effektivzins<br />

für den Mandanten<br />

­ Auslagerung des Ausfallrisikos des<br />

Mandanten<br />

­ Frei wählbare Laufzeiten durch den<br />

Mandanten<br />

­ Zeitnahe Kreditbewilligung<br />

­ Keine Einbindung der Kanzlei in die<br />

Abwicklung der Ratenzahlungen<br />

­ Organisatorische Unterstützung der<br />

Kanzlei durch den Anbieter<br />

Autor:<br />

Dipl.-Kfm. Jan Pieper<br />

Mitglied des Vorstands der<br />

Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />

Verrechnungsstelle AG<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 58<br />

50968 Köln<br />

Tel.: 0221/93738-838<br />

Fax: 0221/93738-839<br />

E-Mail: info@anwvs.de<br />

4 / 2007 anwaltsreport<br />

1


FiNANzEN<br />

Wie Banken den Rechtsmarkt<br />

einschätzen<br />

Über die Zukunft der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

wurde in den letzten Jahren viel geschrieben,<br />

spekuliert <strong>und</strong> diskutiert.<br />

Dabei fiel der Tenor eigentlich immer<br />

gleich aus: Der Kuchen wird<br />

nicht größer, die Konsolidierung ist<br />

in vollem Gange <strong>und</strong> das Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

setzt die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

unter weiteren wirtschaftlichen<br />

Druck. Der längst stattfindende Verdrängungswettbewerb<br />

steigert natürlich<br />

auch den Finanzbedarf der<br />

Kanzleien. Doch wie schätzen die<br />

Banken die <strong>Anwalt</strong>sbranche ein? Aufschluss<br />

darüber gibt der Branchen­<br />

Report 2007 „Rechtsberatung“, den<br />

der Deutsche Sparkassen­ <strong>und</strong> Giroverband<br />

(DSGV) jüngst herausgegeben<br />

hat.<br />

Wettbewerbs- <strong>und</strong> Erlösdruck<br />

verschärft sich<br />

Zwar geht der DSGV für 2007 davon<br />

aus, dass die Honorarumsätze,<br />

die 2006 bei r<strong>und</strong> 10 Mrd. Euro lagen,<br />

wegen der robusten Konjunktur<br />

2007 auf 10,3 bis 10,5 Mrd. steigen<br />

wird. Gleichzeitig konstatiert der Verband<br />

aber erhebliche Risiken wegen<br />

der Liberalisierung des Rechtsmarktes<br />

über das neue Rechtsdienstleistungsgesetz.<br />

Es liege auf der Hand, dass vor<br />

allem kleineren Kanzleien <strong>und</strong> Einzelanwälten<br />

Umsatzeinbußen drohten,<br />

falls künftig auch Nichtjuristen<br />

Rechtsrat als Nebenleistung erbringen<br />

dürfen.<br />

Mandantenstruktur<br />

entscheidend<br />

Von erheblicher Bedeutung für die<br />

künftige Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong><br />

damit die Kreditwürdigkeit ist aus<br />

Sicht der Banken vor allem die Mandantenstruktur<br />

der einzelnen Kanzlei.<br />

„Kanzleien, die in der Hauptsache<br />

für gewerbliche K<strong>und</strong>en tätig<br />

sind, können mit stabilen Einnahmen<br />

<strong>und</strong> langfristigen Mandantenbeziehungen<br />

rechnen. Praxen, deren<br />

Honorare vorwiegend durch die Vertretung<br />

von privater Klientel zustande<br />

kommen, müssen mit weit stärkeren<br />

Schwankungen kalkulieren,<br />

1 anwaltsreport 4 / 2007<br />

Der Sparkassenverband warnt vor einseitigen Mandantenstrukturen.<br />

weil bei den Privaten in der Regel<br />

kein ständiger Beratungsbedarf vorliegt.<br />

Zudem wechseln sie ihre Anwälte<br />

häufiger als Gewerbek<strong>und</strong>en“, stellt<br />

der DSGV fest.<br />

langfristige Prognosen rosig<br />

Mittel­ bis langfristig seien die Wachstumspotenziale<br />

für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

dagegen durchweg gut. „Vielfältiger<br />

Bedarf entsteht vor allem im Bereich<br />

Wirtschaftsrecht im Zuge der Integration<br />

Europas <strong>und</strong> durch die Globalisierung.<br />

Dabei dürfte an einer verstärkten<br />

internationalen Ausrichtung<br />

der Kanzleien <strong>und</strong> an der Vernetzung<br />

mit Juristen, Steuerfachleuten <strong>und</strong><br />

Consultants vielfach kein Weg vorbeiführen“,<br />

so die Verfasser des Bran<br />

chen­Reports. Interessante Wachstumsperspektiven<br />

sehen sie zudem im<br />

Patent­, Insolvenz­ <strong>und</strong> Steuerrecht.<br />

Potenziale der<br />

Deregulierung nutzen<br />

Auch aktuell sehen die Banker trotz<br />

des zunehmenden Wettbewerbsdrucks<br />

nicht gleich schwarz. Chancen<br />

bestünden für diejenigen Anwälte,<br />

die ihre Spezialisierung bzw. Fokussierung<br />

auf einzelne Rechtsgebiete<br />

<strong>und</strong> Branchen steigern, ihre Dienstleistungsqualität<br />

sichern <strong>und</strong> die Po­<br />

tenziale der Deregulierung frühzeitig<br />

erkennen <strong>und</strong> nutzen. Die Kanzleistrategie<br />

müsse darauf ausgerichtet<br />

werden, die K<strong>und</strong>enzufriedenheit in<br />

das Zentrum aller Überlegungen zu<br />

stellen. „Als vielversprechende Ansätze<br />

nennen Branchenkenner in diesem<br />

Zusammenhang den systematischen<br />

Aufbau eines Kanzleiimage sowie die<br />

Positionierung der Kanzlei, sodass<br />

sich die Anwälte in der Öffentlichkeit<br />

<strong>und</strong> bei ihren Zielgruppen besser<br />

profilieren können. Die Kooperation<br />

in Netzwerken, unter anderem<br />

mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern<br />

oder Unternehmensberatern,<br />

hilft beim Markenaufbau <strong>und</strong> trägt<br />

dazu bei, neue Marktpotenziale zu erschließen“,<br />

zeigt sich der Sparkassen­<br />

<strong>und</strong> Giroverband optimistisch für die<br />

Branche.<br />

Bezugsquelle:<br />

BranchenReport „Rechtsberatung“<br />

2007<br />

Deutscher Sparkassen- <strong>und</strong><br />

Giroverband e.V.<br />

Charlottenstraße 47<br />

10117 Berlin<br />

Telefon: 0 30 / 2 02 25-0<br />

Telefax: 0 30 / 2 02 25-2 50<br />

E-Mail: info@dsgv.de


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Dr. iur. Jürgen Reiß, RA <strong>und</strong> Avvocato, zugelassen in Italien <strong>und</strong> Deutschland, zugleich öffentl. bestellter <strong>und</strong> beeidigter Verhandlungsdolmetscher<br />

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66123 Saarbrücken<br />

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des <strong>Anwalt</strong>sreport<br />

ist Freitag,<br />

der 14. Sepember 2007<br />

Kontakt: Frau Anja Fischer,<br />

Telefon:<br />

(0221) 937 38 601<br />

Telefax:<br />

(0221) 937 38 961


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