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MEIN GESUNDES MAGAZIN - Arbeitskreis Gesundheit eV

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REHA RATGEBER<br />

Wir als <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Gesundheit</strong> e.V. legen unser<br />

besonderes Augenmerk auf die Maßnahmen<br />

zur Besserung und Wiederherstellung<br />

der <strong>Gesundheit</strong> – die Rehabilitation. Wir haben<br />

es uns zur Aufgabe gemacht, Sie zur Rehabilitation<br />

umfassend zu informieren. Die Rehabilitation<br />

ist für die Versicherten eine Chance,<br />

wieder aktiv am Leben teilzuhaben. Krankenund<br />

Rentenversicherte haben einen Anspruch<br />

auf Rehabilitation. Die Kosten für Rehamaßnahmen<br />

tragen die „Kostenträger“, d. h. Ihre<br />

Kranken- oder Rentenversicherung.<br />

Welcher Kostenträger ist<br />

zuständig?<br />

Als Kostenträger kommen die Deutsche Rentenversicherung,<br />

die Berufsgenossenschaft<br />

sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Betracht.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung ist<br />

in aller Regel für Rehamaßnahmen Erwerbstätiger<br />

zuständig. Erleidet jedoch beispielsweise<br />

ein Erwerbstätiger einen Arbeitsunfall oder<br />

erkrankt er an einer Berufskrankheit, ist die<br />

Berufsgenossenschaft zuständig. Nur wenn<br />

32<br />

Was ist Rehabilitation?<br />

Antworten auf häufige Fragen zur Rehabilitation<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland dient dem Zweck, die<br />

<strong>Gesundheit</strong> der Versicherten zu schützen und zu erhalten. Daneben ist es auch<br />

Aufgabe der Sozialversicherung, Maßnahmen zur Besserung und zur<br />

Wiederherstellung der <strong>Gesundheit</strong> und Leistungsfähigkeit – sowie im Falle<br />

der Minderung der Erwerbsfähigkeit – Leistungen zur wirtschaftlichen<br />

Sicherung der Versicherten zu erbringen.<br />

<strong>MEIN</strong> <strong>GESUNDES</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

weder Rentenversicherungsträger noch Berufsgenossenschaft<br />

zuständig sind, ist die<br />

Krankenversicherung der Kostenträger.<br />

Der Weg zur Reha<br />

Um eine Reha zu bekommen, müssen gesetzlich<br />

Versicherte einen Antrag beim zuständigen<br />

Kostenträger stellen. Dabei steht es gesetzlich<br />

Krankenversicherten frei, den Antrag auch ohne<br />

vorherige Konsultation eines Arztes direkt<br />

beim Kostenträger einzureichen.<br />

Sollten Sie den Antrag versehentlich beim unzuständigen<br />

Kostenträger gestellt haben, schadet<br />

das nicht. Ihr Antrag muss dann von der<br />

nicht zuständigen Stelle binnen kurzer Frist –<br />

in der Regel nach spätestens zwei Wochen -<br />

an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet<br />

werden. Diesen Umweg können Sie umgehen:<br />

Auskunft über den zuständigen Kostenträger<br />

erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse.<br />

Ein einfacher Anruf dort genügt.<br />

Auch wenn ein Arztgutachten für einen Antrag<br />

nicht unbedingt sein muss, sollte Ihr erster<br />

Schritt auf dem Weg zur Reha immer zum be-<br />

Quelle: Robert Kneschke-Fotolia<br />

handelnden Arzt führen. Er begutachtet die<br />

Notwendigkeit der Rehamaßnahme. Dieses<br />

Arztgutachten sollten Sie dem Antrag beim<br />

Kostenträger beilegen. Wird die Maßnahme<br />

dennoch ohne Arztgutachten beantragt, ist<br />

die Krankenkasse verpflichtet, dem Versicherten<br />

mehrere Gutachter zur Auswahl vorzuschlagen.<br />

Ein Arztbesuch zur Begutachtung<br />

kommt also auf jeden Fall auf Sie zu.<br />

Eine Besonderheit stellt dabei die Anschlussheilbehandlung<br />

(AHB) dar. Diese wird in der<br />

Regel noch während des Aufenthaltes im<br />

Akutkrankenhaus gemeinsam mit dem Krankenhausarzt<br />

und dem Sozialdienst eingeleitet.<br />

Wie wird Ihr Antrag geprüft?<br />

Bevor der Kostenträger entscheidet, ob er eine<br />

beantragte Rehamaßnahme genehmigt, lässt<br />

er den Antrag prüfen. Im Rahmen dieser<br />

Indikationen für medizinische<br />

Reha<br />

‹ Allergien<br />

‹ Atemwegs-Erkrankungen<br />

‹ Augenkrankheiten<br />

‹ Erkrankungen des Bewegungsapparates<br />

(Orthopädie)<br />

‹ Erkrankungen der Verdauungsorgane<br />

‹ Essstörungen (Adipositas,<br />

Anorexia nervosa, Bulimie)<br />

‹ Gefäßkrankheiten<br />

‹ Geriatrie<br />

‹ Gerinnungsstörungen (Hämo -<br />

staseologie)<br />

‹ Gynäkologische Erkrankungen<br />

‹ Harnwegserkrankungen (Urologie)<br />

‹ Hautkrankheiten<br />

‹ Herz- und Kreislauferkrankungen<br />

‹ Krebserkrankungen (Onkologie)<br />

‹ Mutter-Kind-Maßnahmen<br />

‹ Neurologie<br />

‹ Pädiatrie<br />

‹ Psychische Erkrankungen<br />

(Psychiatrie)<br />

‹ Psychosomatische Erkrankungen<br />

‹ Rheumatische Erkrankungen<br />

‹ Sprach-, Sprech-, Stimm- und<br />

Hörstörungen<br />

‹ Stoffwechselerkrankungen und Endokrinopathien<br />

‹ Suchtkrankheiten

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