30 Euro je Beratung bei Vorlage dieser Anzeige - Anwalt-Suchservice
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ze Zahlen. Der Marketingtrick mit<br />
der Erstberatungsgebühr „ab 25 <strong>Euro</strong>“<br />
zieht also. Zwar wird JuraXX von allen<br />
Seiten wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens<br />
vor den Kadi gezogen – doch<br />
diese Kosten nimmt JuraXX scheinbar<br />
gern in Kauf. Denn so bleibt man in<br />
aller Munde. Und muss dafür noch<br />
nicht einmal Werbegebühren zahlen.<br />
Doch Christian Nohr, der gegen die<br />
Dumpingpreise der JuraXXler klagt,<br />
verbucht zumindest einen Teilerfolg<br />
auf sein Konto: „Seit wir gegen JuraXX<br />
vorgegangen sind, haben sich deren<br />
Preise im Ar<strong>bei</strong>tsrecht um mindestens<br />
150 Prozent erhöht – nämlich von 10<br />
auf 25 <strong>Euro</strong>“.<br />
Beispiel ARAG: Die Nr. 3 im<br />
deutschen Markt der Rechtsschutzversicherer<br />
bietet seit Neuestem den<br />
ARAG Rechtsnavigator an. Versicherte<br />
Rechtsschutzkunden rufen<br />
<strong>bei</strong> einer Hotline an, schildern ihr<br />
Rechtsproblem und werden dann an<br />
eine externe <strong>Anwalt</strong>skanzlei weiter<br />
geleitet, die den eigentlichen telefonischen<br />
Rechtsrat erteilt. Der Clou:<br />
Die Kunden erhalten auch Rechtsrat<br />
auf Fragen, die entweder nicht zu den<br />
versicherbaren Rechtsgebieten gehören<br />
oder zumindest nicht vom individuellen<br />
Rechtsschutz umfasst sind.<br />
Am Ende zahlt die Rechtsschutzversicherung<br />
der angeschlossenen Kanzlei<br />
eine pauschale Fee für die Beantwortung<br />
der telefonischen Anfragen. Ziel<br />
der Marketingaktion ist es, die Kunden<br />
an die Marke ARAG zu binden<br />
und sie außerdem zu disziplinieren<br />
und zu kanalisieren. Wem bereits<br />
außergerichtlich mit einem Telefonat<br />
geholfen werden kann, der rennt nicht<br />
mehr zu einem <strong>Anwalt</strong> und verursacht<br />
damit am Ende weniger Kosten. Für<br />
weite Teile der <strong>Anwalt</strong>schaft wird<br />
damit aber letztlich der Preis für eine<br />
angemessene <strong>Beratung</strong> gehörig verwässert.<br />
Denn <strong>bei</strong> den Rechtsschutzversicherten<br />
brennt sich das Vorurteil<br />
ein, mehr oder weniger <strong>je</strong>de juristische<br />
<strong>Beratung</strong> sei kostenlos zu haben. Dass<br />
die Versicherer pro forma einen <strong>Anwalt</strong><br />
„zwischenschalten“, um sich nicht am<br />
Rechtsberatungsgesetz die Finger zu<br />
verbrennen, hält Rechtsanwalt Dr.<br />
Bernd Bürglen, Kölner Partner der<br />
Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler<br />
sowie Vorstand der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln für bedenklich: „Denn<br />
ob der Versicherungsrepräsentant die<br />
Rechtsuchenden als angestellter Versicherungsjurist<br />
berät oder als selbständiger<br />
<strong>Anwalt</strong> und Kooperationspartner<br />
der Versicherung, bleibt sich<br />
zu Interessenkonflikten gleich: Auch<br />
der selbständige <strong>Anwalt</strong> wird die von<br />
ihm abgeschlossene Kooperationsvereinbarung<br />
nicht durch behauptete<br />
Grenzfälle zur Prozessführung gefährden<br />
wollen. Mehr noch – die <strong>Beratung</strong><br />
der Rechtsschutzversicherten soll<br />
grundsätzlich im Wege der Telefonberatung<br />
(!) („Hotline“) geschehen. Was<br />
dem Umfang und der Qualität der<br />
<strong>Beratung</strong> von vornherein den Rahmen<br />
setzt (um nicht deutlicher von Grenzen<br />
zu sprechen)“, schreibt Bürglen in<br />
einem Editorial zu Heft 3/2005 der<br />
Kölner Kammerzeitschrift (Kammer-<br />
Forum).<br />
Beispiel Haeger Hartkopf: 78 Anwälte<br />
haben sich kürzlich zu einer<br />
bundesweiten überörtlichen Sozietät<br />
zusammengeschlossen. Alle Anwälte<br />
ar<strong>bei</strong>ten zum außergerichtlichen<br />
Einheitspreis von 36 <strong>Euro</strong> die Stunde<br />
– gleichgültig, um welches Rechtsgebiet<br />
es sich handelt. „Dieses Preismodell<br />
begegnet den gleichen Bedenken<br />
wie <strong>bei</strong> juraXX. Eine Pauschale von<br />
36 <strong>Euro</strong> halte ich für vermessen“<br />
meint Rechtsanwalt und Notar Uwe<br />
Tegtmeyer aus Duisburg. Wohl wahr:<br />
§ 4 Absatz 2 Satz 3 RVG spricht unter<br />
anderem davon, dass das <strong>Anwalt</strong>ssalär<br />
2. Klasse – bloß nicht <strong>bei</strong>m Rechtsrat!<br />
THEMA<br />
in einem angemessenen Verhältnis zur<br />
Bedeutung der Sache, der Verantwortung<br />
und dem Haftungsrisiko stehen<br />
muss. Pauschalen verbieten sich daher<br />
in den meisten Fällen. „Wenn ich zum<br />
Beispiel im gewerblichen Rechtsschutz<br />
für 36 <strong>Euro</strong> antreten würde, kann das<br />
von Vornherein nicht funktionieren“,<br />
gibt <strong>Anwalt</strong> Tegtmeyer zu bedenken.<br />
„Oder ich bin in der Lage, den Kreis<br />
zu quadrieren – ich kann´s nicht“.<br />
Worauf sich die Preisbrecher in<br />
der juristischen Auseinandersetzung<br />
immer wieder beziehen, ist die Telekanzlei-Entscheidung,<br />
in welcher der<br />
Bundesgerichtshof die pauschale Zeitgebühr<br />
für die telefonische Rechtsberatung<br />
durchgewunken hatte. „In<br />
<strong>dieser</strong> Auseinandersetzung“, so Tegtmeyer,<br />
„wird allerdings übersehen,<br />
dass es in der dortigen Entscheidung<br />
um ein zeitabhängiges Honorar ging.<br />
Bei schwierigen Rechtsfragen wird der<br />
<strong>Anwalt</strong> am Telefon erst einmal recherchieren<br />
müssen. Das dauert und am<br />
Ende kommt dort ein Honorar raus,<br />
das immer noch im angemessenen<br />
Bereich liegen dürfte“.<br />
Begriff der Erstberatung<br />
schwammig<br />
Auch Sven Walentowski, Geschäftsführer<br />
<strong>bei</strong>m Deutschen <strong>Anwalt</strong>verein,<br />
beobachtet den zunehmenden<br />
Preiskampf <strong>bei</strong> den <strong>Anwalt</strong>shonoraren<br />
mit Sorge. „36 <strong>Euro</strong> und weniger pro<br />
Stunde – das ist ein reines Lockvogelangebot.<br />
Eigentlich muss der <strong>Anwalt</strong><br />
150 <strong>Euro</strong> pro Stunde haben, um kostendeckend<br />
zu ar<strong>bei</strong>ten. Denn Honorarstunde<br />
ist nicht gleich Ar<strong>bei</strong>tsstunde“,<br />
so Walentowski, der einen Grund<br />
für die aggressive Preisentwicklung im<br />
Begriff der Erstberatung ausgemacht<br />
hat. Denn streng genommen muss<br />
der <strong>Anwalt</strong> dem Mandanten schon in<br />
diesem ersten Gespräch aufzeigen, wie<br />
die Rechtslage aussieht und wohin die<br />
Reise geht. Damit aber hängt er bereits<br />
mit einem Bein in der Haftungsfalle.<br />
„<strong>Anwalt</strong>liche Dienstleistung ist eben<br />
kein 1-<strong>Euro</strong>-Markt. Nur Ruhe und<br />
Gelassenheit ist Garant für den guten<br />
und sachgemäßen Rat“, weiß der Duisburger<br />
<strong>Anwalt</strong> Tegtmeyer aus Jahrzehnte<br />
langer Berufserfahrung. Dass<br />
allerdings die jungen Berufskollegen<br />
angesichts des über Preisschlachten<br />
ausgetragenen Verdrängungswettbewerbs<br />
alles andere als ruhig bleiben,<br />
ist nur zu verständlich. Rechtsanwalt<br />
Mathias Kilian, Vorstand des Soldan<br />
Instituts für <strong>Anwalt</strong>smanagement<br />
1 / 2006 anwaltsreport