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Breitband-Auswahlverfahren (Stand: 06.02.2012) - Breitband.NRW

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<strong>Auswahlverfahren</strong> für <strong>Breitband</strong>versorgung der Stadt Kaarst<br />

höchsten Kennwert das attraktivste Gebot abgegeben. Ergänzende Informationen zur Bewertung und<br />

Berechnungsbeispiele finden sich in der Anlage.<br />

Es können auch Konsortien aus mehreren unabhängigen Unternehmen ein Angebot abgeben (z.B.<br />

bestehend aus Unternehmen zur Realisierung einer passiven Infrastruktur und einem oder mehreren<br />

Partnern zur Realisierung der eigentlichen Dienste und der laufenden Kundenbetreuung). In diesem<br />

Fall soll einer der Partner als Konsortialführer gegenüber der Stadt Kaarst auftreten. Die Leistungen<br />

und Beiträge der einzelnen Partner sind im Angebot gesondert auf zu führen.<br />

Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim<br />

Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die Stadt eine vollständige oder teilweise<br />

Rückforderung der gewährten Beihilfen vor. Die Stadt Kaarst behält sich für den Fall, dass eine<br />

Beihilfe an einen Betreiber gewährt wird, vor, von dem Betreiber eine Sicherheit in Form einer<br />

Bankbürgschaft zu verlangen. Ergänzende Informationen in Form eines detaillierten geographischen<br />

Überblicks und den Ergebnissen der Befragung können bei der Stadt angefordert werden.<br />

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