17.10.2012 Aufrufe

WEB_HT1_09:Layout 1.qxd - bei Taxi 60160

WEB_HT1_09:Layout 1.qxd - bei Taxi 60160

WEB_HT1_09:Layout 1.qxd - bei Taxi 60160

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BUNDESLÄNDER Aktuell<br />

Salzburg<br />

Salzburg Stadt: Neuer <strong>Taxi</strong>tarif mit<br />

Indexklausel seit 1. Februar<br />

Mit Februar wurde für die Stadt Salzburg sowie die Gemeinden Bergheim und<br />

Wals-Siezenheim ein neuer <strong>Taxi</strong>tarif verordnet. Damit gelang nach langen und<br />

intensiven Verhandlungen, noch unter Obmann Komm.-Rat Peter Tutschku, die<br />

Erhöhung des seit Dezember 2006 bestehende Tarifes.<br />

Mit der neuen Verordnung trat nicht nur eine Erhöhung des<br />

<strong>Taxi</strong>tarifs in Kraft, sondern auch eine Indexklausel.<br />

10<br />

Indexklausel regelt Preisanpassungen<br />

Die zwischen Fachgruppe und den Sozialpartnern ausverhandelte<br />

Tarifgestaltung sieht vor, dass der <strong>Taxi</strong>tarif in<br />

Zukunft alle zwei Jahre nach dem Verbraucherpreisindex<br />

und dem Tariflohnindex angepasst wird „Damit sollten derartig<br />

lange Tarifverhandlungen der Vergangenheit angehören“,<br />

sagt FG-Geschäftsführerin Mag. Verena Umlauft.<br />

In der Stadt Salzburg und den Gemeinden Bergheim und<br />

Wals-Siezenheim gilt seit Februar an Werktagen (6 bis 21<br />

Uhr) die Grundtaxe von € 3,– und in der Nacht sowie an<br />

Sonn- und Feiertagen ganztags von € 3,70. In der Grundtaxe<br />

ist die erste Wegstrecke von 110 m bzw. die erste<br />

Wartezeit von 30 Sekunden enthalten. Die Streckentaxe I für<br />

die der Anfangsstrecke folgenden Wegstrecke je begonnene<br />

110 m beträgt € 0,20 und die Streckentaxe II (ab 1541 m<br />

gefahrene Strecke) beträgt je begonnene 155 m € 0,20. Die<br />

Zeittaxe für Wartezeiten je angefangene 33 Sekunden<br />

beträgt € 0,20.<br />

Zuschläge (ein Zuschlag beträgt € 0,70) dürfen nur für die<br />

Behebung von Wagenverunreinigungen eingehoben<br />

HALLO TAXI 1|<strong>09</strong><br />

werden: 30 Zuschläge <strong>bei</strong> kleineren Verschmutzungen und<br />

60 Zuschläge <strong>bei</strong> größeren Verunreinigungen.<br />

Der verbindliche <strong>Taxi</strong>tarif gilt nicht für Botenfahrten und<br />

Krankentransporte, wenn dafür mit dem den Fahrpreis übernehmenden<br />

Sozialversicherungsträger Pauschalentgelte<br />

vereinbart sind.<br />

Wien<br />

Seit 1. März gilt eine höhere<br />

Stehtagvergütung<br />

Die zuletzt im März 2006 angehobene Stehtagvergütung<br />

wurde zwischen der Wiener Fachgruppe und dem<br />

Versicherungsverband neu verhandelt. Man einigte sich auf<br />

eine Erhöhung der bisherigen Sätze um rund 6 Prozent.<br />

Die Indexklausel in Salzburgs neuer Tarifverordnung<br />

sieht vor, dass alle zwei Jahre eine<br />

Anpassung erfolgen wird<br />

Seit 1. März beträgt die Stehtagvergütung:<br />

für ein einfach besetztes <strong>Taxi</strong> € 85,– (plus 6,25 %) und<br />

für ein mehrfach besetztes <strong>Taxi</strong> € 132,– (plus 6,45 %).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!