Ausgabe 3 | Juni 2012 - SBFV
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Südbaden Fußball | 3 / <strong>2012</strong><br />
VEREINSHILFE<br />
Jede Menge Vorteile durch PassOnline<br />
In der letzten <strong>Ausgabe</strong> haben wir in einem Streifzug<br />
die verschiedenen Module und deren Zusammenarbeit<br />
im DFBnet beschrieben. Wir möchten ergänzend<br />
auf einige Besonderheiten hinweisen und weitere Fortentwicklungen<br />
vorstellen.<br />
Durch das Nutzen von Passantrag Online entfällt das<br />
mühsame Ausfüllen und Versenden von Formularen,<br />
beim Vereinswechsel hat der Verein Zugriff auf die Passdatenbank<br />
und die Spielerdaten können übernommen<br />
werden, die Abmeldung des Spielers beim bisherigen<br />
Verein kann online erfolgen. Allerdings gibt es auch einige<br />
Dinge zu beachten, die zum Teil aber auch für den<br />
Papierweg gelten. Ganz papierlos geht es auch beim Online-Verfahren<br />
nicht. Es werden zwar keine Briefe mehr<br />
auf den Weg geschickt, aber die Originalunterlagen sind<br />
vom antragstellenden Verein für zwei Jahre aufzubewahren.<br />
In einem Stichprobeverfahren laufen derzeit<br />
die ersten Überprüfungen, ob diese Anforderung auch<br />
beachtet wurde.<br />
ERSTMALIGES SPIELRECHT<br />
Genau wie beim Papierverfahren ist Voraussetzung, dass<br />
der Spieler noch kein Spielrecht für einen anderen Verein<br />
hatte. Die Erfassung der Angaben muss sehr gewissenhaft<br />
erfolgen, damit nicht durch Tippfehler ein Spielrecht<br />
mit falschen Angaben erwirkt wird. Als Abgleich<br />
muss dem Verein eine Kopie des Ausweises oder der Geburtsurkunde<br />
vorliegen. Auch das Original des Vereinswechselantrages<br />
mit Unterschrift des Spielers und gegebenenfalls<br />
der Eltern muss dem Verein vorliegen.<br />
VEREINSWECHSELANTRAG<br />
Hier ist besonderes Augenmerk auf die Angaben zur<br />
Abmeldung und dem Verbleib des Spielerpasses zu<br />
richten. Ein Abmeldedatum darf nur eingetragen werden,<br />
wenn der Spielerpass vom bisherigen Verein mit<br />
den entsprechenden Angaben oder ein Einschreibebeleg<br />
vorliegt. Eine Eintragung nur auf Grund der<br />
mündlichen Aussage des Spielers: „Ich habe mich<br />
schon abgemeldet“, ist nicht zulässig. Ist der Spieler<br />
beim bisherigen Verein noch nicht abgemeldet, kann<br />
er mit Hilfe der stellvertretenden Abmeldung beim<br />
bisherigen Verein abgemeldet werden. Die Abmeldung<br />
erfolgt über das elektronische Postfach und im<br />
System wird direkt das Abmeldedatum eingetragen.<br />
Genauso verhält es sich mit den Angaben zum Spielerpass.<br />
Liegt dieser dem antragstellenden Verein nicht vor, sind<br />
die Angaben entsprechend zu machen. Es ist schon vorgekommen,<br />
dass hier angegeben war, im Besitz des Spielerpasses<br />
zu sein, dieser lag aber bereits in der Passstelle vor.<br />
Erhält ein Verein über das Postfach eine elektronische<br />
Abmeldung ist auch hier die 14-Tage-Frist zur Erklärung<br />
über Zustimmung oder Nichtzustimmung zum Vereinswechsel<br />
zu beachten. Diese kann bei Teilnahme am<br />
elektronischen Verfahren online erfolgen und das Risiko<br />
des Postweges ist damit ausgeschlossen. Um weitere<br />
Rückfragen zu vermeiden, hat die Angabe zum letzten<br />
Spiel unbedingt zu erfolgen.<br />
Über 300 Vereine haben inzwischen eine Kennung für<br />
Passantrag Online und über 3000 Vorgänge wurden in<br />
dieser Saison bereits online abgewickelt. „Wir erhalten<br />
von den teilnehmenden Vereinen nur positive Rückmeldungen.<br />
Das System bietet auch viele Vorteile, wenn die<br />
Angaben gewissenhaft und ordnungsgemäß gemacht<br />
werden“ so Christel Weber von der Passstelle des Verbandes.<br />
Aber das gilt für den „Papierwechsel“ ja genauso.<br />
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