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Ausgabe 3 | Juni 2012 - SBFV

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Südbaden Fußball | 3 / <strong>2012</strong><br />

VEREINSHILFE<br />

Jede Menge Vorteile durch PassOnline<br />

In der letzten <strong>Ausgabe</strong> haben wir in einem Streifzug<br />

die verschiedenen Module und deren Zusammenarbeit<br />

im DFBnet beschrieben. Wir möchten ergänzend<br />

auf einige Besonderheiten hinweisen und weitere Fortentwicklungen<br />

vorstellen.<br />

Durch das Nutzen von Passantrag Online entfällt das<br />

mühsame Ausfüllen und Versenden von Formularen,<br />

beim Vereinswechsel hat der Verein Zugriff auf die Passdatenbank<br />

und die Spielerdaten können übernommen<br />

werden, die Abmeldung des Spielers beim bisherigen<br />

Verein kann online erfolgen. Allerdings gibt es auch einige<br />

Dinge zu beachten, die zum Teil aber auch für den<br />

Papierweg gelten. Ganz papierlos geht es auch beim Online-Verfahren<br />

nicht. Es werden zwar keine Briefe mehr<br />

auf den Weg geschickt, aber die Originalunterlagen sind<br />

vom antragstellenden Verein für zwei Jahre aufzubewahren.<br />

In einem Stichprobeverfahren laufen derzeit<br />

die ersten Überprüfungen, ob diese Anforderung auch<br />

beachtet wurde.<br />

ERSTMALIGES SPIELRECHT<br />

Genau wie beim Papierverfahren ist Voraussetzung, dass<br />

der Spieler noch kein Spielrecht für einen anderen Verein<br />

hatte. Die Erfassung der Angaben muss sehr gewissenhaft<br />

erfolgen, damit nicht durch Tippfehler ein Spielrecht<br />

mit falschen Angaben erwirkt wird. Als Abgleich<br />

muss dem Verein eine Kopie des Ausweises oder der Geburtsurkunde<br />

vorliegen. Auch das Original des Vereinswechselantrages<br />

mit Unterschrift des Spielers und gegebenenfalls<br />

der Eltern muss dem Verein vorliegen.<br />

VEREINSWECHSELANTRAG<br />

Hier ist besonderes Augenmerk auf die Angaben zur<br />

Abmeldung und dem Verbleib des Spielerpasses zu<br />

richten. Ein Abmeldedatum darf nur eingetragen werden,<br />

wenn der Spielerpass vom bisherigen Verein mit<br />

den entsprechenden Angaben oder ein Einschreibebeleg<br />

vorliegt. Eine Eintragung nur auf Grund der<br />

mündlichen Aussage des Spielers: „Ich habe mich<br />

schon abgemeldet“, ist nicht zulässig. Ist der Spieler<br />

beim bisherigen Verein noch nicht abgemeldet, kann<br />

er mit Hilfe der stellvertretenden Abmeldung beim<br />

bisherigen Verein abgemeldet werden. Die Abmeldung<br />

erfolgt über das elektronische Postfach und im<br />

System wird direkt das Abmeldedatum eingetragen.<br />

Genauso verhält es sich mit den Angaben zum Spielerpass.<br />

Liegt dieser dem antragstellenden Verein nicht vor, sind<br />

die Angaben entsprechend zu machen. Es ist schon vorgekommen,<br />

dass hier angegeben war, im Besitz des Spielerpasses<br />

zu sein, dieser lag aber bereits in der Passstelle vor.<br />

Erhält ein Verein über das Postfach eine elektronische<br />

Abmeldung ist auch hier die 14-Tage-Frist zur Erklärung<br />

über Zustimmung oder Nichtzustimmung zum Vereinswechsel<br />

zu beachten. Diese kann bei Teilnahme am<br />

elektronischen Verfahren online erfolgen und das Risiko<br />

des Postweges ist damit ausgeschlossen. Um weitere<br />

Rückfragen zu vermeiden, hat die Angabe zum letzten<br />

Spiel unbedingt zu erfolgen.<br />

Über 300 Vereine haben inzwischen eine Kennung für<br />

Passantrag Online und über 3000 Vorgänge wurden in<br />

dieser Saison bereits online abgewickelt. „Wir erhalten<br />

von den teilnehmenden Vereinen nur positive Rückmeldungen.<br />

Das System bietet auch viele Vorteile, wenn die<br />

Angaben gewissenhaft und ordnungsgemäß gemacht<br />

werden“ so Christel Weber von der Passstelle des Verbandes.<br />

Aber das gilt für den „Papierwechsel“ ja genauso.<br />

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