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Satzung - Deutsche AIDS Gesellschaft eV

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1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im<br />

Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch<br />

Verwirklichung der in § 3 genannten Vereinszwecke.<br />

2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke.<br />

3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet<br />

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Vereinsmitteln<br />

4) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft<br />

fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.<br />

5) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das<br />

Vermögen des Vereins der <strong>Deutsche</strong>n Forschungsgemeinschaft zu. Die <strong>Deutsche</strong><br />

Forschungsgemeinschaft hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für<br />

die Förderung der <strong>AIDS</strong>- oder Krebsforschung zu verwenden.<br />

§ 5 Mitgliedschaft<br />

1) Ordentliches Mitglied der <strong>Gesellschaft</strong> kann jede natürliche Person werden, die<br />

über eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung verfügt oder mit<br />

Fachwissen zur Förderung des Vereinszweckes beitragen kann. Der Antrag auf<br />

Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. In dem<br />

Aufnahmeantrag ist die Sektion zu benennen, in der das Mitglied nach Aufnahme<br />

stimmberechtigt ist.<br />

Aufnahmeanträge sind mindestens 8 Wochen vor der nächsten<br />

Mitgliederversammlung an den Vorstand der <strong>Gesellschaft</strong> zu richten. Ihnen<br />

müssen befürwortende schriftliche Stellungnahmen von mindestens 2 Mitgliedern<br />

(Bürgen) beigefügt sein, wovon einer aus der gewählten Sektion stammen soll.<br />

Die Antragssteller und Ihre Bürgen werden mindestens 4 Wochen vor der<br />

nächsten Mitgliederversammlung allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben.<br />

Begründete Einsprüche gegen einen Aufnahmeantrag sind spätestens 1 Woche<br />

vor der nächsten Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.<br />

Die Mitgliedschaft beginnt nach der Aufnahme mit dem Eingang des<br />

Mitgliedsbeitrages. Sie endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod oder<br />

durch Ausschluss.<br />

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