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30 Euro je Beratung bei Vorlage dieser Anzeige - Anwalt-Suchservice

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ze Zahlen. Der Marketingtrick mit<br />

der Erstberatungsgebühr „ab 25 <strong>Euro</strong>“<br />

zieht also. Zwar wird JuraXX von allen<br />

Seiten wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens<br />

vor den Kadi gezogen – doch<br />

diese Kosten nimmt JuraXX scheinbar<br />

gern in Kauf. Denn so bleibt man in<br />

aller Munde. Und muss dafür noch<br />

nicht einmal Werbegebühren zahlen.<br />

Doch Christian Nohr, der gegen die<br />

Dumpingpreise der JuraXXler klagt,<br />

verbucht zumindest einen Teilerfolg<br />

auf sein Konto: „Seit wir gegen JuraXX<br />

vorgegangen sind, haben sich deren<br />

Preise im Ar<strong>bei</strong>tsrecht um mindestens<br />

150 Prozent erhöht – nämlich von 10<br />

auf 25 <strong>Euro</strong>“.<br />

Beispiel ARAG: Die Nr. 3 im<br />

deutschen Markt der Rechtsschutzversicherer<br />

bietet seit Neuestem den<br />

ARAG Rechtsnavigator an. Versicherte<br />

Rechtsschutzkunden rufen<br />

<strong>bei</strong> einer Hotline an, schildern ihr<br />

Rechtsproblem und werden dann an<br />

eine externe <strong>Anwalt</strong>skanzlei weiter<br />

geleitet, die den eigentlichen telefonischen<br />

Rechtsrat erteilt. Der Clou:<br />

Die Kunden erhalten auch Rechtsrat<br />

auf Fragen, die entweder nicht zu den<br />

versicherbaren Rechtsgebieten gehören<br />

oder zumindest nicht vom individuellen<br />

Rechtsschutz umfasst sind.<br />

Am Ende zahlt die Rechtsschutzversicherung<br />

der angeschlossenen Kanzlei<br />

eine pauschale Fee für die Beantwortung<br />

der telefonischen Anfragen. Ziel<br />

der Marketingaktion ist es, die Kunden<br />

an die Marke ARAG zu binden<br />

und sie außerdem zu disziplinieren<br />

und zu kanalisieren. Wem bereits<br />

außergerichtlich mit einem Telefonat<br />

geholfen werden kann, der rennt nicht<br />

mehr zu einem <strong>Anwalt</strong> und verursacht<br />

damit am Ende weniger Kosten. Für<br />

weite Teile der <strong>Anwalt</strong>schaft wird<br />

damit aber letztlich der Preis für eine<br />

angemessene <strong>Beratung</strong> gehörig verwässert.<br />

Denn <strong>bei</strong> den Rechtsschutzversicherten<br />

brennt sich das Vorurteil<br />

ein, mehr oder weniger <strong>je</strong>de juristische<br />

<strong>Beratung</strong> sei kostenlos zu haben. Dass<br />

die Versicherer pro forma einen <strong>Anwalt</strong><br />

„zwischenschalten“, um sich nicht am<br />

Rechtsberatungsgesetz die Finger zu<br />

verbrennen, hält Rechtsanwalt Dr.<br />

Bernd Bürglen, Kölner Partner der<br />

Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler<br />

sowie Vorstand der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln für bedenklich: „Denn<br />

ob der Versicherungsrepräsentant die<br />

Rechtsuchenden als angestellter Versicherungsjurist<br />

berät oder als selbständiger<br />

<strong>Anwalt</strong> und Kooperationspartner<br />

der Versicherung, bleibt sich<br />

zu Interessenkonflikten gleich: Auch<br />

der selbständige <strong>Anwalt</strong> wird die von<br />

ihm abgeschlossene Kooperationsvereinbarung<br />

nicht durch behauptete<br />

Grenzfälle zur Prozessführung gefährden<br />

wollen. Mehr noch – die <strong>Beratung</strong><br />

der Rechtsschutzversicherten soll<br />

grundsätzlich im Wege der Telefonberatung<br />

(!) („Hotline“) geschehen. Was<br />

dem Umfang und der Qualität der<br />

<strong>Beratung</strong> von vornherein den Rahmen<br />

setzt (um nicht deutlicher von Grenzen<br />

zu sprechen)“, schreibt Bürglen in<br />

einem Editorial zu Heft 3/2005 der<br />

Kölner Kammerzeitschrift (Kammer-<br />

Forum).<br />

Beispiel Haeger Hartkopf: 78 Anwälte<br />

haben sich kürzlich zu einer<br />

bundesweiten überörtlichen Sozietät<br />

zusammengeschlossen. Alle Anwälte<br />

ar<strong>bei</strong>ten zum außergerichtlichen<br />

Einheitspreis von 36 <strong>Euro</strong> die Stunde<br />

– gleichgültig, um welches Rechtsgebiet<br />

es sich handelt. „Dieses Preismodell<br />

begegnet den gleichen Bedenken<br />

wie <strong>bei</strong> juraXX. Eine Pauschale von<br />

36 <strong>Euro</strong> halte ich für vermessen“<br />

meint Rechtsanwalt und Notar Uwe<br />

Tegtmeyer aus Duisburg. Wohl wahr:<br />

§ 4 Absatz 2 Satz 3 RVG spricht unter<br />

anderem davon, dass das <strong>Anwalt</strong>ssalär<br />

2. Klasse – bloß nicht <strong>bei</strong>m Rechtsrat!<br />

THEMA<br />

in einem angemessenen Verhältnis zur<br />

Bedeutung der Sache, der Verantwortung<br />

und dem Haftungsrisiko stehen<br />

muss. Pauschalen verbieten sich daher<br />

in den meisten Fällen. „Wenn ich zum<br />

Beispiel im gewerblichen Rechtsschutz<br />

für 36 <strong>Euro</strong> antreten würde, kann das<br />

von Vornherein nicht funktionieren“,<br />

gibt <strong>Anwalt</strong> Tegtmeyer zu bedenken.<br />

„Oder ich bin in der Lage, den Kreis<br />

zu quadrieren – ich kann´s nicht“.<br />

Worauf sich die Preisbrecher in<br />

der juristischen Auseinandersetzung<br />

immer wieder beziehen, ist die Telekanzlei-Entscheidung,<br />

in welcher der<br />

Bundesgerichtshof die pauschale Zeitgebühr<br />

für die telefonische Rechtsberatung<br />

durchgewunken hatte. „In<br />

<strong>dieser</strong> Auseinandersetzung“, so Tegtmeyer,<br />

„wird allerdings übersehen,<br />

dass es in der dortigen Entscheidung<br />

um ein zeitabhängiges Honorar ging.<br />

Bei schwierigen Rechtsfragen wird der<br />

<strong>Anwalt</strong> am Telefon erst einmal recherchieren<br />

müssen. Das dauert und am<br />

Ende kommt dort ein Honorar raus,<br />

das immer noch im angemessenen<br />

Bereich liegen dürfte“.<br />

Begriff der Erstberatung<br />

schwammig<br />

Auch Sven Walentowski, Geschäftsführer<br />

<strong>bei</strong>m Deutschen <strong>Anwalt</strong>verein,<br />

beobachtet den zunehmenden<br />

Preiskampf <strong>bei</strong> den <strong>Anwalt</strong>shonoraren<br />

mit Sorge. „36 <strong>Euro</strong> und weniger pro<br />

Stunde – das ist ein reines Lockvogelangebot.<br />

Eigentlich muss der <strong>Anwalt</strong><br />

150 <strong>Euro</strong> pro Stunde haben, um kostendeckend<br />

zu ar<strong>bei</strong>ten. Denn Honorarstunde<br />

ist nicht gleich Ar<strong>bei</strong>tsstunde“,<br />

so Walentowski, der einen Grund<br />

für die aggressive Preisentwicklung im<br />

Begriff der Erstberatung ausgemacht<br />

hat. Denn streng genommen muss<br />

der <strong>Anwalt</strong> dem Mandanten schon in<br />

diesem ersten Gespräch aufzeigen, wie<br />

die Rechtslage aussieht und wohin die<br />

Reise geht. Damit aber hängt er bereits<br />

mit einem Bein in der Haftungsfalle.<br />

„<strong>Anwalt</strong>liche Dienstleistung ist eben<br />

kein 1-<strong>Euro</strong>-Markt. Nur Ruhe und<br />

Gelassenheit ist Garant für den guten<br />

und sachgemäßen Rat“, weiß der Duisburger<br />

<strong>Anwalt</strong> Tegtmeyer aus Jahrzehnte<br />

langer Berufserfahrung. Dass<br />

allerdings die jungen Berufskollegen<br />

angesichts des über Preisschlachten<br />

ausgetragenen Verdrängungswettbewerbs<br />

alles andere als ruhig bleiben,<br />

ist nur zu verständlich. Rechtsanwalt<br />

Mathias Kilian, Vorstand des Soldan<br />

Instituts für <strong>Anwalt</strong>smanagement<br />

1 / 2006 anwaltsreport

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