und Briefkopf: Zulassungshinweise entfernen - Anwalt-Suchservice
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www.anwaltsreport.de<br />
PVSt. 42666<br />
<strong>Anwalt</strong>sreport<br />
Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
Ausgabe 4/2007 August 2007<br />
Wie Banken den<br />
Rechtsmarkt einschätzen<br />
Ombudsmann für<br />
unzufriedene<br />
Mandanten<br />
gesucht<br />
Finanzen Berufsrecht Kanzleipleite<br />
Wegfall des Zweigstellenverbots<br />
<strong>und</strong> die praktischen Folgen<br />
Über die Hintergründe<br />
des juraXX-Absturzes
Mit Nagel/Gottwald<br />
finden Sie<br />
sich überall zurecht.<br />
Dieses Standardwerk hilft Ihnen auch<br />
nach neuester Rechtslage wieder,<br />
sich in allen Zivilrechtsfällen mit Auslandsberührung<br />
im Handumdrehen<br />
zurechtzufinden.<br />
Das Buch ist übersichtlich, verständlich<br />
geschrieben <strong>und</strong> hat eine<br />
klare Systematik, die sich am Ablauf<br />
des Verfahrens orientiert. Von der<br />
internationalen Zuständigkeit über<br />
die diffizilen Probleme der internationalen<br />
Rechtshilfe bis hin zum<br />
einstweiligen Rechtsschutz <strong>und</strong> zur<br />
internationalen Zwangsvollstreckung<br />
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grenzüberschreitenden Prozessführung<br />
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Der Vorrang des europäischen<br />
Zivilprozessrechts <strong>und</strong> der internationalen<br />
Übereinkommen vor dem<br />
autonomen deutschen Recht kommt<br />
im Aufbau der gesamten Darstellung<br />
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Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht<br />
Begründet von Dr. iur. Heinrich Nagel †, ab der 4. Auflage<br />
fortgeführt von Prof. Dr. Peter Gottwald. 6., neu<br />
bearbeitete Auflage 2007, 957 Seiten Lexikonformat,<br />
gbd. 129,– €. ISBN 978-3-504-47096-8<br />
Bestellschein ausfüllen <strong>und</strong> faxen (02 21) 9 37 38-9 43<br />
Ja, ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht 6. Auflage,<br />
gbd. 129,– € plus Versandkosten. ISBN 978-3-504-47096-8<br />
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stets klar <strong>und</strong> deutlich zum Ausdruck.<br />
Und aufgr<strong>und</strong> der detaillierten rechtsvergleichenden<br />
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können Sie die Vor- <strong>und</strong> Nachteile<br />
einer Prozessführung im Inland oder<br />
Ausland in jedem Fall sachgerecht<br />
abwägen.<br />
Die Neuauflage ist r<strong>und</strong>um auf<br />
aktuellem Stand. Die europäische<br />
Vollstreckungstitel-VO, die verbesserte<br />
Eheverordnung Brüssel IIa <strong>und</strong><br />
die EG-Richtlinie für grenzüberschreitende<br />
PKH-Anträge werden<br />
ausführlich erläutert. Selbst alle EU-<br />
Verordnungen, die derzeit erst im<br />
Entwurf vorliegen, werden bereits<br />
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Nagel/Gottwald, Internationales<br />
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Datum<br />
Ort<br />
Unterschrift<br />
7/07<br />
✁
<strong>Anwalt</strong>sreport<br />
Das Magazin für die moderne Kanzlei<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />
Tel. 02-21/93-73-86-01, Fax 02-21/93-73-89-61<br />
eMail: kontakt@anwaltsreport.de<br />
Internet: www.anwaltsreport.de<br />
Chefredakteur: RA Rolf Schröder (verantwortlich)<br />
Redaktion: RA Marcus Creutz,<br />
Postfach 12 35, 82452 Garmisch-Partenkirchen,<br />
Am Brücklesbach 2, 82491 Grainau, Tel.: 0 88 21/9 66-75 55,<br />
Fax: 0 88 21/9 66-94 44, E-Mail: racreutz@aol.com<br />
Verlag: <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH,<br />
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Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln<br />
Internet: www.anwalt-suchservice.de<br />
Satz & Druck: Druckerei Fritz Kriechbaumer,<br />
Wettersteinstraße 12, 82024 Taufkirchen,<br />
Tel.: 0 89/61 29 79-0, Fax: 0 89/61 29 79-29<br />
Bildnachweise: www.photocase.com<br />
<strong>Anwalt</strong> für 4,99 €<br />
Die gute Nachricht vorweg: Boris Becker läuft wieder auf allen Sendern. Dabei geht es<br />
allerdings nicht mehr um die Tenniskünste oder die sportlichen Fachkenntnisse des dreifachen<br />
Wimbledon-Gewinners. Nein, es geht um Boris Becker als ganz normalen Verbraucher.<br />
„Ich hab da mal ne Frage.“ beginnt er das fingierte Telefonat mit einem <strong>Anwalt</strong> am anderen<br />
Ende der Leitung. Auch wenn kaum anzunehmen ist, dass die vergangenen <strong>und</strong> laufenden<br />
Rechtsstreitigkeiten eines Boris Becker von irgendeiner Rechtsschutzversicherung gedeckt<br />
sind – Boris Becker gilt als volksnah, tollpatschig bis lausbübisch <strong>und</strong> damit als extrem<br />
werbewirksam – auch für die Münchener D.A.S. Rechtsschutzversicherung.<br />
Die schlechte Nachricht: Damit die hohen Tantiemen, die Boris Becker für seinen Werbefeldzug<br />
einstreichen dürfte, wieder eingespielt werden, haut Europas Rechtsschutzversicherer<br />
Nr. 1 so richtig auf die Pauke: Für ganze 4,99 € im Monat kann man dort einen<br />
<strong>Anwalt</strong> anrufen, getreu dem Werbemotto: „Die Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen - wann<br />
immer <strong>und</strong> so oft Sie Rat brauchen“.<br />
Die D.A.S erteilt „natürlich“ selbst keinen Rechtsrat. Sie leitet die Anfrager an Vertragskanzleien<br />
im B<strong>und</strong>esgebiet weiter, so dass sie hinsichtlich des Rechtsberatungsgesetzes<br />
aus dem Schneider ist. Die 4,99 € Monatspauschale für außergerichtlichen telefonischen<br />
Verbraucher-Rechtsrat ist natürlich eine Kampfansage. Dahinter steckt das Ziel, möglichst<br />
viele Menschen einzufangen <strong>und</strong> perspektivisch von den Anwälten weg zu lotsen. Diese Kanalisierung<br />
ist für die <strong>Anwalt</strong>schaft gefährlich. Gelingt sie langfristig <strong>und</strong> auf breiter Front,<br />
kann die D.A.S. den Vertragsanwälten ihre eigenen Preise aufdrücken.<br />
In der <strong>Anwalt</strong>schaft scheint diese Strategie noch gar nicht wahrgenommen worden zu<br />
sein. Stattdessen zerfleischen sich einige Kollegen lieber in Wettbewerbsverfahren <strong>und</strong><br />
streiten um die Frage, ob ein Erstberatungsgespräch nun mindestens 9,90 € oder 20 €<br />
kosten muss. Die Gretchen-Frage der <strong>Anwalt</strong>schaft kann aber doch wirtschaftlich betrachtet<br />
nur lauten: Wie organisieren wir uns gemeinsam, um das 4,99 € Angebot der D.A.S.<br />
zu kontern?<br />
Anzeigendisposition: Anja Fischer<br />
Tel.: 02-21/93-73-86-01<br />
Gültig ist die Preisliste vom 1.1.2006<br />
ISSN 1433-4453<br />
Bezugspreis: Einzelheft 7,20 €, im Abonnement jährlich 36 €. Alle<br />
Preise zzgl. Zustellgebühr bzw. Versandkosten inkl. Umsatzsteuer.<br />
Für Mitglieder des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> ist der Bezug<br />
im Mitgliedspreis enthalten.<br />
Erscheinungsweise: 6 mal jährlich<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
Hinweis für den Leser: Der Zeitschrifteninhalt wird nach<br />
bestem Wissen erstellt, Haftung <strong>und</strong> Gewähr müssen jedoch<br />
wegen der Komplexität <strong>und</strong> dem ständigen Wandel der<br />
Rechtslage ausgeschlossen werden.<br />
Urheber- <strong>und</strong> Verlagsrechte: Die Zeitschrift <strong>und</strong> alle veröffentlichten<br />
Beiträge <strong>und</strong> Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />
Manuskripte werden nicht nur zur Alleinveröffentlichung angenommen.<br />
Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen<br />
Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbil-<br />
EDITORIAL<br />
IMPRESSUM<br />
dungen allein verfügen zu können <strong>und</strong> keine Rechte Dritter zu<br />
verletzen. Mit Annahme des Manuskripts gehen die einfachen<br />
Nutzungsrechte vom Autor auf den Verlag über, jeweils auch<br />
für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen<br />
<strong>und</strong> die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus.<br />
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zur Einspeicherung in Datenbanken sowie zur weiteren<br />
Vervielfältigung <strong>und</strong> Verbreitung zu gewerblichen Zwecken<br />
im Wege fotomechanischer, elektronischer <strong>und</strong> anderer Verfahren<br />
einschließlich CD-ROM <strong>und</strong> Online-Diensten. Jede<br />
vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich zugelassene Verwertung<br />
bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags.<br />
Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung,<br />
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bzw. Wiedergabe in Datenbanken oder anderen elektronischen<br />
Medien <strong>und</strong> Systemen. Fotokopien dürfen nur für den<br />
persönlichen Gebrauch hergestellt werden.
FAKTEN<br />
Kurzmeldungen<br />
Hinweis auf Abrechnung nach<br />
Streitwert<br />
Der BGH hat entschieden, dass ein Rechts-<br />
anwalt, der den Mandanten vor Übernah-<br />
me des Auftrags schuldhaft nicht darauf<br />
hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit<br />
zu erhebenden Gebühren nach dem Gegen-<br />
standswert richten, dem Mandanten zum<br />
Ersatz des hierdurch verursachten Scha-<br />
dens verpflichtet ist. Der <strong>Anwalt</strong> haftet<br />
nach den Gr<strong>und</strong>sätzen zum Verschulden bei<br />
Vertragsschluss nach § 311 Abs. 2 BGB<br />
(Az.: IX ZR 89/06).<br />
Aufklärung über Chancen <strong>und</strong><br />
Risiken<br />
Der <strong>Anwalt</strong> muss dem Mandanten keine<br />
vollständige rechtliche Analyse, sondern<br />
allein die Hinweise liefern, die ihm im Hin-<br />
blick auf die aktuelle Situation <strong>und</strong> sein<br />
konkretes Anliegen die notwendige Ent-<br />
scheidungsgr<strong>und</strong>lage vermitteln. Bei be-<br />
sonderer Eilbedürftigkeit oder bei einem<br />
Aufwand, der außer Verhältnis zum Streit-<br />
gegenstand steht, kann eine eingeschränkte<br />
Belehrung ausreichend sein, wobei sich In-<br />
halt <strong>und</strong> Umfang der Aufklärung nach den<br />
erkennbaren Interessen des Mandanten zu<br />
richten haben, urteilte der BGH (Az.: IX ZR<br />
261/03).<br />
Falsche Versprechungen<br />
unschädlich<br />
Selbst wenn Rechtsanwälte gegenüber<br />
ihren späteren Auftraggebern erklären,<br />
dass sie im Fall einer Mandatserteilung den<br />
Eintritt des erstrebten Verhandlungserfolgs<br />
garantieren, kann darin nach einem Urteil<br />
des Oberlandesgerichts Frankfurt am<br />
Main nicht ohne weiteres ein haftungsbegründendes<br />
Garantieversprechen für<br />
den Fall des Scheiterns der Verhandlungen<br />
gesehen werden. Ein Garantieversprechen<br />
setzt voraus, dass der <strong>Anwalt</strong> auf jeden<br />
Fall für den Schaden bei Nichteintritt des<br />
Erfolgs einstehen will (Az.: 19 U 175/06).<br />
Rechtsreferendare haben<br />
Anspruch auf Trennungsgeld<br />
Rechtsreferendare haben auch dann Anspruch<br />
auf Trennungsgeld, wenn sie ledig<br />
<strong>und</strong> ohne eigene Wohnung sind. Das entschied<br />
kürzlich das Verwaltungsgericht<br />
Koblenz (Az.: 6 K 1626/06).<br />
anwaltsreport 4 / 2007<br />
Vergütung an Referendare ist<br />
sozialversicherungspflichtig!<br />
Durch eine Betriebsprüfung in einer<br />
Hamburger <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />
<strong>und</strong> daraus folgend einer Betriebsprüfung<br />
bei der Personalstelle<br />
für Referendare beim Hanseatischen<br />
Oberlandesgericht ist das Thema der<br />
Sozialversicherungspflicht von an<br />
Stationsreferendare gezahlter zusätzlicher<br />
Vergütung akut geworden. In<br />
dem Ausgangsfall hat eine <strong>Anwalt</strong>skanzlei<br />
an einen Stationsreferendar<br />
zusätzlich zur von der Freien <strong>und</strong><br />
Hansestadt Hamburg gezahlten Unterhaltsbeihilfe<br />
eine weitere Vergütung<br />
gezahlt. Hierauf wurden jedoch<br />
Sozialversicherungsbeiträge nicht ab<br />
Ab sofort: Ratenzahlung für Mandanten<br />
Die Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche Verrechungsstelle<br />
AG (AnwVS) bietet<br />
ein besonders günstiges Finanzierungsmodell<br />
für Mandanten an. Ab sofort<br />
können sie die <strong>Anwalt</strong>skosten<br />
bequem in Raten abbezahlen. Die<br />
Kanzleien können ihren Mandanten<br />
damit einen besonderen Service bieten.<br />
Sie haben sogar die Möglichkeit,<br />
einen effektiven Jahreszins von<br />
0,0 % einzuräumen. Die Finanzierung<br />
durch AnwVS ist ab einer Summe<br />
von 250 € möglich. Bei bis zu<br />
36 Monatsraten ab 20 € beträgt der<br />
effektive Jahreszins für den Mandanten<br />
lediglich 8,9 %, ohne jegli<br />
geführt. Dieser Sachverhalt wurde<br />
von der Rentenversicherung B<strong>und</strong> im<br />
Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet.<br />
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer<br />
Hamburg hat daraufhin<br />
eine gutachterliche Prüfung in<br />
Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis<br />
geführt hat, dass die zusätzlich<br />
neben der Unterhaltsbeihilfe seitens<br />
einiger <strong>Anwalt</strong>skanzleien gezahlte<br />
Vergütung an Referendare der Sozialversicherungspflicht<br />
jedenfalls in der<br />
Kranken, Pflege <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung<br />
unterliegt. Ob darüber<br />
hinaus auch Rentenversicherungspflicht<br />
besteht, ist umstritten.<br />
Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts<br />
Wird die Zulassung eines Rechtsanwalts<br />
zur Rechtsanwaltschaft<br />
widerrufen <strong>und</strong> die sofortige Vollziehung<br />
der Verfügung im überwiegenden<br />
öffentlichen Interesse angeordnet,<br />
kommt dem die Wirkung<br />
eines vorläufigen Berufsverbots zu<br />
(§§ 16, 155 BRAO). Der Rechtsanwalt<br />
ist dann nicht mehr Bevollmächtigter,<br />
dessen Verschulden der<br />
Partei gemäß § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung<br />
zugerechnet wird. Auf<br />
die Gründe für das Berufsausübungsverbot<br />
kommt es nicht an. Das hat<br />
das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht entschieden<br />
(Az.: 5 AZR 848/06). Im Streitfall<br />
hatte die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf<br />
den Widerruf der Zulassung<br />
des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts<br />
verfügt, nachdem diesem ein<br />
klageabweisendes Urteil des Arbeitsgerichts<br />
zugestellt worden war. Der<br />
Kläger erfuhr hiervon erst nach Ablauf<br />
der Berufungsfrist. Das Landesarbeitsgericht<br />
hat die verspätet eingelegte<br />
Berufung unter Zurückweisung<br />
des Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig<br />
verworfen. Demgegenüber<br />
hat das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht die Zulässigkeit<br />
der Berufung bejaht. Ein<br />
Verschulden des Rechtsanwalts könne<br />
dem Mandanten nach Verhängung<br />
des Berufsverbots nicht mehr zugerechnet<br />
werden <strong>und</strong> der Kläger habe<br />
die Fristversäumung auch nicht selbst<br />
verschuldet.<br />
che Bearbeitungsgebühr. Die AnwVS<br />
bietet den Kanzleien zusätzlich einen<br />
weiteren Service an: Ausgewählten<br />
Mandanten kann der <strong>Anwalt</strong><br />
eine Finanzierung von 0,0 % bei bis<br />
zu sechs Monaten Laufzeit <strong>und</strong> nur<br />
2,9 % Zinsen bei zwölf Monaten<br />
Laufzeit gewähren.<br />
„Mit dem Angebot einer Ratenzahlung<br />
wird anwaltliche Beratung letztlich<br />
attraktiver <strong>und</strong> erschwinglicher.<br />
Vor allem aber kann die Aussicht auf<br />
Ratenzahlung die Schwellenangst<br />
neuer Klienten vor den Kosten abbauen,“<br />
sagt Rechtsanwalt Sven Ries,<br />
Vorstandsmitglied der AnwVS.
Einbeziehung von <strong>Anwalt</strong>s- <strong>und</strong> Gerichtskosten<br />
in Kfz-Haftpflichtversicherung?<br />
Im Rahmen ihres am 25. Juni 2007<br />
veröffentlichten Berichts über die<br />
4. KfzHaftpflichtRichtlinie befasste<br />
sich die Europäische Kommission<br />
auch mit der Anregung des Europäischen<br />
Parlaments aus der 2. Lesung<br />
der 5. KfzHaftpflichtRichtlinie, alle<br />
<strong>Anwalt</strong>s <strong>und</strong> Gerichtskosten verbindlich<br />
in den Deckungsumfang der<br />
KfzHaftpflichtversicherung einzubeziehen.<br />
Wie die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />
berichtet, neigt die Kommission<br />
zu der Ansicht, dass eine solche<br />
Jeder fünfte Rechtsanwalt ist Fachanwalt<br />
Auch im vergangenen Jahr ist die<br />
Zahl der Fachanwälte gegenüber<br />
dem Vorjahr erneut angestiegen. Zum<br />
1.1.2007 gab es in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
insgesamt 27.953 Fachanwälte. Das<br />
entspricht einer Quote von fast 20 %<br />
<strong>und</strong> einem Zuwachs gegenüber 8000 dem<br />
Vorjahr von 3,03 %.<br />
Insgesamt gibt es derzeit 18 7000 Rechtsgebiete,<br />
auf denen Rechtsanwälte einen<br />
Fachanwaltstitel erwerben 6000 können.<br />
Am begehrtesten ist dabei das<br />
Arbeitsrecht mit insgesamt 7.047<br />
5000<br />
Fachanwälten, dicht gefolgt vom Familienrecht<br />
mit 6.935 Fachanwälten.<br />
4000<br />
Den erst Ende des vergangenen Jahres<br />
eingeführten Fachanwaltstitel für<br />
3000<br />
das Urheber <strong>und</strong> Medienrecht hatten<br />
zu Beginn des Jahres bereits 9<br />
2000<br />
Rechtsanwälte erworben, der ebenfalls<br />
neue Fachanwalt für Informati<br />
1000<br />
onstechnologierecht wurde bereits 11<br />
Mal verliehen. Die Satzungsversamm<br />
Impressum <strong>und</strong> <strong>Briefkopf</strong>: <strong>Zulassungshinweise</strong> <strong>entfernen</strong><br />
Durch das Gesetz zur Stärkung der<br />
Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft<br />
entfällt das bislang in § 18<br />
BRAO normierte Lokalisationsprinzip.<br />
Auch das Antragserfordernis <strong>und</strong><br />
die fünfjährige Wartezeit für die Zulassung<br />
bei einem Oberlandesgericht<br />
(§ 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) werden aufgehoben.<br />
Infolge dessen sind künftig<br />
alle Anwälte vor sämtlichen deutschen<br />
Gerichten – vorbehaltlich des<br />
B<strong>und</strong>esgerichtshofs in Zivilsachen –<br />
kraft ihrer Zulassung zur Rechtsan<br />
0<br />
Jahr<br />
1960<br />
Einbeziehung keine eindeutigen<br />
Vorteile bietet: Zum einen hätten die<br />
Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die<br />
Notwendigkeit der Erstattung von<br />
<strong>Anwalt</strong>s <strong>und</strong> Gerichtskosten nach<br />
ihren nationalen Vorschriften auszulegen<br />
<strong>und</strong> die Praxis beizubehalten.<br />
Wegen der divergierenden<br />
Schadensersatzregelungen in den nationalen<br />
Rechtsordnungen sei die<br />
Schaffung eines einheitlichen Systems<br />
sehr unwahrscheinlich. Zum<br />
anderen sei in den (wenigen) Mit<br />
lung hat am 11.6.2007 den nunmehr<br />
19. Fachanwaltstitel beschlossen.<br />
Künftig können Rechtsanwälte so<br />
auch ihre besonderen Kenntnisse im<br />
Bank <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht nachweisen.<br />
Die Beschlüsse der Satzungs<br />
8000<br />
7000<br />
6000<br />
5000<br />
4000<br />
3000<br />
2000<br />
1000<br />
0<br />
Jahr<br />
1960<br />
1970<br />
1980<br />
1989<br />
1990<br />
1970<br />
1980<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1991<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
Entwicklung der Fachanwaltszahlen seit 1960<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
Entwicklung der Fachanwaltszahlen seit 1960<br />
1996<br />
1997<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
waltschaft postulationsfähig. Der<br />
Vorstand der RAK Berlin hat sich zu<br />
diesem Gesetz bereits geäußert <strong>und</strong><br />
weist darauf hin, dass die Neuregelung<br />
auch praktische Konsequenzen<br />
für die Gestaltung der Kanzleibriefbögen<br />
hat. Namentlich die Hinweise<br />
auf eine Zulassung bei bestimmten<br />
Gerichten („zugelassen bei dem<br />
Amts <strong>und</strong> Landgericht Köln”, „auch<br />
zugelassen bei dem Oberlandesgericht<br />
Köln” etc.) sind ab dem 1.6.2007<br />
sachlich falsch. Der Kammervorstand<br />
FAKTEN<br />
gliedstaaten, in denen bisher keine<br />
oder nur eine begrenzte Erstattung<br />
der Kosten vorgesehen sei, mit<br />
einem Versicherungsprämienanstieg<br />
zu rechnen. Letztlich seien in den<br />
meisten Mitgliedstaaten auch freiwillige<br />
Rechtsschutzversicherungen<br />
verfügbar, die es dem Geschädigten<br />
ermöglichten, seine <strong>Anwalt</strong>s <strong>und</strong> Gerichtskosten<br />
unabhängig vom für den<br />
Unfall geltenden Recht erstattet zu<br />
bekommen.<br />
versammlung bedürfen noch der<br />
Zustimmung des B<strong>und</strong>esjustizministeriums.<br />
Mit den ersten Fachanwälten<br />
für Bank <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht ist<br />
etwa ab Ende 2007 zu rechnen.<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
Fachanwälte für Steuerrecht<br />
Fachanwälte für Verwaltungsrecht<br />
Fachanwälte für Steuerrecht<br />
Fachanwälte für Strafrecht<br />
Fachanwälte für Verwaltungsrecht<br />
Fachanwälte für Familienrecht<br />
Fachanwälte für Strafrecht<br />
Fachanwälte für Familienrecht für Arbeitsrecht<br />
Fachanwälte für Arbeitsrecht für Sozialrecht<br />
Fachanwälte für Sozialrecht<br />
Fachanwälte für Versicherungsrecht<br />
Fachanwälte für Versicherungsrecht<br />
Fachanwälte für Insolvenzrecht<br />
Fachanwälte für Insolvenzrecht<br />
Fachanwälte für Medizinrecht für Medizinrecht<br />
Fachanwälte für Miet- für <strong>und</strong> Miet- Wohnungseigentumsrecht<br />
<strong>und</strong> Wohnungseigentumsrecht<br />
Fachnwälte für Verkehrsrecht<br />
Fachnwälte für Verkehrsrecht<br />
Fachanwälte für Bau- <strong>und</strong> Architektenrecht<br />
Fachanwälte für Bau- <strong>und</strong> Architektenrecht<br />
Fachanwälte für Erbrecht<br />
Fachanwälte für Transport- für Erbrecht <strong>und</strong> Speditionsrecht<br />
Fachanwälte für gewerblichen für Transport- Rechtsschutz <strong>und</strong> Speditionsrecht<br />
FAchanwälte für Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />
Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz<br />
Fachanwälte für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht<br />
FAchanwälte für Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />
Fachanwälte für Informationstechnologie<br />
Fachanwälte für Urheber- <strong>und</strong> Medienrecht<br />
Fachanwälte für Informationstechnologie<br />
hat insoweit beschlossen, jedenfalls in<br />
den ersten Monaten keine förmlichen<br />
Sanktionen gegen Kammermitglieder<br />
zu verhängen, die ihre <strong>Zulassungshinweise</strong><br />
ab dem 1.6.2007 fortführen. Er<br />
rät dennoch allen betroffenen Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen dringend, die<br />
<strong>Zulassungshinweise</strong> auf ihren Briefbögen<br />
zu <strong>entfernen</strong>. Denn diese Hinweise<br />
sind künftig wettbewerbswidrig<br />
<strong>und</strong> können zu einer wettbewerbsrechtlichen<br />
Abmahnung durch Dritte<br />
führen.<br />
4 / 2007 anwaltsreport
THEMA<br />
Denn die Hauptversammlung der<br />
BRAK hat im April 2007 über die<br />
Einführung eines Ombudsmanns beraten.<br />
Warum die Kammern darüber<br />
derzeit nachdenken, erläutert Rechtsanwalt<br />
Frank E.R. Diem, Präsident<br />
der Rechtsanwaltskammer Stuttgart:<br />
„Seitens der Europäischen Union<br />
<strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esjustizministeriums<br />
wird bemängelt, dass die Rechtsanwaltskammern<br />
bei Beschwerden von<br />
Mandanten (<strong>und</strong> Bürgern) gegen<br />
Rechtsanwälte nicht genügend „ver<br />
anwaltsreport 4 / 2007<br />
braucherfre<strong>und</strong>lich“ handeln würden.<br />
Deshalb werden derzeit von der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />
<strong>und</strong> den<br />
Regionalkammern Reformmodelle<br />
diskutiert. Es geht dabei um Änderungen<br />
im Kontext der anstehenden<br />
Reform der BRAO. Abschließende<br />
Regelungen gibt es noch nicht. Die<br />
Gespräche werden unter den Beteiligten<br />
offen <strong>und</strong> ohne Druck geführt.<br />
Auf der nächsten Hauptversammlung<br />
der BRAK im September 2007 wird<br />
das Thema Ombudsmann erneut dis<br />
Mandanten mehr<br />
Gehör verschaffen<br />
Die Versicherungswirtschaft hat ihn ebenso wie die Bankenbranche <strong>und</strong> zahlreiche andere Wirtschaftssektoren<br />
– einen Ombudsmann, der Beschwerden unzufriedener K<strong>und</strong>en aufnimmt <strong>und</strong> möglichst unbürokratisch<br />
eine gütliche Einigung herbeiführt. Bei den Ärzten gibt es Schlichtungs- <strong>und</strong> Gutachterstellen,<br />
die immerhin in 30 Prozent der Fälle Fehler ihrer Berufsangehörigen aufdecken <strong>und</strong> damit die<br />
Krähentheorie widerlegen. Und die Anwälte? Auch hier haben einzelne Kammern Schiedsstellen geschaffen,<br />
die Streit um das liebe Geld zwischen Anwälten <strong>und</strong> ihren Mandanten gütlich bereinigen<br />
sollen. Aber deren Kompetenzen sind begrenzt. Und die Teilnahme an entsprechenden Vermittlungsbemühungen<br />
ist für den jeweiligen <strong>Anwalt</strong> nicht verpflichtend. Doch das soll sich ändern.<br />
kutiert werden“, berichtet Diem dem<br />
<strong>Anwalt</strong>sreport.<br />
Tausende Beschwerden<br />
jährlich<br />
Dass bei 140.000 Anwältinnen <strong>und</strong><br />
Anwälten nicht alles r<strong>und</strong> laufen<br />
kann, ist klar. Das weiß auch Rechtsanwalt<br />
Dr. Hubert van Bühren, Präsident<br />
der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln: „Bei den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern<br />
gehen jährlich Tau
sende von Mandantenbeschwerden<br />
ein. Allein bei der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln sind es jährlich über 2.000<br />
Eingänge. Im Vordergr<strong>und</strong> der Beschwerden<br />
steht oftmals der Vorwurf,<br />
der <strong>Anwalt</strong> habe seine Leistungen<br />
schlecht oder nur zögerlich erbracht<br />
oder er habe eine unverständliche<br />
bzw. überhöhte Gebührenrechnung<br />
erstellt. Bislang haben die Vorstände<br />
der Rechtsanwaltskammern solche<br />
Beschwerden regelmäßig mit der Begründung<br />
zurückgewiesen, es handele<br />
sich um rein zivilrechtliche Sachverhalte,<br />
deren Überprüfung den ordentlichen<br />
Gerichten vorbehalten sei.<br />
Diese Mitteilung wurde – <strong>und</strong> wird –<br />
von den Verbrauchern als unbefriedigend<br />
empf<strong>und</strong>en. Folgebeschwerden<br />
von betroffenen Beschwerdeführern,<br />
die sich von der Kammer „abgewimmelt“<br />
fühlen <strong>und</strong> die der Krähentheorie<br />
das Wort reden, sind an der Tagesordnung.<br />
Hier soll der Ombudsmann<br />
Abhilfe schaffen“, sagt van Bühren,<br />
der aber gleichzeitig auch betont, dass<br />
sich die Beschwerden im Verhältnis<br />
zu der immens hohen Zahl der Fälle,<br />
die die über 140.000 Anwälte jährlich<br />
bearbeiten, auf einem sehr niedrigen<br />
Niveau bewegen (siehe auch „Nachgefragt“,<br />
Seite 9).<br />
Drei unterschiedliche<br />
Konfliktherde<br />
Unzufriedene Mandanten wenden<br />
sich hauptsächlich aus drei Gründen<br />
an die regionalen Kammern. Sie<br />
sind entweder mit der Vergütungshöhe<br />
oder der erbrachten Dienstleistung<br />
des <strong>Anwalt</strong>s nicht einverstanden.<br />
Oder sie werfen dem <strong>Anwalt</strong><br />
gar Berufsrechtsverstöße vor. Ob <strong>und</strong><br />
wie die Kammer auf den Vorwurf einer<br />
Berufsrechtsverletzung reagiert,<br />
teilt sie dem Mandanten bislang allerdings<br />
nicht mit, weil sie das wegen<br />
ihrer Verschwiegenheitspflicht nach<br />
§ 76 BRAO schlicht nicht darf. Und<br />
auch Aussagen über zivilrechtliche<br />
<strong>und</strong> gebührenrechtliche Streitpunkte<br />
sind den Kammern mangels gesetzlicher<br />
Kompetenz untersagt. „Konkret<br />
bedeutet dies, dass die Rechtsanwaltskammer<br />
den Mandanten,<br />
der sich enttäuscht von seinem bisherigen<br />
<strong>Anwalt</strong> abgewendet hat, auf<br />
einen anderen Vertreter unserer Profession<br />
verweist, in die der Mandant<br />
zuvor gerade sein Vertrauen verloren<br />
hat“, konkretisiert der Düsseldorfer<br />
Kammerpräsident Alfred Ulrich<br />
in einem Editorial an die Kammermitglieder<br />
das Dilemma. Zumindest<br />
sind die Kammern seit Inkrafttreten<br />
des Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung<br />
der Rechtsanwaltschaft<br />
gem. § 51 Abs. 6 Satz 2 BRAO nunmehr<br />
befugt, Dritten zur Geltendmachung<br />
von Schadensersatzansprüchen<br />
Auskunft über den Namen, die<br />
Adresse sowie die HaftpflichtVersicherungsnummer<br />
eines Mitglieds zu<br />
erteilen, sofern dieses kein überwiegendes<br />
schutzwürdiges Interesse an<br />
der Nichterteilung der Auskunft hat.<br />
Schlichtung bisher nur in Gebührenfragen<br />
Allerdings waren die Kammern bisher<br />
schon bemüht, zumindest Vergütungsstreitigkeiten<br />
zwischen <strong>Anwalt</strong><br />
<strong>und</strong> Mandant zu schlichten.<br />
Möglich macht das § 73 Abs. 2 Nr. 3<br />
BRAO. Rechtsanwalt Diem bestätigt:<br />
THEMA<br />
„Für Gebührenbeschwerden haben<br />
die Rechtsanwaltskammer Stuttgart<br />
<strong>und</strong> andere Rechtsanwaltskammern<br />
Schiedsverfahren eingerichtet. Diese<br />
laufen unproblematisch“. Allerdings<br />
beruht dieses Verfahren auf Freiwilligkeit.<br />
Und hier soll es in zahlreichen<br />
Fällen an der Mitwirkungsbereitschaft<br />
der Anwälte fehlen. Sie verklagen lieber<br />
ihre Mandanten, wenn die nicht<br />
zahlen. Der Kammer bleibt dann nur<br />
noch die Rolle des Gutachters. Deshalb<br />
besteht unter den Rechtsanwaltskammern<br />
auch weitestgehende<br />
Einigkeit darüber, dass das Beschwerdemanagementverbesserungswürdig<br />
ist. Konsens gibt es auch darüber,<br />
dass die Einrichtung einer Ombudsstelle<br />
ein geeignetes Mittel sein kann,<br />
den Verbraucherschutzgedanken zu<br />
fördern. Welche Entscheidungsbefug<br />
Der Ombudsmann darf kein Kammerfunktionär sein, fordert Rechtsanwalt Frank E. R. Diem<br />
4 / 2007 anwaltsreport
THEMA<br />
nisse der Ombudsmann aber letztlich<br />
bekommen <strong>und</strong> ob es einen oder<br />
mehrere regionale Ombudsmänner<br />
geben soll – darüber wird unter den<br />
Kammern derzeit noch ergebnisoffen<br />
diskutiert.<br />
RAK Köln startet<br />
Ombudsmann-Projekt<br />
Einigen Kammern scheint das allerdings<br />
zu lange zu dauern. So hat die<br />
Kammer Köln seit dem 1.7.2007 eine<br />
eigene Schlichtungsabteilung eingerichtet<br />
<strong>und</strong> zunächst ihren Kammerpräsidenten<br />
van Bühren zum<br />
Ombudsmann bestellt, der eine<br />
Schlichtung für Rechtsanwälte <strong>und</strong><br />
ihre Mandanten in zivil <strong>und</strong> gebührenrechtlichen<br />
Streitigkeiten auf freiwilliger<br />
Basis herbeiführen soll.<br />
Und in Berlin bietet die dortige Kammer<br />
seit der zweiten Jahreshälfte jeweils<br />
dienstags zwischen 14 <strong>und</strong> 16<br />
Uhr eine Bürgersprechst<strong>und</strong>e an. Diese<br />
soll dazu dienen, dass sich die<br />
Bürger unmittelbar <strong>und</strong> persönlich<br />
über den Gang <strong>und</strong> den Verlauf etwaiger<br />
Beschwerdeverfahren erk<strong>und</strong>igen<br />
können. „Wir wollen mit der<br />
Bürgersprechst<strong>und</strong>e mehr Transparenz<br />
für die Verbraucher schaffen“,<br />
sagt Dr. Margarete v. Galen, die Kammerpräsidentin.<br />
„Die Verbraucher<br />
können die Sprechst<strong>und</strong>e auch dafür<br />
nutzen, eine Beschwerde mündlich<br />
vorzutragen <strong>und</strong> auf der Geschäftsstelle<br />
schriftlich protokollieren zu lassen.“<br />
Ausdrücklich weist die Kammer<br />
Berlin in der dazu herausgegebenen<br />
Pressemitteilung darauf hin, dass die<br />
Beschwerdeverfahren nicht dazu dienen,<br />
Schadensersatzansprüche gegenüber<br />
einem Rechtsanwalt durchzusetzen.<br />
„Der Rechtsanwaltskammer ist<br />
es sogar untersagt, auf diesem Gebiet<br />
Rechtsberatung zu leisten“, so die klare<br />
Botschaft an die Verbraucher.<br />
Starker oder schwacher<br />
Ombudsmann?<br />
So sehr auch das Bemühen der Kammern<br />
zu loben ist, ganz offen <strong>und</strong> unverkrampft<br />
auf die Verbraucher zuzugehen<br />
– enttäuschte Mandanten,<br />
zumal solche, die sich zu Recht beschweren,<br />
werden sich erst dann mit<br />
der <strong>Anwalt</strong>schaft als Profession versöhnen<br />
können, wenn eine echte Ergebniskorrektur<br />
stattfindet. Doch soll<br />
der Ombudsmann darüber verbindlich<br />
für die Parteien <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
auch für die Berufshaftpflichtversicherung<br />
entscheiden können?<br />
Muss es eine Wertgrenze geben, bis<br />
anwaltsreport 4 / 2007<br />
zu der der Ombudsmann zuständig<br />
ist? Oder soll der Schlichtungsvorschlag<br />
des Ombudsmanns nur in eine<br />
Empfehlung münden, an die sich die<br />
Parteien halten können oder auch<br />
nicht? Des weiteren müssen die Kammern<br />
sich darüber im Klaren werden,<br />
welche persönlichen Voraussetzungen<br />
der Ombudsmann erfüllen muss, um<br />
dieses verantwortungsvolle Amt zu<br />
bekleiden. „Sicherlich kann man sagen,<br />
dass der Ombudsmann Volljurist<br />
sein soll <strong>und</strong> nicht „Kammerfunktionär“<br />
sein darf“, beschreibt <strong>Anwalt</strong><br />
Diem das Anforderungsprofil. „Die<br />
immer wieder gehandelte Idee, man<br />
solle einen völlig unabhängigen (also<br />
auch akademisch aus einer anderen<br />
als der juristischen Disziplin entstammenden)<br />
Ombudsmann wählen, halte<br />
ich weder für sinnvoll, noch für vermittelbar.<br />
Prof<strong>und</strong>es Verfahrens <strong>und</strong><br />
Fachwissen ist wohl unerlässlich, um<br />
(mit vertretbarem Aufwand) nachvollziehbare<br />
Vorschläge herbeiführen<br />
zu können“, ist Diem überzeugt. Gerade<br />
weil der Ombudsmann aber kein<br />
„Kammerfunktionär“ sein soll, müsste<br />
dessen Position <strong>und</strong> Kompetenz<br />
wie auch der Ablauf des Verfahrens in<br />
der BRAO geregelt werden.<br />
Druck aus dem Ausland<br />
„Office of legal complaints“ heißt<br />
das BeschwerdeinstanzMonster, das<br />
in England <strong>und</strong> Wales in einen Gesetzesentwurf<br />
gepackt wurde <strong>und</strong> jeden<br />
deutschen <strong>Anwalt</strong> in Angst <strong>und</strong><br />
Schrecken versetzen muss. „Diese<br />
Einrichtung soll mit Personen besetzt<br />
sein, die weder Anwälte sind noch<br />
waren. Sie soll über Klagen betreffend<br />
Schlechtleistung von Anwälten befinden,<br />
wobei neben einer Honorarreduzierung<br />
eine Ersatzleistung bis zu<br />
20.000 englische Pf<strong>und</strong> angeordnet<br />
werden kann. Bei Annahme dieser<br />
Entscheidung durch den Beschwerdeführer<br />
soll es kein Rechtsmittel für<br />
den betreffenden <strong>Anwalt</strong> geben“, beschreibt<br />
Rechtsanwalt Ulrich von der<br />
Kammer Düsseldorf das InselSzenario.<br />
Dass dieser Trend auch zu uns<br />
herüberschwappt, halten Berufsrechtsexperten<br />
aber eher für unwahrscheinlich.<br />
„Das glaube ich nicht“,<br />
sagt etwa Hubert van Bühren im <strong>Anwalt</strong>sreportInterview.<br />
„Bislang ist es<br />
umgekehrt so, dass die anwaltlichen<br />
Berufsverbände Druck auf die Politik<br />
ausüben müssen, um durch eine Gesetzesänderung<br />
einen Ombudsmann<br />
mit allen notwendigen Kompetenzen<br />
zu schaffen. Zwar hat das B<strong>und</strong>esministerium<br />
der Justiz im vergangenen<br />
Jahr bei den Rechtsanwaltskammern<br />
Art <strong>und</strong> Umfang der dortigen Schlichtungsaktivitäten<br />
abgefragt; ursächlich<br />
für dieses Interesse war indes eine Petition<br />
nach Artikel 17 GG, die es zu<br />
bescheiden galt“, so van Bühren. Und<br />
Kollege Diem verweist darauf, dass<br />
„die englische Situation mit der unseren<br />
nicht vergleichbar ist. Und wir<br />
werden dafür arbeiten, dass sie dies<br />
auch nicht wird“.<br />
Ausblick<br />
Dass der Ombudsmann für Mandanten<br />
noch während dieser Legislaturperiode<br />
kommt, ist eher<br />
unwahrscheinlich. Für die <strong>Anwalt</strong>sfunktionäre<br />
bleibt aber die Aufgabe,<br />
ein möglichst einheitliches OmbudsmannModell<br />
auf den Weg zu bringen,<br />
um dieses dann auch glaubwürdig<br />
gegenüber der Politik verkaufen<br />
zu können. Diese politische Eigeninitiative<br />
braucht es, wenn man das Ombudsverfahren<br />
wirklich effektiv ausgestalten<br />
will. Der Rahmen des § 73<br />
BRAO reicht dafür jedenfalls nicht<br />
aus. In absoluten Zahlen gesehen<br />
kommt die <strong>Anwalt</strong>schaft in den Augen<br />
der Mandanten sehr gut weg. Das<br />
hat erst kürzlich eine Befragung des<br />
Soldan Instituts für <strong>Anwalt</strong>smanagement<br />
in Essen gezeigt. Wie schnell<br />
aber eine ganze Branche durch Missmanagement<br />
Einzelner in die Schlagzeilen<br />
geraten kann, mussten die<br />
Wirtschaftsprüfer leidvoll erfahren.<br />
Die <strong>Anwalt</strong>schaft dürfte also gut beraten<br />
sein, ihr Beschwerdemanagement<br />
zu optimieren, um sich nicht von einzelnen<br />
schwarzen Schafen infizieren<br />
zu lassen. Mandantengelder veruntreuende<br />
Anwälte oder auch Preistreiber<br />
gehören in Quarantäne. Und<br />
davon betroffenen Mandanten muss<br />
schnell geholfen werden, mag deren<br />
Zahl auch noch so gering sein. Diesen<br />
auch ethischmoralischen Anspruch<br />
muss die <strong>Anwalt</strong>schaft einfach erfüllen,<br />
weil sie ansonsten in ihrem täglichen<br />
Kampf ums Recht <strong>und</strong> um die<br />
Einzelfallgerechtigkeit urplötzlich geschwächt<br />
werden könnte. Spätestens<br />
dann nämlich, wenn sich die Medien<br />
exemplarischer Einzelfälle annähmen<br />
<strong>und</strong> daraus Pauschalurteile ableiteten.<br />
Dann bleibt nur noch die Reaktion.<br />
Aktives <strong>und</strong> vorausschauendes Handeln<br />
vermeidet dagegen von Vornherein<br />
den medialen Supergau.
Gibt es überhaupt Statistiken, die<br />
aufzeigen, wie viel Prozent der Mandanten<br />
ihren Anwälten eine Schlechtleistung<br />
vorwerfen?<br />
van Bühren: Eine solche Statistik<br />
ist mir nicht bekannt. Das Essener<br />
Soldan Institut für <strong>Anwalt</strong>smanagement<br />
hat jedoch auf dem diesjährigen<br />
<strong>Anwalt</strong>stag in Mannheim die<br />
Ergebnisse einer neuen Imagestudie<br />
vorgestellt, die im Rahmen einer repräsentativen<br />
Bevölkerungsumfrage<br />
durch das Meinungsforschungsinstitut<br />
Forsa durchgeführt wurde. Nach<br />
dieser Studie erhalten die Rechtsanwältinnen<br />
<strong>und</strong> Rechtsanwälte von<br />
ihren Mandanten gute Noten. 80<br />
% waren mit dem Ergebnis ihres<br />
<strong>Anwalt</strong>s zufrieden; die Zufriedenheit<br />
mit der Lösung des jeweiligen<br />
Rechtsproblems lag bei 71 %. Gemessen<br />
an der Zahl der Mandate, die<br />
die ca. 145.000 Rechtsanwältinnen<br />
<strong>und</strong> Rechtsanwälte in Deutschland<br />
jährlich bearbeitet, dürfte die Quote<br />
der anwaltlichen Schlechtleistung<br />
daher sehr gering sein.<br />
Bei den Ärzten gibt es ja die Schlichtungs-<br />
<strong>und</strong> Gutachterstellen. Dort<br />
bekommen die Patienten in etwa<br />
30 % der Fälle schwarz auf weiß<br />
mitgeteilt, dass der betreffende Arzt<br />
gepfuscht hat. Wäre so etwas für die<br />
Anwälte auch denkbar?<br />
van Bühren: Selbstverständlich.<br />
Wenn sich ein Rechtsanwalt auf<br />
ein Schlichtungsverfahren mit seinem<br />
Mandanten einlässt, muss er<br />
im Ergebnis auch mit der Feststellung<br />
rechnen, bei der Mandatsbearbeitung<br />
Fehler gemacht zu haben.<br />
Welchen Beschwerden können die<br />
Kammern denn überhaupt in Eigen-<br />
„Die Quote anwaltlicher Schlechtleistung<br />
dürfte sehr gering sein.“<br />
Nachgefragt bei Rechtsanwalt Dr. Hubert van Bühren,<br />
Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln<br />
regie nachgehen, um Abhilfe zu<br />
schaffen?<br />
van Bühren: Der Gesetzgeber hat<br />
die Kompetenzen der Rechtsanwaltskammern<br />
gegenüber ihren<br />
Mitgliedern eng umrissen. Im Vordergr<strong>und</strong><br />
steht dabei die Pflicht des<br />
Kammervorstandes, die Erfüllung<br />
der den Kammermitgliedern obliegenden<br />
Berufspflichten zu überwachen.<br />
Eine hoheitliche Intervention<br />
der Kammer setzt daher voraus,<br />
dass der betreffende Rechtsanwalt<br />
ein berufsrechtliches Fehlverhalten<br />
an den Tag gelegt hat. Wenn etwa<br />
ein <strong>Anwalt</strong> seine Verschwiegenheitspflicht<br />
verletzt oder den Prozessgegner<br />
im Gerichtssaal beleidigt, kann<br />
<strong>und</strong> muss die Kammer als Aufsichtsorgan<br />
einschreiten. Die Qualität der<br />
Mandatsbearbeitung ist durch die<br />
Rechtsanwaltskammern hingegen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nicht nachprüfbar.<br />
Der <strong>Anwalt</strong>sberuf ist ein freier Beruf,<br />
der insoweit keiner Kontrolle<br />
durch die berufsständische Selbstverwaltung<br />
unterliegt.<br />
Nach § 73 BRAO soll der Kammervorstand<br />
doch ohnehin bei Konflikten<br />
zwischen <strong>Anwalt</strong> <strong>und</strong> Mandant<br />
vermitteln. Warum wird davon<br />
so selten Gebrauch gemacht?<br />
van Bühren: Der Wunsch nach einer<br />
Vermittlung geht in nahezu allen<br />
Fällen vom Mandanten aus. Ihm ist<br />
die Möglichkeit einer Vermittlung<br />
durch die Kammer jedoch zumeist<br />
unbekannt. Ein Vermittlungsverfahren<br />
kommt daher oftmals erst in<br />
Gang, wenn die Kammer den Auftraggeber<br />
auf diese Möglichkeit hinweist.<br />
Und wo hakt es?<br />
THEMA<br />
van Bühren: Die Vermittlung nach<br />
§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO beruht<br />
auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.<br />
Kein <strong>Anwalt</strong> kann zu einer Teilnahme<br />
an einem Vermittlungsverfahren<br />
mit seinem Auftraggeber gezwungen<br />
werden. Der <strong>Anwalt</strong> kann einen<br />
Vermittlungsantrag seines Auftraggebers<br />
daher mit einem einfachen<br />
Veto zu Fall bringen.<br />
In der Versicherungswirtschaft klappt<br />
das mit dem Ombudswesen ja sehr<br />
gut. In anderen Fällen hat man eher<br />
den Eindruck, der Ombudsmann ist<br />
entweder ein PR-Gag oder Feigenblatt.<br />
Wie sehen Sie das?<br />
van Bühren: Der Ombudsmann der<br />
deutschen Versicherungswirtschaft<br />
leistet in der Tat hervorragende Arbeit.<br />
Dieses Modell hat daher Vorbildcharakter<br />
für alle anderen<br />
Rechts <strong>und</strong> Wirtschaftsbereiche,<br />
für die ein Ombudsmann eingeführt<br />
werden soll. Ob der Ombudsmann<br />
in anderen Branchen, etwa<br />
im Bereich des Bank <strong>und</strong> Sparkassenwesens,<br />
effiziente Arbeit für die<br />
betroffenen Verbraucher leistet, vermag<br />
ich nicht zu beurteilen.<br />
Welche Fälle sollte der Ombudsmann<br />
eigenverantwortlich entscheiden<br />
können?<br />
van Bühren: Im Vordergr<strong>und</strong> stehen<br />
gerade die zivilrechtlichen Konstellationen,<br />
bei denen der Kammervorstand<br />
sich bislang zu einer Mitwirkung außerstande<br />
sah. Im Wesentlichen geht<br />
es um den Vorwurf der Schlechterfüllung<br />
des <strong>Anwalt</strong>svertrages <strong>und</strong> Streitigkeiten<br />
hinsichtlich der Gebührenabrechnung<br />
des Rechtsanwalts.<br />
4 / 2007 anwaltsreport
BERuFSREcHT<br />
Wegfall des Zweigstellenverbots <strong>und</strong><br />
die praktischen Folgen<br />
Mit dem Gesetz zur Stärkung der<br />
Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft<br />
wurde unter anderem auch<br />
das in § 28 BRAO enthaltene Lokalisationsprinzip<br />
aufgehoben. Damit<br />
sind Anwälte jetzt berechtigt, eine<br />
oder mehrere Zweigstelle(n) zu unterhalten<br />
sowie auswärtige Sprechtage<br />
abzuhalten. Anwälte können zudem<br />
künftig ab dem ersten Tag der Zulassung<br />
vor den Oberlandesgerichten<br />
auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige<br />
Wartefrist.<br />
Kammer informieren<br />
Nach dem neuen § 27 BRAO gilt:<br />
Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der<br />
Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied<br />
er ist, eine Kanzlei einrichten<br />
<strong>und</strong> unterhalten. Errichtet er eine<br />
Zweigstelle, hat er dies der Rechtsanwaltskammer<br />
unverzüglich anzuzeigen.<br />
Und die Errichtung einer<br />
Zweigstelle im Bezirk einer anderen<br />
Rechtsanwaltskammer ist auch dieser<br />
Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.<br />
Postalische Erreichbarkeit<br />
Das Gesetz enthält zu den weiteren<br />
praktischen Einzelheiten keinerlei<br />
Angaben. Wie muss denn zum Beispiel<br />
die Zweigstelle ausgestattet sein?<br />
Muss dort wenigstens ein Mitarbeiter<br />
sitzen? Ist ein Telefon <strong>und</strong> Faxanschluss<br />
erforderlich? Die Rechtsanwaltskammer<br />
Düsseldorf hält das<br />
alles für nicht erforderlich. Auf ihrer<br />
Internetseite heißt es dazu: „...An<br />
eine Zweigstelle sind keine besonderen<br />
Anforderungen zu stellen. Ausreichend,<br />
aber auch erforderlich ist die<br />
gr<strong>und</strong>sätzliche postalische Erreichbarkeit<br />
des Rechtsanwalts im Zweitbüro.<br />
Der Inhaber einer Zweigstelle<br />
muss also gewärtigen, dass auch unter<br />
der weiteren Anschrift (oder unter<br />
den mehreren weiteren Anschriften)<br />
Zustellungen erfolgen können, die er<br />
entgegenzunehmen hat. Störungen<br />
<strong>und</strong> Verzögerungen, die durch die<br />
Verwendung mehrerer Adressen entstehen,<br />
gehen zu seinen Lasten...“, so<br />
die Kammermitteilung.<br />
10 anwaltsreport 4 / 2007<br />
Wer eine Zweigstelle errichtet, sollte vorher mit der Kammer reden.<br />
Briefbögen aufbrauchen?<br />
Auch die Briefbögen brauchen nach<br />
Meinung der Kammer Düsseldorf<br />
nicht angepasst zu werden. Insofern<br />
heißt es: „...Die besondere Kenntlichmachung<br />
des (eigentlichen) Kanzleisitzes<br />
<strong>und</strong> der Zweigstelle(n) auf<br />
dem Briefbogen etc. dürfte nicht erforderlich<br />
sein. Aus entsprechenden<br />
Verlautbarungen resultierende Irreführungen<br />
des rechtsuchenden Publikums<br />
sind allerdings zu vermeiden.<br />
Die Kanzleianschrift <strong>und</strong> die Anschrift<br />
von Zweigstellen werden künftig<br />
Bestandteile elektronischer Verzeichnisse<br />
sein, die sowohl bei der<br />
örtlichen Rechtsanwaltskammer als<br />
auch (in Form eines Gesamtverzeichnisses)<br />
bei der B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer<br />
geführt werden <strong>und</strong> für jedermann<br />
einsehbar sind (§ 31 BRAO<br />
n.F.)...“.<br />
§ 5 BORA – Einfallstor für<br />
Hardliner?<br />
Andererseits existiert aber noch die<br />
Vorschrift des § 5 BORA. Darin heißt<br />
es: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet,<br />
die für seine Berufsausübung erforderlichen<br />
sachlichen, personellen<br />
<strong>und</strong> organisatorischen Voraussetzungen<br />
vorzuhalten“. Da kann man<br />
natürlich alles Mögliche hineininter<br />
pretieren – rein theoretisch jedenfalls.<br />
So gibt es einzelne <strong>Anwalt</strong>sfunktionäre,<br />
die aus Angst vor „verwaisten<br />
Zweigstellen“, die nur auf dem<br />
Briefpapier stehen, aus einer entsprechenden<br />
Anwendung des § 5 BORA<br />
die Pflicht des <strong>Anwalt</strong>s herauslesen<br />
wollen, dass dieser die Zweigstelle<br />
einmal wöchentlich aufzusuchen<br />
habe. Auch ein Kanzleischild sei anzubringen.<br />
Rein vorsorglich sollten<br />
deshalb Anwälte, die eine Zweigstelle<br />
errichten wollen, bei der zuständigen<br />
Rechtsanwaltskammer nachfragen,<br />
welche Voraussetzungen erfüllt<br />
sein müssen. Vorsicht ist auch bei<br />
der weiteren Verwendung von Briefpapier<br />
geboten, wenn dort Angaben<br />
zur Zulassung bei einem bestimmten<br />
Gericht gemacht werden. Das halten<br />
einige Berufsvertreter für eine verbotene<br />
Werbung mit Selbstverständlichkeiten.<br />
Wer aber kürzlich erst noch<br />
Briefpapier in größeren Mengen hat<br />
drucken lassen, sollte versuchen, mit<br />
seiner Kammer eine Aufbrauchfrist<br />
zu vereinbaren. Das dürfte selbst Anwälte<br />
überzeugen, die Kollegen mit<br />
Abmahnungen überziehen.<br />
Linkhinweis:<br />
Die neue BRAO ist abrufbar unter<br />
www.brak.de/seiten/06.php
Die Zypries´sche<br />
Quadratwurzel<br />
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
(RDG), das eigentlich schon im<br />
Laufe der letzten Legislaturperiode<br />
das alte Rechtsberatungsgesetz ablösen<br />
sollte, dann aber den vorgezogenen<br />
Neuwahlen zum Opfer fiel,<br />
entwickelt sich mehr <strong>und</strong> mehr zur<br />
unendlichen Geschichte. Zwar sieht<br />
es im Rahmen der derzeit noch laufenden<br />
Parlamentsberatungen so aus,<br />
als könnten sich die Großkoalitionäre<br />
bei drei der vier Hauptstreitpunkte einigen.<br />
Das betrifft zum einen den Begriff<br />
der Rechtsdienstleistung an sich,<br />
den Umfang der Erbringung von<br />
Rechtsdienstleistungen durch branchenfremde<br />
Dienstleister im Rahmen<br />
einer Nebentätigkeit sowie den neuen<br />
§ 5 Absatz 3 RDG, wonach selbst Berufe,<br />
die Rechtsdienstleistungen nicht<br />
als Nebenleistung erbringen dürfen,<br />
künftig im Rechtsmarkt mitmischen<br />
können – <strong>und</strong> zwar dann, wenn sie einen<br />
<strong>Anwalt</strong> einstellen. Hier ist es den<br />
<strong>Anwalt</strong>slobbyisten dem Vernehmen<br />
nach gelungen, für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
erträgliche Kompromisse zu erzielen.<br />
interdisziplinäre Sozietät bleibt<br />
zankapfel<br />
Für dieses Entgegenkommen fordert<br />
B<strong>und</strong>esjustizministerin Brigitte Zypries<br />
aber einen Preis. Weil im neuen<br />
RDG das <strong>Anwalt</strong>smonopol weitest<br />
gehend erhalten bleibe, müssten die<br />
von der Rechtsberatung ausgeschlossenen<br />
Berufe quasi als Ausgleich die<br />
Chance erhalten, mit Anwälten künftig<br />
eine Sozietät zu gründen. Dabei<br />
denkt Zypries nicht nur an andere<br />
verkammerte Berufe. Sozietätsfähig<br />
sollen in Zukunft vielmehr alle Berufe<br />
sein, die der <strong>Anwalt</strong> selbst im<br />
Zweitberuf ausüben darf – bis auf die<br />
Maklertätigkeit also mehr oder weniger<br />
jeder Beruf.<br />
Auswirkungen nicht<br />
durchdacht<br />
Das BMJ rechtfertigt diesen Vorstoß<br />
vor allem damit, dass die Verbraucher<br />
das onestopshopping bevorzugten<br />
<strong>und</strong> der Markttrend dahin gehe, dass<br />
sich Dienstleister verschiedener Branchen<br />
zusammenschließen <strong>und</strong> ihre<br />
Dienste aus einer Hand anbieten. Die<br />
Anwälte argumentieren dagegen, dass<br />
dies dort, wo es Sinn macht, schon<br />
längst praktiziert werde. Insoweit sei<br />
es aber nicht erforderlich, dass sich<br />
zum Beispiel Ärzte, Unternehmensberater<br />
oder Vermögensverwalter mit<br />
Anwälten gesellschaftsrechtlich zusammenschließen.<br />
Insoweit hätten<br />
sich nämlich längst Kooperationen<br />
<strong>und</strong> Netzwerke herausgebildet, die<br />
gut funktionierten. Die Anwälte befürchten<br />
vor allem, dass sich nicht<br />
REcHTSDiENSTlEiSTuNGSGESETz<br />
verkammerte Berufe über die Freigabe<br />
interdisziplinärer Sozietäten in <strong>Anwalt</strong>ssozietäten<br />
einkaufen könnten.<br />
Damit fiele mit einem Schlag nicht<br />
nur das Fremdbesitzverbot. Auch das<br />
<strong>Anwalt</strong>sgesellschaftsrecht müsste völlig<br />
neu konzipiert werden. Das allerdings<br />
ist in dem Entwurf zum RDG<br />
nicht in allen Aspekten durchleuchtet<br />
worden.<br />
core Values stehen auf<br />
dem Spiel<br />
Denn nach derzeitigem Sozietätsrecht<br />
muss jeder <strong>Anwalt</strong> selbst aktiv mitarbeiten,<br />
wenn er Gesellschafter einer<br />
<strong>Anwalt</strong>sgesellschaft sein will. Jegliche<br />
Form einer stillen Beteiligung, etwa<br />
im Falle der SeniorPartner, die nicht<br />
mehr anwaltlich tätig sind, ist derzeit<br />
verboten. Zwar könnte sich in<br />
dem einen oder anderen Fall eines<br />
gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses<br />
mit Nichtanwälten die Kapitaldecke<br />
der Sozietät auf einen Schlag<br />
verbessern. Dem gegenüber sind aber<br />
auch die immensen Gefahren zu berücksichtigen,<br />
die eine nicht exakt<br />
ausdifferenzierte Neugestaltung des<br />
anwaltlichen Gesellschaftsrechts mit<br />
sich brächte. Denn in derartigen interdisziplinären<br />
Sozietäten würden<br />
die anwaltlichen core values Unabhängigkeit,<br />
Verschwiegenheit <strong>und</strong> das<br />
Verbot der Vertretung widerstreitender<br />
Interessen leicht verwässert. Und<br />
in der Praxis des Büroalltags zwischen<br />
einem <strong>Anwalt</strong> <strong>und</strong> einem Vermögensverwalter<br />
kann es eben leicht passieren,<br />
dass Schriftstücke zwischen den<br />
beiden Schreibtischen wechseln <strong>und</strong><br />
damit eine strikte Trennung aufgehoben<br />
ist. Und wie sieht es eigentlich<br />
mit den Geschäftsführungs, Stimm<br />
<strong>und</strong> Kontrollrechten zwischen Anwälten<br />
<strong>und</strong> Nichtanwälten aus? Dass<br />
all diese Detailfragen noch in dieser<br />
Legislaturperiode fehlerfrei gelöst<br />
werden, ist kaum anzunehmen. Sinnvoll<br />
wäre es deshalb, die Frage der Erweiterung<br />
der Sozietätsmöglichkeiten<br />
auszuklammern. Diese Materie gehört<br />
ohnehin in die B<strong>und</strong>esrechtsanwaltsordnung<br />
<strong>und</strong> ist nicht zwangsläufig<br />
mit dem RDG verknüpft.<br />
4 / 2007 anwaltsreport<br />
11
ASS INTERN<br />
Mitglieder-Rabatt beim 12. Mediations-Kongress in München<br />
Teilnehmer des <strong>Anwalt</strong><strong>Suchservice</strong><br />
haben die Möglichkeit, beim diesjährigen<br />
MediationsKongress in München<br />
veranstaltet von der Centrale<br />
für Mediation (CfM) Geld zu sparen.<br />
Statt 470 Euro zahlen CfM <strong>und</strong><br />
ASSMitglieder nur 320 Euro für die<br />
Tagung vom 20. bis 21. September<br />
2007. Für Referendare <strong>und</strong> Junganwälte<br />
geht die Ermäßigung noch weiter.<br />
Sie zahlen 270 Euro (sämtliche<br />
Gebühren zzgl. 19 % USt.).<br />
Das Motto des 12. MediationsKongresses<br />
seit 1996 lautet „Neue Methoden<br />
in der Mediation“. Im Gegensatz<br />
zum traditionellen Gerichtsverfahren<br />
ist das Mediationsverfahren lebendig<br />
<strong>und</strong> vielfältig. Gerade diese Dynamik<br />
sorgt für eine beständige Fortentwicklung<br />
der Methodik zur alternativen<br />
Konfliktlösung. Der Kongress<br />
in München verschafft den Teilnehmern<br />
einen Überblick über zukunftsweisende<br />
Methoden <strong>und</strong> innovative<br />
Ansätze, die sich in anderen Zu<br />
Seit Ende Mai ist die <strong>Anwalt</strong>Suche<br />
beim <strong>Anwalt</strong><strong>Suchservice</strong> noch umfassender.<br />
Gr<strong>und</strong> dafür ist eine so genannte<br />
Umkreissuche, mit der wir<br />
unser Leistungspotential ausgebaut<br />
haben. Damit finden Rechtsuchende<br />
noch einfacher die Rechtsanwältin<br />
oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.<br />
Für unsere Mitglieder erhöht<br />
sich so die Chance, öfter benannt zu<br />
werden <strong>und</strong> sich dadurch neue Mandate<br />
zu sichern.<br />
12 anwaltsreport 4 / 2007<br />
sammenhängen bewährt haben <strong>und</strong><br />
auch für die Praxis der Mediation in<br />
Deutschland größere Wertschöpfung<br />
ermöglichen können.<br />
Themen wie „Collaborative Law“ <strong>und</strong><br />
„Adjusted Winner Strategy“ versprechen<br />
an den zwei Tagen viele neue<br />
Erkenntnisse aus der angloamerikanischen<br />
MediationsSzene. Die Präsenz<br />
hochrangiger Wissenschaftler<br />
<strong>und</strong> angesehener Praktiker auf dem<br />
Kongress bietet zudem Gelegenheit<br />
zu längeren Forschungsdiskussionen.<br />
Als Keynote Speaker konnte<br />
Bruce Patton gewonnen werden, Mitbegründer<br />
des Harvard Negotiation<br />
Projekt <strong>und</strong> CoAutor des Klassikers<br />
der Verhandlungstechnik „Getting to<br />
Yes“. Von ihm können Teilnehmer<br />
insbesondere praktische Hilfestellungen<br />
für den konkreten Arbeitsalltag<br />
des Mediators erwarten. Weitere Vorträge<br />
halten u.a. Noni Höfner, Gerhard<br />
Wagner, Peter Bräutigam <strong>und</strong><br />
Agnes Kunkel.<br />
Was genau ist der Vorteil?<br />
Wenn zum Beispiel jemand aus dem<br />
kleinen, leider etwas entlegenen PorzellanStädtchen<br />
Selb im Fichtelgebirge<br />
beim <strong>Anwalt</strong><strong>Suchservice</strong> einen<br />
Rechtsanwalt sucht, dann wird er auch<br />
einen finden. Und das, obwohl es in<br />
Selb gar kein Mitglied des <strong>Anwalt</strong><br />
<strong>Suchservice</strong> gibt. Schließlich zeigt<br />
die neue Umkreissuche die nächstgelegenen<br />
Mitglieder in diesem Fall<br />
Marktredwitz (18,06 km entfernt) <strong>und</strong><br />
Mehr Informationen über den Kongress<br />
sowie das ausführliche Programm<br />
finden Sie unter:<br />
http://www.centralefuermediation.<br />
de/mediationskongress.htm<br />
Tagungsadresse<br />
LudwigMaximiliansUniversität<br />
GeschwisterSchollPlatz 1<br />
80539 München<br />
Tel. 089 21800<br />
Anmeldung/Organisation<br />
Centrale für Mediation<br />
Beate Ortmann,<br />
GustavHeinemannUfer 58<br />
50968 Köln,<br />
Tel. 0221 93738821<br />
EMail: cfm@mediate.de<br />
Umkreissuche - besser finden <strong>und</strong> gef<strong>und</strong>en werden<br />
Der <strong>Anwalt</strong><strong>Suchservice</strong> bietet Interessenten<br />
neuerdings die Möglichkeit,<br />
sich mit Hilfe von RSSFeeds permanent<br />
<strong>und</strong> komfortabel über seine<br />
neuen Pressemitteilungen auf dem<br />
Laufenden zu halten. Wir stellen<br />
hierzu eine Übersicht über geänderte<br />
Inhalte auf unserer Website bereit.<br />
Genauer gesagt handelt es sich dabei<br />
um die Überschriften neuer Pressemitteilungen<br />
zusammen mit den entsprechenden<br />
Links in einer Datei im<br />
XMLFormat. Wer sich dafür interessiert,<br />
kann diese dann in dafür geeig<br />
nete Tools, so genannte Newsreader,<br />
abonnieren <strong>und</strong> lesen.<br />
RSSNewsreader zeichnen sich gerade<br />
dadurch aus, dass sie konfigurierbar<br />
sind. Jeder kann völlig frei entscheiden,<br />
welche Quellen er einlesen<br />
will <strong>und</strong> wie häufig. Der Newsreader<br />
liest dann die abonnierten Newsfeeds<br />
<strong>und</strong> meldet neue Einträge auf<br />
dem Personal Information Manager.<br />
Scheint ein neuer Artikel interessant<br />
zu sein, kann er mit einem Klick im<br />
Browser geöffnet werden.<br />
Hof (27,1 km entfernt) an.<br />
Ähnlich verhält es sich bei ungewöhnlichen<br />
Rechtsgebieten. Sucht zum<br />
Beispiel jemand in Köln wo es viele<br />
ASSMitglieder gibt einen Rechtsbeistand<br />
für „Abfallrecht“, wird er auf<br />
einen <strong>Anwalt</strong> aus Bonn stoßen. Der<br />
Gr<strong>und</strong> dafür liegt auf der Hand. In der<br />
Domstadt gibt es kein Mitglied des<br />
<strong>Anwalt</strong><strong>Suchservice</strong>, das sich auf dieses<br />
exotische Rechtsgebiet festgelegt hat.<br />
Dafür aber in der Nachbarstadt.<br />
Presse-Infos des <strong>Anwalt</strong>-<strong>Suchservice</strong> jetzt auch als RSS-Feed<br />
Um mit einem RSSReader unseren<br />
Feed zu empfangen, geben Sie die<br />
folgende Adresse in Ihren RSSNewsreader<br />
ein:<br />
http://www.anwaltsuchservice.de/<br />
pressenewsfeed.xml<br />
Weitere Informationen erhalten Sie<br />
unter:<br />
http://www.anwaltsuchservice.de/<br />
presse/presse.htm
Wie geht es weiter mit den<br />
Erfolgshonoraren?<br />
Nachdem das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
mit Beschluss vom 12.<br />
Dezember 2006 (Az.: 1 BvR 2576/04)<br />
entschieden hat, dass das gesetzliche<br />
Totalverbot anwaltlicher Erfolgshonorare<br />
verfassungswidrig ist <strong>und</strong> dem<br />
Gesetzgeber aufgegeben hat, zumindest<br />
für mittellose Mandanten ab<br />
dem 1.7.2008 einen Ausnahmetatbestand<br />
zuzulassen, diskutieren die Berufsrechtsexperten<br />
lebhaft um den<br />
künftigen Gesetzestext. Als Trend<br />
zeichnet sich allerdings schon jetzt<br />
ab, dass es nicht bei dieser kleinen<br />
Korrektur des § 49b Absatz 2 BRAO<br />
bleiben dürfte. Immer lauter werden<br />
nämlich die Stimmen derjenigen, die<br />
eine weitgehende Freigabe des Erfolgshonorars<br />
fordern.<br />
Abgrenzungsschwierigkeiten<br />
befürchtet<br />
Warum das so ist, hat einen handfesten<br />
Gr<strong>und</strong>: die in der Praxis kaum zu<br />
überprüfende Voraussetzung nämlich,<br />
wann der Mandant mittellos ist <strong>und</strong><br />
wann nicht. Allein von dieser Frage<br />
würde nämlich in jedem Einzelfall abhängen,<br />
ob die Erfolgshonorarvereinbarung<br />
wirksam oder nichtig ist – ein<br />
für die <strong>Anwalt</strong>schaft nicht hinnehmbares<br />
Risiko. „Bereits die ähnlich gelagerte<br />
Überprüfung der Bedürftigkeit<br />
ANWAlTSVERGÜTuNG<br />
im PKHVerfahren ist ein hochbürokratischer<br />
<strong>und</strong> fehlerbehafteter Vorgang.<br />
Dort kommt es aber immerhin<br />
zu einer exanteÜberprüfung durch<br />
eine staatliche Instanz mit entsprechenden<br />
Rechtsschutzmöglichkeiten.<br />
Muss sich ein Bürger darauf verweisen<br />
lassen, seinen Prozess zu ungünstigeren<br />
Bedingungen von einem<br />
gewerblichen Prozessfinanzierer finanzieren<br />
zu lassen, einen Bankkredit<br />
aufzunehmen, sein Gr<strong>und</strong>eigentum<br />
zu belasten oder zu veräußern,<br />
einen unterhaltsrechtlichen Prozesskostenvorschuss<br />
gegenüber Unterhaltspflichtigen<br />
geltend zu machen<br />
– <strong>und</strong> die Fruchtlosigkeit sämtlicher<br />
solcher Bemühungen nachweisen ,<br />
bevor er wirksam ein Erfolgshonorar<br />
vereinbaren darf?“, fragt Rechtsanwalt<br />
Dr. Matthias Kilian im BetriebsBerater<br />
2007, 1061 ff. Auch ethischmoralisch<br />
bringt die kleine Lösung die<br />
Anwälte in die Bredouille: Wenn<br />
sich ein Mandant vor dem Prozess<br />
noch schnell eine Kreuzfahrt leistet<br />
<strong>und</strong> danach pleite ist, wird man ihm<br />
die Erfolgshonorarvereinbarung wohl<br />
kaum verwehren können. Bei einem<br />
unverschuldet in finanzielle Nöte geratenen<br />
Mandanten dagegen, der eigentlich<br />
Anspruch auf PKH hätte, davon<br />
aber absieht, weil er dem Staat<br />
nicht auf der Tasche liegen will, sähe<br />
es anders aus. Hier dürfte sich der <strong>Anwalt</strong><br />
nicht auf ein Erfolgshonorar einlassen,<br />
weil der Mandant eben nicht<br />
als mittellos gilt.<br />
Verfassungsrichter machen<br />
es sich leicht<br />
Die Entscheidung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts,<br />
so einleuchtend sie auf<br />
den ersten Blick auch sein mag, erweist<br />
sich bei näherem Hinschauen<br />
aber noch aus einem weiteren Gesichtspunkt<br />
als problematisch. Die<br />
Verfassungsrichter unterscheiden<br />
nämlich nicht zwischen den verschiedenen<br />
Spielarten des Erfolgshonorars.<br />
„Ferner gibt es keinen überzeugenden<br />
Gr<strong>und</strong>, die Vereinbarung eines Erfolgshonorars<br />
speziell in Form einer<br />
Streitanteilsvergütung als Möglichkeit<br />
der Risikoverlagerung auszuschließen<br />
... <strong>und</strong> an dem ausnahmslos geltenden<br />
Verbot für den Fall einer quo<br />
4 / 2007 anwaltsreport<br />
13
ANWAlTSVERGÜTuNG<br />
ta litis festzuhalten. Maßgebende<br />
Unterschiede hinsichtlich des Umfangs<br />
des Interessengleichklangs sind<br />
bei typisierender Betrachtung nicht<br />
auszumachen“, heißt es in den Entscheidungsgründen.<br />
Doch die echte<br />
Streitanteilsvergütung ist es gerade,<br />
die an der Unabhängigkeit der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
Zweifel aufkommen lassen<br />
kann, weshalb auch Länder wie<br />
England, Wales, Frankreich oder Belgien<br />
von der quota litis nichts wissen<br />
wollen, wobei sie die Erfolgshonorierung<br />
im Übrigen zugelassen<br />
haben. Die Drittelbeteiligung nach<br />
amerikanischem Vorbild ist nämlich<br />
in Wahrheit eine ProzessGbR zwischen<br />
<strong>Anwalt</strong> <strong>und</strong> Mandant. Beide<br />
spekulieren auf einen Prozesserfolg<br />
<strong>und</strong> tragen einen etwaigen finanziellen<br />
Verlust gemeinsam nach einem<br />
vorher festgelegten Schlüssel. Kilian<br />
hält den Verfassungsrichtern in diesem<br />
Zusammenhang den Spiegel vor:<br />
Wer für die quota litis ist, der dürfe<br />
auch bei der redemptio litis nicht<br />
kneifen. „Wer denn tatsächlich für<br />
die quota litis ist, kann nicht, ohne<br />
sich dem Vorwurf der Widersprüchlichkeit<br />
auszusetzen, verbieten, dass<br />
Rechtsanwälte ihre Serviceleistung erweitern<br />
<strong>und</strong> dem Mandanten lästige<br />
Forderungen direkt abkaufen <strong>und</strong> aller<br />
weiteren Sorgen entledigen. Der<br />
Unterschied zwischen quota litis <strong>und</strong><br />
redemptio litis ist nur ein gradueller“,<br />
schreibt Kilian.<br />
RVG müsste angepasst<br />
werden<br />
Rechtsanwalt <strong>und</strong> Notar Dieter Ebert<br />
weist daneben darauf hin, dass bei<br />
einer weitgehenden Freigabe des Erfolgshonorars<br />
andere RVGVorschriften<br />
angepasst werden müssten. Das<br />
gelte etwa für die Frage der gesetzlichen<br />
Mindestvergütung sowie generell<br />
das Angemessenheitserfordernis.<br />
Überdies sei völlig ungeklärt, was<br />
denn letztendlich als Erfolg gewertet<br />
werden könne. „Setzt der Anfall des<br />
Erfolgshonorars den rechtskräftigen<br />
Abschluss des Rechtsstreits voraus?<br />
Welche Auswirkungen für den Vergütungsanspruch<br />
des erstinstanzlichen<br />
<strong>Anwalt</strong>s hat der etwaige Umstand, dass<br />
in den Rechtsmittelinstanzen ein anderer<br />
<strong>Anwalt</strong> tätig wird?“, fragt Ebert<br />
im <strong>Anwalt</strong>sblatt 2007, Seite 430.<br />
1 anwaltsreport 4 / 2007<br />
Die Diskussion um die Erfolgshonorare könnte für die Anwälte nach hinten los gehen.<br />
Familienrecht ausschließen?<br />
Kontrovers diskutiert wird daneben<br />
die Frage, ob Erfolgshonorare für bestimmte<br />
Rechtsgebiete ganz tabu sein<br />
sollen. Genannt wird in diesem Zusammenhang<br />
beispielsweise das öffentliche<br />
Recht, weil hier nicht nur<br />
Individualinteressen betroffen seien.<br />
Andererseits: Gelingt es dem <strong>Anwalt</strong>,<br />
für seinen gewerblichen Mandanten<br />
eine Baugenehmigung etwa<br />
für ein Einkaufszentrum gegen massive<br />
Widerstände durchzupauken, ist<br />
nicht einzusehen, warum er kein Erfolgshonorar<br />
verlangen darf. Auch<br />
im Bereich des Familienrechts wird<br />
befürchtet, dass einzelne Anwälte<br />
geneigt sein könnten, eine Versöhnung<br />
scheidungsgeneigter Eheleute<br />
zu verhindern. Schließlich wird gegen<br />
das Erfolgshonorar im Strafrecht<br />
argumentiert, hier würden keine Vermögenswerte<br />
generiert. Kilian weist<br />
allerdings darauf hin, dass der Beschuldigte<br />
in Freiheit mehr verdiene<br />
als im Knast. Derartige moralische<br />
Argumente seien letztlich juristisch<br />
nicht fassbar.<br />
Ausblick<br />
Natürlich hat das Erfolgshonorar aus<br />
Mandantensicht etwas für sich. Die<br />
erfolgsabhängige Bezahlung nimmt<br />
ihm zu einem guten Teil die Skepsis<br />
bei der Mandatierung. Für die Anwälte,<br />
zumal kleinere Kanzleien, ist<br />
das Erfolgshonorar aber ein gefährliches<br />
Spiel. Denn der Erfolg hängt<br />
von zu vielen Personen <strong>und</strong> Unwägbarkeiten<br />
ab. Das gilt insbesondere<br />
für das echte „no win, no fee“Modell.<br />
Gegen einen ordentlichen Zuschlag<br />
bei erfolgreichem Ausgang des<br />
Verfahrens unter Beibehaltung oder<br />
auch Unterschreitung der gesetzlichen<br />
Tarife ist dagegen nichts einzuwenden.<br />
Das B<strong>und</strong>esministerium<br />
der Justiz dürfte sich allerdings mit<br />
einer großzügigen Liberalisierung des<br />
Erfolgshonorars schwer tun. Im Verfahren<br />
vor dem B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
jedenfalls vertrat Brigitte Zypries<br />
noch die restriktive Position, das<br />
Erfolgshonorar gefährde sowohl die<br />
Stellung des Rechtsanwalts als Organ<br />
der Rechtspflege als auch dessen<br />
Unabhängigkeit. Vergegenwärtigt<br />
man sich andererseits die bereits vollzogene<br />
Liberalisierung innerhalb Europas,<br />
dürfte es der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
gegenüber der Europäischen Kommission<br />
schwer fallen, den deutschen<br />
Alleingang mit dringenden Gemeinwohlinteressen<br />
zu begründen.<br />
Linkhinweis:<br />
Der Beschluss des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />
im Wortlaut unter<br />
www.b<strong>und</strong>esverfassungsgericht.de/<br />
entscheidungen/rs20061212_1bvr<br />
257604.html
juraXX - ein Fall für den<br />
Insolvenzverwalter<br />
Nun also doch! Wochen, nachdem<br />
offensichtlich enttäuschte Ex<br />
Partner der Kanzleikette juraXX beim<br />
Amtsgericht Dortm<strong>und</strong> Insolvenzanträge<br />
gegen die juraXX Eugen Boss<br />
Rechtsanwalts GmbH gestellt haben,<br />
hat das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter<br />
eingesetzt. Dabei<br />
handelt es sich um Rechtsanwalt Dr.<br />
Christoph SchulteKaubrügger, der<br />
zuvor bereits als Insolvenzgutachter<br />
die Situation bei juraXX analysiert<br />
<strong>und</strong> in enger Zusammenarbeit mit<br />
von Gründer Eugen Boss beauftragten<br />
Beratern der Kanzlei Aderhold<br />
v.Dalwigk Knüppel / RölfsPartner einen<br />
Sanierungsplan ausgearbeitet hatte.<br />
Erstmals muss damit in Deutschland<br />
eine überörtliche Sozietät mit in<br />
der Spitze r<strong>und</strong> 140 Anwälten an 34<br />
Standorten den Gang zum Insolvenzgericht<br />
antreten.<br />
Ereignisse überschlagen sich<br />
Anfang Juni 2007 war über einen Bericht<br />
in der FTD bekannt geworden,<br />
dass juraXX offenbar in finanziellen<br />
Schwierigkeiten steckt. In einer daraufhin<br />
veröffentlichten Pressemitteilung<br />
vom 5. Juni 2007 versuchte<br />
das juraXXManagement allerdings<br />
noch zu retten, was zu retten ist. Unter<br />
der Überschrift „juraXX Zukunfts<br />
perspektiven bei Partnerversammlung<br />
erläutert“ sprach man von konstruktiven<br />
Gesprächen mit den Partnern.<br />
„juraXX hat am gestrigen Tage vor<br />
den mehrheitlich erschienenen Partnern<br />
die aktuelle Situation sowie die<br />
Zukunftsperspektiven der Kanzleikette<br />
erläutert. Dies war notwendig<br />
geworden, nachdem einige Partner<br />
über die Medien aus Partikularinteressen<br />
ihre mehr als einseitige Sicht<br />
der Dinge geschildert hatten. Diesen<br />
Partnern geht es offensichtlich nach<br />
erfolgreicher Aufbauarbeit durch juraXX<br />
um eine „feindliche Übernahme“<br />
ihrer Standorte“, heißt es in dem<br />
Papier.<br />
Nur die halbe Wahrheit<br />
Weiter ist in der Pressemitteilung davon<br />
die Rede, dass im Rahmen der<br />
Zusammenkunft der Partner die Unsicherheit<br />
in der Partnerschaft hinsichtlich<br />
des weiteren gemeinsamen<br />
Vorgehens genommen <strong>und</strong> eine realistische<br />
Option für die Zukunft aufgezeigt<br />
werden konnte.<br />
„Die neu entwickelte Struktur, die die<br />
bislang gemachten Erfahrungen positiv<br />
berücksichtigt, wird es den Rechtsanwälten<br />
an den einzelnen Standorten<br />
ermöglichen, weiterhin auf dem<br />
lokalen Rechtsberatungsmarkt kom<br />
KANzlEiPlEiTE<br />
petent <strong>und</strong> flexibel zu beraten. Die<br />
involvierten Partner wollen das vorgestellte<br />
Konzept bis zum 30.06.2007<br />
angehen <strong>und</strong> hieraus gestärkt eine<br />
noch intensivere Betreuung der Mandanten<br />
gewährleisten. Insgesamt wurde<br />
zudem die Hoffnung deutlich,<br />
dass die Querelen mit den Partnern,<br />
die im vertragswidrigen Unfrieden<br />
aus dem juraXXNetzwerk ausgeschieden<br />
sind, nunmehr ein kurzfristiges<br />
Ende finden können“, so die<br />
Presseverlautbarung von juraXX, in<br />
der man das Wort Finanzkrise noch<br />
vergebens suchte.<br />
Schnelles Wachstum<br />
Dieses Eingeständnis wurde dann drei<br />
Wochen später in einer weiteren Pressemitteilung<br />
vom 25. Juni 2007 nachgereicht.<br />
„Bei der Erstellung des Sanierungskonzepts<br />
wurde festgestellt,<br />
dass die finanziellen Probleme von juraXX<br />
aufgr<strong>und</strong> des schnellen Wachstums<br />
<strong>und</strong> der im Wesentlichen daraus<br />
resultierenden Finanzierungslücke<br />
entstanden sind. Diese Problematik,<br />
die bereits durch die eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen<br />
in Angriff genommen<br />
worden ist, wird mit der<br />
Durchführung des vorläufigen Insolvenzverfahrens<br />
nachhaltig beseitigt“,<br />
heißt es dort. Mit reichlich Sprachakrobatik<br />
wird hier die schlichte Tatsache<br />
umschrieben, dass ein vorläufiges<br />
Insolvenzverfahren eingeleitet<br />
wurde, dessen erfolgreicher Abschluss<br />
in den Sternen steht. Und auch jetzt<br />
wird der Öffentlichkeit kein reiner<br />
Wein eingeschenkt. Denn das angeblich<br />
schnelle Wachstum war schließlich<br />
von Anfang an fester Bestandteil<br />
des juraXXKonzeptes. Innerhalb von<br />
3 1 /2 Jahren wurden 34 Filialen eröffnet.<br />
In einem Interview aus dem Jahre<br />
2004, das der juraXXGründer Eugen<br />
Boss dem <strong>Anwalt</strong>sreport gegeben hatte,<br />
wollte er noch bis Ende 2006 in insgesamt<br />
81 deutschen Städten mit mehr<br />
als 100.000 Einwohnern vertreten sein,<br />
wobei an jedem Standort im Schnitt<br />
vier Anwälte tätig sein sollten. Da wäre<br />
dann wohl in der Tat ein Wachstums<br />
problem entstanden. Aber bei nur 34<br />
Niederlassungen, von denen Ende<br />
2006 immerhin 24 einen positiven Beitrag<br />
zum Ergebnis geleistet haben?<br />
4 / 2007 anwaltsreport<br />
1
KANzlEiPlEiTE<br />
Streitereien um Provisionen<br />
Der wahre Gr<strong>und</strong> für die Krise bei der<br />
<strong>Anwalt</strong>skette dürfte denn auch ganz<br />
woanders liegen. Erhebliche Finanzmittel<br />
wurden nämlich durch ein aus<br />
heutiger Sicht irres Provisions bzw.<br />
Entnahmesystem zwischen der Zentrale<br />
<strong>und</strong> den Niederlassungen aufgebraucht.<br />
Diese Provisionen waren<br />
den Anwälten ausgezahlt worden,<br />
unmittelbar nachdem sie eine Mandantenrechnung<br />
geschrieben hatten<br />
<strong>und</strong> unabhängig davon, ob die Mandanten<br />
die Honorare zahlten oder<br />
nicht. Wie die Sanierer herausfanden,<br />
hatte juraXX wegen des doch<br />
eher kleinteiligen Geschäfts mit einer<br />
wesentlich höheren Ausfallquote als<br />
den branchenüblichen 8 Prozent zu<br />
kämpfen – <strong>und</strong> das bei einem Honorarvolumen<br />
von nur etwa 340 Euro<br />
pro Akte. Dazu kam dann schließlich<br />
noch die bröckelnde Solidarität der<br />
teilweise sehr gut laufenden juraXX<br />
Niederlassungen, deren Partner wohl<br />
nicht mehr mit den Quersubventionierungsmodi<br />
zu Gunsten weniger<br />
profitabler Filialen einverstanden waren<br />
<strong>und</strong> die aktiv die Abspaltung betrieben,<br />
als die Provisionszahlungen<br />
eingestellt werden sollten.<br />
28.000 ausstehende Mandate<br />
Von den 34 Büros gehören mittlerwei<br />
Statt zahlungskräftiger Mandanten klopfen die Pleitegeier in den juraXX-Filialen an.<br />
1 anwaltsreport 4 / 2007<br />
le gut die Hälfte nicht mehr zum juraXXVerb<strong>und</strong>.<br />
Die Niederlassungen<br />
sind entweder von den ExPartnern<br />
vor Ort übernommen worden, die dafür<br />
eine Abstandssumme an die Dortm<strong>und</strong>er<br />
Zentrale gezahlt haben. Oder<br />
die Büros sind schlicht dicht gemacht<br />
worden. Auch wenn über absolute<br />
Zahlen nicht geredet wird, wurde bekannt,<br />
dass von den derzeitigen Gesamtverbindlichkeiten<br />
etwa 75 Prozent<br />
auf diejenigen Partner entfallen,<br />
die der juraXX GmbH zum Einstieg<br />
je 50.000 Euro geliehen hatten. Bei<br />
der überwiegenden Zahl handelt es<br />
sich um Berufseinsteiger, die im Falle<br />
einer Insolvenzeröffnung wohl nur<br />
sehr wenig von den gewährten Darlehensbeträgen<br />
wieder sehen dürften.<br />
Denn derzeit weiß niemand, wie viel<br />
die r<strong>und</strong> 28.000 Mandate einspielen,<br />
die juraXX derzeit noch abwickelt.<br />
Die eigentliche Unbekannte stellen<br />
hier vor allem die Mandanten selbst<br />
dar. Wird die Mehrzahl den <strong>Anwalt</strong>svertrag<br />
kündigen bzw. nach Abschluss<br />
des Mandats zeitnah zahlen?<br />
Franchise-Konzept angestrebt<br />
Daneben wurde bekannt, dass die<br />
verbliebenen Partner die Filialen im<br />
Rahmen eines neu aufgesetzten Franchisesystems<br />
übernehmen <strong>und</strong> dafür<br />
an die Zentrale einen monatlichen<br />
Obolus für Marketing, EDV etc. zah<br />
len sollen. Diesen Plan verfolgen<br />
wohl auch die Sanierer. Das setzt aber<br />
eine Einigung mit den verschiedenen<br />
Gläubigergruppen voraus. Ob die gelingt?<br />
Auch das ist derzeit reine Spekulation.<br />
Und dann gibt es da ja auch<br />
noch mehrere Strafanzeigen gegen<br />
Rechtsanwalt Eugen Boss wegen Betruges<br />
<strong>und</strong> Insolvenzverschleppung.<br />
Zwar darf Boss, weil das Insolvenzgericht<br />
ihm nur einen schwachen vorläufigen<br />
Insolvenzverwalter zur Seite<br />
gestellt hat, die Geschäfte erst einmal<br />
weiter führen. Die härteste Nuss<br />
liegt für ihn aber in dem Vorwurf, er<br />
habe die zuletzt eingestiegenen neuen<br />
Partner nicht über die bereits eingetretene<br />
finanzielle Schieflage informiert.<br />
Was immer am Ende auch<br />
dabei rauskommt – zumindest eklatante<br />
Managementfehler bei der Vertragsgestaltung<br />
<strong>und</strong> in der internen<br />
Kommunikation <strong>und</strong> Organisation<br />
bleiben an ihm hängen.<br />
Linkhinweise:<br />
Erfolgreiche <strong>Anwalt</strong>sketten in USA<br />
www.jacoby-meyers.com<br />
www.jimsokolove.com/
KANzlEi<br />
Ratenzahlung macht Mandanten gelassen<br />
Wer kennt nicht folgende Situation:<br />
Ein Mandant betritt nach<br />
Terminvereinbarung mit Ihrem Sekretariat<br />
Ihre Kanzlei. Er kommt auf<br />
Empfehlung eines Ihrer Mandanten.<br />
Denn er hat ein drängendes, gleichwohl<br />
rechtlich lösbares Problem. Es<br />
geht dabei um viel Geld. Sie besprechen<br />
den Fall, zeigen einen groben<br />
Lösungsweg auf <strong>und</strong> begeistern den<br />
noch potentiellen Mandanten. Danach<br />
erörtern Sie die Kosten. Der –<br />
jetzt nicht mehr potentielle – Mandant<br />
hört interessiert zu, will sich die<br />
Sache überlegen <strong>und</strong> Sie sehen ihn<br />
nie wieder. Schade.<br />
Die Analyse<br />
So etwas passiert täglich in vielen<br />
Kanzleien. Vielleicht ist der Mandant<br />
nicht rechtsschutzversichert,<br />
vielleicht überfordert die Höhe der<br />
aufgezeigten Kosten seinen Geldbeutel<br />
oder vielleicht hat ihm<br />
niemand gesagt, dass man auch <strong>Anwalt</strong>srechnungen<br />
in Raten bezahlen<br />
kann. In jedem Fall bleibt die<br />
Unsicherheit beim Mandanten,<br />
wie er seine Rechnung bezahlen soll.<br />
Natürlich mögen Sie keine Ratenzahlung.<br />
Die Raten gehen schleppend ein,<br />
die Zahlung muss überwacht <strong>und</strong> verbucht<br />
werden <strong>und</strong> eigentlich sind Sie<br />
keine Bank, deren Geschäftszweck<br />
darin besteht, Kredite herauszulegen,<br />
zu verlängern <strong>und</strong> noch mal zu<br />
strecken, damit die Rechnung nach<br />
3 Jahren 7 Monaten <strong>und</strong> 12 Tagen<br />
<strong>und</strong> 23 Mahnungen endlich bezahlt<br />
ist.<br />
unklarheiten beseitigen<br />
Jedes Auto, jeden Kühlschrank kann<br />
man heute selbstverständlich „bequem<br />
finanzieren“. Jeder Verkäufer<br />
von Konsumgütern wird Ihnen sagen,<br />
dass ohne das Angebot einer entsprechenden<br />
Finanzierung, viele Produkte<br />
in den Regalen liegen bleiben<br />
würden. Häufig wird die Ratenzahlung<br />
für den Konsumenten versüßt,<br />
indem der Verkäufer für eine optisch<br />
preiswerte Finanzierung sorgt („0 %<br />
effektiver Zins für 6 Monate!“). Er si<br />
chert dadurch seinen Absatz <strong>und</strong> setzt<br />
sich von seinem Wettbewerb ab.<br />
Es spricht nichts dagegen, dass auch<br />
Anwälte Finanzierungsangebote für<br />
ihre Mandanten nutzen. Aus Sicht<br />
des Mandanten ist auch die anwaltliche<br />
Dienstleistung ein Produkt, das<br />
man kaufen oder auch nicht kaufen<br />
kann. Allerdings sind bei vielen<br />
Mandanten die Schwellenängste größer<br />
als bei Dingen des täglichen Lebens.<br />
Der Gr<strong>und</strong>: Die Kosten sind<br />
häufig höher. Das Anliegen ist dem<br />
Mandanten meist höchst unangenehm<br />
<strong>und</strong> er schiebt die Sache möglichst<br />
lange vor sich her. Kommen<br />
dann Unsicherheiten bei der Frage<br />
der Finanzierung hinzu, unterbleibt<br />
die Mandatierung des <strong>Anwalt</strong>es.<br />
Kanzleien, die das Thema Ratenzahlung<br />
<strong>und</strong> Finanzierung der Rechnung<br />
aktiv mit Ihren Mandanten besprechen<br />
<strong>und</strong> Lösungsvorschläge unterbreiten,<br />
haben nicht nur die Chance,<br />
ein Mandat zu gewinnen, sondern<br />
auch einen zufriedenen Mandanten.<br />
Anforderungen<br />
aus Sicht der Kanzlei<br />
Eine Kanzlei, die Mandanten Teilzahlungslösungen<br />
anbieten möchte, sollte<br />
verschiedene Kriterien prüfen, die<br />
die gewählte Lösung erfüllt:<br />
Mindestens marktüblicher Effektivzins<br />
für den Mandanten<br />
Auslagerung des Ausfallrisikos des<br />
Mandanten<br />
Frei wählbare Laufzeiten durch den<br />
Mandanten<br />
Zeitnahe Kreditbewilligung<br />
Keine Einbindung der Kanzlei in die<br />
Abwicklung der Ratenzahlungen<br />
Organisatorische Unterstützung der<br />
Kanzlei durch den Anbieter<br />
Autor:<br />
Dipl.-Kfm. Jan Pieper<br />
Mitglied des Vorstands der<br />
Deutsche <strong>Anwalt</strong>liche<br />
Verrechnungsstelle AG<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 58<br />
50968 Köln<br />
Tel.: 0221/93738-838<br />
Fax: 0221/93738-839<br />
E-Mail: info@anwvs.de<br />
4 / 2007 anwaltsreport<br />
1
FiNANzEN<br />
Wie Banken den Rechtsmarkt<br />
einschätzen<br />
Über die Zukunft der <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
wurde in den letzten Jahren viel geschrieben,<br />
spekuliert <strong>und</strong> diskutiert.<br />
Dabei fiel der Tenor eigentlich immer<br />
gleich aus: Der Kuchen wird<br />
nicht größer, die Konsolidierung ist<br />
in vollem Gange <strong>und</strong> das Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
setzt die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
unter weiteren wirtschaftlichen<br />
Druck. Der längst stattfindende Verdrängungswettbewerb<br />
steigert natürlich<br />
auch den Finanzbedarf der<br />
Kanzleien. Doch wie schätzen die<br />
Banken die <strong>Anwalt</strong>sbranche ein? Aufschluss<br />
darüber gibt der Branchen<br />
Report 2007 „Rechtsberatung“, den<br />
der Deutsche Sparkassen <strong>und</strong> Giroverband<br />
(DSGV) jüngst herausgegeben<br />
hat.<br />
Wettbewerbs- <strong>und</strong> Erlösdruck<br />
verschärft sich<br />
Zwar geht der DSGV für 2007 davon<br />
aus, dass die Honorarumsätze,<br />
die 2006 bei r<strong>und</strong> 10 Mrd. Euro lagen,<br />
wegen der robusten Konjunktur<br />
2007 auf 10,3 bis 10,5 Mrd. steigen<br />
wird. Gleichzeitig konstatiert der Verband<br />
aber erhebliche Risiken wegen<br />
der Liberalisierung des Rechtsmarktes<br />
über das neue Rechtsdienstleistungsgesetz.<br />
Es liege auf der Hand, dass vor<br />
allem kleineren Kanzleien <strong>und</strong> Einzelanwälten<br />
Umsatzeinbußen drohten,<br />
falls künftig auch Nichtjuristen<br />
Rechtsrat als Nebenleistung erbringen<br />
dürfen.<br />
Mandantenstruktur<br />
entscheidend<br />
Von erheblicher Bedeutung für die<br />
künftige Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong><br />
damit die Kreditwürdigkeit ist aus<br />
Sicht der Banken vor allem die Mandantenstruktur<br />
der einzelnen Kanzlei.<br />
„Kanzleien, die in der Hauptsache<br />
für gewerbliche K<strong>und</strong>en tätig<br />
sind, können mit stabilen Einnahmen<br />
<strong>und</strong> langfristigen Mandantenbeziehungen<br />
rechnen. Praxen, deren<br />
Honorare vorwiegend durch die Vertretung<br />
von privater Klientel zustande<br />
kommen, müssen mit weit stärkeren<br />
Schwankungen kalkulieren,<br />
1 anwaltsreport 4 / 2007<br />
Der Sparkassenverband warnt vor einseitigen Mandantenstrukturen.<br />
weil bei den Privaten in der Regel<br />
kein ständiger Beratungsbedarf vorliegt.<br />
Zudem wechseln sie ihre Anwälte<br />
häufiger als Gewerbek<strong>und</strong>en“, stellt<br />
der DSGV fest.<br />
langfristige Prognosen rosig<br />
Mittel bis langfristig seien die Wachstumspotenziale<br />
für die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />
dagegen durchweg gut. „Vielfältiger<br />
Bedarf entsteht vor allem im Bereich<br />
Wirtschaftsrecht im Zuge der Integration<br />
Europas <strong>und</strong> durch die Globalisierung.<br />
Dabei dürfte an einer verstärkten<br />
internationalen Ausrichtung<br />
der Kanzleien <strong>und</strong> an der Vernetzung<br />
mit Juristen, Steuerfachleuten <strong>und</strong><br />
Consultants vielfach kein Weg vorbeiführen“,<br />
so die Verfasser des Bran<br />
chenReports. Interessante Wachstumsperspektiven<br />
sehen sie zudem im<br />
Patent, Insolvenz <strong>und</strong> Steuerrecht.<br />
Potenziale der<br />
Deregulierung nutzen<br />
Auch aktuell sehen die Banker trotz<br />
des zunehmenden Wettbewerbsdrucks<br />
nicht gleich schwarz. Chancen<br />
bestünden für diejenigen Anwälte,<br />
die ihre Spezialisierung bzw. Fokussierung<br />
auf einzelne Rechtsgebiete<br />
<strong>und</strong> Branchen steigern, ihre Dienstleistungsqualität<br />
sichern <strong>und</strong> die Po<br />
tenziale der Deregulierung frühzeitig<br />
erkennen <strong>und</strong> nutzen. Die Kanzleistrategie<br />
müsse darauf ausgerichtet<br />
werden, die K<strong>und</strong>enzufriedenheit in<br />
das Zentrum aller Überlegungen zu<br />
stellen. „Als vielversprechende Ansätze<br />
nennen Branchenkenner in diesem<br />
Zusammenhang den systematischen<br />
Aufbau eines Kanzleiimage sowie die<br />
Positionierung der Kanzlei, sodass<br />
sich die Anwälte in der Öffentlichkeit<br />
<strong>und</strong> bei ihren Zielgruppen besser<br />
profilieren können. Die Kooperation<br />
in Netzwerken, unter anderem<br />
mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern<br />
oder Unternehmensberatern,<br />
hilft beim Markenaufbau <strong>und</strong> trägt<br />
dazu bei, neue Marktpotenziale zu erschließen“,<br />
zeigt sich der Sparkassen<br />
<strong>und</strong> Giroverband optimistisch für die<br />
Branche.<br />
Bezugsquelle:<br />
BranchenReport „Rechtsberatung“<br />
2007<br />
Deutscher Sparkassen- <strong>und</strong><br />
Giroverband e.V.<br />
Charlottenstraße 47<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: 0 30 / 2 02 25-0<br />
Telefax: 0 30 / 2 02 25-2 50<br />
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