Fortbildungsbescheinigung - Valuenet
Fortbildungsbescheinigung - Valuenet
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Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur<br />
Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der<br />
Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss<br />
von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen<br />
Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden<br />
jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren,<br />
sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer<br />
unabhängiger Anbieter oder – mit Einschränkungen – eigene<br />
Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche<br />
Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert.<br />
Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen<br />
und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur<br />
Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.<br />
<strong>Fortbildungsbescheinigung</strong><br />
Rechtsanwalt<br />
Michael Welz<br />
hat im Jahr 2009<br />
an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:<br />
Frühjahrstagung<br />
AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein; 10 Stunden 15 Minuten<br />
Änderungen im Familienrecht und in der freiwilligen<br />
Gerichtsbarkeit zum 1. September 2009<br />
Stralsunder Anwaltverein e.V.; 6 Stunden<br />
Probleme bei der Regulierung des Personenschadens<br />
Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 6 Stunden<br />
Arzthaftung im Bereich der plastischen Chirurgie - ein<br />
interdisziplinäres Seminar<br />
Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 6 Stunden<br />
Neues im Gesellschaftsrecht der Heilberufe<br />
Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 6 Stunden<br />
Telefonservice, Erstgespräche und Gebührentransparenz<br />
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und DAI; 6 Stunden 30 Minuten<br />
Präsident des DAV<br />
Berlin, den 28. Januar 2010<br />
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Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur<br />
Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der<br />
Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss<br />
von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, seinen<br />
Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden<br />
jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren,<br />
sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer<br />
unabhängiger Anbieter oder – mit Einschränkungen – eigene<br />
Dozententätigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche<br />
Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert.<br />
Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen<br />
und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur<br />
Sicherung der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.<br />
<strong>Fortbildungsbescheinigung</strong><br />
Rechtsanwalt<br />
Michael Welz<br />
hat im Jahr 2009<br />
an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen:<br />
Aktuelle Kernprobleme des Mietrechts<br />
Stralsunder Anwaltverein e.V.; 5 Stunden<br />
60. Deutscher Anwaltstag - AG Anwaltsmanagement<br />
Deutscher Anwaltverein, Berlin; 6 Stunden<br />
Vertretung des Gläubigers im Insolvenzverfahren<br />
Stralsunder Anwaltverein e.V.; 6 Stunden<br />
Präsident des DAV<br />
Berlin, den 28. Januar 2010<br />
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