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Satzung - Deutsche AIDS Gesellschaft eV

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§ 13 Die Sektionen<br />

Zur praktischen Durchführung der wissenschaftlichen Arbeit der <strong>Gesellschaft</strong> können<br />

Sektionen gebildet werden. Über die Bildung und Aufnahme von Sektionen entscheidet<br />

die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Die<br />

Aufgabe der Sektionen besteht darin, die Ziele der <strong>Gesellschaft</strong> durch die Erfüllung<br />

unterschiedlicher Aufgaben zu verfolgen. Jedes Mitglied kann sich um die Aufnahme in<br />

eine oder mehrere Sektionen bewerben. Über die Aufnahme entscheiden die<br />

Sektionsmitglieder. Der Sektionsvorstand besteht aus 3 Personen. Der Leiter der Sektion<br />

und ein Stellvertreter werden durch die Sektionsmitglieder nach den Regeln gewählt, die<br />

für die Wahl und Wiederwahl des Vorstandes gelten. Das Wahlprotokoll wird dem<br />

Vorstand vom Wahlausschuss der Sektion unverzüglich übersandt. Ein weiterer<br />

Stellvertreter des Sektionsleiters wird vom Vorstand entsandt und sollte sich aus dem<br />

Vorstand rekrutieren.<br />

Die Mitglieder einer Sektion kommen einmal im Jahr zur Sektionsversammlung<br />

zusammen. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung werden vom Sektionsleiter festgelegt und<br />

mindestens 4 Wochen vorher allen Mitgliedern der Sektion schriftlich bekannt gegeben.<br />

Die Sektionen geben sich eine Geschäftsordnung, diese bedarf der Zustimmung des<br />

Vorstandes (DAIG). Sie entscheiden autonom über die von ihnen durchzuführenden<br />

Aufgaben. Der wesentliche Inhalt der Aufgaben wird durch die Sektionsversammlung<br />

bestimmt. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend den Vorschriften über die<br />

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die Sektionen erhalten keine<br />

Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie sind finanziell autonom und haben für ihre<br />

eigenen finanziellen Mittel Sorge zu tragen. Sofern personelle oder finanzielle<br />

Aufwendungen erforderlich sind, werden diese im Zusammenhang mit der<br />

Beschlussfassung über die Durchführung von Aufgaben definiert und budgetiert.<br />

Die Verwaltung der Gelder der Sektionen erfolgt, getrennt von denen des Vereins, auf<br />

separaten Konten. Die Verfügungsgewalt über die Konten der Sektion obliegt dem<br />

Sektionsleiter und seinen Stellvertretern. Die Sektion ist verpflichtet, jährlich die<br />

Einnahmen und Ausgaben in ordentlicher und steuerlich relevanter Abrechnung jeweils<br />

bis zum 31.03. des Folgejahres dem Vorstand vorzulegen. Ein sich aus der<br />

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