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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. Werbeauftrag<br />

Werbeauftrag ist <strong>de</strong>r Vertrag zwischen <strong>de</strong>m Verlag, die<br />

Süd<strong>de</strong>utsche <strong>Zeitung</strong> GmbH, und einem Werbungtreiben<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten („Auftraggeber“) über die<br />

Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen o<strong>de</strong>r eines<br />

o<strong>de</strong>r mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/o<strong>de</strong>r im<br />

Internet zum Zwecke <strong>de</strong>r Verbreitung. Für je<strong>de</strong>n Werbeauftrag<br />

und Folgeaufträge gelten die vorliegen<strong>de</strong>n AGB sowie die im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsschlusses aktuelle Preisliste <strong>de</strong>s<br />

Verlags, <strong>de</strong>ren Regelungen einen wesentlichen<br />

Vertragsbestandteil bil<strong>de</strong>n. Für die Online-Rubrikmärkte<br />

gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen, abrufbar unter<br />

www.<strong>sz</strong>.<strong>de</strong>/<strong>media</strong>daten. Die Gültigkeit etwaiger AGB <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht<br />

übereinstimmen, ausgeschlossen.<br />

2. Beilagen/Rubrikmärkte<br />

Diese AGB gelten sinngemäß für Beilagenaufträge. Diese<br />

wer<strong>de</strong>n vom Verlag grundsätzlich erst nach Vorlage eines<br />

Musters angenommen.<br />

3. Vertragsschluss<br />

Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch,<br />

schriftlich, per E-Mail, Telefax o<strong>de</strong>r per Internet aufgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der<br />

Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung <strong>de</strong>s<br />

Verlags zustan<strong>de</strong>, die vorbehaltlich an<strong>de</strong>rer individueller<br />

Vereinbarung zwischen Verlag und Auftraggeber schriftlich<br />

o<strong>de</strong>r per E-Mail erfolgt. Bei telefonischer Beauftragung wird<br />

eine Auftragsbestätigung nur auf ausdrücklichen Wunsch hin<br />

erteilt.<br />

4. Ablehnung von Aufträgen<br />

Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne<br />

Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, nach sachgemäßem<br />

Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re, wenn <strong>de</strong>ren<br />

Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen<br />

verstößt, vom <strong>de</strong>utschen Werberat in einem Beschwer<strong>de</strong>verfahren<br />

beanstan<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n<br />

Verlag wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen<br />

Form unzumutbar ist o<strong>de</strong>r Beilagen durch Format o<strong>de</strong>r<br />

Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r<br />

<strong>Zeitung</strong> erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten.<br />

5. Abschluss<br />

Abschluss ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer<br />

Anzeigen, Fremdbeilagen o<strong>de</strong>r sonstiger Werbemittel unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Verlag angebotenen Rabattstaffeln,<br />

wobei die einzelnen rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge<br />

jeweils erst durch schriftliche o<strong>de</strong>r elektronische Bestätigung<br />

<strong>de</strong>s Abrufs zustan<strong>de</strong> kommen. Abruf ist die Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers an <strong>de</strong>n Verlag, auf Grundlage eines<br />

Abschlusses eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage o<strong>de</strong>r<br />

sonstiges Werbemittel zu veröffentlichen und die Zustellung<br />

<strong>de</strong>r für die Produktion erfor<strong>de</strong>rlichen Texte und Vorlagen. Ist<br />

kein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen<br />

spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. Ein<br />

Abschluss über mehrere Anzeigen ist innerhalb eines Jahres<br />

seit Erscheinen <strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln. Die zahlen-<br />

und mengenmäßige Einbeziehung in einen Abschluss, für die<br />

<strong>de</strong>r Tarif keinen Nachlass vorsieht, ist nicht möglich.<br />

6. Anzeigenschluss/Erscheinungstermin<br />

Die in <strong>de</strong>r Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschluss- und<br />

Erscheinungstermine sind für <strong>de</strong>n Verlag unverbindlich. Dem<br />

Verlag steht es frei, diese kurzfristig, <strong>de</strong>m Produktionsablauf<br />

entsprechend, anzupassen.<br />

7. Platzierung von Anzeigen<br />

Anzeigen wer<strong>de</strong>n in bestimmten Nummern, Ausgaben o<strong>de</strong>r an<br />

bestimmten Stellen <strong>de</strong>r Publikation veröffentlicht, wenn dies<br />

schriftlich, auch per Telefax o<strong>de</strong>r E-Mail, ausdrücklich<br />

vereinbart wird. Rubrikanzeigen wer<strong>de</strong>n grundsätzlich nur in<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik abgedruckt. Sofern keine ein<strong>de</strong>utige<br />

Platzierung vereinbart ist, kann <strong>de</strong>r Verlag die Platzierung frei<br />

bestimmen. Sollte eine Anzeige innerhalb einer bestellten<br />

Ausgabe nicht platziert wer<strong>de</strong>n können, kann <strong>de</strong>r Verlag diese<br />

Anzeige zum gleichen Preis in einer Ausgabe mit gleichem<br />

o<strong>de</strong>r größerem Verbreitungsgebiet veröffentlichen. Dies gilt<br />

nicht, wenn es für die Bestellung einer bestimmten Ausgabe<br />

einen objektiv nachvollziehbaren, <strong>de</strong>m Verlag bekannten<br />

Grund gab (z.B. im Falle einer Anzeige für ein örtlich<br />

begrenztes Angebot).<br />

8. Kündigung von Aufträgen<br />

Anzeigenaufträge können nur schriftlich, per Telefax o<strong>de</strong>r<br />

E-Mail gekündigt wer<strong>de</strong>n. Ist die Anzeige bereits in Druck<br />

gegeben, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen.<br />

Ansonsten kann <strong>de</strong>r Verlag die Erstattung <strong>de</strong>r bis zur<br />

Kündigung angefallenen Kosten nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Vorschriften verlangen.<br />

9. Farbanzeigen<br />

Wird bei <strong>de</strong>r Anlage von Farbanzeigen auftragsgemäß auf eine<br />

Grundfarbe verzichtet, wird <strong>de</strong>r Preis nicht reduziert.<br />

10. Druckunterlagen<br />

Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen ist<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete<br />

o<strong>de</strong>r beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag<br />

unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für die<br />

belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen <strong>de</strong>r durch<br />

die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf schriftliche Anfor<strong>de</strong>rung an<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber zurückgesandt, an<strong>de</strong>rnfalls gehen sie in<br />

das Eigentum <strong>de</strong>s Verlags über. Die Pflicht zur Aufbewahrung<br />

en<strong>de</strong>t sechs Wochen nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

11. Abdruckhöhe von Anzeigen<br />

Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größen vereinbart o<strong>de</strong>r vorgegeben,<br />

wird die Anzeige mit <strong>de</strong>r für eine solche Anzeige üblichen<br />

Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig<br />

angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von <strong>de</strong>r<br />

bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß <strong>de</strong>r<br />

abgedruckten Anzeige. Angefangene Millimeter wer<strong>de</strong>n dabei<br />

auf volle Millimeter nach oben gerun<strong>de</strong>t.<br />

12. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen<br />

Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter<br />

Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit <strong>de</strong>m Verlag<br />

abzustimmen. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die nicht<br />

als solche zu erkennen sind, <strong>de</strong>utlich mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“<br />

zu versehen.<br />

Textteilanzeigen (Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens drei Seiten an<br />

redaktionellen Text und nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen)<br />

müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom<br />

redaktionellen Teil unterschei<strong>de</strong>n. Sind sie aufgrund ihrer<br />

Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar, wer<strong>de</strong>n sie als<br />

Werbung <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />

13. Haftung für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Anzeige<br />

Der Auftraggeber ist für <strong>de</strong>n Inhalt und die rechtliche<br />

Zulässigkeit <strong>de</strong>r Anzeige verantwortlich. Er stellt <strong>de</strong>n Verlag<br />

von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-,<br />

Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer<br />

Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich <strong>de</strong>r<br />

angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist<br />

nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die<br />

Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird <strong>de</strong>r Verlag (z.B. durch<br />

gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer<br />

Gegendarstellung o.Ä. verpflichtet, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die<br />

Kosten nach <strong>de</strong>r gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.<br />

14. Probeabzüge<br />

Probeabzüge wer<strong>de</strong>n erst ab einer Größe von 50 Anzeigenmillimetern<br />

und nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der<br />

Verlag berücksichtigt Korrekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r von<br />

www.<strong>sz</strong>-<strong>media</strong>.<strong>de</strong><br />

30<br />

ihm gesetzten Fristen mitgeteilt wer<strong>de</strong>n, an<strong>de</strong>rnfalls gilt die<br />

Genehmigung zum Druck als erteilt. Dabei trägt <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r<br />

korrigierten Probeabzüge.<br />

15. Anzeigenbeleg<br />

Der Verlag liefert auf Wunsch mit <strong>de</strong>r Rechnung einen<br />

Anzeigenbeleg in Kopie. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft<br />

wer<strong>de</strong>n, tritt an seine Stelle eine Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlags<br />

über die Veröffentlichung und Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

Originalbelege wer<strong>de</strong>n nur gegen Berechnung geliefert.<br />

Komplette Belegexemplare liefert <strong>de</strong>r Verlag auf Anfrage nur<br />

ab viertelseitigen Anzeigen.<br />

16. Chiffreanzeigen<br />

Zuschriften auf Chiffreanzeigen wer<strong>de</strong>n bis vier Wochen nach<br />

Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige zur Abholung bereitgehalten<br />

bzw. <strong>de</strong>m Auftraggeber auf normalem Postwege zugesandt<br />

(auch wenn es sich um Express- o<strong>de</strong>r Einschreibesendungen<br />

han<strong>de</strong>lt) bzw. im Falle von E-Mails als elektronische Post<br />

weitergeleitet. Nach Ablauf dieser Frist wer<strong>de</strong>n die<br />

Zuschriften vernichtet. Zuschriften mit einem Gewicht von<br />

mehr als 500 Gramm o<strong>de</strong>r einem größeren Format als DIN A4<br />

sowie Waren-, Bücher-, Katalog- und Werbesendungen sowie<br />

Päckchen/Pakete sind von <strong>de</strong>r Weiterleitung ausgeschlossen<br />

und wer<strong>de</strong>n nur zur Abholung aufbewahrt. Der Verlag behält<br />

sich vor, offensichtlich gewerbliche Offerten nicht<br />

weiterzuleiten, wenn keine ausdrückliche schriftliche<br />

Weisung <strong>de</strong>s Auftraggebers zur Weiterleitung erteilt wird. Der<br />

Auftraggeber kann <strong>de</strong>n Verlag berechtigen, Zuschriften an<br />

Stelle und im erklärten Einverständnis <strong>de</strong>s Auftraggebers zu<br />

öffnen.<br />

17. Zahlung<br />

Anzeigenrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach<br />

Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei<br />

Zahlungsverzug wer<strong>de</strong>n sämtliche offenstehen<strong>de</strong>n<br />

Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung<br />

fällig. Bei Stundung o<strong>de</strong>r Zahlungsverzug wer<strong>de</strong>n Zinsen<br />

entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und<br />

Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die<br />

weitere Ausführung eines laufen<strong>de</strong>n Auftrags bis zur<br />

Bezahlung zurückstellen und Vorau<strong>sz</strong>ahlung verlangen. Bei<br />

Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r<br />

Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen<br />

abweichend von einem ursprünglich vereinbarten<br />

Zahlung<strong>sz</strong>iel von <strong>de</strong>r Vorau<strong>sz</strong>ahlung <strong>de</strong>s Anzeigenentgelts

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