Hausordnung 2005.pdf
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abgestellte Arbeiten und/oder Materialien werden entfernt.<br />
Brandmelder und Rettungswege sind in den ausgehängten Fluchtplänen gekennzeichnet. Bei<br />
Verletzungen ist sofort Erste Hilfe zu leisten und ggf. der Rettungsdienst (Tel. 0 -112) zu<br />
benachrichtigen.<br />
9. Das Einbringen von Gegenständen, die für Hochschulaufgaben nicht erforderlich sind, ist nur<br />
nach ausdrücklicher Genehmigung der Hochschule (Dez. V) gestattet. Entstehende Folgekosten<br />
(z.B. Entsorgung und Energie) sind selbst zu tragen.<br />
Das gilt insbesondere für technische Geräte. Bei Unfällen durch private technische Geräte haftet<br />
der Nutzer für dabei verursachte Schäden selbst.<br />
10. Tiere dürfen auf die Hochschulgrundstücke und in die Hochschulgebäude nicht mitgebracht<br />
werden. In Einzelfällen kann die Hochschule (Dezernat V) aus dringenden persönlichen Gründen<br />
zeitlich und räumlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen erteilen.<br />
11. Studienarbeiten und -materialien, -werkzeuge dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen<br />
und auf den Lagerflächen aufbewahrt werden. Werden diese Gegenstände ohne Genehmigung<br />
an anderer Stelle abgestellt, muss mit Entfernung und erforderlichenfalls mit kostenpflichtiger<br />
Entsorgung gerechnet werden. Nach Beendigung des Studiums müssen alle persönlichen<br />
Gegenstände mitgenommen werden. Bei zurückgelassenen Gegenständen geht die Hochschule<br />
davon aus, dass die Eigentumsansprüche aufgegeben wurden.<br />
12. Eine Schadens- und Diebstahlhaftung für Studienarbeiten, -materialien, -werkzeuge und sonstige<br />
persönliche Gegenstände wird nicht übernommen.<br />
13. Verhalten Sie sich bitte rücksichtsvoll und schonen Sie insbesondere andere HBK -Angehörige<br />
und unsere Nachbarn bei geräuschvollen Arbeiten und Feiern. Die Ruhezeiten (s. Aushänge)<br />
sind unbedingt einzuhalten.<br />
14. Feiern können nur in geeigneten Räumen stattfinden. Sie müssen vorher bei der Hochschule<br />
(Dez. V) angemeldet und genehmigt werden.<br />
15. Die Einrichtungen der Hochschule sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich dem<br />
Hausmeister (Tel.9224) zu melden.<br />
„<strong>Hausordnung</strong> 25-10-2005.doc“