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Hausordnung 2005.pdf

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abgestellte Arbeiten und/oder Materialien werden entfernt.<br />

Brandmelder und Rettungswege sind in den ausgehängten Fluchtplänen gekennzeichnet. Bei<br />

Verletzungen ist sofort Erste Hilfe zu leisten und ggf. der Rettungsdienst (Tel. 0 -112) zu<br />

benachrichtigen.<br />

9. Das Einbringen von Gegenständen, die für Hochschulaufgaben nicht erforderlich sind, ist nur<br />

nach ausdrücklicher Genehmigung der Hochschule (Dez. V) gestattet. Entstehende Folgekosten<br />

(z.B. Entsorgung und Energie) sind selbst zu tragen.<br />

Das gilt insbesondere für technische Geräte. Bei Unfällen durch private technische Geräte haftet<br />

der Nutzer für dabei verursachte Schäden selbst.<br />

10. Tiere dürfen auf die Hochschulgrundstücke und in die Hochschulgebäude nicht mitgebracht<br />

werden. In Einzelfällen kann die Hochschule (Dezernat V) aus dringenden persönlichen Gründen<br />

zeitlich und räumlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen erteilen.<br />

11. Studienarbeiten und -materialien, -werkzeuge dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen<br />

und auf den Lagerflächen aufbewahrt werden. Werden diese Gegenstände ohne Genehmigung<br />

an anderer Stelle abgestellt, muss mit Entfernung und erforderlichenfalls mit kostenpflichtiger<br />

Entsorgung gerechnet werden. Nach Beendigung des Studiums müssen alle persönlichen<br />

Gegenstände mitgenommen werden. Bei zurückgelassenen Gegenständen geht die Hochschule<br />

davon aus, dass die Eigentumsansprüche aufgegeben wurden.<br />

12. Eine Schadens- und Diebstahlhaftung für Studienarbeiten, -materialien, -werkzeuge und sonstige<br />

persönliche Gegenstände wird nicht übernommen.<br />

13. Verhalten Sie sich bitte rücksichtsvoll und schonen Sie insbesondere andere HBK -Angehörige<br />

und unsere Nachbarn bei geräuschvollen Arbeiten und Feiern. Die Ruhezeiten (s. Aushänge)<br />

sind unbedingt einzuhalten.<br />

14. Feiern können nur in geeigneten Räumen stattfinden. Sie müssen vorher bei der Hochschule<br />

(Dez. V) angemeldet und genehmigt werden.<br />

15. Die Einrichtungen der Hochschule sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich dem<br />

Hausmeister (Tel.9224) zu melden.<br />

„<strong>Hausordnung</strong> 25-10-2005.doc“

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