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Fortbildungsbescheinigung - Valuenet

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Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur<br />

Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der<br />

Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss<br />

von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen<br />

Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden<br />

jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren,<br />

sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer<br />

unabhängiger Anbieter oder – mit Einschränkungen – eigene<br />

Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche<br />

Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert.<br />

Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen<br />

und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur<br />

Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.<br />

<strong>Fortbildungsbescheinigung</strong><br />

Rechtsanwalt<br />

Michael Welz<br />

hat im Jahr 2009<br />

an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:<br />

Frühjahrstagung<br />

AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein; 10 Stunden 15 Minuten<br />

Änderungen im Familienrecht und in der freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit zum 1. September 2009<br />

Stralsunder Anwaltverein e.V.; 6 Stunden<br />

Probleme bei der Regulierung des Personenschadens<br />

Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 6 Stunden<br />

Arzthaftung im Bereich der plastischen Chirurgie - ein<br />

interdisziplinäres Seminar<br />

Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 6 Stunden<br />

Neues im Gesellschaftsrecht der Heilberufe<br />

Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 6 Stunden<br />

Telefonservice, Erstgespräche und Gebührentransparenz<br />

Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und DAI; 6 Stunden 30 Minuten<br />

Präsident des DAV<br />

Berlin, den 28. Januar 2010<br />

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Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur<br />

Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der<br />

Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss<br />

von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen<br />

Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden<br />

jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren,<br />

sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer<br />

unabhängiger Anbieter oder – mit Einschränkungen – eigene<br />

Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche<br />

Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert.<br />

Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen<br />

und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur<br />

Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.<br />

<strong>Fortbildungsbescheinigung</strong><br />

Rechtsanwalt<br />

Michael Welz<br />

hat im Jahr 2009<br />

an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:<br />

Aktuelle Kernprobleme des Mietrechts<br />

Stralsunder Anwaltverein e.V.; 5 Stunden<br />

60. Deutscher Anwaltstag - AG Anwaltsmanagement<br />

Deutscher Anwaltverein, Berlin; 6 Stunden<br />

Vertretung des Gläubigers im Insolvenzverfahren<br />

Stralsunder Anwaltverein e.V.; 6 Stunden<br />

Präsident des DAV<br />

Berlin, den 28. Januar 2010<br />

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