Industriebetriebe
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Wird ein Gewerbe in Form eines <strong>Industriebetriebe</strong>s ausgeübt, zählt dies zu den freien Gewerben<br />
lt. Gewerbeordnung. Dazu ist kein Befähigungsnachweis erforderlich. Damit eine Unternehmung<br />
als Industriebetrieb eingestuft wird, sind folgende Voraussetzungen notwendig:<br />
1. Hoher Einsatz von Anlage- und Umlaufvermögen<br />
2. Verwendung industrieller Maschinen (Unterscheidung zum Handwerk)<br />
3. Weitgehende Arbeitsteilung (Fließband, ...)<br />
4. Serienmäßige Erzeugung von Gütern für Kunden, die man noch gar nicht kennt<br />
5. Größere Anzahl von ständig beschäftigten Arbeitskräften<br />
6. Organisatorische Trennung in eine techn. und kaufmännische Führung<br />
Forschung<br />
Produkte müssen ständig durch neue, verbesserte Güter ersetzt werden. In der Grundlagenforschung<br />
versucht man Erkenntnisse zu gewinnen, die nicht sofort industriell umzusetzen<br />
sind (Wie kann man besonders harte Materialien bearbeiten?). Die angewandte Forschung<br />
liefert Ergebnisse, die zur Verbesserung des augenblicklich produzierten Gutes dienen (Wie<br />
gleitet die Führung besser? Wie kann die Abnutzung verhindert werden?).<br />
Entwicklung<br />
- Liefert den zeichnerischen<br />
Entwurf<br />
(Konstruktionszeichnungen)<br />
- Stücklisten werden<br />
erstellt (Zusammenstellung<br />
der Einzelteile)<br />
- Modelle werden<br />
erstellt<br />
- Praktische Überprüfung<br />
der Modelle<br />
- Testphase (technisch<br />
und marktpolitisch)<br />
- Eine kleinere Serie<br />
des entwickelten<br />
Erzeugnisses<br />
wird produziert.<br />
- Erprobung des<br />
Fertigungsablaufes<br />
Da viele Betriebe die kostenintensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit nicht machen, erwerben<br />
sie Lizenzen.<br />
Macintosh HD:DatenPC:WSV:1. Klasse:(6)Industriebetrieb:<strong>Industriebetriebe</strong>.doc GMZ<br />
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