Download - sz-media.de - Süddeutsche Zeitung
Download - sz-media.de - Süddeutsche Zeitung
Download - sz-media.de - Süddeutsche Zeitung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
1. Werbeauftrag<br />
Werbeauftrag ist <strong>de</strong>r Vertrag zwischen <strong>de</strong>m Verlag, die<br />
Süd<strong>de</strong>utsche <strong>Zeitung</strong> GmbH, und einem Werbungtreiben<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten („Auftraggeber“) über die<br />
Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen o<strong>de</strong>r eines<br />
o<strong>de</strong>r mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/o<strong>de</strong>r im<br />
Internet zum Zwecke <strong>de</strong>r Verbreitung. Für je<strong>de</strong>n Werbeauftrag<br />
und Folgeaufträge gelten die vorliegen<strong>de</strong>n AGB sowie die im<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsschlusses aktuelle Preisliste <strong>de</strong>s<br />
Verlags, <strong>de</strong>ren Regelungen einen wesentlichen<br />
Vertragsbestandteil bil<strong>de</strong>n. Für die Online-Rubrikmärkte<br />
gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen, abrufbar unter<br />
www.<strong>sz</strong>.<strong>de</strong>/<strong>media</strong>daten. Die Gültigkeit etwaiger AGB <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht<br />
übereinstimmen, ausgeschlossen.<br />
2. Beilagen/Rubrikmärkte<br />
Diese AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Diese<br />
wer<strong>de</strong>n vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage eines<br />
Musters angenommen.<br />
3. Vertragsschluss<br />
Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per E-Mail, Telefax o<strong>de</strong>r per Internet aufgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der<br />
Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung <strong>de</strong>s<br />
Verlags zustan<strong>de</strong>, die vorbehaltlich an<strong>de</strong>rer individueller<br />
Vereinbarung zwischen Verlag und Auftraggeber schriftlich<br />
o<strong>de</strong>r per E-Mail erfolgt. Bei telefonischer Beauftragung wird<br />
eine Auftragsbestätigung nur auf ausdrücklichen Wunsch hin<br />
erteilt.<br />
4. Ablehnung von Aufträgen<br />
Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne<br />
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, nach sachgemäßem<br />
Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re, wenn <strong>de</strong>ren<br />
Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen<br />
verstößt, vom <strong>de</strong>utschen Werberat in einem Beschwer<strong>de</strong>verfahren<br />
beanstan<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n<br />
Verlag wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen<br />
Form unzumutbar ist o<strong>de</strong>r Beilagen durch Format o<strong>de</strong>r<br />
Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r<br />
<strong>Zeitung</strong> erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten.<br />
5. Abschluss<br />
Abschluss ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer<br />
Anzeigen, Fremdbeilagen o<strong>de</strong>r sonstiger Werbemittel unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Verlag angebotenen Rabattstaffeln,<br />
wobei die einzelnen rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge<br />
jeweils erst durch schriftliche o<strong>de</strong>r elektronische Bestätigung<br />
<strong>de</strong>s Abrufs zustan<strong>de</strong> kommen. Abruf ist die Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers an <strong>de</strong>n Verlag, auf Grundlage eines<br />
Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage o<strong>de</strong>r<br />
sonstiges Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung<br />
<strong>de</strong>r für die Produktion erfor<strong>de</strong>rlichen Texte und Vorlagen. Ist<br />
kein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen<br />
spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. Ein<br />
Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres<br />
seit Erscheinen <strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln. Die zahlen-<br />
und mengenmäßige Einbeziehung in einen Abschluss, für die<br />
<strong>de</strong>r Tarif keinen Nachlass vorsieht, ist nicht möglich.<br />
6. Anzeigenschluss/Erscheinungstermin<br />
Die in <strong>de</strong>r Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschluss- und<br />
Erscheinungstermine sind für <strong>de</strong>n Verlag unverbindlich. Dem<br />
Verlag steht es frei, diese kurzfristig, <strong>de</strong>m Produktionsablauf<br />
entsprechend, anzupassen.<br />
7. Platzierung von Anzeigen<br />
Anzeigen wer<strong>de</strong>n in bestimmten Nummern, Ausgaben o<strong>de</strong>r an<br />
bestimmten Stellen <strong>de</strong>r Publikation veröffentlicht, wenn dies<br />
schriftlich, auch per Telefax o<strong>de</strong>r E-Mail, ausdrücklich<br />
vereinbart wird. Rubrikanzeigen wer<strong>de</strong>n grundsätzlich nur in<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine ein<strong>de</strong>utige<br />
Platzierung vereinbart ist, kann <strong>de</strong>r Verlag die Platzierung frei<br />
bestimmen. Sollte eine Anzeige innerhalb einer bestellten<br />
Ausgabe nicht platziert wer<strong>de</strong>n können, kann <strong>de</strong>r Verlag diese<br />
Anzeige zum gleichen Preis in einer Ausgabe mit gleichem<br />
o<strong>de</strong>r größerem Verbreitungsgebiet veröffentlichen. Dies gilt<br />
nicht, wenn es für die Bestellung einer bestimmten Ausgabe<br />
einen objektiv nachvollziehbaren, <strong>de</strong>m Verlag bekannten<br />
Grund gab (z.B. im Falle einer Anzeige für ein örtlich<br />
begrenztes Angebot).<br />
8. Kündigung von Aufträgen<br />
Anzeigenaufträge können nur schriftlich, per Telefax o<strong>de</strong>r<br />
E-Mail gekündigt wer<strong>de</strong>n. Ist die Anzeige bereits in Druck<br />
gegeben, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen.<br />
Ansonsten kann <strong>de</strong>r Verlag die Erstattung <strong>de</strong>r bis zur<br />
Kündigung angefallenen Kosten nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Vorschriften verlangen.<br />
9. Farbanzeigen<br />
Wird bei <strong>de</strong>r Anlage von Farbanzeigen auftragsgemäß auf eine<br />
Grundfarbe verzichtet, wird <strong>de</strong>r Preis nicht reduziert.<br />
10. Druckunterlagen<br />
Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen ist<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete<br />
o<strong>de</strong>r beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag<br />
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für die<br />
belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen <strong>de</strong>r durch<br />
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />
Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf schriftliche Anfor<strong>de</strong>rung an<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber zurückgesandt, an<strong>de</strong>rnfalls gehen sie in<br />
das Eigentum <strong>de</strong>s Verlags über. Die Pflicht zur Aufbewahrung<br />
en<strong>de</strong>t sechs Wochen nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />
11. Abdruckhöhe von Anzeigen<br />
Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größen vereinbart o<strong>de</strong>r vorgegeben,<br />
wird die Anzeige mit <strong>de</strong>r für eine solche Anzeige üblichen<br />
Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig<br />
angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von <strong>de</strong>r<br />
bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß <strong>de</strong>r<br />
abgedruckten Anzeige. Angefangene Millimeter wer<strong>de</strong>n dabei<br />
auf volle Millimeter nach oben gerun<strong>de</strong>t.<br />
12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen<br />
Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter<br />
Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit <strong>de</strong>m Verlag<br />
abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die nicht<br />
als solche zu erkennen sind, <strong>de</strong>utlich mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“<br />
zu versehen.<br />
Textteilanzeigen (Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens drei Seiten an<br />
redaktionellen Text und nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen)<br />
müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom<br />
redaktionellen Teil unterschei<strong>de</strong>n. Sind sie aufgrund ihrer<br />
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar, wer<strong>de</strong>n sie als<br />
Werbung <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />
13. Haftung für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Anzeige<br />
Der Auftraggeber ist für <strong>de</strong>n Inhalt und die rechtliche<br />
Zulässigkeit <strong>de</strong>r Anzeige verantwortlich. Er stellt <strong>de</strong>n Verlag<br />
von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-,<br />
Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer<br />
Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist<br />
nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die<br />
Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird <strong>de</strong>r Verlag (z.B. durch<br />
gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer<br />
Gegendarstellung o.Ä. verpflichtet, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die<br />
Kosten nach <strong>de</strong>r gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.<br />
14. Probeabzüge<br />
Probeabzüge wer<strong>de</strong>n erst ab einer Größe von 50 Anzeigenmillimetern<br />
und nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der<br />
Verlag berücksichtigt Korrekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r von<br />
www.<strong>sz</strong>-<strong>media</strong>.<strong>de</strong><br />
30<br />
ihm gesetzten Fristen mitgeteilt wer<strong>de</strong>n, an<strong>de</strong>rnfalls gilt die<br />
Genehmigung zum Druck als erteilt. Dabei trägt <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r<br />
korrigierten Probeabzüge.<br />
15. Anzeigenbeleg<br />
Der Verlag liefert auf Wunsch mit <strong>de</strong>r Rechnung einen<br />
Anzeigenbeleg in Kopie. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft<br />
wer<strong>de</strong>n, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlags<br />
über die Veröffentlichung und Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />
Originalbelege wer<strong>de</strong>n nur gegen Berechnung geliefert.<br />
Komplette Belegexemplare liefert <strong>de</strong>r Verlag auf Anfrage nur<br />
ab viertelseitigen Anzeigen.<br />
16. Chiffreanzeigen<br />
Zuschriften auf Chiffreanzeigen wer<strong>de</strong>n bis vier Wochen nach<br />
Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige zur Abholung bereitgehalten<br />
bzw. <strong>de</strong>m Auftraggeber auf normalem Postwege zugesandt<br />
(auch wenn es sich um Express- o<strong>de</strong>r Einschreibesendungen<br />
han<strong>de</strong>lt) bzw. im Falle von E-Mails als elektronische Post<br />
weitergeleitet. Nach Ablauf dieser Frist wer<strong>de</strong>n die<br />
Zuschriften vernichtet. Zuschriften mit einem Gewicht von<br />
mehr als 500 Gramm o<strong>de</strong>r einem größeren Format als DIN A4<br />
sowie Waren-, Bücher-, Katalog- und Werbesendungen sowie<br />
Päckchen/Pakete sind von <strong>de</strong>r Weiterleitung ausgeschlossen<br />
und wer<strong>de</strong>n nur zur Abholung aufbewahrt. Der Verlag behält<br />
sich vor, offensichtlich gewerbliche Offerten nicht<br />
weiterzuleiten, wenn keine ausdrückliche schriftliche<br />
Weisung <strong>de</strong>s Auftraggebers zur Weiterleitung erteilt wird. Der<br />
Auftraggeber kann <strong>de</strong>n Verlag berechtigen, Zuschriften an<br />
Stelle und im erklärten Einverständnis <strong>de</strong>s Auftraggebers zu<br />
öffnen.<br />
17. Zahlung<br />
Anzeigenrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach<br />
Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei<br />
Zahlungsverzug wer<strong>de</strong>n sämtliche offenstehen<strong>de</strong>n<br />
Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung<br />
fällig. Bei Stundung o<strong>de</strong>r Zahlungsverzug wer<strong>de</strong>n Zinsen<br />
entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und<br />
Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt<br />
<strong>de</strong>r Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die<br />
weitere Ausführung eines laufen<strong>de</strong>n Auftrags bis zur<br />
Bezahlung zurückstellen und Vorau<strong>sz</strong>ahlung verlangen. Bei<br />
Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r<br />
Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen<br />
abweichend von einem ursprünglich vereinbarten<br />
Zahlung<strong>sz</strong>iel von <strong>de</strong>r Vorau<strong>sz</strong>ahlung <strong>de</strong>s Anzeigenentgelts