MEIN GESUNDES MAGAZIN - Arbeitskreis Gesundheit eV
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REHA RATGEBER<br />
Wir als <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Gesundheit</strong> e.V. legen unser<br />
besonderes Augenmerk auf die Maßnahmen<br />
zur Besserung und Wiederherstellung<br />
der <strong>Gesundheit</strong> – die Rehabilitation. Wir haben<br />
es uns zur Aufgabe gemacht, Sie zur Rehabilitation<br />
umfassend zu informieren. Die Rehabilitation<br />
ist für die Versicherten eine Chance,<br />
wieder aktiv am Leben teilzuhaben. Krankenund<br />
Rentenversicherte haben einen Anspruch<br />
auf Rehabilitation. Die Kosten für Rehamaßnahmen<br />
tragen die „Kostenträger“, d. h. Ihre<br />
Kranken- oder Rentenversicherung.<br />
Welcher Kostenträger ist<br />
zuständig?<br />
Als Kostenträger kommen die Deutsche Rentenversicherung,<br />
die Berufsgenossenschaft<br />
sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Betracht.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung ist<br />
in aller Regel für Rehamaßnahmen Erwerbstätiger<br />
zuständig. Erleidet jedoch beispielsweise<br />
ein Erwerbstätiger einen Arbeitsunfall oder<br />
erkrankt er an einer Berufskrankheit, ist die<br />
Berufsgenossenschaft zuständig. Nur wenn<br />
32<br />
Was ist Rehabilitation?<br />
Antworten auf häufige Fragen zur Rehabilitation<br />
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland dient dem Zweck, die<br />
<strong>Gesundheit</strong> der Versicherten zu schützen und zu erhalten. Daneben ist es auch<br />
Aufgabe der Sozialversicherung, Maßnahmen zur Besserung und zur<br />
Wiederherstellung der <strong>Gesundheit</strong> und Leistungsfähigkeit – sowie im Falle<br />
der Minderung der Erwerbsfähigkeit – Leistungen zur wirtschaftlichen<br />
Sicherung der Versicherten zu erbringen.<br />
<strong>MEIN</strong> <strong>GESUNDES</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
weder Rentenversicherungsträger noch Berufsgenossenschaft<br />
zuständig sind, ist die<br />
Krankenversicherung der Kostenträger.<br />
Der Weg zur Reha<br />
Um eine Reha zu bekommen, müssen gesetzlich<br />
Versicherte einen Antrag beim zuständigen<br />
Kostenträger stellen. Dabei steht es gesetzlich<br />
Krankenversicherten frei, den Antrag auch ohne<br />
vorherige Konsultation eines Arztes direkt<br />
beim Kostenträger einzureichen.<br />
Sollten Sie den Antrag versehentlich beim unzuständigen<br />
Kostenträger gestellt haben, schadet<br />
das nicht. Ihr Antrag muss dann von der<br />
nicht zuständigen Stelle binnen kurzer Frist –<br />
in der Regel nach spätestens zwei Wochen -<br />
an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet<br />
werden. Diesen Umweg können Sie umgehen:<br />
Auskunft über den zuständigen Kostenträger<br />
erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse.<br />
Ein einfacher Anruf dort genügt.<br />
Auch wenn ein Arztgutachten für einen Antrag<br />
nicht unbedingt sein muss, sollte Ihr erster<br />
Schritt auf dem Weg zur Reha immer zum be-<br />
Quelle: Robert Kneschke-Fotolia<br />
handelnden Arzt führen. Er begutachtet die<br />
Notwendigkeit der Rehamaßnahme. Dieses<br />
Arztgutachten sollten Sie dem Antrag beim<br />
Kostenträger beilegen. Wird die Maßnahme<br />
dennoch ohne Arztgutachten beantragt, ist<br />
die Krankenkasse verpflichtet, dem Versicherten<br />
mehrere Gutachter zur Auswahl vorzuschlagen.<br />
Ein Arztbesuch zur Begutachtung<br />
kommt also auf jeden Fall auf Sie zu.<br />
Eine Besonderheit stellt dabei die Anschlussheilbehandlung<br />
(AHB) dar. Diese wird in der<br />
Regel noch während des Aufenthaltes im<br />
Akutkrankenhaus gemeinsam mit dem Krankenhausarzt<br />
und dem Sozialdienst eingeleitet.<br />
Wie wird Ihr Antrag geprüft?<br />
Bevor der Kostenträger entscheidet, ob er eine<br />
beantragte Rehamaßnahme genehmigt, lässt<br />
er den Antrag prüfen. Im Rahmen dieser<br />
Indikationen für medizinische<br />
Reha<br />
‹ Allergien<br />
‹ Atemwegs-Erkrankungen<br />
‹ Augenkrankheiten<br />
‹ Erkrankungen des Bewegungsapparates<br />
(Orthopädie)<br />
‹ Erkrankungen der Verdauungsorgane<br />
‹ Essstörungen (Adipositas,<br />
Anorexia nervosa, Bulimie)<br />
‹ Gefäßkrankheiten<br />
‹ Geriatrie<br />
‹ Gerinnungsstörungen (Hämo -<br />
staseologie)<br />
‹ Gynäkologische Erkrankungen<br />
‹ Harnwegserkrankungen (Urologie)<br />
‹ Hautkrankheiten<br />
‹ Herz- und Kreislauferkrankungen<br />
‹ Krebserkrankungen (Onkologie)<br />
‹ Mutter-Kind-Maßnahmen<br />
‹ Neurologie<br />
‹ Pädiatrie<br />
‹ Psychische Erkrankungen<br />
(Psychiatrie)<br />
‹ Psychosomatische Erkrankungen<br />
‹ Rheumatische Erkrankungen<br />
‹ Sprach-, Sprech-, Stimm- und<br />
Hörstörungen<br />
‹ Stoffwechselerkrankungen und Endokrinopathien<br />
‹ Suchtkrankheiten