Zukunft und Zusammenhalt – Für ein soziales Sachsen
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müssen Ehrenamtliche hinzugewonnen, begleitet <strong>und</strong> qualifiziert werden. Nachbarschaftshilfe<br />
<strong>und</strong> Freiwilligenengagement erhalten also <strong>ein</strong>en zunehmend wichtigen Stellenwert als<br />
notwendige Ergänzung zu hauptberuflichen Leistungen. Der Einsatz von Ehrenamtlichen<br />
kann jedoch k<strong>ein</strong> Ersatz für professionell ausgebildete Fachkräfte s<strong>ein</strong>. Zusätzlich bedarf<br />
es der Entwicklung von Wohnkonzepten wie beispielsweise dem Mehrgenerationenwohnen,<br />
aber auch der Anpassung von Wohnraum an altersgerechte Erfordernisse. Dazu<br />
gehört ebenso <strong>ein</strong> gut erreichbarer Ort für Begegnungs- <strong>und</strong> Gem<strong>ein</strong>schaftsaktivitäten,<br />
der <strong>ein</strong> Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe <strong>und</strong> Kommunikation ermöglicht.<br />
Nicht nur die praktische Umsetzung von Pflege muss sich an den Erfordernissen orientieren.<br />
Dies gilt auch für die Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Dieser ist vorrangig<br />
auf die Betreuung in der vertrauten Lebenswelt auszurichten. Nicht zu vergessen ist<br />
die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen. Analog zu den Unterstützungsleistungen<br />
in der Kinderbetreuung muss auch für pflegende Angehörige <strong>ein</strong>e entsprechende<br />
Hilfe erfolgen. Insbesondere dann, wenn die berufliche Tätigkeit ausgesetzt <strong>und</strong> somit auf<br />
<strong>ein</strong> geregeltes Einkommen verzichtet wird, muss <strong>ein</strong>e finanzielle Absicherung greifen. Die<br />
soziale Das<strong>ein</strong>svorsorge ist so zu gestalten, dass Altersarmut für pflegende Angehörige<br />
<strong>und</strong> pflegebedürftige Menschen gleichermaßen ausgeschlossen wird.<br />
Deshalb fordert die Liga<br />
altersgerechte (barrierefreie) Wohnangebote zu schaffen, die durch <strong>ein</strong>e altersgerechte<br />
Anpassung des Wohnumfeldes ergänzt werden. Bereits heute bestehen Fördermöglichkeiten,<br />
die <strong>ein</strong>e solche Anpassung ermöglichen <strong>und</strong> durch Wohnungsunternehmen <strong>und</strong><br />
-eigentümer stärker genutzt werden sollten. Die öffentliche Hand muss solchen Möglichkeiten<br />
die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen.<br />
den Erhalt <strong>und</strong> die Weiterentwicklung ambulanter, niedrigschwelliger <strong>und</strong> offener Angebote<br />
zur Sicherung der Versorgung <strong>und</strong> Teilhabe älterer <strong>und</strong> pflegebedürftiger Menschen,<br />
vorrangig in ihrer eigenen Häuslichkeit. Hierfür ist <strong>ein</strong>e regelmäßige Abstimmung aller im<br />
Hilfenetz tätigen Versorgungsakteure <strong>und</strong> beteiligten Partner zum weiteren Handlungsbedarf<br />
erforderlich. Dies muss auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>ein</strong>es Abgleichs zwischen dem erreichtem<br />
Stand <strong>und</strong> der auf die künftige Entwicklung ausgerichteten integrierten Sozialplanung der<br />
Kommune erfolgen.<br />
die vorhandenen Ressourcen zu stärken. Dies gilt sowohl für die älteren pflegebedürftigen<br />
Menschen selbst <strong>und</strong> ihre pflegenden Angehörigen als auch für die professionellen<br />
Versorgungsakteure, sowie für die beteiligten Ehrenamtlichen. Dies kann insbesondere<br />
durch zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote erfolgen wie beispielsweise Motivation,<br />
Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> weitergehende Qualifizierungen.<br />
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