Satzung - Deutsche AIDS Gesellschaft eV
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§ 13 Die Sektionen<br />
Zur praktischen Durchführung der wissenschaftlichen Arbeit der <strong>Gesellschaft</strong> können<br />
Sektionen gebildet werden. Über die Bildung und Aufnahme von Sektionen entscheidet<br />
die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Die<br />
Aufgabe der Sektionen besteht darin, die Ziele der <strong>Gesellschaft</strong> durch die Erfüllung<br />
unterschiedlicher Aufgaben zu verfolgen. Jedes Mitglied kann sich um die Aufnahme in<br />
eine oder mehrere Sektionen bewerben. Über die Aufnahme entscheiden die<br />
Sektionsmitglieder. Der Sektionsvorstand besteht aus 3 Personen. Der Leiter der Sektion<br />
und ein Stellvertreter werden durch die Sektionsmitglieder nach den Regeln gewählt, die<br />
für die Wahl und Wiederwahl des Vorstandes gelten. Das Wahlprotokoll wird dem<br />
Vorstand vom Wahlausschuss der Sektion unverzüglich übersandt. Ein weiterer<br />
Stellvertreter des Sektionsleiters wird vom Vorstand entsandt und sollte sich aus dem<br />
Vorstand rekrutieren.<br />
Die Mitglieder einer Sektion kommen einmal im Jahr zur Sektionsversammlung<br />
zusammen. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung werden vom Sektionsleiter festgelegt und<br />
mindestens 4 Wochen vorher allen Mitgliedern der Sektion schriftlich bekannt gegeben.<br />
Die Sektionen geben sich eine Geschäftsordnung, diese bedarf der Zustimmung des<br />
Vorstandes (DAIG). Sie entscheiden autonom über die von ihnen durchzuführenden<br />
Aufgaben. Der wesentliche Inhalt der Aufgaben wird durch die Sektionsversammlung<br />
bestimmt. Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend den Vorschriften über die<br />
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Die Sektionen erhalten keine<br />
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie sind finanziell autonom und haben für ihre<br />
eigenen finanziellen Mittel Sorge zu tragen. Sofern personelle oder finanzielle<br />
Aufwendungen erforderlich sind, werden diese im Zusammenhang mit der<br />
Beschlussfassung über die Durchführung von Aufgaben definiert und budgetiert.<br />
Die Verwaltung der Gelder der Sektionen erfolgt, getrennt von denen des Vereins, auf<br />
separaten Konten. Die Verfügungsgewalt über die Konten der Sektion obliegt dem<br />
Sektionsleiter und seinen Stellvertretern. Die Sektion ist verpflichtet, jährlich die<br />
Einnahmen und Ausgaben in ordentlicher und steuerlich relevanter Abrechnung jeweils<br />
bis zum 31.03. des Folgejahres dem Vorstand vorzulegen. Ein sich aus der<br />
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