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Erwerbsformen Angestelltenverhältnis - Lohnsteuerkarte ...

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<strong>Erwerbsformen</strong><br />

<strong>Angestelltenverhältnis</strong><br />

- <strong>Lohnsteuerkarte</strong><br />

• <strong>Lohnsteuerkarte</strong> kann im (Einwohnermeldeamt beantragt werden<br />

• Arbeitet man für zwei AG, benötigt man eine Zweite mit anderer Steuerklasse<br />

- geringfügige Beschäftigung = 400€-Job (auch neben Hauptjob möglich)<br />

- kurzfristige Beschäftigung: max. zwei Monate Jahr (max. 50 Tage) = sozialabgabenfrei<br />

- Studentenstatus<br />

• grundsätzlich arbeitet ein Student sozialversicherungsfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

Arbeitszeit: während des Semesters 20 Std./Woche<br />

Vorlesungsfreie Zeit 40 Std./Woche<br />

(gilt auch im Urlaubssemester, da man immatrikuliert ist)<br />


Steuern<br />

Einkommenssteuer<br />

- Lohnsteuer wird ab >400€/Monat, 8004€/Jahr fällig,<br />

bis ≤ 800€ wird ein reduzierter Steuersatz angesetzt<br />

es gilt ein progressiver Steuersatz (14 - 45%)<br />

- Lohnsteuer wird vom AG abgezogen, bei Selbständigen wird die Höhe über die Steuererklärung berechnet<br />

Gewerbesteuer<br />

- wird auf den Gewebeertrag angerechnet<br />

- gewerbesteuerfrei bis 24.500€/Jahr Gewerbeertrag<br />

- die Gewerbesteuer wird auf die Einkommenssteuer angerechnet<br />

Umsatzsteuer<br />

= Mehrwertsteuer<br />

- wird nur bei Selbständigen fällig (außer Auslandslieferungen)<br />

- der Umsatz muss vorangemeldet werden und spätestens 10 Tage nach Ende des Voranmeldezeitraum gezahlt werden<br />

- Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit (§19 UStG)<br />

- für internationale Geschäfte Umsatzsteuer-ID beantragen<br />

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Steuererklärung<br />

- i.d.R sind folgende Bögen abzugeben:<br />

• Mantelbogen<br />

• Anlage N (Arbeitnehmer), hier sind die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung und Werbungskosten einzutragen<br />

• Anlage GSE (Gewerbetreibende), bei mehreren Betrieben sind hier alle zusammenfassend einzutragen<br />

• Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), wird für jeden Betrieb einzeln berechnet<br />

• Anlage Kinder<br />

- Belege sind nur auf Verlangen ein- oder nachzureichen (10 Jahre aufbewahren)<br />

- die Steuern können für Erstattungen zwei Jahre rückwirkend erklärt werden<br />

- Steuererklärungspflicht ab 8004€/Jahr für Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Muttergeld, Krankengeld der KV…)<br />

- Sparerpauschbetrag: 801€, d.h. bis zu diesem Betrag sind Zinsen steuerfrei, danach werden sie mit 25% versteuert<br />

- Steuerlast kann durch Werbungskosten und Sonderausgaben gesenkt werden<br />

- Werbungskosten werden bei jedem Steuerzahler pauschal mit 920€/Jahr angesetzt,<br />

eine Auflistung der Werbungskosten wird also erst ab >920€ Werbungskosten nötig<br />

- Werbungskosten (Mantelbogen S.3) können sein:<br />

• Betriebskosten<br />

• Arbeitsmittel<br />

• Arbeitskleidung, i.S.v. Schutzbekleidung o.ä.<br />

• beruflichbedingter Umzug<br />

• ggf. 20% der Telefonkosten<br />

• Fahrtkosten (ab 14km pro Weg), 0,30€/km<br />

• Abschreibungskosten (z.B. PC), siehe Abschreibungstabellen<br />

- Sonderausgaben können sein:<br />

• Aufwendungen für Sozialversicherungen<br />

• Ausbildungskosten bis max. 4000€/Jahr<br />

• Spenden bis 20% des Einkommens<br />

• Unterhaltsleistungen an Eheleute<br />

• Versicherungen (außer Rechtschutz)<br />

• Schulgeld bis zu 3000€/Jahr (bei Schulpflicht)<br />

- außergewöhnliche Belastungen können sein:<br />

• Unfallkosten<br />

• Krankheitskosten, die nicht von der KV getragen werden (z.B. Brille)<br />

• nicht gedeckter Versicherungsschaden<br />

• Beisetzungskosten (wenn nicht vom Erbe gedeckt)<br />

• freiwillige Unterhaltszahlungen (Vater muss Mutter bis zu 3 Jahren unterstützen)<br />

- Fristen<br />

• Steuererklärung bis 31.Mai des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben,<br />

mit Steuerberater bis 31.Dezember (man kann schriftlich um Verlängerung bitten)<br />

• Verspätungszuschlag von 10%<br />

• kommt man der Steuerklärungspflicht nicht nach, kann im schlimmsten Falle ein Schätzungsbescheid ergehen, der einen i.d.R<br />

zu hoch abrechnet (dafür müssen aber erstmal einige Jahre vergehen)<br />

• einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids hat man Zeit, um Einspruch zu erheben<br />

• bei Zahlungsschwierigkeiten kann man um eine Stundung bitten<br />

• Ausgaben können rückwirkend nicht gültig gemacht werden<br />

empfehlenswertes Steuerprogramm: WISO<br />

Quelle: FHP, Seminar steuerliche Fragen der Existenzgründung / Studentenjob, von Dipl.-Kfm. Mirco Schoening, 28.05.10

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