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Aufbaurichtlinie Crafter - Umbauportal

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Gemäß EU-Richtlinie 70/221 EWG sowie § 32 b STVZO müssen Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland, bei<br />

denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen im<br />

unbeladenen Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine<br />

lichte Höhe von mehr als 700 mm über der Fahrbahn haben, mit einem Unterfahrschutz ausgerüstet sein.<br />

Bei allen VW <strong>Crafter</strong>-Fahrzeugen sind die Hauptteile der Karosserie weniger als 700 mm über der Fahrbahn. Ein<br />

Unterfahrschutz ist deshalb bei Serienfahrzeugen nicht erforderlich. Alle <strong>Crafter</strong> 50 5,0t-Fahrgestell-Modelle (mit/ohne<br />

Pritsche) sind serienmäßig mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgestattet.<br />

Der Abstand Hinterkante Aufbau bis zu den Hauptteilen der Karosserie (bei Fahrgestellen der Lampenträger) darf max.<br />

400 mm betragen. Werden die 400 mm überschritten, muss der Aufbauhersteller einen der EU-Richtlinien<br />

entsprechenden Unterfahrschutz erstellen und anbauen.<br />

Rahmenseitig sollten hierzu die für die Anhängekupplung vorgesehenen Verschraubungspunkte benutzt werden.<br />

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der <strong>Aufbaurichtlinie</strong>n ist ausschließlich die elektronische Version der<br />

<strong>Aufbaurichtlinie</strong>n (Online-<strong>Aufbaurichtlinie</strong>n). Datenstand August 2007<br />

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