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Schulordnung der Realschule Sulingen - nline

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<strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />

Am Deepenpool, 27232 <strong>Sulingen</strong><br />

(04271) 2206, Fax: (04271) 2093<br />

Bürozeit: Mo - Fr,<br />

07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

Jährliche Mitteilungen 2008/2009<br />

Inhalt:<br />

Ü Verbot des Mitbringens von Waffen<br />

Ü Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke<br />

in <strong>der</strong> Schule<br />

Ü Halbjahreszensuren, Versetzungswirksamkeit<br />

Ü Ferien und unterrichtsfreie Tage<br />

Ü Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln<br />

Ü Gemeinschaftsaktion „Gewalt im und<br />

am Schulbus“<br />

Ü <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />

Ü Grundsätze für Beurlaubungen und<br />

Schulunfähigkeit<br />

Ü Grundsätze für die Leistungsbewertung<br />

Ü Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben


-2-<br />

Verbot des Mitbringens von Waffen<br />

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!<br />

Ich bitte Sie, durch Ihre Unterschrift zu bestätigen, dass Sie den nachstehend abgedruckten "Waffen-<br />

Erlass" zur Kenntnis genommen und Ihr Kind bzw. Ihre Kin<strong>der</strong> angewiesen haben, keine Waffen mit<br />

zur Schule zu bringen.<br />

Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen<br />

Erl. v. 29.6.1977 - 304 -31 704 (SVBl. S.180) - VORIS 22410 00 00 00 011 , geän<strong>der</strong>t<br />

durch RdErl v. 15.1.2004 (SVBl. 3/2004) - VORIS 22410 00 00 00 011<br />

Bezug: Erl. v. 10. 1. 1961<br />

1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt,<br />

Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung<br />

mit in die Schule o<strong>der</strong> zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören<br />

im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten<br />

Gegenstände (insbeson<strong>der</strong>e die sogenannten Springmesser o<strong>der</strong> Fallmesser,<br />

Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen<br />

(einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte<br />

Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt<br />

auch für volljährige Schüler, die entwe<strong>der</strong> im Besitz einer Erlaubnis zum<br />

Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) o<strong>der</strong> erlaubnisfreie Waffen erwerben<br />

dürfen.<br />

2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition je<strong>der</strong> Art, von Feuerwerkskörpern,<br />

von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind,<br />

für explosive Verbindungen verwendet zu werden.<br />

3. Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses<br />

Erlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen<br />

beson<strong>der</strong>s einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß<br />

gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und<br />

Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.<br />

4. Abdruck dieses Erlasses ist jeweils bei <strong>der</strong> Aufnahme in eine Schule (in <strong>der</strong><br />

Regel 1., 5. und 7.Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen)<br />

den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.<br />

5. Der Bezugserlass wird aufgehoben.<br />

Nachfolgend nehmen Sie bitte Kenntnis von <strong>der</strong> Liste <strong>der</strong> verbotenen Waffen, die aus dem Bundesgesetzblatt<br />

Jahrgang 2002 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 18. Oktober 2002 entnommen ist.<br />

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:<br />

1.1<br />

Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die<br />

in <strong>der</strong> Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ungen aufgeführt sind, nach Verlust <strong>der</strong> Kriegswaffeneigenschaft;<br />

-3-<br />

1.2


Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und<br />

<strong>der</strong>en Zubehör nach Nummer 1.2.4, die<br />

1.2.1<br />

Vollautomaten im Sinne <strong>der</strong> Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 o<strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>schaftrepetierflinten,<br />

bei denen <strong>der</strong> Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt<br />

ist, sind;<br />

1.2.2<br />

ihrer Form nach geeignet sind, einen an<strong>der</strong>en Gegenstand vorzutäuschen o<strong>der</strong> die<br />

mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen,<br />

Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);<br />

1.2.3<br />

über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt,<br />

zusammengeschoben, verkürzt o<strong>der</strong> schnell zerlegt werden können;<br />

1.2.4<br />

für Schusswaffen bestimmte<br />

1.2.4.1<br />

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) o<strong>der</strong> markieren<br />

(z. B. Laser o<strong>der</strong> Zielpunktprojektoren);<br />

1.2.4.2<br />

Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie<br />

Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre)<br />

sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler o<strong>der</strong> eine elektronische Verstärkung<br />

besitzen;<br />

1.3<br />

Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern<br />

1.3.1 bis 1.3.8<br />

1.3.1<br />

Hieb- o<strong>der</strong> Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen an<strong>der</strong>en Gegenstand<br />

vorzutäuschen, o<strong>der</strong> die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet<br />

sind;<br />

1.3.2<br />

Stahlruten, Totschläger o<strong>der</strong> Schlagringe;<br />

1.3.3<br />

sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf<br />

ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);<br />

1.3.4<br />

Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden,<br />

dass schlagartig ein Brand entstehen kann;<br />

1.3.5<br />

Gegenstände mit Reiz- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als<br />

gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände<br />

- in <strong>der</strong> Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und<br />

- zum Nachweis <strong>der</strong> gesundheitlichen Unbedenklichkeit,<br />

<strong>der</strong> Reichweiten- und <strong>der</strong> Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;<br />

1.3.6<br />

Gegenstände, die unter Ausnutzung einer an<strong>der</strong>en als mechanischen Energie Verletzungen<br />

beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich<br />

amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis<br />

<strong>der</strong> gesundheitlichen Unbedenklichkeit;<br />

1.3.7<br />

Präzisionsschleu<strong>der</strong>n nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie<br />

-4-


Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;<br />

1.3.8<br />

Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind,<br />

durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);<br />

1.4<br />

Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern<br />

1.4.1 bis 1.4.4<br />

1.4.1<br />

Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und<br />

2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem<br />

Griff herausspringt und <strong>der</strong> aus dem Griff herausragende Teil <strong>der</strong> Klinge<br />

- höchstens 8,5 cm lang ist,<br />

- in <strong>der</strong> Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hun<strong>der</strong>t ihrer Länge aufweist,<br />

- nicht zweiseitig geschliffen ist und<br />

- einen durchgehenden Rücken hat, <strong>der</strong> sich zur Schneide hin verjüngt;<br />

1.4.2<br />

feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß<br />

in <strong>der</strong> geschlossenen Faust geführt o<strong>der</strong> eingesetzt werden (Faustmesser);<br />

1.4.3<br />

Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);<br />

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste<br />

4000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 16.<br />

Oktober 2002<br />

1.4.4<br />

Gegenstände, die unter Ausnutzung einer an<strong>der</strong>en als mechanischen Energie Tieren<br />

Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich<br />

unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum<br />

Nachweis <strong>der</strong> gesundheitlichen Unbedenklichkeit o<strong>der</strong> bestimmungsgemäß in <strong>der</strong><br />

Tierhaltung Verwendung finden;<br />

1.5<br />

Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.6<br />

1.5.1<br />

Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zu Angriffs- o<strong>der</strong> Verteidigungszwecken bestimmt<br />

sind;<br />

1.5.2<br />

Geschosse o<strong>der</strong> Kartuschenmunition mit Reizstoffen, die zu Angriffs- o<strong>der</strong> Verteidigungszwecken<br />

bestimmt sind ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />

Unbedenklichkeit;<br />

1.5.3<br />

Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, <strong>der</strong>en Geschosse im<br />

Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser <strong>der</strong> dazugehörigen Schusswaffen<br />

und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen<br />

des Laufes vom Geschoss trennt;<br />

1.5.4<br />

Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- o<strong>der</strong> Sprengsatz<br />

o<strong>der</strong> einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte<br />

-) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß<br />

zur Signalgebung bei <strong>der</strong> Gefahrenabwehr dient;<br />

-5-


1.5.5<br />

Knallkartuschen, Reiz- und sonstige Wirkstoffmunition nach Tabelle 5 <strong>der</strong> Maßtafeln<br />

nach § 1 Abs. 3 Satz 3 <strong>der</strong> Dritten Verordnung zum Waffengesetz in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872), die zuletzt durch die<br />

Zweite Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung von waffenrechtlichen Verordnungen vom 24. Januar<br />

2000 (BGBl. I S. 38) geän<strong>der</strong>t wurde, in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung (Maßtafeln),<br />

bei <strong>der</strong>en Verschießen in Entfernungen von mehr als 1,5 m vor <strong>der</strong> Mündung<br />

Verletzungen durch feste Bestandteile hervorgerufen werden können, ausgenommen<br />

Kartuschenmunition <strong>der</strong> Kaliber 16 und 12 mit einer Hülsenlänge von nicht mehr als<br />

47 o<strong>der</strong> 49 mm;<br />

1.5.6<br />

Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 <strong>der</strong> Maßtafeln mit einem Durchmesser<br />

(P 1 ) bis 12,5 mm geladen werden kann.<br />

Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in <strong>der</strong> Schule<br />

Ich bitte Sie ferner, durch Ihre Unterschrift zu bestätigen, dass Sie den nachstehend abgedruckten<br />

"Rauch-Erlass" zur Kenntnis genommen und Ihr Kind bzw. Ihre Kin<strong>der</strong> angewiesen haben, in <strong>der</strong><br />

Schule we<strong>der</strong> zu rauchen noch alkoholische Getränke zu sich zu nehmen<br />

Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in <strong>der</strong> Schule<br />

RdErl. d. MK v. 3.6.2005 - 23-82 114/5 (SVBl 7/2005 S.351) - VORIS 21069 -<br />

Bezug: Erl. v. 9.1.1989 - 304-82114/4 (SVBl. S.31) - VORIS 21069 00 00 07 012<br />

1. Das Rauchen und <strong>der</strong> Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude<br />

und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie<br />

bei Schulveranstaltungen außerhalb <strong>der</strong> Schule verboten.<br />

2. Die Schule entwickelt unter Einbeziehung <strong>der</strong> Schülerschaft und <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />

ein Präventionskonzept mit dem Ziel, die heutige und zukünftige<br />

Generation vor den gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten<br />

und wirtschaftlichen Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums sowie<br />

des Passivrauchens zu schützen. Der Schulelternrat muss dem Konzept zustimmen.<br />

3. Das Präventionskonzept ist jährlich neu zu beschließen. In Schulen mit einem<br />

Schulprogramm ist das Präventionskonzept in die Schulprogrammentwicklung<br />

aufzunehmen.<br />

4. Im Einzelfall sind von dem Verbot alkoholischer Getränke nach Ziffer 1 Ausnahmen<br />

zulässig. Eine Befreiung von Schülerinnen und Schülern ist nur zulässig<br />

bei Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs II, die das 16.<br />

Lebensjahr vollendet haben. Unter Anlegung eines strengen Maßstabes<br />

kann von dem Verbot befreien<br />

- die Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter bei beson<strong>der</strong>en Gelegenheiten (z.B. Schulentlassungsfeiern,<br />

Jubiläen usw.) sowie<br />

- die Aufsicht führende Lehrkraft bei Schulveranstaltungen außerhalb <strong>der</strong> Schule.<br />

Wenn an <strong>der</strong> Schulveranstaltung min<strong>der</strong>jährige Schülerinnen und Schüler<br />

teilnehmen, ist die Zustimmung <strong>der</strong> jeweiligen Klassenelternschaften erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5. Von dem Verbot nach Ziff 1 sind solche Räume und Grundstücksflächen<br />

ausgenommen, die ausschließlich Dritten überlassen sind.


6. Der Bezugserlass wird aufgehoben. Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung<br />

in Kraft. Die bisherigen Raucherlaubnisse erlöschen am 31.7.2005. Das<br />

Rauchverbot nach Ziff. 1 wird zum 1.8.2005 wirksam.<br />

Bei Verstößen werden in jedem Falle die Erziehungsberechtigten<br />

benachrichtigt und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet!<br />

Von <strong>der</strong> Gesamtkonferenz wurde folgen<strong>der</strong> Maßnahmenkatalog beschlossen:<br />

1. Wenn Schülerinnen und Schüler erstmalig rauchend angetroffen werden, so<br />

werden sie namentlich erfasst und <strong>der</strong> Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer gemeldet.<br />

Je nach Schüler und Situation wird dann mit geeigneten pädagogischen<br />

Mitteln dieses Fehlverhalten geahndet.<br />

2. Sollte es sich um Schüler handeln, die bereits zum zweiten Mal rauchend angetroffen<br />

werden, so ist neben einem Gespräch zwischen Schulleiter und<br />

Schüler außerdem ein gemeinnütziger Arbeitseinsatz auf dem Schulgelände<br />

außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtszeit und eine schriftliche Benachrichtigung <strong>der</strong> Eltern<br />

vorgesehen, in <strong>der</strong> für einen weiteren Wie<strong>der</strong>holungsfall eine Klassenkonferenz<br />

mit disziplinarischen Maßnahmen angedroht wird.<br />

3. Sollten dann immer noch Schüler gegen das Rauchverbot verstoßen, so wird<br />

im Rahmen einer Klassenkonferenz über die Anwendung von Erziehungsmittel<br />

wie z. B. den Ausschluss von Schulveranstaltungen o<strong>der</strong> eine ständige Beaufsichtigung<br />

während Pausenzeiten o<strong>der</strong> eventuellen Freistunden beschlossen.<br />

4. Falls auch diese Maßnahmen nicht ausreichen, das Rauchverbot auf dem<br />

Schulgelände durchzusetzen, wird in einer Klassenkonferenz eine geeignete<br />

Ordnungsmaßnahme beschlossen. Möglich wären die Überweisung in eine<br />

Parallelklasse o<strong>der</strong> die Überweisung in eine an<strong>der</strong>e <strong>Realschule</strong>.<br />

Halbjahresnoten<br />

Versetzungswirksamkeit<br />

Der Ausdruck "Halbjahresnoten" bezieht sich in <strong>der</strong> Leistungsmessung <strong>der</strong> Schule auf die Ergebnisse<br />

solcher Unterrichtsfächer, die in <strong>der</strong> Stundentafel für die <strong>Realschule</strong> mit 1 Wochenstunde ausgewiesen<br />

sind. Diese Fächer werden in <strong>der</strong> Regel aber aus pädagogischen Gründen ein halbes Schuljahr<br />

lang mit 2 Stunden erteilt. Liegt ein solcher Unterrichtszeitraum im 1. Halbjahr des Schuljahres, so endet<br />

mit dem 31. Januar eines Jahres (i. d. R.) <strong>der</strong> Unterricht mit einer Note. Im 2. Halbjahr wird dieses<br />

Fach dann im Stundenplan nicht mehr auftauchen. Trotzdem bleibt die Note, die Ihr Kind in einem solchen<br />

Fach, z. B. Biologie, erhalten hat, für die Versetzungsentscheidung am<br />

-7-<br />

Schuljahresende wirksam. Eine "5" o<strong>der</strong> "6" aus dem Unterricht des 1. Halbjahres in einem betreffenden<br />

Fach könnte somit schlimmstenfalls zu einer Nichtversetzung führen.


Bitte entnehmen Sie aus <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle, in welchem Fach o<strong>der</strong> in welchen Fächern Ihr<br />

Kind nur im 1. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 Unterricht erhält. Epochal erteilte Fächer sind mit<br />

einem „X“ gekennzeichnet. Falls ein Fach ggf. durch Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Unterrichtsversorgung im<br />

zweiten Halbjahr nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden kann, ist das „X“ in Klammern gesetzt.<br />

Jah<br />

rgan<br />

g<br />

ode<br />

r<br />

Kla<br />

sse<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Geschi<br />

chte<br />

Politik<br />

Erdkun<br />

de<br />

Phy<br />

sik<br />

Che<br />

mie<br />

Bitte entnehmen Sie aus <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle, in welchem Fach o<strong>der</strong> in welchen Fächern Ihr<br />

Kind nur im 2. Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 Unterricht erhält.<br />

Jah<br />

rgan<br />

g<br />

ode<br />

r<br />

Kla<br />

sse<br />

Geschi<br />

chte<br />

Politik<br />

Erdkun<br />

de<br />

Phy<br />

sik<br />

Che<br />

mie<br />

Biologie<br />

Biologie<br />

Musik<br />

Musik<br />

Kun<br />

st<br />

Kun<br />

st<br />

Wer<br />

ken<br />

Wer<br />

ken<br />

TextilesGestalten<br />

TextilesGestalten<br />

5 x<br />

6<br />

7 x<br />

8 x x<br />

9 x<br />

10<br />

Bitte lassen Sie sich fortlaufend von Ihrem Kind über die Erfolge <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Tabelle aufgeführten Unterrichtsfächer<br />

informieren, und sprechen Sie auch mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern rechtzeitig,<br />

damit am Halbjahresende nicht unvermutet Fünfen und Sechsen im Zeugnis erscheinen.<br />

Dazu folgen<strong>der</strong> Hinweis aus den schulrechtlichen Vorschriften:<br />

(Verordnung des Nie<strong>der</strong>sächsischen Kultusministeriums über die Durchlässigkeit<br />

sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden<br />

Schulen. Vom 19. Juni 1995 (SVBl. S. 182) (Nds. GVBl. S. 184) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

am 19.11.2003 (SVBl. 2004 S. 18) (Nds. GVBl. 2003 S. 404)<br />

§ 3 (1) Der Versetzungsentscheidung ist das am Ende des Schuljahres erteilte Zeugnis<br />

zugrunde zu legen. Die Noten in Fächern, die nur in einem Schulhalbjahr unterrichtet<br />

wurden, sind wie die Noten <strong>der</strong> ganzjährig unterrichteten Fächer zu berücksichtigen.<br />

Religion<br />

Religion


-8-<br />

Ferien und unterrichtsfreie Tage<br />

2008/2009<br />

An unserer Schule gilt die Fünf-Tage-Woche, d.h. je<strong>der</strong> Sonnabend im Monat ist grundsätzlich<br />

unterrichtsfrei.<br />

Schulferien in Nie<strong>der</strong>sachsen 2008/2009<br />

(angegeben sind jeweils <strong>der</strong> erste und <strong>der</strong> letzte Ferientag)<br />

Herbstferien Montag 13.10.2008 bis Samstag 25.19.2008<br />

Weihnachtsferien Montag 22.12.2008 bis Dienstag 06.01.2009<br />

Halbjahresferien Montag 02.02.2009 bis Dienstag 03.02.2009<br />

Osterferien Montag 30.03.2009 bis Mittwoch 15.04.2009<br />

Freitag 22.05.2009<br />

Tag nach Himmelfahrt<br />

Pfingsten Dienstag 02.06.2009<br />

Sommerferien Donnerstag 25.06.2009 bis Mittwoch 05.08.2009<br />

Gesetzliche Feiertage außerhalb <strong>der</strong> Ferienzeiten und damit unterrichtsfrei sind in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

die nachfolgenden Tage:<br />

1. Mai<br />

Himmelfahrt<br />

(Die Angaben erfolgen ohne Gewähr)<br />

Freitag<br />

Donnerstag<br />

01.05.2009<br />

22.05.2009<br />

Gemeinschaftsaktion „Gewalt im und am Schulbus“<br />

Nach <strong>der</strong> im Jahr 1999 sehr erfolgreich gestarteten Gemeinschaftsaktion aller Sulinger<br />

Schulen wollen wir auch in diesem Schuljahr wie<strong>der</strong> die Initiative des Arbeitskreises<br />

„Kriminalität“ <strong>der</strong> Stadt <strong>Sulingen</strong> unterstützen und uns gegen Gewalt im und am<br />

Schulbus einsetzen. Hierüber möchten wir informieren und gleichzeitig um Mithilfe<br />

bitten.<br />

Ein Konfliktherd besteht bereits an den Bushaltestellen, <strong>der</strong> durch folgendes Verhalten<br />

aller Schüler/innen leicht entschärft werden kann:<br />

• Beim Eintreffen an <strong>der</strong> Haltestelle stellen alle Schüler/innen ihre Schultasche<br />

in einer Reihe auf. Dadurch ist die Reihenfolge des Einstiegs geregelt.<br />

• Eine Gefährdung wird vermieden, wenn ein Abstand von einem Meter vom<br />

heranfahrenden Bus eingehalten wird.<br />

• Beim Einsteigen wird nicht gedrängelt. Das vermeidet Streit.<br />

• Grundsätzlich darf sich niemand vor o<strong>der</strong> hinter dem Bus aufhalten<br />

Stress und Streit mit dem Busfahrer beim Einsteigen ist vermeidbar:<br />

• Durch einen rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Umfang miteinan<strong>der</strong><br />

• Selbstverständlich zeigen alle Schüler/innen unaufgefor<strong>der</strong>t ihre Fahrkarte<br />

vor, denn


die Busfahrer müssen Fahrkarten einziehen, wenn sie nicht eindeutig zugeordnet<br />

werden können, weil sie unleserlich, gefälscht, ungültig o<strong>der</strong> ohne<br />

Passbild sind. Tipp: Bei Verlust einer Fahrkarte stellen wir einen vorläufigen<br />

Fahrausweis für 10 Tage aus. In dieser Zeit kann eine Ersatzkarte für 10,-- €<br />

beschafft werden.<br />

Aber auch im Schulbus kann durch sinnvolles Verhalten Ärger vermieden werden:<br />

• Taschen und Gepäck gehören auf den Schoß o<strong>der</strong> vor dem Fahrgast auf den<br />

Boden. Eine Tasche auf dem Sitzplatz nebenan ist eine Provokation für denjenigen,<br />

<strong>der</strong> stehen soll.<br />

• Zerstörungen und Beschmierungen im Schulbus führen, abgesehen von den<br />

hohen Kosten dazu, dass sich niemand dort mehr wohlfühlt. Der Diebstahl eines<br />

Nothammers beispielsweise ist kriminell, denn ein Nothammer kann aus<br />

lebensbedrohenden Situationen retten.<br />

• Streitigkeiten und körperliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen sind kein Mittel des Umgangs<br />

miteinan<strong>der</strong>. Im Bus lenken solche Aktionen den Busfahrer von seiner<br />

verantwortungsvollen Aufgabe ab und führen zur Verkehrsgefährdung.<br />

An die Eltern haben wir eine Bitte: Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen um<br />

einen sicheren, gewalt- und stressfreien Schulweg Ihres Kindes. Sprechen Sie mit<br />

ihm über akzeptables Verhalten im und am Schulbus. Scheuen Sie sich aber auch<br />

nicht, uns den Namen von Schülerinnen und Schülern zu nennen, die in grober<br />

Weise die genannten Regeln verletzen. Wir versichern Ihnen, dass wir mit Ihren<br />

Informationen vertraulich umgehen. Sollten Schüler/innen an<strong>der</strong>er Schulen betroffen<br />

sein, werden wir uns an den Schulleiter wenden und ein gemeinsames<br />

Vorgehen vereinbaren. Bei kriminellem Verhalten wird selbstverständlich die Polizei<br />

eingeschaltet.<br />

Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln<br />

Lernmittel werden nicht mehr kostenfrei ausgeliehen. Die Eltern haben die Wahl, die<br />

Schulbücher komplett für ein Jahr bei <strong>der</strong> Schule auszuleihen o<strong>der</strong> auf eigene Kosten<br />

zu kaufen.<br />

Sollten ausgeliehene Lernmittel so stark abgenutzt o<strong>der</strong> beschädigt worden sein,<br />

dass sie nicht mehr dem Zeitwert entsprechend an weitere Schülerinnen und Schüler<br />

ausgeliehen werden können, sind als Restwert folgende Bruchteile anzusetzen:<br />

-10-<br />

• nach einmaliger Ausleihe 2/3 des Wie<strong>der</strong>beschaffungspreises,<br />

• nach zweimaliger Ausleihe 1/3 des Wie<strong>der</strong>beschaffungspreises


Vorwort<br />

-10-<br />

<strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />

Unsere <strong>Realschule</strong> ist ein Ort, wo viele Menschen unterschiedlichen Alters mit unterschiedlichen Interessen<br />

und Verhaltensweisen auf engem Raum zusammenkommen und viel Zeit miteinan<strong>der</strong> verbringen.<br />

Wie leicht können da Konflikte durch Gedankenlosigkeit und mangelnde Rücksichtnahme entstehen.<br />

Alle haben darunter zu leiden, beson<strong>der</strong>s aber die Schwächeren.<br />

Konflikte lassen sich nicht restlos vermeiden. Oft brauchen sie erst gar nicht zu entstehen, wenn jedes<br />

Mitglied <strong>der</strong> Schulgemeinschaft einsieht, dass Regeln für das Zusammenleben aufgestellt und eingehalten<br />

werden müssen.<br />

Die Regeln für das Zusammenleben innerhalb <strong>der</strong> Schule.<br />

Wie gehen wir miteinan<strong>der</strong> um?<br />

Die wichtigsten Regel sind eigentlich die einfachsten:<br />

• Wenn ich meine Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer freundlich anspreche,<br />

dann kann ich erwarten, dass sie es in gleicher Weise tun.<br />

• Während des Unterrichts verzichte ich auf das Kaugummi.<br />

• Ich versuche alle fair zu behandeln und niemanden zu schädigen o<strong>der</strong> zu belästigen.<br />

• Ich verzichte auf Gewalt und versuche, Konflikte im Gespräch zu lösen.<br />

Regeln, die den Unterricht betreffen<br />

Die Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet.<br />

Bis zum Beginn des Unterrichts halte ich mich im Schulgebäude auf .<br />

• Wenn <strong>der</strong> Unterricht beginnt, bin ich im Klassenraum o<strong>der</strong> warte in <strong>der</strong> Pausenhalle auf die<br />

Lehrkraft, wenn <strong>der</strong> Unterricht in Fachräumen stattfindet.<br />

• Jacken darf ich mit in den Klassenraum nehmen, wenn Gar<strong>der</strong>obenhaken vorhanden sind.<br />

Aber Achtung! Wertgegenstände lasse ich nicht in den Taschen.<br />

• Wenn die Lehrerin/<strong>der</strong> Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum<br />

ist, teilt die Klassensprecherin/<strong>der</strong> Klassensprecher o<strong>der</strong> Stellvertreter(in) dies im Sekretariat<br />

mit.<br />

• Frischluft muss sein. Aber bitte energiebewusst lüften!<br />

• Licht am Arbeitsplatz ! Aber muss die Beleuchtung immer eingeschaltet sein?<br />

• Während des Unterrichts bin ich mal nicht telefonisch erreichbar. Das Handy ist ausgeschaltet.<br />

• Radios, Cass.-Rekor<strong>der</strong>, Walkmen, usw. lasse ich besser zu Hause. Die Schule übernimmt<br />

keine Haftung für diese Geräte.<br />

• Nach Ende des Unterrichtsvormittages verlasse ich einen sauberen Arbeitsplatz.<br />

Die Stühle werden hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Tafel gesäubert.<br />

Und noch etwas:<br />

Je<strong>der</strong> kann einmal krank werden o<strong>der</strong> sich unwohl fühlen.<br />

Kein Problem.<br />

Ich verlasse nicht einfach das Schulgebäude, son<strong>der</strong>n melde mich bei <strong>der</strong><br />

Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> unterrichtenden Fachlehrkraft ab.<br />

Regeln für Pausen und Freistunden<br />

• In den kleinen Pausen halte ich mich in meinem Klassenraum, <strong>der</strong> Pausenhalle o<strong>der</strong> dem<br />

Schulhof auf. In den großen Pausen verlasse ich den Klassenraum und halte mich auf dem<br />

Schulhof auf. Im Gebäude stehen mir nur die Pausenhalle und <strong>der</strong> Pausengang bis zum Kiosk<br />

zur Verfügung.


• Ich beschädige keine Einrichtungsgegenstände, denn für Sachschäden, die ich vorsätzlich<br />

und fahrlässig verursache, haften meine Eltern. Ich muss mich auch nicht auf die Fensterbank<br />

setzen.<br />

• Der Kiosk und die beiden Sitzecken tragen dazu bei, dass ich mich in den Pausen und Freistunden<br />

wohl fühlen kann. Beson<strong>der</strong>s in diesem Bereich hinterlasse ich keinen Müll, denn hier<br />

halten sich auch Gäste <strong>der</strong> Schule auf.<br />

• Während <strong>der</strong> Freistunden darf ich das Schulgelände nicht verlassen. Keine Versicherung<br />

zahlt, wenn mir etwas zustoßen sollte!<br />

Ich halte mich in <strong>der</strong> Pausenhalle o<strong>der</strong> auf dem Schulhof auf, jedoch nicht in unmittelbarer<br />

Nähe von Räumen, in denen Unterricht stattfindet.<br />

• Es gibt auch Ausnahmen!<br />

Im Auftrag einer Lehrerin/eines Lehrers kann ich auch in Freistunden das Schulgelände verlassen,<br />

wenn dies einem unterrichtlichen Zweck dient.<br />

• Lehrkräfte, Schulassistentin , Schulsekretärin und Hausmeister sind Mitarbeiter <strong>der</strong> Schule.<br />

Ihre Anweisungen habe ich zu befolgen.<br />

Vier absolute Verbote<br />

• Verboten ist das Mitbringen von Waffen aller Art und an<strong>der</strong>er gefährlicher Gegenstände, wie<br />

Feuerwerkskörper, Reizstoffe, Messer, Feuerzeuge und Streichhölzer.<br />

• Auf dem Schulgelände, insbeson<strong>der</strong>e auf den Toiletten, besteht Rauchverbot für Schülerinnen<br />

und Schüler aller Altersstufen. (s. Maßnahmenkatalog bei Verstoß gegen dies Verbot )<br />

• Verboten ist <strong>der</strong> Genuss von Alkohol.<br />

• Verboten ist das Anfertigen von Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen während des Unterrichts<br />

und auch während <strong>der</strong> Pausen.<br />

Anhang<br />

• Ist eine Schülerin / ein Schüler erkrankt, sollten die Eltern o<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />

dies <strong>der</strong> Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer schnellstmöglich, spätestens aber am dritten<br />

Tag mitteilen. Für alle durch Krankheit versäumten Stunden und Tage bedarf es einer<br />

schriftlichen Mitteilung durch die Eltern.<br />

• Beurlaubungen von Schülerinnen / Schülern erfolgen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen.<br />

Sie können von <strong>der</strong> Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bis zu einem Tag, von dem<br />

Schulleiter bis zu vier Wochen erteilt werden.<br />

Beurlaubungen sind vorher schriftlich von den Erziehungsberechtigten mit Begründungen<br />

zu beantragen und <strong>der</strong> Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer vorzulegen.<br />

Längere Beurlaubungen werden auf schriftlichen Antrag von <strong>der</strong> Schulleitung genehmigt.<br />

Bitte früh genug beantragen.<br />

• Auf Antrag <strong>der</strong> Eltern können Schülerinnen und Schüler zwischen dem Vormittags- und<br />

dem Nachmittagsunterricht das Schulgelände verlassen, um Mittag zu essen.<br />

• Alle Schülerinnen und Schüler müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen den direkten<br />

Weg in die<br />

Schule und mittags zur Bushaltestelle bzw. nach Hause wählen.<br />

Das gilt auch für das Aufsuchen von Unterrichtsstätten (Sportstätten). Auch hier muss vor<br />

und nach dem Unterricht <strong>der</strong> direkte Weg genommen werden.<br />

Diese <strong>Schulordnung</strong> tritt am 05.07.2004 in Kraft.<br />

-12-


Befreiung vom Unterricht und<br />

Fernbleiben vom Unterricht<br />

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!<br />

Nachfolgend gebe ich Ihnen bekannt, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Kind<br />

stunden- o<strong>der</strong> tageweise vom Unterricht befreien lassen möchten bzw. wenn Ihr Kind<br />

dem Unterricht fernbleiben muss.<br />

1. Befreiung vom Unterricht.<br />

1.1.<br />

1.2<br />

Allgemeines:<br />

Für Schülerinnen und Schüler besteht in Deutschland eine 12-jährige Schulpflicht.<br />

Nicht zum Schulbesuch ist verpflichtet, wer schulunfähig (in <strong>der</strong> Regel<br />

also krank ist) ist o<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Schule beurlaubt worden ist.<br />

Über die Beurlaubung Ihres Kindes bis zu vier Wochen entscheidet <strong>der</strong> Schulleiter<br />

auf Ihren vorherigen schriftlichen Antrag; <strong>der</strong> Klassenlehrer o<strong>der</strong> die<br />

Klassenlehrerin wird im Regelfall Beurlaubungen bis zu insgesamt zwei Tagen<br />

aussprechen. Stundenweise Befreiungen erteilen die zuständigen Fachlehrerinnen<br />

und Fachlehrer. Vor und nach den Ferien dürfen Schüler nur ausnahmsweise<br />

in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs<br />

eine persönliche Härte bedeuten würde.<br />

Unterrichtsbefreiung aus Anlass kirchlicher Feiertage und Veranstaltungen.<br />

Nach § 11 in Verbindung mit § 7 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Gesetzes über die<br />

Feiertage ist evangelischen Schülerinnen und Schülern am Epiphaniastag, am<br />

Reformationstag, am Buß- und Bettag sowie am Gründonnerstag, katholischen<br />

Schülerinnen und Schülern am Heiligedreikönigstag, an Fronleichnam<br />

und Allerheiligen sowie am Gründonnerstag Gelegenheit zu geben, am Gottesdienst<br />

o<strong>der</strong> an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen;<br />

<strong>der</strong> Teilnahme an einem Gottesdienst gleich gestellt ist die Teilnahme<br />

an einer Fronleichnamsprozession.<br />

Einem Schüler, <strong>der</strong> nicht einer evangelischen Kirche o<strong>der</strong> einer katholischen<br />

Kirche, son<strong>der</strong>n einer an<strong>der</strong>en Religionsgemeinschaft angehört, ist auf Antrag<br />

<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten bzw. des Schülers für Feiertage seiner Religionsgemeinschaft<br />

Unterrichtsbefreiung zu erteilen.<br />

Zur Teilnahme an kirchlichen Rüstzeiten (z.B. Konfirmandenfreizeiten) o<strong>der</strong><br />

ähnlichen Veranstaltungen können Schüler <strong>der</strong> allgemein bildenden<br />

Schulen ... zweimal an jeweils bis zu drei Unterrichtstagen ... beurlaubt werden,<br />

sofern die Erziehungsberechtigten dies beantragen.<br />

Auf Antrag sind Schüler am Tag nach <strong>der</strong> Konfirmation bzw. am Tag nach<br />

<strong>der</strong> Erstkommunion vom Unterricht zu befreien. Bei Schülern an<strong>der</strong>er Bekenntnisse<br />

o<strong>der</strong> ohne Bekenntnis ist bei entsprechenden Feiern (z.B. Jugendweihe)<br />

in gleicher Weise zu verfahren.


1.3<br />

-13-<br />

Befreiung vom Sportunterricht.<br />

Der Sportlehrer o<strong>der</strong> die Sportlehrerin können bis zu einem Monat vom Sportunterricht<br />

befreien. Die Befreiung wird nur bei Vorlage eines schriftlich begründeten<br />

Antrag <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten ausgesprochen. Es kann dann ein<br />

ärztliches Attest verlangt werden, wenn die Erkrankung o<strong>der</strong> Verletzung nicht<br />

offensichtlich ist. Die bis zu einem Monat vom Sportunterricht befreiten<br />

Schülerinnen und Schüler sind zur Anwesenheit im Unterricht verpflichtet.<br />

Eine über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht <strong>der</strong> Schulleiter<br />

auf schriftlich begründeten Antrag <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten aus. Er kann<br />

verlangen, dass ein ärztliches Attest beigebracht wird. Die für ein ärztliches Attest<br />

entstehenden Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.<br />

2. Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen<br />

Wenn Ihr Kind mehrere Stunden an einem Schultag o<strong>der</strong> an mehreren Tagen<br />

nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teilnimmt, so benachrichtigen Sie bitte<br />

den Klassenlehrer o<strong>der</strong> die Klassenlehrerin spätestens am dritten Versäumnistage.<br />

Das kann zunächst auch mündlich o<strong>der</strong> fernmündlich geschehen. Die<br />

Schule kann eine schriftliche Mitteilung, bei Erkrankungen auch den Nachweis<br />

durch ein ärztliches o<strong>der</strong> amtsärztliches Zeugnis verlangen. Die entstehenden<br />

Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.<br />

Wer während eines Schulvormittags erkrankt, darf das Schulgelände nicht eigenmächtig<br />

ohne Abmeldung verlassen. Tritt die Erkrankung während einer<br />

Unterrichtsstunde auf, so ist die Fachlehrerin bzw. <strong>der</strong> Fachlehrer zu informieren,<br />

sollte die Erkrankung während einer Pause auftreten, so ist die Fachlehrerin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fachlehrer <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Pause beginnenden Unterrichtsstunde<br />

zu informieren. Je nach Art und Häufigkeit <strong>der</strong> Erkrankungen kann die Schülerin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler angewiesen werden, einen Arzt aufzusuchen und darüber<br />

eine Bescheinigung beizubringen.<br />

Falls eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler wegen Krankheit von <strong>der</strong> Schule abgeholt<br />

werden muss, so melden sich die Erziehungsberechtigten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Vertreter<br />

im Schulsekretariat.<br />

Grundsätze für die Leistungsbewertung<br />

Für die Bewertung von Schulleistungen ist folgendes zu beachten:<br />

1. Für die Ganzjahresnoten, die auch maßgeblich für die Versetzung sind, gelten<br />

die Schulleistungen des gesamten Schuljahres.<br />

2. In den Ganzjahresnoten sind anteilig schriftliche, mündliche und fachspezifische<br />

Leistungen enthalten.<br />

3. Jede Fachkonferenz legt die Gewichtung dieser drei Bereiche fest.


Die für die einzelnen Schulfächer festgelegten Grundsätze sind <strong>der</strong> folgenden Tabelle<br />

zu entnehmen. Falls für die Grenzen zwischen den einzelnen Notenstufen feste<br />

Fehler- o<strong>der</strong> Punkt- o<strong>der</strong> Prozentwerte beschlossen worden sind, so können Sie diese<br />

aus <strong>der</strong> Tabelle entnehmen. Diese Werte dann nicht mehr in jedem Fall unter <strong>der</strong><br />

korrigierten Klassenarbeit ausgewiesen.<br />

Fach<br />

Gewichtung <strong>der</strong><br />

schriftlichen,<br />

mündlichen und<br />

fachspezifischen<br />

Leistungen<br />

Anzahl<br />

<strong>der</strong> vorgeschriebenenKlassenarbeiten<br />

pro<br />

Schuljahr<br />

Hinweise zu den Klassenarbeiten<br />

Deutsch 50%/30%/20% 5-7 Kl 5-7: 3 Diktate und 3 Aufsätze<br />

Kl 8: 3 Diktate und 3 Aufsätze<br />

Kl 9-10: 2 Diktate und 4 Aufsätze<br />

Englisch 50%/30%/20% 5-7<br />

Französisch 40%/40%/20% 6<br />

Geschichte 40%/50%/10% 2<br />

Erdkunde 40%/50%/10% 2<br />

Politik 33%/33%/33% 2<br />

Mathematik 50%/25%/25% 5-7<br />

Biologie 40%/60%/0% 2<br />

Chemie 40%/60%/0% 2<br />

Physik 2<br />

Informatik 30%20%50% 2<br />

Wirtschaft 2<br />

Technik 2<br />

Hauswirtschaft 2<br />

Musik 40%/30%/30% 2<br />

Kunst 2<br />

Werken -<br />

Textiles Gestalten -<br />

Religion 30%/70%/0% 2<br />

Werte und Normen 30%/70%/0% 2<br />

Sport -<br />

Fächer Fächer Fächer Fach<br />

Französisch Geschichte<br />

Erdkunde<br />

Politik<br />

Musik<br />

Mathematik<br />

Biologie<br />

Deutsch<br />

(Diktate)<br />

Prozentstufen Note Prozentstufen Note Prozentstufen Note Fehler Note<br />

100%-95% 1 100%-95% 1 100%-95% 1 0-1 1<br />

94%-80% 2 94%-80% 2 94%-80% 2 2-4 2<br />

79%-65% 3 79%-65% 3 79%-65% 3 5-8 3<br />

64%-50% 4 64%-50% 4 64%-50% 4 9-12 4<br />

49%-30% 5 49%-25% 5 49%-20% 5 13-19 5<br />

29%-0% 6 24%-0% 6 19%-0% 6 Ab 20 6


INFORMATIONSBLATT ZUM UMGANG MIT DEN HAUSAUFGABEN<br />

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen,<br />

das Thema Hausaufgaben ist gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern<br />

und Eltern/ Erziehungsberechtigte oft mit Problemen verbunden. Daher haben wir an <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong><br />

<strong>Sulingen</strong> ein Merkblatt erstellt, das wichtige Hinweise zu diesem Thema zusammenfasst.<br />

Bestimmungen zum Themenkomplex „Hausaufgaben“<br />

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess <strong>der</strong> Schülerinnen<br />

und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

o die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten<br />

und fachspezifischer Techniken,<br />

o die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und –abschnitte o<strong>der</strong><br />

o die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> selbstständigen Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Unterrichtsgegenständen<br />

und frei gewählten Themen ausgerichtet sein.<br />

Hausaufgaben zu Montag sind selbstverständlich möglich.<br />

Die Lehrer tragen die Hausaufgaben in das Klassenbuch ein. Für die Koordinierung <strong>der</strong><br />

Hausaufgaben sind laut Erlass die Klassenkonferenzen zuständig. Die Klassenlehrerin bzw.<br />

<strong>der</strong> Klassenlehrer koordiniert die Absprachen über den Umfang <strong>der</strong> Hausaufgaben [...].<br />

Hausaufgaben über Ferien- und Feiertage sind nicht zulässig. Ausnahme: Lesen einer Lektüre.<br />

Darüber hinaus sind differenzierte Aufgabenstellungen geeignet, <strong>der</strong> unterschiedlichen Belastbarkeit<br />

<strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen.<br />

Die Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag liegen im Sekundarbereich I<br />

bei 1 – 2 Stunden, in den Eingangsklassen eher 1 Stunde in den höheren Klassen eher 2 Stunden<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> Hausaufgaben für den Unterricht<br />

Hausaufgaben gewöhnen die Schülerinnen und Schüler an das regelmäßige und selbstständige Arbeiten<br />

und vermitteln ihnen die Fähigkeiten wie Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Fleiß, Ordentlichkeit<br />

und Formgefühl.<br />

Hausaufgaben bereiten auf Unterrichtsgegenstände vor, die in weiterführenden Klassen behandelt<br />

o<strong>der</strong> vorausgesetzt werden.<br />

Schülerinnen und Schüler steigern durch das regelmäßige Anfertigen von Hausaufgaben in<br />

<strong>der</strong> Regel ihre Lernleistungen und Lernerfolge.<br />

Wenn Unterricht etwa aus Krankheitsgründen versäumt wird, sollten Erkundigungen eingeholt<br />

werden, welche Hausaufgaben zwingend nachzuholen sind.<br />

Wenn eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler häufiger versäumt Hausaufgaben anzufertigen, wird<br />

die Lehrerin bzw. <strong>der</strong> Lehrer die Eltern informieren, damit gemeinsam nach den Ursachen<br />

dieses Verhaltens gesucht werden kann. Dabei wird als Ziel angesehen, die Verantwortung<br />

über das Anfertigen <strong>der</strong> Hausaufgaben in den Jahrgängen 9 und 10 weitestgehend in die<br />

Hände <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler zu legen.<br />

Wie Eltern ihren Kin<strong>der</strong>n helfen können<br />

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten, Sie können...<br />

herausfinden, ob Hausaufgaben aufgegeben wurden (dass Hausaufgaben erteilt werden,<br />

ist <strong>der</strong> Regelfall!),<br />

<strong>der</strong> Tochter bzw. dem Sohn Raum und Zeit für die Anfertigung <strong>der</strong> Hausaufgaben geben,


für ihr Kind einen ruhigen, bequemen, hellen und aufgeräumten Arbeitsplatz einrichten,<br />

jegliche Ablenkung durch Computerspiele, Fernsehgerät, Telefon etc. vermeiden,<br />

ggf. die Fachlehrer ansprechen, um sich nach sinnvollen und wünschenswerten Hilfsmitteln<br />

zu erkundigen,<br />

Unterstützung ermöglichen (Rechtschreibwörterbuch, Fremdwörterbuch, Atlas, Lexikon,<br />

fremdsprachliche Wörterbücher, Schulbibliothek, öffentliche Bibliothek),<br />

einen sicheren Platz für die erledigten Hausaufgaben einrichten (Regal/Schultasche),<br />

die Schultasche abends packen lassen,<br />

Hausaufgaben fest in die Tages- und Wochenplanung des Kindes bzw. <strong>der</strong> Familie<br />

ein binden,<br />

die Vorbereitung auf Klassenarbeiten rechtzeitig gemeinsam mit ihrem Kind planen,<br />

bei länger anhaltenden Schwierigkeiten den Klassenlehrer bzw. die Fachlehrer informieren,<br />

Gelerntes immer wie<strong>der</strong> abfragen, thematisieren o<strong>der</strong> auch anwenden lassen,<br />

Interesse an den Hausaufgaben zeigen, d.h. über die Hausaufgaben sprechen und<br />

sich ggf. Angefertigtes erklären lassen,<br />

das Kind loben, wenn es sich bei <strong>der</strong> Erledigung von Hausaufgaben beson<strong>der</strong>e Mühe<br />

gegeben hat o<strong>der</strong> das Kind so tadeln, dass es weiß, was es besser machen muss.<br />

Das Interesse an schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben des Kindes eröffnet den Eltern<br />

gute Möglichkeiten selbst Einblicke in den Unterrichtsalltag und die Unterrichtsgegenstände<br />

<strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong> zu erhalten.


Rückantwort<br />

<strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong> ² Am Deepenpool 29 ² 27232 <strong>Sulingen</strong> ² ( (04271) 2206<br />

An die<br />

<strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong> Schüler/in:<br />

Klasse:<br />

Am Deepenpool 29 Ort, Datum:<br />

27232 <strong>Sulingen</strong><br />

Rückantwort<br />

(Bitte einsetzen!)<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich die nachfolgende Elterninformation zu Beginn des<br />

Schuljahres 2008/2009 erhalten und gelesen habe:<br />

01. Verbot des Mitbringens von Waffen.<br />

02. Rauchverbot in <strong>der</strong> Schule.<br />

03. Halbjahresnoten - Versetzungswirksamkeit.<br />

04. Ferien und unterrichtsfreie Tage<br />

05. Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln<br />

06. Gemeinschaftsaktion „<br />

„Gewalt im und am Bus“<br />

07. <strong>Schulordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Sulingen</strong><br />

08. Grundsätze für Beurlaubungen und Schulunfähigkeit<br />

09. Grundsätze für die Leistungsbewertung<br />

10. Grundsätze zum Umgang mit Hausaufgaben<br />

(Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)

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