Satzung - Deutsche AIDS Gesellschaft eV
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1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im<br />
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch<br />
Verwirklichung der in § 3 genannten Vereinszwecke.<br />
2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke.<br />
3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet<br />
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Vereinsmitteln<br />
4) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft<br />
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.<br />
5) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das<br />
Vermögen des Vereins der <strong>Deutsche</strong>n Forschungsgemeinschaft zu. Die <strong>Deutsche</strong><br />
Forschungsgemeinschaft hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für<br />
die Förderung der <strong>AIDS</strong>- oder Krebsforschung zu verwenden.<br />
§ 5 Mitgliedschaft<br />
1) Ordentliches Mitglied der <strong>Gesellschaft</strong> kann jede natürliche Person werden, die<br />
über eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung verfügt oder mit<br />
Fachwissen zur Förderung des Vereinszweckes beitragen kann. Der Antrag auf<br />
Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. In dem<br />
Aufnahmeantrag ist die Sektion zu benennen, in der das Mitglied nach Aufnahme<br />
stimmberechtigt ist.<br />
Aufnahmeanträge sind mindestens 8 Wochen vor der nächsten<br />
Mitgliederversammlung an den Vorstand der <strong>Gesellschaft</strong> zu richten. Ihnen<br />
müssen befürwortende schriftliche Stellungnahmen von mindestens 2 Mitgliedern<br />
(Bürgen) beigefügt sein, wovon einer aus der gewählten Sektion stammen soll.<br />
Die Antragssteller und Ihre Bürgen werden mindestens 4 Wochen vor der<br />
nächsten Mitgliederversammlung allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben.<br />
Begründete Einsprüche gegen einen Aufnahmeantrag sind spätestens 1 Woche<br />
vor der nächsten Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.<br />
Die Mitgliedschaft beginnt nach der Aufnahme mit dem Eingang des<br />
Mitgliedsbeitrages. Sie endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod oder<br />
durch Ausschluss.<br />
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