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Beschichtungsstoffe Sicherer Umgang mit Farben und Lacken

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<strong>Beschichtungsstoffe</strong><br />

<strong>Sicherer</strong> <strong>Umgang</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>Farben</strong> <strong>und</strong> <strong>Lacken</strong><br />

Berufsgenossenschaften<br />

der Bauwirtschaft


2<br />

Herausgeber <strong>und</strong> Copyright:<br />

Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften,<br />

Frankfurt am Main<br />

Internet: www.bau-bg.de<br />

Tiefbau-Berufsgenossenschaft,<br />

München<br />

Internet: www.tiefbaubg.de<br />

Gestaltung:<br />

COMMON<br />

Gesellschaft für Kommunikation <strong>und</strong><br />

Öffentlichkeitsarbeit mbH,<br />

Frankfurt am Main<br />

Internet: www.common.de<br />

2. überarbeitete Auflage 05/2003<br />

Abruf-Nr.: 627


Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung 5<br />

Applikationsverfahren von <strong>Beschichtungsstoffe</strong>n 7<br />

�Streichen <strong>und</strong> Rollen<br />

�Spritzen<br />

�Spachteln<br />

�Tauchen <strong>und</strong> Fluten<br />

�Pulverlackierung<br />

Pflichten der Unternehmer nach der Gefahrstoffverordnung 9<br />

�Er<strong>mit</strong>teln von Gefahrstoffen<br />

�Überwachungspflicht<br />

�Schutzmaßnahmen<br />

�Betriebsanweisungen <strong>und</strong> Unterweisungen<br />

�Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

Hilfen durch GISBAU 13<br />

Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen 17<br />

�<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke<br />

�Entschichtungsstoffe<br />

�Reaktionsharzprodukte<br />

Inhalte der GISBAU-Produktinformationen 21<br />

�Grenzwerte <strong>und</strong> Einstufungen<br />

�Ersatzprodukte – Ersatzverfahren<br />

�Beschäftigungsbeschränkungen<br />

�Vorsorgeuntersuchungen<br />

�Gefahrguttransport<br />

Vorgehensweise in der Praxis – Produkt-Code für <strong>Beschichtungsstoffe</strong> 25<br />

�Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe<br />

�Reaktionsharzprodukte<br />

Entwürfe für Betriebsanweisungen 27<br />

Adressen 51<br />

3


In Deutschland gibt es ca. 40.000<br />

Maler- <strong>und</strong> Lackiererbetriebe <strong>mit</strong><br />

ungefähr 280.000 Beschäftigten.<br />

Ganz überwiegend handelt es sich<br />

um kleinere Unternehmen <strong>mit</strong> einer<br />

durchschnittlichen Betriebsgröße<br />

von meist unter sieben Mitarbeitern.<br />

Gleichzeitig nimmt die Anzahl der<br />

chemischen Arbeitsstoffe auch im<br />

Bereich der Maler <strong>und</strong> Lackierer<br />

ständig zu. Lacke, Verdünner, Abbeizer,<br />

Epoxid- <strong>und</strong> Polyurethanharze<br />

sind nur einige Beispiele aus<br />

der umfangreichen Produktpalette,<br />

die von Malern <strong>und</strong> Lackierern<br />

verarbeitet werden.<br />

Für die Herstellung dieser Produkte<br />

werden oft gefährliche Stoffe eingesetzt,<br />

auf deren Verwendung<br />

auch zukünftig nicht ganz verzichtet<br />

werden kann. Der <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong><br />

Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffen erfordert<br />

daher einen sorgfältigen<br />

<strong>Umgang</strong>, da<strong>mit</strong> Gefährdungen für<br />

die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> die Umwelt<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Den Betrieben kann es kaum selbst<br />

überlassen bleiben, aus eigener<br />

Kraft alle Vorschriften des Gefahrstoffrechtes<br />

umzusetzen. Hier sind<br />

überbetriebliche Unterstützungsmaßnahmen<br />

erforderlich, um die<br />

Umsetzung der Gefahrstoffvorschriften,<br />

im Wesentlichen die §§ 16<br />

bis 20 der Gefahrstoffverordnung,<br />

zu fördern bzw. überhaupt erst zu<br />

ermöglichen.<br />

Die für das Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerk<br />

zuständigen Berufsgenossenschaften<br />

haben deshalb <strong>mit</strong><br />

GISBAU, dem Gefahrstoff-Informationssystem<br />

der Berufsgenossenschaften<br />

der Bauwirtschaft, ein<br />

Beratungsinstrument geschaffen,<br />

das den Unternehmen der Bauwirtschaft<br />

eine wichtige Hilfestellung<br />

für den Gefahrstoffbereich gibt.<br />

GISBAU erstellt umfangreiche Informationen<br />

für bauchemische Produkte,<br />

wobei alle für den Arbeitsschutz<br />

relevanten Punkte wie Ges<strong>und</strong>heitsgefahren,<br />

Ersatzprodukte,<br />

Grenzwerte, Schutzmaßnahmen<br />

usw. behandelt werden.<br />

Für das Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerk<br />

wurde in Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> dem Hauptverband Farbe Gestaltung<br />

Bautenschutz, der IndustriegewerkschaftBauen-Agrar-Umwelt<br />

<strong>und</strong> dem Verband der Lackindustrie<br />

eine überbetriebliche Branchenregelung,<br />

der Produkt-Code<br />

für <strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke, erarbeitet.<br />

Kern dieses Codierungssystems ist<br />

die Erarbeitung einer überschaubaren<br />

Anzahl von Produktgruppen-<br />

Informationen, denen die jeweils<br />

vor Ort eingesetzten Produkte zugeordnet<br />

werden.<br />

Einleitung<br />

Mit dem Produkt-Code kann über<br />

eine große Anzahl von Be- <strong>und</strong><br />

Entschichtungsstoffen informiert<br />

werden, ohne jedes Produkt einzeln<br />

beurteilen zu müssen. Zukünftig<br />

müssen nicht mehr für alle verwendeten<br />

Produkte eigene Informationen<br />

(z.B. Betriebsanweisungen<br />

nach § 20 Gefahrstoffverordnung)<br />

vorhanden sein. Über Produkte,<br />

die einer Gruppe zugeordnet<br />

sind, kann durch die entsprechende<br />

Produktgruppe informiert<br />

werden.<br />

Diese Broschüre richtet sich an den<br />

Unternehmer oder andere für den<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

verantwortliche Personen im Maler-<br />

<strong>und</strong> Lackiererbetrieb. Sie soll<br />

einen wichtigen Beitrag für den<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz der Maler <strong>und</strong><br />

Lackierer leisten <strong>und</strong> wird hoffentlich<br />

eine weite Verbreitung finden.<br />

5


Für die Verarbeitung von <strong>Beschichtungsstoffe</strong>n<br />

durch das Maler- <strong>und</strong><br />

Lackiererhandwerk werden folgende<br />

Applikationsverfahren angewandt<br />

(geordnet nach Einsatzhäufigkeit):<br />

�Streichen <strong>und</strong> Rollen<br />

�Spritzen<br />

�Spachteln<br />

�Tauchen <strong>und</strong> Fluten<br />

�Pulverlackieren<br />

Streichen <strong>und</strong> Rollen<br />

Diese in der handwerklichen Verarbeitung<br />

immer noch vorherrschenden<br />

Applikationstechniken ermöglichen<br />

Auftragswirkungsgrade von<br />

nahezu 100 %. Der Materialdurchsatz<br />

(Materialverbrauch pro Zeit<br />

<strong>und</strong> Person) ist in der Regel gering,<br />

wenn nicht <strong>mit</strong> großen Werkzeugen<br />

wie Flächenstreicher, Deckenbürsten<br />

oder Farbrollern <strong>mit</strong> pumpengeförderter<br />

Farbzufuhr gearbeitet<br />

wird. Durch Streichen oder Rollen<br />

können höherviskose Materialien<br />

verarbeitet werden als durch<br />

Spritzen oder Tauchen, d. h., bei löse<strong>mit</strong>telverdünnbaren<br />

<strong>Lacken</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Farben</strong> können Produkte <strong>mit</strong> höherem<br />

Festkörperanteil verarbeitet<br />

werden.<br />

Spritzen<br />

Im handwerklichen Bereich wird<br />

überwiegend das Airless-Spritzverfahren<br />

eingesetzt. Weitere Spritzverfahren<br />

sind das Niederdruckspritzen<br />

– einschließlich HVLP (High<br />

Volume Low Pressure) –, das Airless-Luft-Spritzen<br />

(Air-Mix) sowie<br />

das konventionelle Hochdruck-<br />

Druckluftspritzen. Teilweise wird<br />

<strong>mit</strong> Hilfe von Elektrostatik, d. h. im<br />

elektrischen Feld, versprüht.<br />

Mit Airless-Pumpen werden höchste<br />

Materialdurchsätze erreicht. Die<br />

Förderleistungen betragen bis ca.<br />

45 l/min. Es können im Vergleich<br />

zu den anderen Spritzverfahren<br />

auch relativ hochviskose Materialien<br />

in dünner Schicht auf Verlauf<br />

versprüht werden. Das Hochdruck-<br />

Druckluftspritzen wird nur für Lacke<br />

<strong>und</strong> Lackfarben eingesetzt.<br />

Das Problem bei der Spritzapplikation<br />

ist der unvermeidliche Materialverlust<br />

durch den Overspray, der<br />

lungengängiges Sprühaerosol enthält.<br />

Dieser ist bei den Airless- oder<br />

Niederdruck-Spritzverfahren sowie<br />

bei der elektrostatisch unterstützten<br />

Versprühung geringer als bei dem<br />

Hochdruck-Druckluftspritzen.<br />

Spachteln<br />

Insbesondere für die Verarbeitung<br />

von Putzen <strong>und</strong> Fußbodenbeschichtungen<br />

sowie von Spachtelmassen<br />

spielt die Applikation <strong>mit</strong><br />

Hilfe von Spachtelwerkzeugen eine<br />

große Rolle. An Wandflächen werden<br />

überwiegend höherviskose,<br />

plastisch verformbare Materialien<br />

<strong>mit</strong> Spachtelwerkzeugen aufgetragen.<br />

Auf Fußbodenflächen werden<br />

<strong>mit</strong> Spachteln auch sehr dünnflüssige<br />

Imprägnierungen oder selbstverlaufende<br />

<strong>Beschichtungsstoffe</strong><br />

bzw. Nivelliermassen aufgetragen.<br />

Bei dem Auftrag dicker Schichten<br />

können sehr hohe Materialdurchsätze<br />

erreicht werden.<br />

Applikationsverfahren<br />

von <strong>Beschichtungsstoffe</strong>n<br />

Tauchen <strong>und</strong> Fluten<br />

Die Tauchapplikation wird im<br />

Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerk fast<br />

nur noch für die Imprägnierung<br />

von Fenstern <strong>und</strong> ähnlichen Bauteilen<br />

eingesetzt. Es werden löse<strong>mit</strong>telhaltige,<br />

teilweise auch wasseremulgierte<br />

Imprägnierungen <strong>und</strong><br />

Tauchfüller appliziert. Die Heizkörperlackierung<br />

durch Fluten ist<br />

kaum mehr von Bedeutung, da die<br />

Bauteile meist fertig lackiert montiert<br />

werden.<br />

Pulverlackierung<br />

Der Einsatz der Pulverlackierung im<br />

handwerklichen Bereich ist selten.<br />

Eine Farbmischung durch den Verarbeiter<br />

ist bei Pulverlacken nicht<br />

mehr möglich <strong>und</strong> Farbwechsel<br />

sind aufwendig. Für die elektrostatische<br />

Versprühung ist ein elektrisch<br />

leitfähiger Untergr<strong>und</strong> erforderlich.<br />

Die zu lackierenden Teile müssen<br />

für die relativ hohen Einbrenntemperaturen<br />

der Pulverlacke (150° –<br />

200° C) geeignet sein. Der Vorteil<br />

der Pulverlackierung liegt in der<br />

löse<strong>mit</strong>telfreien Verarbeitung. Es<br />

werden nahezu 100 % Festkörper<br />

aufgetragen. Der handwerkliche<br />

Verarbeiter muss sich aber vor<br />

Staubemissionen schützen.<br />

7


Die Gefahrstoffverordnung, aber<br />

auch berufsgenossenschaftliche Regelwerke<br />

erlegen dem Unternehmer,<br />

der <strong>mit</strong> Gefahrstoffen umgeht<br />

bzw. umgehen lässt, eine Reihe von<br />

Verpflichtungen auf, die im Folgenden<br />

konkretisiert werden. Da der<br />

Unternehmer <strong>mit</strong> der Erfüllung dieser<br />

Vorgaben oftmals überfordert<br />

ist, werden im Anschluss an dieses<br />

Kapitel die Hilfen beschrieben, die<br />

von GISBAU zu erhalten sind.<br />

Er<strong>mit</strong>teln von Gefahrstoffen<br />

Der Unternehmer hat festzustellen,<br />

ob die von ihm eingesetzten Be<strong>und</strong><br />

Entschichtungsstoffe Gefahrstoffe<br />

sind. Dabei kann er sich zunächst<br />

auf die Kennzeichnung auf<br />

dem Gebindeetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt<br />

verlassen. Dies<br />

bedeutet: Immer wenn ein Produkt<br />

gekennzeichnet ist – die augenscheinlichsten<br />

Kennzeichnungen<br />

sind Gefahrensymbole sowie Gefahrenhinweise<br />

<strong>und</strong> Sicherheitsratschläge<br />

(R- <strong>und</strong> S-Sätze) –, handelt es sich<br />

auf jeden Fall um einen Gefahrstoff.<br />

Aber auch nicht gekennzeichnete<br />

Produkte können Gefahrstoffe sein,<br />

<strong>und</strong> zwar immer dann, wenn beim<br />

<strong>Umgang</strong> (z.B. beim Verarbeiten) gefährliche<br />

Stoffe entstehen oder freigesetzt<br />

werden können.<br />

Handelt es sich beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong><br />

dem verwendeten Produkt um einen<br />

Gefahrstoff, ist zu prüfen, ob<br />

Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe <strong>mit</strong><br />

einem geringeren ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Risiko erhältlich sind. Sollten solche<br />

Produkte verfügbar <strong>und</strong> einsetzbar<br />

sein, sind diese Ersatzstoffe zu verwenden,<br />

wenn es dem Unternehmer<br />

zugemutet werden kann. Die<br />

Gefahrstoffverordnung geht noch<br />

Pflichten der Unternehmer<br />

nach der Gefahrstoffverordnung<br />

einen Schritt weiter, indem sie verlangt,<br />

dass bei einer ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Gefährdung u. U. sogar das<br />

Verwendungsverfahren geändert<br />

werden muss, um die Gefährdung<br />

zu verhindern oder zumindest zu<br />

verringern.<br />

Die Gefahrstoffverordnung schreibt<br />

im Zusammenhang <strong>mit</strong> dieser umfangreichen<br />

Er<strong>mit</strong>tlungspflicht vor,<br />

dass die einzelnen Schritte zu erfolgen<br />

haben, bevor der Unternehmer<br />

seine Mitarbeiter <strong>mit</strong> Gefahrstoffen<br />

umgehen lässt.<br />

Der Unternehmer ist zudem verpflichtet,<br />

ein Verzeichnis aller im<br />

Betrieb verwendeten Gefahrstoffe<br />

zu führen. Dieses Gefahrstoffverzeichnis<br />

muss mindestens folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

�1. Bezeichnung des Gefahrstoffes,<br />

also Stoff-, Produkt- oder<br />

Handelsname.<br />

�2. Einstufung des Gefahrstoffes,<br />

also ggf. das Gefahrensymbol<br />

sowie die R- <strong>und</strong> S-Sätze.<br />

�3. Mengenbereiche des Gefahrstoffes<br />

im Betrieb, wobei sich<br />

an den Mengen des Vorjahres<br />

orientiert werden kann.<br />

�4. Arbeitsbereiche, in denen <strong>mit</strong><br />

dem Gefahrstoff umgegangen<br />

wird. Verschiedene Arbeitsplätze<br />

<strong>mit</strong> gleichen Tätigkeiten<br />

können zu einem Arbeitsbereich<br />

zusammengefasst werden.<br />

Der Unternehmer kann da<strong>mit</strong><br />

ein Verzeichnis für alle auf den<br />

verschiedenen Baustellen eingesetzten<br />

Produkte führen.<br />

Die bisher beschriebenen Er<strong>mit</strong>tlungen<br />

müssen schriftlich dokumentiert<br />

werden <strong>und</strong> sind auf Verlangen<br />

der Überwachungsbehörde<br />

vorzulegen.<br />

Überwachungspflicht<br />

Der Unternehmer, der in seinem<br />

Betrieb <strong>mit</strong> Gefahrstoffen umgeht<br />

oder umgehen lässt, hat zu er<strong>mit</strong>teln,<br />

ob die Grenzwerte der bei der<br />

Verarbeitung frei werdenden Stoffe<br />

eingehalten werden.<br />

Wichtig in diesem Zusammenhang<br />

ist, dass nicht vorgeschrieben wird,<br />

jeden einzelnen Arbeitsplatz messtechnisch<br />

zu begleiten. Die Gefahrstoffkonzentration<br />

zu er<strong>mit</strong>teln kann<br />

auch bedeuten, eine Abschätzung<br />

der Luftbelastung durch Berechnung<br />

oder Vergleich <strong>mit</strong> bereits<br />

vorhandenen Messungen vorzunehmen.<br />

Möglich ist dieses beispielsweise<br />

durch Messungen an<br />

einem Arbeitsplatz <strong>und</strong> Übertragung<br />

der Ergebnisse auf vergleichbare<br />

Arbeitsplätze.<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Bevor am Arbeitsplatz <strong>mit</strong> ges<strong>und</strong>heitsgefährlichen<br />

Stoffen umgegangen<br />

wird, hat der Unternehmer die<br />

technischen, organisatorischen <strong>und</strong><br />

persönlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.<br />

Dabei kommt es nicht nur<br />

auf geeignete Maßnahmen an; wichtig<br />

ist zudem, dass die erforderlichen<br />

Regelungen in der vorgeschriebenen<br />

Reihenfolge vorgenommen werden.<br />

Die Arbeitsverfahren sind so zu gestalten,<br />

dass gefährliche Gase/<br />

Dämpfe möglichst nicht frei werden.<br />

Als weitere Maßnahme sind<br />

natürliche Lüftungen <strong>und</strong>/oder Absaugungen<br />

vorzusehen.<br />

9


10<br />

Neben diesen technischen Vorkehrungen<br />

ist durch organisatorische<br />

Maßnahmen sicherzustellen, dass<br />

die Zahl der gefährdeten Personen<br />

möglichst gering gehalten wird.<br />

Erst wenn trotz technischer Schutzmaßnahmen<br />

die Grenzwerte in der<br />

Luft am Arbeitsplatz nicht eingehalten<br />

werden, hat der Unternehmer<br />

geeignete persönliche Schutzausrüstung<br />

zur Verfügung zu stellen<br />

<strong>und</strong> dafür zu sorgen, dass diese<br />

auch getragen wird. Zu beachten ist<br />

dabei, dass das Tragen von Atemschutz<br />

<strong>und</strong> Vollschutzanzügen keine<br />

ständige Maßnahme sein darf.<br />

Betriebsanweisungen <strong>und</strong><br />

Unterweisungen<br />

Der Unternehmer, dessen Beschäftigte<br />

<strong>mit</strong> Gefahrstoffen umgehen,<br />

hat eine arbeitsbereichs- <strong>und</strong> produktbezogene<br />

Betriebsanweisung<br />

zu erstellen, in der die von den<br />

Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren,<br />

die Schutz- <strong>und</strong>/oder Hygienemaßnahmen<br />

sowie sonstige Verhaltensregeln<br />

beschrieben werden.<br />

Darüber hinaus sind Anweisungen<br />

über das Verhalten im Gefahrfall,<br />

die sachgerechte Entsorgung <strong>und</strong><br />

die Erste-Hilfe zu geben.<br />

Die Betriebsanweisung ist in leicht<br />

verständlicher Form <strong>und</strong> in der<br />

Sprache der Beschäftigten abzufassen<br />

<strong>und</strong> an geeigneter Stelle im<br />

Betrieb oder auf der Baustelle bekannt<br />

zu machen.<br />

Anhand der Betriebsanweisung<br />

sind die Beschäftigten vor Aufnahme<br />

der Tätigkeit <strong>und</strong> danach mindestens<br />

einmal jährlich zu unterweisen,<br />

wobei neben den einzelnen<br />

Punkten der Betriebsanweisung<br />

auch auf mögliche Beschäftigungsbeschränkungen<br />

(für Jugendliche<br />

<strong>und</strong> werdende Mütter) hinzuweisen<br />

ist. Inhalt <strong>und</strong> Zeitpunkt der<br />

Unterweisung sind schriftlich festzuhalten<br />

<strong>und</strong> von den Beschäftigten<br />

durch Unterschrift zu bestätigen.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

Bei Vorsorgeuntersuchungen ist<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu unterscheiden<br />

zwischen<br />

�allgemeinen arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen <strong>und</strong><br />

�speziellen arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen.<br />

Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen<br />

ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz<br />

<strong>und</strong> sind jedem Mitarbeiter<br />

anzubieten. Spezielle Vorsorgeuntersuchungen<br />

sind erforderlich,<br />

wenn beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> bestimmten<br />

Gefahrstoffen die Auslöseschwelle<br />

überschritten wird, d. h.<br />

wenn der Luftgrenzwert nicht sicher<br />

eingehalten wird oder der Biologische<br />

Arbeitsplatztoleranzwert (BAT-<br />

Wert) überschritten ist. Die Auslöseschwelle<br />

ist auch überschritten,<br />

wenn un<strong>mit</strong>telbarer Hautkontakt<br />

<strong>mit</strong> hautresorptiven Stoffen besteht.<br />

Beim Verarbeiten von Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffen<br />

können gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

folgende spezielle arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen<br />

notwendig werden:<br />

�G 10 „Methanol“ <strong>und</strong> G 29<br />

„Benzolhomologe“ beim Einsatz<br />

stark löse<strong>mit</strong>telhaltiger Produkte<br />

�G26 „Atemschutzgeräte“ vor dem<br />

Tragen von Atemschutz<br />

�G 27 „Isocyanate“ beim Einsatz<br />

von Reaktionsharzprodukten auf<br />

Polyurethanbasis


Selbst wenn der Unternehmer umfangreiche<br />

Er<strong>mit</strong>tlungen, u.a. auch<br />

durch Nachfragen beim Hersteller,<br />

vornimmt, erfährt er aus den Herstellerangaben<br />

keine Hinweise auf<br />

weniger gefährliche Produkte, die<br />

dem von ihm ausgewählten Produkt<br />

vorzuziehen wären. Um ihm<br />

an diesem zentralen Punkt seiner<br />

Er<strong>mit</strong>tlungstätigkeit weiterzuhelfen,<br />

werden in den GISBAU-Produktinformationen<br />

wichtige Hinweise auf<br />

Produkte oder Verfahren gegeben,<br />

die aus Sicht des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />

günstiger zu bewerten sind. So<br />

wird beispielsweise bei löse<strong>mit</strong>telhaltigen<br />

Alkydharzlackfarben der<br />

Hinweis gegeben, dass bei vielen<br />

Arbeiten auch Dispersionslackfarben<br />

eingesetzt werden können.<br />

Ähnlich verhält es sich <strong>mit</strong> den Entschichtungsprodukten.<br />

Auch hier<br />

weist GISBAU die Unternehmen darauf<br />

hin, dass dichlormethanhaltige<br />

Abbeizer nicht mehr dem Stand der<br />

Technik entsprechen <strong>und</strong> gegen dichlormethanfreie<br />

Produkte auszutauschen<br />

sind. Die Entscheidung,<br />

ob der Unternehmer ein Ersatzprodukt<br />

einsetzen kann, hängt neben<br />

einer ges<strong>und</strong>heitlichen Bewertung<br />

aber auch von weiteren Faktoren<br />

wie Untergr<strong>und</strong>, Beanspruchung<br />

<strong>und</strong> vielem mehr ab. Daher bleibt<br />

die Entscheidung, welches Produkt<br />

im Einzelfall einzusetzen ist, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

beim Unternehmer. Schließlich<br />

übernimmt er auch die Gewährleistung<br />

für die durchgeführten<br />

Arbeiten.<br />

Mit der Verpflichtung, in jedem Maler-<br />

<strong>und</strong> Lackiererbetrieb ein Gefahrstoffverzeichnis<br />

zu führen, werden<br />

viele Unternehmen vor weitere<br />

Schwierigkeiten gestellt. Die Abbildung<br />

unten zeigt einen Ausschnitt<br />

aus einem Gefahrstoffverzeichnis,<br />

wie es typischerweise in<br />

einem Maler- <strong>und</strong> Lackiererbetrieb<br />

aussehen könnte.<br />

Die dort aufgeführten Begriffe<br />

„Mengenbereich“ <strong>und</strong> „Arbeitsbereich“<br />

bedürfen – auf mobile Arbeitsplätze<br />

angewendet – einer Erläuterung:<br />

Die exakte Er<strong>mit</strong>tlung<br />

der verwendeten Be- <strong>und</strong> Entschichtungsmengen<br />

würde bei mobilen<br />

Arbeitsplätzen wie Baustellen<br />

oder Sanierungsobjekten einen hohen<br />

Zeitaufwand bedeuten. Zudem<br />

Beispiel eines Gefahrstoffverzeichnisses in einem Malerbetrieb<br />

Hilfen durch GISBAU<br />

ist die Aufnahme kleiner Mengen,<br />

die häufig nur für den täglichen<br />

Bedarf eingekauft werden, auch<br />

nicht sinnvoll. Es können daher im<br />

Gefahrstoffverzeichnis bei solchen<br />

Produkten durchaus auch Schätzwerte<br />

<strong>mit</strong> einer größeren Schwankungsbreite,<br />

z.B. 100 bis 300 kg, angegeben<br />

werden. Zusätzlich kann<br />

sich der Unternehmer an den im<br />

Vorjahr verbrauchten Mengen orientieren.<br />

Analog ist der Begriff „Arbeitsbereich<br />

zu interpretieren. Der Unternehmer<br />

weiß nicht in jedem Fall,<br />

welche unterschiedlichen Produkte<br />

auf den stetig wechselnden Baustellen<br />

verarbeitet werden. Es<br />

reicht daher aus, für molile Arbeitsplätze<br />

allgemeinere Angaben wie<br />

beispielsweise „Baustelle“ einzutragen.<br />

Anders verhält es sich allerdings<br />

bei stationären Arbeitsplätzen,<br />

z.B. Werkstätten, Bauhöfen,<br />

oder Großbaustellen. Hierfür sind<br />

Spezifizierungen erforderlich, zumal<br />

an solchen Stellen oft größere<br />

Mengen von Gefahrstoffen gelagert<br />

werden.<br />

Nr. Handelsname Inhaltsstoffe Gefahren- R-Sätze Mengen- Arbeits- Verwendung<br />

des Produktes aufgeführt im symbol S-Sätze bereich bereich<br />

1 Gr<strong>und</strong>anstrich- GISBAU-Info Xn R10, R65, S2, S7/9, ca. 300 l Baustelle Gr<strong>und</strong>beschichtung<br />

stoffe S16, S23, S29, S38, S51 für Putzfassaden<br />

2 Holzlasuren, GISBAU-Info Xn R10, R65, 50 l Baustelle wetterbeständige<br />

aromatenarm S16, S23, S24/25, S51 Holzbeschichtung<br />

3 Alkydharz- GISBAU-Info — R10,<br />

lackfarben, S9, S15, S16, S23, S25 250 l Baustelle Beschichtung von<br />

aromatenarm Fenstern <strong>und</strong> Türen<br />

4 Dispersions- Sicherheits- — S23, S46, S51 50 –100 l Baustelle Heizkörperbeschichtung<br />

lackfarben datenblatt<br />

5 Verdünnungs<strong>mit</strong>tel, Sicherheits- Xn R10, R65 ca. 200 l Werkstatt Verdünnen von<br />

aromatenarm datenblatt S16, S23, S24/25, S27 Siliconharzlacken<br />

6 Spezialver- GISBAU-Info Xn, F R11, R20/21, R38, R65 100 l Werkstatt Verdünnen von<br />

dünnungs<strong>mit</strong>tel S2, S7/9, S16, S23, S29, Nitrozelluloselacken<br />

S24/25, S33, S51, S62<br />

13


14<br />

Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber<br />

aber die Möglichkeit vorgesehen,<br />

dass auch eine Sammlung von<br />

Informationen, aus denen die gefährlichen<br />

Eigenschaften zu ersehen<br />

sind, als Gefahrstoffverzeichnis<br />

dienen kann, wenn die Arbeits- <strong>und</strong><br />

Mengenbereiche diesen Informationen<br />

hinzugefügt werden. Daher<br />

kann eine Sammlung von GISBAU-<br />

Produktinformationen – versehen<br />

<strong>mit</strong> den Arbeits- <strong>und</strong> Mengenbereichen<br />

– als Gefahrstoffverzeichnis<br />

verwendet werden.<br />

GISBAU führt bei den Produkten,<br />

die eine Belastung der Atemluft der<br />

Beschäftigten beispielsweise durch<br />

Löse<strong>mit</strong>tel erwarten lassen, Arbeitsplatzmessungen<br />

durch. Die Unternehmen<br />

können auf diese Erkenntnisse<br />

zurückgreifen <strong>und</strong> brauchen<br />

dann keine eigenen Messungen<br />

mehr vorzunehmen. Die bisherigen<br />

Ergebnisse im Bereich der<br />

Maler <strong>und</strong> Lackierer zeigen, dass<br />

bei vielen <strong>Beschichtungsstoffe</strong>n,<br />

die von Hand aufgetragen werden,<br />

nicht <strong>mit</strong> einer Überschreitung der<br />

Grenzwerte zu rechnen ist (s. Kapitel<br />

„Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen“).<br />

Bei Produkten, die<br />

keine flüchtigen Verbindungen<br />

bzw. keine Inhaltsstoffe <strong>mit</strong> Grenzwerten<br />

enthalten, weist GISBAU<br />

darauf hin, dass Arbeitsplatzmessungen<br />

nicht erforderlich sind bzw.<br />

die Ergebnisse nicht beurteilt werden<br />

können.<br />

Da an mobilen Arbeitsplätzen, wie<br />

sie im Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerk<br />

überwiegend vorkommen,<br />

technische Maßnahmen nur schwer<br />

zu realisieren sind, kommt der persönlichen<br />

Schutzausrüstung besondere<br />

Bedeutung zu. GISBAU legt<br />

daher in den Informationen zu den<br />

Produktgruppen bzw. den Produkten<br />

besonderen Wert auf konkrete<br />

Angaben zu diesem Punkt. Es wird<br />

demzufolge nicht nur angegeben,<br />

dass Atemschutz oder Handschutz<br />

getragen werden muss, sondern<br />

auch, welcher Atemschutzfilter zu<br />

verwenden bzw. welches Handschuhmaterial<br />

geeignet ist. Solche<br />

detaillierten Angaben sind den Sicherheitsdatenblättern<br />

bis heute<br />

leider nur selten zu entnehmen.<br />

Es muss an dieser Stelle aber auch<br />

erwähnt werden, dass immer dann,<br />

wenn Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe<br />

im Spritzverfahren aufgebracht werden<br />

– unabhängig davon, ob<br />

Grenzwerte existieren – <strong>mit</strong> einer<br />

erheblichen Belastung am Arbeitsplatz<br />

durch Aerosole (u. a. Farbpartikel)<br />

zu rechnen ist. Bei solchen<br />

Verarbeitungsverfahren sind daher<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich Partikelfilter – bei zusätzlicher<br />

Löse<strong>mit</strong>telbelastung eine<br />

Kombination aus Gas- <strong>und</strong> Partikelfilter<br />

– zu benutzen.<br />

Die gesetzliche Forderung nach<br />

produkt- <strong>und</strong> arbeitsplatzbezogenen<br />

Betriebsanweisungen sowie<br />

Unterweisungen stellt das Maler<strong>und</strong><br />

Lackiererhandwerk vor mindestens<br />

ebensolche Probleme wie die<br />

Er<strong>mit</strong>tlungs- <strong>und</strong> Überwachungspflicht.<br />

Eine der zentralen Aufgaben<br />

von GISBAU ist es daher, dem<br />

Unternehmer Entwürfe von Betriebsanweisungen<br />

zur Verfügung<br />

zu stellen. Die Erstellung produktbezogener<br />

Betriebsanweisungen ist<br />

für eine zentrale Stelle <strong>mit</strong> entsprechender<br />

Fachkompetenz in Kenntnis<br />

der einzelnen Inhaltsstoffe relativ<br />

leicht umzusetzen. Fragen ergeben<br />

sich allerdings in der Praxis bei<br />

der zweiten Forderung, dass Betriebsanweisungenarbeitsplatzbezogen<br />

zu erstellen sind.<br />

Für Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe<br />

gibt es eine große Anzahl unterschiedlichsterAnwendungsbereiche.<br />

Um den konkreten Arbeitsplatzbezug<br />

herzustellen, müssen<br />

die von GISBAU erstellten produkt<strong>und</strong><br />

verfahrensbezogenen Betriebsanweisungsentwürfe<br />

noch um bestimmte<br />

Angaben ergänzt werden.<br />

Die Unternehmer müssen Eintragungen<br />

wie die Bezeichnung der<br />

Baustelle, die Tätigkeit, aber auch<br />

das Unfalltelefon oder den Namen<br />

des Ersthelfers selbst vornehmen.<br />

Durch diese Eintragungen wird aus<br />

dem GISBAU-Betriebsanweisungsentwurf<br />

eine sowohl produkt- als<br />

auch arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung.<br />

Da die Beschäftigten im Maler- <strong>und</strong><br />

Lackiererhandwerk unter häufig<br />

wechselnden Arbeitsbedingungen<br />

tätig sind, lässt sich die Forderung<br />

nach Betriebsanweisungen für jede<br />

unterschiedliche Tätigkeit <strong>und</strong> jeden<br />

Arbeitsplatz so nicht in die Praxis<br />

umsetzen. Für verschiedene,<br />

jedoch vergleichbare Arbeitsplätze<br />

werden also Betriebsanweisungen<br />

erstellt, die Gültigkeit für mehrere<br />

Arbeitsplätze besitzen. Unter dem<br />

Punkt „Baustelle/Tätigkeit“ einer<br />

Betriebsanweisung muss nicht in<br />

jedem Fall die konkrete Baustelle<br />

benannt werden. Beim Verarbeiten<br />

von Alkydharzlackfarben kann beispielsweise<br />

durchaus „Streichen/<br />

Rollen auf wechselnden Baustellen<br />

im Innenbereich“ aufgeführt sein.<br />

Es ist – besonders bei stationären<br />

Arbeitsplätzen – vorgesehen, die<br />

Betriebsanweisungen im Betrieb<br />

am Arbeitsplatz auszuhängen. Bei<br />

mobilen Arbeitsplätzen ist eine<br />

solche Forderung hingegen nicht<br />

praktikabel. Hier können die Anweisungen<br />

im Erste-Hilfe-Kasten,<br />

im Werkzeug- oder Materialkasten<br />

oder auch im Baustellenwagen<br />

aufbewahrt werden.<br />

Für die Maler- <strong>und</strong> Lackierer ist die<br />

Unterweisung wegen der häufig<br />

wechselnden Arbeitsplätze von besonderer<br />

Bedeutung. Es muss jedoch<br />

nicht für jeden Arbeitsplatz<br />

eine erneute Unterweisung stattfinden,<br />

besonders dann nicht,<br />

wenn die auszuführenden Arbeiten<br />

sich wiederholen.<br />

Bei der Verwendung neuer Produkte<br />

oder Änderung des Arbeitsverfahrens<br />

ist hingegen in jedem<br />

Fall erneut zu unterweisen. Die Forderung,<br />

eine Unterweisung mindestens<br />

einmal im Jahr durchzuführen,<br />

kann für den Bereich der<br />

Maler <strong>und</strong> Lackierer so verstanden<br />

werden, dass in einer solchen<br />

Unterweisung eher gr<strong>und</strong>legende<br />

Kenntnisse beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> den<br />

Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffen ver<strong>mit</strong>telt<br />

werden. Zwischen diesen<br />

Basisunterweisungen sollten dann<br />

jeweils abhängig vom Arbeitsplatz<br />

<strong>und</strong> von den auszuführenden arbeitsplatzspezifischen<br />

Tätigkeiten<br />

kurze <strong>und</strong> knappe Unterweisungen<br />

stattfinden.


Zur Er<strong>mit</strong>tlung, welche Mengen an<br />

dampf- oder aerosolförmigen Gefahrstoffen<br />

bei der Verarbeitung<br />

von Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffen<br />

in der Atemluft auftreten, hat<br />

GISBAU Messungen auf Baustellen<br />

(Feldmessungen) durchgeführt.<br />

Zudem wurden für den Bereich der<br />

<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke von der Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Hamburg Simulationsmessungen<br />

in speziell hierfür<br />

eingerichteten Räumen vorgenommen.<br />

Im Rahmen dieser Messungen<br />

wurden bei gängigen Produkten<br />

die Gefahrstoffkonzentrationen<br />

bei den Verarbeitungstechniken<br />

von Hand (Rollen <strong>und</strong> Streichen)<br />

<strong>und</strong> bei den Spritzverfahren<br />

(Elektrospray-, Airless- <strong>und</strong> Druckluftspritzen)<br />

er<strong>mit</strong>telt.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist bei Anwendung<br />

von <strong>Farben</strong> <strong>und</strong> <strong>Lacken</strong> im Spritzverfahren<br />

<strong>mit</strong> einer Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung<br />

durch Aerosole (u.a.<br />

Farbpartikel) zu rechnen, so dass<br />

bei diesem Verarbeitungsverfahren<br />

Atemschutz notwendig ist. Darüber<br />

hinaus ist zu beachten, dass einige<br />

Löse<strong>mit</strong>tel nicht nur über die Atemwege<br />

aufgenommen werden können.<br />

Stoffe, die im Grenzwertekatalog<br />

oder den GISBAU-Produktinformationen<br />

<strong>mit</strong> einem H (Hautresorption)<br />

versehen sind, werden<br />

sogar überwiegend über die Haut<br />

aufgenommen. Dieser Aufnahmeweg<br />

ist also unbedingt zu berücksichtigen.<br />

Die nachfolgenden Aussagen zur<br />

Gefahrstoffkonzentration in der<br />

Luft am Arbeitsplatz basieren in<br />

erster Linie auf den Baustellenmessungen.<br />

Sie werden zudem von der<br />

kürzlich verabschiedeten BG/BIA-<br />

Empfehlung „Einsatz von Bautenlacken“<br />

bestätigt.<br />

Ergebnisse von<br />

Arbeitsplatzmessungen<br />

<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke<br />

Wasserverdünnbare löse<strong>mit</strong>telfreie<br />

<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke<br />

Bei löse<strong>mit</strong>telfreien Dispersions-,<br />

Silikat- sowie Naturharzfarben sind<br />

die Grenzwerte sicher eingehalten,<br />

wenn die Produkte von Hand unter<br />

den vom Hersteller angegebenen<br />

Bedingungen verarbeitet werden.<br />

Wasserverdünnbare löse<strong>mit</strong>telhaltige<br />

<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

der löse<strong>mit</strong>telhaltigen Produkte werden<br />

verstärkt <strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke <strong>mit</strong><br />

einem geringen Anteil an organischen<br />

Löse<strong>mit</strong>teln angeboten. Zu<br />

diesen Produktgruppen gehören<br />

wasserverdünnbare Dispersionslackfarben,<br />

farblose <strong>und</strong> pigmentierte<br />

Gr<strong>und</strong>anstrichstoffe, Naturharzfarben,<br />

Siliconharzfarben, bläuewidrige<br />

Anstrich<strong>mit</strong>tel sowie Klarlacke<br />

<strong>und</strong> Holzlasuren. Erste orientierende<br />

Messungen bei der Verarbeitung<br />

von Hand zeigen keine<br />

Grenzwertüberschreitungen; für die<br />

Verarbeitung dieser Produkte im<br />

Spritzverfahren können aufgr<strong>und</strong><br />

der geringen Anzahl von Messungen<br />

noch keine konkreten Aussagen<br />

gemacht werden.<br />

Entaromatisierte <strong>und</strong> aromatenarme<br />

löse<strong>mit</strong>telverdünnbare <strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke<br />

Diese Produkttypen enthalten<br />

zwischen 35 % <strong>und</strong> 55 % organische<br />

Löse<strong>mit</strong>telgemische auf der Basis<br />

von Kohlenwasserstoffen. Für entaromatisierte<br />

<strong>und</strong> aromatenarme Alkydharzlackfarben,<br />

pigmentierte<br />

<strong>und</strong> farblose Gr<strong>und</strong>anstrichstoffe,<br />

Klarlacke, Holzlasuren, Ölfarben<br />

<strong>und</strong> Polymerisatharzfarben lässt sich<br />

aufgr<strong>und</strong> der durchgeführten Messungen<br />

feststellen, dass bei der Verwendung<br />

dieser Produkte im Hand-<br />

17


18<br />

anstrichverfahren bei Verarbeitungsmengen<br />

bis etwa 2,5 l pro Schicht<br />

die Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Entaromatisierte <strong>und</strong> aromatenarme<br />

bläuewidrige Anstrich<strong>mit</strong>tel, farblose<br />

Gr<strong>und</strong>anstrichstoffe sowie Klarlacke<br />

<strong>und</strong> Holzlasuren enthalten<br />

Löse<strong>mit</strong>telgehalte bis zu 90 %, so<br />

dass auch bei Verarbeitung dieser<br />

Produkte von Hand <strong>mit</strong> einer Überschreitung<br />

der Luftgrenzwerte gerechnet<br />

werden muss. Bei bläuewidrigen<br />

Anstrich<strong>mit</strong>teln ist darüber<br />

hinaus zu beachten, dass diese Produkte<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht für Hölzer<br />

in Innenräumen eingesetzt werden<br />

sollten.<br />

Bei Anwendung der entaromatisierten<br />

<strong>und</strong> aromatenarmen Produkte<br />

im Spritzverfahren <strong>und</strong>/oder<br />

bei Zugabe von Verdünnern sowie<br />

bei ungünstigen Lüftungsbedingungen<br />

sind ebenfalls Grenzwertüberschreitungen<br />

zu erwarten.<br />

Aromatenreiche löse<strong>mit</strong>telverdünnbare<br />

<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke<br />

Die Produkte der Gruppen aromatenreiche<br />

pigmentierte <strong>und</strong> farblose<br />

Gr<strong>und</strong>anstrichstoffe, Alkydharzlackfarben<br />

sowie Klarlacke, Holzlasuren<br />

<strong>und</strong> Polymerisatharzfarben<br />

enthalten hohe Anteile an aromatenhaltigen<br />

Kohlenwasserstoffen.<br />

Gefahrstoffmessungen haben gezeigt,<br />

dass bei der Verarbeitung<br />

dieser Produkte von Hand – erst<br />

recht bei Zugabe von Verdünnern<br />

oder bei ungünstigen Lüftungsbedingungen<br />

– die Grenzwerte in der<br />

Luft am Arbeitsplatz überschritten<br />

werden können. Gleiches gilt auch<br />

für die Verarbeitung dieser Produkte<br />

im Spritzverfahren.<br />

<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> Lacke <strong>mit</strong><br />

verschiedenartigen Löse<strong>mit</strong>telgemischen<br />

Neben den bisher beschriebenen<br />

<strong>Farben</strong> <strong>und</strong> <strong>Lacken</strong> finden in der<br />

Praxis häufig auch <strong>Beschichtungsstoffe</strong><br />

Anwendung, die als Löse<strong>mit</strong>-<br />

tel ein Gemisch von verschiedenen<br />

organischen Löse<strong>mit</strong>teln wie Ketonen<br />

(z.B. Aceton), Alkoholen,<br />

Ethern, Estern <strong>und</strong> Kohlenwasserstoffen<br />

enthalten. Zu diesen Produktgruppen<br />

gehören löse<strong>mit</strong>telverdünnbare<br />

pigmentierte <strong>und</strong><br />

farblose Gr<strong>und</strong>anstrichstoffe, Klarlacke,<br />

Holzlasuren <strong>und</strong> Polymerisatharzfarben.<br />

Für diese Produkte<br />

liegen noch keine ausreichenden<br />

Messergebnisse vor. Der Unternehmer<br />

muss hier also vorerst noch<br />

selbst die Gefahrstoffkonzentration<br />

er<strong>mit</strong>teln.<br />

Entschichtungsstoffe<br />

Die Entschichtungsprodukte sind<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu unterteilen in löse<strong>mit</strong>telfreie<br />

Ablauger, für die keine<br />

Gefahrstoffmessungen erforderlich<br />

sind, <strong>und</strong> löse<strong>mit</strong>telhaltige Abbeiz<strong>mit</strong>tel.<br />

Die Abbeiz<strong>mit</strong>tel wiederum<br />

werden unterschieden in dichlormethanhaltige<br />

<strong>und</strong> dichlormethanfreie<br />

Produkte. Dichlormethanhaltige<br />

Abbeizer enthalten oft bis zu<br />

80 % Dichlormethan. Daneben sind<br />

in geringeren Mengen noch Alkohole<br />

wie Ethanol, Isopropanol oder<br />

gar giftiges Methanol enthalten. Die<br />

dichlormethanfreien Produkte bestehen<br />

aus einem Gemisch unterschiedlicher<br />

Löse<strong>mit</strong>tel wie Kohlenwasserstoffen,<br />

Glykolethern, Alkoholen,<br />

Estern u. a.<br />

Die im Rahmen von GISBAU<br />

durchgeführten Arbeitsplatzmessungen<br />

zeigen, dass bei dichlormethanhaltigen<br />

Abbeizern gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

von einer deutlichen Überschreitung<br />

des Luftgrenzwertes von<br />

Dichlormethan auszugehen ist.<br />

Diese Aussage trifft im Übrigen<br />

auch auf Arbeiten im Freien zu, also<br />

beispielsweise bei Fassadenreinigungen.<br />

Bei dichlormethanfreien Abbeizern<br />

liegen noch nicht so viele Arbeitsplatzmessungen<br />

vor, dass eine allgemein<br />

gültige Aussage getroffen<br />

werden kann. Die bisher durchge-<br />

führten Messungen zeigen aber,<br />

dass man von einer Einhaltung der<br />

Luftgrenzwerte ausgehen kann. Besonders<br />

im Freien sind Grenzwertüberschreitungen<br />

nicht zu erwarten.<br />

Reaktionsharzprodukte<br />

Wenn Maler <strong>und</strong> Lackierer Reaktionsharzprodukte<br />

verarbeiten, handelt<br />

es sich meist um Epoxidharze<br />

oder Polyurethanharze. Diese lassen<br />

sich wiederum in löse<strong>mit</strong>telfreie<br />

<strong>und</strong> löse<strong>mit</strong>telhaltige Produkte<br />

unterscheiden. Darüber hinaus<br />

gibt es auch Dispersionsprodukte,<br />

deren Löse<strong>mit</strong>telgehalt bei maximal<br />

5 % liegt.<br />

Orientierende Messungen bei löse<strong>mit</strong>telfreien<br />

Epoxidharz- <strong>und</strong> Polyurethanharzprodukten<br />

zeigen, dass<br />

beim Verarbeiten der Produkte von<br />

Hand die Grenzwerte eingehalten<br />

werden.<br />

Auch bei den entsprechenden Dispersionen<br />

ist im Handanstrich nicht<br />

<strong>mit</strong> Grenzwertüberschreitungen<br />

der Löse<strong>mit</strong>tel zu rechnen.<br />

Bei löse<strong>mit</strong>telhaltigen Produkten<br />

liegen noch keine aussagekräftigen<br />

Messungen in genügender Anzahl<br />

vor. Messungen aus anderen Bereichen,<br />

in denen löse<strong>mit</strong>telhaltige<br />

Produkte großflächig von Hand<br />

verarbeitet wurden, lassen allerdings<br />

vermuten, dass die Grenzwerte<br />

beispielsweise bei Fußbodenbeschichtungen<br />

durchaus überschritten<br />

werden können. Diese<br />

Vermutung gilt erst recht für die<br />

Verarbeitung der Reaktionsharzprodukte<br />

im Spritzverfahren. Hier<br />

ist zusätzlich <strong>mit</strong> einer Belastung<br />

der Atemluft durch atembare Aerosole<br />

der Isocyanate <strong>und</strong> Epoxidharze<br />

zu rechnen. Bei Isocyanaten<br />

können diese Aerosole Atemwegsallergien<br />

auslösen.


Inhalte der<br />

GISBAU-Produktinformationen<br />

Mit der Erstellung von Betriebsanweisungen<br />

ist eine wichtige Aufgabe<br />

der Unternehmerpflichten nach der<br />

Gefahrstoffverordnung erfüllt. Neben<br />

den Informationen aus den beiden<br />

vorangegangenen Kapiteln erhält<br />

der Unternehmer in diesem Kapitel<br />

zusätzliche Angaben, die zur<br />

Erfüllung weiterer Vorschriften der<br />

Gefahrstoffverordnung erforderlich<br />

sind. Es werden hier nur solche Informationen<br />

der GISBAU-Produktinformation<br />

aufgeführt, die über die<br />

Angaben in den Betriebsanweisungen<br />

hinausgehen. Ausführliche Informationen<br />

zu den einzelnen Produktgruppen<br />

sind von den am Ende<br />

der Broschüre aufgeführten Berufsgenossenschaften<br />

der Bauwirtschaft<br />

zu erhalten, aber auch in der von<br />

GISBAU herausgegebenen Gefahrstoff-Software<br />

WINGIS enthalten.<br />

Grenzwerte <strong>und</strong> Einstufungen<br />

Besonders bei löse<strong>mit</strong>telhaltigen<br />

Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffen können<br />

leicht flüchtige Substanzen in<br />

die Luft am Arbeitsplatz übergehen.<br />

Für viele dieser Stoffe existieren<br />

Grenzwerte, die nicht überschritten<br />

werden dürfen. Der Unternehmer,<br />

der Arbeitsplatzmessungen vor Ort<br />

durchführen lassen möchte, findet<br />

in diesem Textblock alle Inhaltsstoffe<br />

<strong>mit</strong> Grenzwerten, die in dem von<br />

ihm verwendeten Produkt enthalten<br />

sein können. Darüber hinaus werden<br />

weitere Angaben zu den einzelnen<br />

Inhaltsstoffen gemacht, da<br />

eine ges<strong>und</strong>heitliche Gefährdung<br />

nicht nur durch das Einatmen von<br />

Löse<strong>mit</strong>teln gegeben ist. Dies gilt im<br />

Bereich des Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerks<br />

insbesondere für Stoffe,<br />

die durch die Haut in den Körper<br />

gelangen oder die Allergien erzeugen<br />

können, also H- oder S-Stoffe.<br />

Ersatzprodukte – Ersatzverfahren<br />

Die wirkungsvollste Schutzmaßnahme<br />

beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Be- <strong>und</strong><br />

Entschichtungsstoffen ist der Einsatz<br />

möglichst gefahrloser Produk-<br />

te. Ersatzprodukte können allerdings<br />

nur dann eingesetzt werden,<br />

wenn auch eine technische Vergleichbarkeit<br />

zum vorher verwendeten<br />

Produkt gegeben ist.<br />

Bei den <strong>Farben</strong> <strong>und</strong> <strong>Lacken</strong> sollten<br />

wegen der größeren Ges<strong>und</strong>heitsgefahr<br />

der aromatischen Kohlenwasserstoffe<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die aromatenhaltigen<br />

gegen aromatenfreie<br />

Produkte ausgetauscht werden.<br />

In einigen Fällen kann darüber<br />

hinaus auf löse<strong>mit</strong>telverdünnbare<br />

Produkte verzichtet werden. So<br />

sind beispielsweise Dispersionslackfarben<br />

den Alkydharzlackfarben<br />

vorzuziehen. Beide Produkttypen<br />

sind von der technischen Anwendung<br />

her vergleichbar.<br />

Innerhalb der unterschiedlichen<br />

Produktgruppen, z. B. der Klarlacke<br />

oder farblosen Gr<strong>und</strong>anstrichstoffe,<br />

werden in der Regel von den Herstellern<br />

auch wasserverdünnbare<br />

Produkte angeboten. Diese sind<br />

aufgr<strong>und</strong> des erheblich geringeren<br />

Löse<strong>mit</strong>telgehaltes in vielen Fällen<br />

den löse<strong>mit</strong>telverdünnbaren <strong>Farben</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Lacken</strong> vorzuziehen.<br />

Zu den Entschichtungsprodukten ist<br />

anzumerken, dass wegen der gravierenden<br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahren dichlormethanhaltige<br />

Abbeizer gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht mehr eingesetzt werden<br />

sollten. In vielen Fällen kann<br />

mechanisch entschichtet werden,<br />

wobei allerdings – beim Auftreten<br />

von Stäuben – Partikelfilter zu<br />

tragen sind. Sollten mechanische<br />

Verfahren ausscheiden, ist zu prüfen,<br />

ob nicht <strong>mit</strong> Ablaugern gearbeitet<br />

werden kann. Kommen solche<br />

Produkte wegen des zu entschichtenden<br />

Stoffes nicht in Betracht,<br />

sind dichlormethanfreie – <strong>und</strong> möglichst<br />

auch aromatenfreie – Abbeiz<strong>mit</strong>tel<br />

zu verwenden.<br />

Bei den Reaktionsharzprodukten<br />

auf Epoxid- <strong>und</strong> Polyurethanharzbasis<br />

sollte auf Produkte zurückge-<br />

21


22<br />

griffen werden, die keine allergieauslösenden<br />

Eigenschaften haben.<br />

Allergien machen die größten Gefährdungen<br />

beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> diesen<br />

Produkten aus. Darüber hinaus<br />

sollte – sofern technisch möglich –<br />

auch auf löse<strong>mit</strong>telhaltige Produkte<br />

verzichtet werden.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen<br />

Zum Schutz bestimmter Personengruppen<br />

hat der Gesetzgeber das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz <strong>und</strong> die<br />

Mutterschutzrichtlinienverordnung<br />

erlassen. Danach dürfen Jugendliche<br />

sowie werdende <strong>und</strong> stillende<br />

Mütter entweder nicht oder nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen<br />

<strong>mit</strong> ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Arbeitsstoffen<br />

umgehen. Bis auf wenige<br />

Ausnahmen, z. B. Dispersionsfarben,<br />

wasserverdünnbare Anstrichstoffe,<br />

fallen auch die Be- <strong>und</strong><br />

Entschichtungsstoffe unter die gesetzlichen<br />

Vorschriften zum Schutz<br />

der Jugendlichen <strong>und</strong> der Mütter.<br />

Welche Bestimmungen im einzelnen<br />

gelten, kann u. a. den Produktgruppen-Informationenentnommen<br />

werden.<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

Unter diesem Punkt werden die<br />

beim Einsatz der Produkte notwendigen<br />

speziellen arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen aufgeführt.<br />

Für den Bereich der Be<strong>und</strong><br />

Entschichtungsstoffe ist eine<br />

Untersuchung – beim Einsatz von<br />

Atemschutz – nach dem Berufsgenossenschaftlichen<br />

Gr<strong>und</strong>satz G 26<br />

„Atemschutzgeräte“ durchzuführen.<br />

Darüber hinaus kann eine Untersuchung<br />

nach G 29 „Benzolhomologe“<br />

beim Verwenden von löse<strong>mit</strong>telhaltigen<br />

Produkten notwendig<br />

werden, wenn diese Toluol oder<br />

Xylol enthalten. Bei Reaktionsharzprodukten<br />

können zudem Untersuchungen<br />

nach G 27 „Isocyanate“ erforderlich<br />

werden. Die arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

werden beispielsweise vom Arbeitsmedizinischen<br />

Dienst (AMD) der<br />

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft<br />

vorgenommen.<br />

Gefahrguttransport<br />

Viele löse<strong>mit</strong>telhaltige Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe<br />

sind Gefahrgüter<br />

<strong>und</strong> müssen entsprechend den Vorgaben<br />

der Gefahrgutverordnung<br />

Straße <strong>und</strong> Eisenbahn (GGVSE)<br />

transportiert werden. Ob es sich<br />

bei den Produkten um Gefahrgüter<br />

handelt, ist den Sicherheitsdatenblättern<br />

der Hersteller oder den<br />

GISBAU-Produktinformationen zu<br />

entnehmen.<br />

Der Gesetzgeber sieht jedoch für<br />

den Transport von Gefahrgütern in<br />

kleinen Mengen Erleichterungen<br />

für die einzelnen Transporte vor.<br />

Diese Regelung besitzt im Bereich<br />

des Maler- <strong>und</strong> Lackiererhandwerks<br />

eine große Bedeutung.<br />

Kleine Mengen bedeutet beispielsweise<br />

bei löse<strong>mit</strong>telhaltigen <strong>Farben</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Lacken</strong> – abhängig von der<br />

Verpackungsgruppe der Gefahrgutklasse<br />

3 – 333 oder 1000 Liter pro<br />

Transport.<br />

Handelt es sich um einen Kleinmengentransport,<br />

sind nur wenige<br />

Anforderungen zu erfüllen. Beim<br />

Transport sind die Ladungssicherung,<br />

das Rauchverbot bei Be- <strong>und</strong><br />

Entladearbeiten <strong>und</strong> mögliche Zusammenladeverbote<br />

zu beachten.<br />

Ein Beförderungspapier ist bei Einhaltung<br />

der Kleinmengen für erleichterte<br />

Transporte nicht notwendig.<br />

Werden die Höchstmengen überschritten,<br />

müssen weitere Auflagen<br />

wie die Ausrüstung der Fahrzeuge<br />

(u. a. die Warntafel) <strong>und</strong> die Dokumentierung<br />

des Transportes eingehalten<br />

werden.<br />

Die Berufsgenossenschaften der<br />

Bauwirtschaft haben speziell zum<br />

Thema Kleinmengentransport in<br />

der Bauwirtschaft die Broschüre<br />

„Transport von Gefahrgütern“ herausgegeben.<br />

Sie kann bei den auf<br />

Seite 51 aufgeführten Berufsgenossenschaften<br />

kostenlos angefordert<br />

werden.


Vorgehensweise in der Praxis<br />

– Produkt-Code für<br />

<strong>Beschichtungsstoffe</strong><br />

Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe<br />

Beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Be- <strong>und</strong> Entschichtungsprodukten<br />

muss bekannt<br />

sein, ob von den Produkten<br />

Gefahren ausgehen, um ggf. Schutzmaßnahmen<br />

beim Verarbeiten ergreifen<br />

zu können. Es ist bei der<br />

großen Anzahl von Produkten<br />

sinnvoll, diese bei vergleichbaren<br />

Gefährdungen, Schutzmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> Verhaltensregeln zu Gruppen<br />

zusammenzufassen.<br />

GISBAU hat in Zusammenarbeit <strong>mit</strong><br />

allen beteiligten Kreisen – dem<br />

Hauptverband Farbe Gestaltung<br />

Bautenschutz, der Industriegewerkschaft<br />

Bauen-Agrar-Umwelt <strong>und</strong><br />

dem Verband der Lackindustrie e.V.<br />

– eine Einteilung der unterschiedlichen<br />

Produkte in Gruppen<br />

vorgenommen, die das breite<br />

Produktspektrum im Hinblick auf<br />

den Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

überschaubar macht. Da<strong>mit</strong> ist es<br />

möglich, anhand einer überschaubaren<br />

Anzahl von Produktgruppen<br />

über die Vielzahl der zu verarbeitenden<br />

Produkte zu informieren.<br />

Die Produktgruppen wurden<br />

zwecks einfacherer Handhabung<br />

<strong>mit</strong> einem Produkt-Code versehen.<br />

Der Produkt-Code besteht aus<br />

einer Buchstaben-Zahlen-Kombination,<br />

wobei der Buchstabe M auf<br />

den Produkt-Code für das Maler<strong>und</strong><br />

Lackiererhandwerk hinweist.<br />

Die nachfolgende Buchstabenkombination<br />

verweist auf die Art des<br />

Be- oder Entschichtungsstoffes.<br />

Die Hersteller ordnen ihre Produkte<br />

den Produktgruppen, die <strong>mit</strong><br />

dem Produkt-Code versehen sind,<br />

zu. Der Produkt-Code wird auch<br />

auf die Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblatt,<br />

Technisches<br />

Merkblatt, Preislisten usw.) <strong>und</strong> das<br />

Gebindeetikett (siehe Abbildung)<br />

aufgedruckt, wo<strong>mit</strong> ein eindeutiges<br />

Zuordnungsmerkmal geschaffen ist.<br />

Anhand des Produkt-Codes auf den<br />

Herstellerinformationen ist die jeweilige<br />

GISBAU-Information auszuwählen.<br />

Die dort aufgeführten<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

treffen auch auf das ausgewählte<br />

Einzelprodukt zu.<br />

Reaktionsharzprodukte<br />

In der modernen Bauwirtschaft<br />

verarbeiten die Betriebe des Maler<strong>und</strong><br />

Lackiererhandwerks nicht nur<br />

die klassischen Bautenfarben bzw.<br />

Bautenlacke, sondern sind auch in<br />

anderen Bereichen wie dem Korrosionsschutz<br />

oder der Industriefußbodenbeschichtung<br />

tätig. Hier werden<br />

häufig auch Reaktionsharze<br />

verarbeitet. Da diese <strong>Beschichtungsstoffe</strong><br />

von unterschiedlichen<br />

Branchen verarbeitet werden, sind<br />

sowohl für Epoxid- als auch für<br />

Polyurethanharze Codierungen gewählt<br />

worden, die keinen un<strong>mit</strong>telbaren<br />

Branchenbezug erkennen<br />

lassen. Beide Produktgruppen-Systeme<br />

tragen die Bezeichnung<br />

„GISCODE“.<br />

25


26<br />

Hinweise zu den<br />

Betriebsanweisungsentwürfen<br />

Ab Seite 28 sind Betriebsanweisungsentwürfe<br />

für die unterschiedlichen<br />

Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe<br />

abgebildet, wobei Gruppen <strong>mit</strong> vergleichbarer<br />

Gefährdung <strong>und</strong> demzufolge<br />

ähnlichen Schutzmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> Verhaltensregeln zusammengefasst<br />

wurden. Die Betriebsanweisungsentwürfe<br />

geben im Wesentlichenanwendungsübergreifende<br />

Informationen wieder. Um den<br />

Rahmen der Broschüre nicht zu<br />

sprengen, wurden unterschiedliche<br />

Applikationsverfahren <strong>und</strong> auch<br />

Produkte, die für unterschiedliche<br />

Anwendungen eingesetzt werden,<br />

in einem Betriebsanweisungsentwurf<br />

zusammengefasst. Da<strong>mit</strong> können<br />

die Beschäftigten zwar detailliert<br />

auf die notwendigen Schutzmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> Verhaltensweisen<br />

beim Verarbeiten der Produkte hingewiesen<br />

werden. Allerdings sind<br />

viele Informationen durch die Berücksichtigung<br />

mehrerer Applikationen<br />

<strong>und</strong> Anwendungen übergreifender<br />

formuliert, als dies bei einer<br />

Einzelbetriebsanweisung der Fall ist.<br />

Durch die Zusammenfassung weisen<br />

die Betriebsanweisungsentwürfe<br />

darüber hinaus eine Kennzeichnung<br />

(Gefahrensymbol/e) auf, die<br />

in Einzelfällen von dem Gefahrensymbol<br />

des verwendeten Produktes<br />

abweichen kann.


In WINGIS, dem EDV-Gefahrstoff-<br />

Informationsprogramm der Berufsgenossenschaften<br />

der Bauwirtschaft,<br />

wird spezifisch auf die unterschiedlichenVerarbeitungsformen<br />

<strong>und</strong> Anwendungen der einzelnen<br />

Produkte bzw. Produktgruppen<br />

eingegangen. Hier sind für die<br />

Unternehmer spezielle Produktgruppen-Informationen<br />

erarbeitet<br />

worden, die zu weiteren, über die<br />

Betriebsanweisungsentwürfe hinausgehenden<br />

Punkten wie Ersatzprodukte,<br />

Arbeitsplatzmessungen,<br />

Beschäftigungsbeschränkungen,<br />

Grenzwerte <strong>und</strong> Einstufungen detaillierte<br />

Aussagen machen.<br />

Die Tabellen listen die im Folgenden<br />

abgebildeten Betriebsanweisungs-Entwürfe<br />

auf. In der letzten<br />

Spalte sind wegen des leichteren<br />

Auffindens der speziellen Informationen<br />

die Seitenzahlen angegeben,<br />

auf denen die jeweiligen Betriebsanweisungs-Entwürfe<br />

zu finden<br />

sind.<br />

* Löse<strong>mit</strong>tel sind alle flüchtigen, organischen<br />

Verbindungen <strong>mit</strong> einem Siedepunkt bis einschließlich<br />

250°C. Als löse<strong>mit</strong>telfrei gelten Dispersionsfarben<br />

<strong>mit</strong> max. 1g Löse<strong>mit</strong>tel pro Liter Farbe.<br />

** Löse<strong>mit</strong>tel sind alle flüchtigen, organischen<br />

Verbindungen <strong>mit</strong> einem Siedepunkt bis einschließlich<br />

200°C. Als löse<strong>mit</strong>telfrei gelten Produkte <strong>mit</strong> einem<br />

Löse<strong>mit</strong>telanteil von max. 0,5%.<br />

*** Löse<strong>mit</strong>tel sind alle flüchtigen, organischen<br />

Verbindungen <strong>mit</strong> einem Siedepunkt bis einschließlich<br />

200°C bei Normaldruck, die bei der Aushärtung<br />

keine chemische Reaktion eingehen. Als löse<strong>mit</strong>telfrei<br />

gelten Produkte <strong>mit</strong> einem Löse<strong>mit</strong>telanteil von<br />

max. 0,5%.<br />

Produkt-Code für Be- <strong>und</strong> Entschichtungsstoffe<br />

Entwürfe für<br />

Betriebsanweisungen<br />

Produktgruppen Produkt-Code Bezeichnung Seite<br />

Dispersions- M-DF01 Dispersionsfarben, löse<strong>mit</strong>telfrei* 28<br />

farben, M-DF02 Dispersionsfarben 28<br />

wasserver- M-DF03 Naturharzfarben, löse<strong>mit</strong>telfrei* 28<br />

dünnbar M-DF04 Naturharzfarben 28<br />

Lackfarben, M-LW01 Dispersionslackfarben 28<br />

wasserverdünnbar<br />

Lackfarben, M-LL01 Alkydharzlackfarben, entaromatisiert 29<br />

löse<strong>mit</strong>tel- M-LL02 Alkydharzlackfarben, aromatenarm 29<br />

verdünnbar M-LL03 Alkydharzlackfarben, aromatenreich 31<br />

M-LL04 Ölfarben, terpenhaltig 30<br />

M-LL05 Ölfarben, terpenfrei 29<br />

Gr<strong>und</strong>anstrich- M-GF01 wasserverdünnbar 28<br />

stoffe, farblos M-GF02 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, entaromatisiert 31<br />

M-GF03 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenarm 31<br />

M-GF04 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenreich 31<br />

M-GF05 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar 31<br />

Gr<strong>und</strong>anstrich- M-GP01 wasserverdünnbar 28<br />

stoffe, pigmentiert M-GP02 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, entaromatisiert 29<br />

M-GP03 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenarm 29<br />

M-GP04 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenreich 31<br />

M-GP05 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar 31<br />

Klarlacke, M-KH01 wasserverdünnbar 28<br />

Holzlasuren M-KH02 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, entaromatisiert 31<br />

M-KH03 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenarm 31<br />

M-KH04 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenreich 31<br />

M-KH05 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar 31<br />

Bläuewidrige M-BA01 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenarm 32<br />

Anstrich<strong>mit</strong>tel M-BA02 wasserverdünnbar 33<br />

Silikatfarben M-SK01 1K-Silikatfarben 34<br />

M-SK02 2K-Silikatfarben 34<br />

Siliconharzfarben M-SF01 wasserverdünnbar 28<br />

Polymerisat- M-PL01 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, entaromatisiert 29<br />

harzfarben M-PL02 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenarm 29<br />

M-PL03 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar, aromatenreich 31<br />

M-PL04 löse<strong>mit</strong>telverdünnbar 31<br />

Verdünnungs- M-VM01 entaromatisiert 35<br />

<strong>mit</strong>tel M-VM02 aromatenarm 35<br />

M-VM03 aromatenreich 35<br />

M-VM04 Spezialverdünnungs<strong>mit</strong>tel 36<br />

M-VM05 terpenhaltig 37<br />

Ablauger/Abbeizer M-AL10 Ablauger, alkalisch, reizend 38<br />

M-AL20 Ablauger, alkalisch, ätzend 38<br />

M-AB10 Abbeizer, löse<strong>mit</strong>telhaltig, dichlormethanfrei 39<br />

M-AB20 Abbeizer, löse<strong>mit</strong>telhaltig, hautresorptiv,<br />

dichlormethanfrei 39<br />

M-AB30 Abbeizer, dichlormethanhaltig, methanolfrei 40<br />

M-AB40 Abbeizer, dichlormethanhaltig, methanolhaltig 40<br />

GISCODE für Epoxid- <strong>und</strong> Polyurethanharzprodukte<br />

GISCODE Produktgruppenbezeichnung Seite<br />

Epoxidharze<br />

RE0 Epoxidharzdispersionen 41<br />

RE1 Epoxidharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telfrei**, sensibilisierend 42<br />

RE2 Epoxidharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telarm, sensibilisierend 43<br />

RE2.5 Epoxidharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telhaltig 44<br />

RE3 Epoxidharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telhaltig, sensibilisierend 45<br />

Polyurethanharze<br />

PU10 Polyurethanharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telfrei*** 46<br />

PU20 Polyurethanharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telhaltig 47<br />

PU30 Polyurethanharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telhaltig, ges<strong>und</strong>heitsschädlich 48<br />

PU40 Polyurethanharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telfrei, ges<strong>und</strong>heitsschädlich, sensibilisierend 49<br />

PU50 Polyurethanharzprodukte, löse<strong>mit</strong>telhaltig, ges<strong>und</strong>heitsschädlich, sensibilisierend 50<br />

27


28<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Produktgruppen:<br />

M-DF01 M-DF02 M-DF03<br />

M-DF04 M-GP01 M-GF01<br />

M-SF01 M-LW01 M-KH01<br />

Für die Verarbeitung von Hand ist keine Betriebsanweisung erforderlich, wenn sie laut Herstellerangaben<br />

verwendet werden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Verarbeitung im Spritzverfahren.<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Einige Inhaltsstoffe<br />

(Harze, Konservierungsstoffe u.a.) können bei empfindlichen Personen zu Reizungen <strong>und</strong> allergischen Reaktionen führen.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster <strong>und</strong> Türen öffnen)! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen <strong>und</strong> Haut<br />

vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen!<br />

Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Farbreste nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von<br />

der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung<br />

wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Partikelfilter P2 (weiß)<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden:<br />

Körperschutz: Einwegschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl, Sand) aufnehmen, entsorgen <strong>und</strong> Reste <strong>mit</strong> Wasser wegspülen! Produkt ist<br />

nicht brennbar.<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Produktgruppen:<br />

M-LL01 M-LL02 M-LL05<br />

M-PL01 M-PL02 M-GP02<br />

M-GP03<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit) möglich. Zusätzliche<br />

Gefährdung beim Spritzverfahren: Erbrechen, Nervenschäden, Leberschäden, Nierenschäden, Blutbildveränderungen,<br />

Herzrhythmusstörungen. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Be-/Entlüftungsgeräte verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen!<br />

Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte<br />

<strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! BEI SPRITZVERFAHREN: Arbeitsbereich abgrenzen. Schilder (Verbot offener<br />

Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht<br />

offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die<br />

Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich<br />

reinigen! Farbreste nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden!<br />

Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Kombinationsfilter A___-P2 (braun/weiß)<br />

In Gruben, Schächten <strong>und</strong> Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in<br />

der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage. Atmung <strong>und</strong> Puls kontrollieren. Bei Bewusstlosigkeit<br />

Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen).<br />

Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong> Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

29


30<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Produktgruppe:<br />

M-LL04<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen) möglich. Kann Erbrechen, Nervenschäden, Herzrhythmusstörungen<br />

verursachen. Kann zu Allergien führen. Personen <strong>mit</strong> Terpenen-Allergie sollten keinen Kontakt <strong>mit</strong> diesem Stoff haben.<br />

Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Be-/ Entlüftungsgeräte verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Kriechende<br />

Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte<br />

<strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! BEI SPRITZVERFAHREN: Arbeitsbereich abgrenzen. Schilder (Verbot offener<br />

Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen<br />

stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die<br />

Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich<br />

reinigen! Farbreste nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel<br />

verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich Gasfilter A___(braun) tragen.<br />

Bei Spritzverfahren: Kombinationsfilter A___-P2 (braun/weiß).<br />

In Gruben, Schächten <strong>und</strong> Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem Material (z.B. Kieselgur, Blähglimmer, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl (kein Vollstrahl)! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong><br />

Sprühwasser kühlen! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage. Atmung <strong>und</strong> Puls kontrollieren. Bei Bewusstlosigkeit<br />

Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen). Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Gabe von medizinischem Kohlepulver. In kleinen Schlucken viel Wasser<br />

trinken!<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Produktgruppen:<br />

M-KH02 M-KH03 M-KH04<br />

M-KH05 M-GF02 M-GF03<br />

M-GF04 M-GF05 M-LL03<br />

M-GP04 M-GP05 M-PL03<br />

M-PL04<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege. Kann die Augen, Haut<br />

reizen. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann<br />

Erbrechen, Rausch, Nervenschäden, Blutbildveränderungen, Leberschäden, Herzrhythmusstörungen verursachen. Erhöhte<br />

Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Be-/Entlüftungsgeräte verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Nicht auf<br />

heiße Flächen spritzen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden!<br />

Nur ex-geschützte <strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! BEI SPRITZVERFAHREN: Arbeitsbereich abgrenzen. Schilder<br />

(Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße<br />

nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die<br />

Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen!<br />

Farbreste nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden!<br />

Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich: Gasfilter A___ (braun) tragen.<br />

Bei Spritzverfahren Kombifilter A___-P2 (braun-weiß) tragen.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in<br />

der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen.<br />

Krankenhaus!<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

31


32<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Produktgruppe:<br />

M-BA01<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann Erbrechen,<br />

Nervenschäden, Leberschäden, Herzrhythmusstörungen verursachen. Personen <strong>mit</strong> Dichlofluanid-Allergie sollten keinen<br />

Kontakt <strong>mit</strong> diesem Stoff haben. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden.<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Nicht im Spritzverfahren verwenden! Nicht für Hölzer in Innenräumen verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen!<br />

Keine offenen Flammen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Vorratsmenge auf<br />

einen Schichtbedarf beschränken! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen,<br />

um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause<br />

Hände gründlich reinigen! Produktreste nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen<br />

Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Gefäße nicht offen stehen lassen! Verunreinigte Kleidung<br />

wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Gasfilter A1 (braun)<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in<br />

der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen.<br />

Krankenhaus!<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Produktgruppe:<br />

M-BA02<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Kann die Augen, Haut reizen.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Nicht im Spritzverfahren verwenden! Nicht für Hölzer in Innenräumen verwenden! Gefäße nicht offen stehen lassen!<br />

Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Produktreste von der Haut entfernen!<br />

Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Farbreste nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel<br />

von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden!<br />

Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Stark verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!<br />

Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden:<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl, Sand) aufnehmen, entsorgen <strong>und</strong> Reste <strong>mit</strong> Wasser wegspülen! Produkt ist<br />

nicht brennbar.<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder<br />

Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

33


34<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Reizend<br />

Produktgruppen:<br />

M-SK01 M-SK02<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Eine Gefährdung durch Einatmen besteht bei Spritzverfahren. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Reagiert <strong>mit</strong> Säuren unter<br />

Wärmeentwicklung, Spritzgefahr!<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Gefäße nicht offen stehen lassen! Staubentwicklung vermeiden! Berührung <strong>mit</strong> Augen <strong>und</strong> Haut<br />

vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen!<br />

Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Farbreste nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von<br />

der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Stark verunreinigte<br />

Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Dosierung <strong>und</strong> Anwendungshinweise sorgfältig<br />

beachten. Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Polychloropren, Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Partikelfilter P2 (weiß)<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: Einwegschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl, Sand) aufnehmen, entsorgen <strong>und</strong> Reste <strong>mit</strong> Wasser wegspülen! Produkt ist<br />

nicht brennbar.<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder<br />

Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen.<br />

Keine Verdünnungs-/Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken!<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Produktgruppen:<br />

M-VM01 M-VM02 M-VM03<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege. Kann die Augen, Haut<br />

reizen. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann<br />

Erbrechen, Rausch, Herzrhythmusstörungen, Nervenschäden, Blutbildveränderungen, Leberschäden verursachen. Erhöhte<br />

Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Be-/Entlüftungsgeräte verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen!<br />

Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden!<br />

Nur ex-geschützte <strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! BEI ANWENDUNG FÜR DIE SPRITZLACKIERUNG: Arbeitsbereich<br />

abgrenzen. Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge auf einen<br />

Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden!<br />

Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach<br />

Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Produkt selbst nicht zur Hautreinigung verwenden. Hautpflege<strong>mit</strong>tel<br />

verwenden! Durchnässte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!<br />

Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren Kombifilter A___/P2 (braun/weiß) tragen.<br />

Bei Handanstrich: Gasfilter A___ (braun)<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Ausgelaufene Flüssigkeit nur <strong>mit</strong><br />

persönlicher Schutzausrüstung beseitigen! Produkt ist brennbar, geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver<br />

oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen!<br />

Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät <strong>und</strong><br />

persönlicher Schutzkleidung!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen.<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen.<br />

Krankenhaus!<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

35


36<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Leichtentzündlich<br />

Produktgruppe:<br />

M-VM04<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege. Kann die Augen, Haut<br />

reizen. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann<br />

Erbrechen, Rausch, Herzrhythmusstörungen, Nervenschäden, Blutbildveränderungen, Leberschäden, Nierenschäden verursachen.<br />

Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Be-/Entlüftungsgeräte verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen!<br />

Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte<br />

<strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! BEI ANWENDUNG FÜR DIE SPRITZLACKIERUNG: Arbeitsbereich abgrenzen.<br />

Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf<br />

beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend<br />

Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende<br />

<strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Produkt selbst nicht zur Hautreinigung verwenden. Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden!<br />

Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von<br />

Arbeitskleidung aufbewahren! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Löse<strong>mit</strong>tel beständig ist.<br />

Handschuhe aus Butylkautschuk nur als Spritzschutz verwenden.<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren Kombifilter A__-P2 (braun-weiß) tragen.<br />

Bei Handanstrich: Gasfilter A___ (braun)<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden:<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Ausgelaufene Flüssigkeit nur <strong>mit</strong><br />

persönlicher Schutzausrüstung beseitigen! Produkt ist brennbar, geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver<br />

oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen!<br />

Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät <strong>und</strong><br />

Vollschutzanzug!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen.<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen.<br />

Krankenhaus!<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Produktgruppe:<br />

M-VM05<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen.<br />

Kann zu Allergien führen. Ges<strong>und</strong>heitsschäden möglich (Reizungen der Nieren <strong>und</strong> „Malerkrankheit“ [Veilchengeruch des<br />

Urins]). Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit) möglich. Personen <strong>mit</strong> Terpene-Allergie sollten<br />

keinen Kontakt <strong>mit</strong> diesem Stoff haben. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Be-/Entlüftungsgeräte verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen!<br />

Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte<br />

<strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! BEI ANWENDUNG FÜR DIE SPRITZLACKIERUNG: Arbeitsbereich abgrenzen.<br />

Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! ALLGEMEIN GILT: Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf<br />

beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend<br />

Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände<br />

gründlich reinigen! Produkt selbst nicht zur Hautreinigung verwenden. Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte<br />

Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren Kombifilter A___/P2 (braun/weiß) tragen. Bei Handanstrich: Gasfilter A___ (braun)<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Ausgelaufene Flüssigkeit nur <strong>mit</strong><br />

persönlicher Schutzausrüstung beseitigen! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Produkt ist brennbar,<br />

geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Schaum, Löschpulver oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im<br />

Vollstrahl! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> persönlicher Schutzausrüstung! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Verschlucken kann zu Lungenschädigung führen.<br />

Krankenhaus!<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

37


38<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Ätzend<br />

Produktgruppen:<br />

M-AL10 M-AL20<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Eine Gefährdung durch Einatmen besteht bei Spritzverfahren. Verursacht Verätzungen. Augenschäden möglich.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Verschlüsse vorsichtig öffnen! Beim Ab- <strong>und</strong> Umfüllen Verspritzen vermeiden! Bei<br />

Pulverprodukten Staubentwicklung vermeiden. Nicht <strong>mit</strong> anderen Produkten oder Chemikalien mischen! Vorratsmenge auf<br />

einen Schichtbedarf beschränken! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen!<br />

Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Vorbeugender Hautschutz erforderlich.<br />

Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!<br />

Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Polychloropren, Nitril.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Partikelfilter P2 (weiß)<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem Material (z.B. Kalksteinmehl, Sand) aufnehmen, entsorgen <strong>und</strong> Reste <strong>mit</strong> Wasser wegspülen! Produkt ist<br />

nicht brennbar. Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. 15 Minuten <strong>mit</strong> Wasser spülen.<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Haus<strong>mit</strong>tel.<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Reizend<br />

Produktgruppen:<br />

M-AB10 M-AB20<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Bei Dämpfen <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten! Arbeiten in Bodennähe<br />

beginnen. Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf<br />

beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Produktreste von der<br />

Haut entfernen! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor<br />

jeder Pause Hände gründlich reinigen! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Verunreinigte<br />

Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren Kombifilter A__-P2 tragen. Bei Handanstrich: Gasfilter A___ (braun).<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Spritzverfahren: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug.<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Bei Brand entstehen gefährliche<br />

Dämpfe! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Produkt<br />

ist brennbar, geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Wasser im Sprühstrahl!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünner!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

39


40<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Produktgruppen:<br />

M-AB30 M-AB40<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann<br />

Leberschäden, Nervenschäden, Blutbildveränderungen verursachen. Krebserzeugende Wirkung von Dichlormethan wird vermutet!<br />

Erstickungsgefahr in engen Räumen.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Bei Dämpfen <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten! Arbeiten in Bodennähe beginnen.<br />

Vorratsmenge auf einen halben Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Nicht auf heiße Flächen<br />

spritzen. Nach jeder Entnahme Vorratsbehälter wieder dicht verschließen! Verschlüsse vorsichtig öffnen! Berührung <strong>mit</strong> Augen,<br />

Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Hautpflege<strong>mit</strong>tel<br />

verwenden! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung<br />

wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Verunreinigte Kleidung wechseln!<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk (maximale Tragedauer 2,5 St<strong>und</strong>en)!<br />

Atemschutz: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Immer (Einweg-)Chemikalienschutzanzug beim Aufspritzen/Abdampfen tragen!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Ausgelaufene Flüssigkeit nur <strong>mit</strong> umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät beseitigen! Mit saugfähigem unbrennbaren<br />

Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist nicht brennbar. Bei Erhitzung entstehen gefährliche<br />

Dämpfe! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünner!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben. Keine Haus<strong>mit</strong>tel.<br />

Ersthelfer:<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Zur Entsorgung sammeln in:<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Reizend<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

RE0<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Augen, Haut. Eine bereits bestehende Epoxidharz-Allergie kann<br />

möglicherweise aufrecht erhalten werden. Sensibilisierte Personen sollten daher keinen weiteren <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> diesen Stoffen<br />

haben.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Nicht auf heiße Flächen spritzen. Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem<br />

im Bodenbereich! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Epoxidharze nur <strong>mit</strong> geeignetem<br />

Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Gefäße nicht<br />

offen stehen lassen! Verunreinigte Kleidung wechseln! Vor Arbeitsbeginn <strong>und</strong> nach jeder Pause fettfreie oder fettarme<br />

Hautschutzsalbe auftragen. Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikel- <strong>und</strong> gasfiltrierende Halbmaske FFA___P___<br />

tragen.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Bei Brand entstehen gefährliche<br />

Dämpfe! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünner!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Haus<strong>mit</strong>tel.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> ausgehärteten Produktresten:<br />

41


42<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Ätzend<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

RE1<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Hautkontakt kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Direkter Kontakt kann<br />

Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe <strong>und</strong> Schleimhäute zerstören. Kann zu Allergien führen. Personen <strong>mit</strong><br />

Epoxidharz-Allergie sollten keinen Kontakt <strong>mit</strong> diesem Stoff haben.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Beim Ab-/Umfüllen/Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Nach Härterzugabe<br />

zügig verarbeiten (Erhitzung möglich). Nicht auf heiße Flächen spritzen. Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong><br />

Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Epoxidharze nur<br />

<strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden!<br />

Verunreinigte Kleidung wechseln! Vor Arbeitsbeginn <strong>und</strong> nach jeder Pause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe auftragen.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Nitril, Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind<br />

Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Spritzverfahren: Partikelfiltrierende Halbmaske P2.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muß Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel:<br />

Kohlendioxid, Löschpulver oder Wasser im Sprühstrahl. Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong><br />

persönlicher Schutzausrüstung! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong><br />

Sprühwasser kühlen! Das Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation muss vermieden werden.<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen<br />

oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Ätzend<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

RE2<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen.<br />

Direkter Kontakt kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe <strong>und</strong> Schleimhäute zerstören. Kann zu Allergien führen.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen) möglich. Personen <strong>mit</strong> Epoxidharz-<br />

Allergie sollten keinen Kontakt <strong>mit</strong> diesem Stoff haben. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B.<br />

Kleidung, Putzlappen). Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Von<br />

Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte <strong>und</strong> funkenfreie<br />

Werkzeuge verwenden! Nach Härterzugabe zügig verarbeiten (Erhitzung möglich). Beim Ab-/Umfüllen/Mischen<br />

der Komponenten Verspritzen vermeiden. Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden!<br />

Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Epoxidharze nur <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel<br />

von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln!<br />

Vor Arbeitsbeginn <strong>und</strong> nach jeder Pause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe auftragen. Beschäftigungsbeschränkungen<br />

beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Löse<strong>mit</strong>tel beständig ist. Handschuhe<br />

aus Nitril oder Butylkautschuk nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen<br />

sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich Gasfilter A___ (braun) tragen. Bei Spritzverfahren: Kombinationsfilter A___-P2<br />

(braun/weiß). In Gruben, Schächten <strong>und</strong> Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver <strong>und</strong> Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe! Brandbekämpfung<br />

nur <strong>mit</strong> persönlicher Schutzausrüstung! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung<br />

Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Das Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation muss vermieden werden.<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. 15 Minuten <strong>mit</strong> Wasser spülen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten!<br />

Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

43


44<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Leichtentzündlich<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

RE2.5<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut.<br />

Vorübergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich.<br />

Kann Rausch, Nervenschädigung, Leberschäden, Blutbildveränderungen verursachen. Bei höheren Konzentrationen Atem<strong>und</strong><br />

Herz-Kreislauf-Stillstand möglich. Eine bereits bestehene Epoxidharz-Allergie kann möglicherweise aufrecht erhalten werden.<br />

Sensibilisierte Personen sollten daher keinen weiteren <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> diesen Stoffen haben. Erhöhte Entzündungsgefahr<br />

bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Bei Dämpfen <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Kriechende Dämpfe<br />

können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong> Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte <strong>und</strong> funkenfreie<br />

Werkzeuge verwenden! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im<br />

Bodenbereich! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Epoxidharze nur <strong>mit</strong> geeignetem<br />

Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Nach Arbeitsende<br />

Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Gefäße nicht offen stehen lassen! Verunreinigte<br />

Kleidung wechseln! Vor Arbeitsbeginn <strong>und</strong> nach jeder Pause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe auftragen.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Es gibt kein geeignetes Handschuhmaterial. Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk<br />

nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe<br />

empfehlenswert.<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich Gasfilter A___ (braun) tragen. Bei Spritzverfahren: Kombinationsfilter A___-P2<br />

(braun/weiß). In Gruben, Schächten <strong>und</strong> Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver <strong>und</strong> Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe!<br />

Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> persönlicher Schutzausrüstung! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der<br />

Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünner!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Haus<strong>mit</strong>tel.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> ausgehärteten Produktresten:<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Ätzend<br />

Produktgruppe:<br />

RE3<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Direkter<br />

Kontakt kann Verätzungen verursachen, d.h. Hautgewebe <strong>und</strong> Schleimhäute zerstören. Kann zu Allergien führen. Personen <strong>mit</strong><br />

Epoxidharz-Allergie sollten keinen Kontakt <strong>mit</strong> diesem Stoff haben. Vorübergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel,<br />

Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann Erbrechen, Nervenschäden, Nasenbluten, Blutbildveränderungen,<br />

Leberschäden verursachen. Bei höheren Konzentrationen Atem- <strong>und</strong> Herz-Kreislauf-Stillstand möglich. Erhöhte Entzündungsgefahr<br />

bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Bei Dämpfen <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten! Von Zündquellen fernhalten!<br />

Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Schlag <strong>und</strong><br />

Reibung vermeiden! Nur ex-geschützte <strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! Beim Ab-/Umfüllen/Mischen der Komponenten<br />

Verspritzen vermeiden. Nach Härterzugabe zügig verarbeiten (Erhitzung möglich). Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung<br />

<strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Epoxidharze nur<br />

<strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen. Auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden!<br />

Verunreinigte Kleidung wechseln! Vor Arbeitsbeginn <strong>und</strong> nach jeder Pause fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe auftragen.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzgefahr: Korbbrille!<br />

Handschutz: Es gibt kein Handschuhmaterial, das gegen alle Löse<strong>mit</strong>tel beständig ist.<br />

Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk nur als Spritzschutz verwenden.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich Gasfilter A___ (braun) tragen. Bei Spritzverfahren: Kombinationsfilter A___-P2<br />

(braun/weiß). In Gruben, Schächten <strong>und</strong> Silos nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden!<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver <strong>und</strong> Wasser im Sprühstrahl! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe! Brandbekämpfung<br />

nur <strong>mit</strong> persönlicher Schutzausrüstung! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung<br />

Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Das Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation muss vermieden werden.<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. 15 Minuten <strong>mit</strong> Wasser spülen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.<br />

Ersthelfer:<br />

tsorgung<br />

Betrieb:<br />

Sachgerechte En<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:<br />

Leichtentzüdlich<br />

45


46<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

PU10<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Isocyanat-sensibilisierte Personen sollten dieses Produkt nicht verarbeiten. Eine Gefährdung durch Einatmen besteht bei<br />

Spritzverfahren. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Arbeiten bei Frischluftzufuhr! Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim Ab-/Umfüllen/Mischen der Komponenten Verspritzen<br />

vermeiden. Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die<br />

Hautreinigung zu erleichtern. Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden!<br />

Verunreinigte Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Handschutz: Handschuhe aus Butylkautschuk.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!<br />

Atemschutz: Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikel- <strong>und</strong> gasfiltrierende Halbmaske FFA1-B1-P2<br />

tragen.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit Spachtel aufnehmen, aushärten lassen <strong>und</strong> entsorgen! Reste z.B. <strong>mit</strong> Sand abstreuen <strong>und</strong> mechanisch entfernen. Bei<br />

<strong>und</strong>ichten Gebinden bei Eindringen von Wasser Berstgefahr. Produkt ist brennbar, geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid,<br />

Löschpulver, Schaum, bei größern Bränden auch Wasser im Sprühstrahl! Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei<br />

Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> persönlicher Schutzausrüstung bei<br />

größeren Bränden! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe!<br />

Zuständiger Arzt:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

PU20<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Isocyanat-sensibilisierte Personen sollten dieses Produkt nicht verarbeiten. Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Vorübergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel,<br />

Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Das Produkt ist entzündlich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem<br />

Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Zusätzliche Gefährdung bei Spritzverfahren sowie Verarbeitung in Räumen: Kann<br />

Leberschäden, Nierenschäden, Herzrhythmusstörungen, Nervenschäden verursachen. Bei höheren Konzentrationen Atem<strong>und</strong><br />

Herz-Kreislauf-Stillstand möglich.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Bei Arbeiten in Räumen für Frischluftzufuhr sorgen! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Geräte <strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen<br />

Flammen! Nicht auf heiße Flächen spritzen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!<br />

Arbeitsbereich abgrenzen. Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim<br />

Ab-/Umfüllen/Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken!<br />

Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu<br />

erleichtern. Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Produktreste sofort <strong>mit</strong> geeignetem<br />

Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen – auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte<br />

Kleidung wechseln!<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich Gasfilter A___ (braun) tragen.<br />

Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikel- <strong>und</strong> gasfiltrierende Halbmaske FFA___-B1-P2 tragen.<br />

Handschutz: GISBAU ist kein geeignetes Handschuhmaterial bekannt. Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk<br />

nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe<br />

empfehlenswert.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren Bränden auch Wasser im Sprühstrahl! Bei <strong>und</strong>ichten<br />

Gebinden bei Eindringen von Wasser Berstgefahr. Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung<br />

Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> persönlicher Schutzausrüstung bei größeren Bränden! Bei Brand<br />

entstehen gefährliche Dämpfe!<br />

Zuständiger Arzt oder Klinik:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:<br />

47


48<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

PU30<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Isocyanat-sensibilisierte Personen sollten dieses Produkt nicht verarbeiten. Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Vorübergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel,<br />

Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Das Produkt ist entzündlich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem<br />

Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Zusätzliche Gefährdung bei Spritzverfahren sowie Verarbeitung in Räumen: Kann<br />

Leberschäden, Nierenschäden, Herzrhythmusstörungen, Nervenschäden verursachen. Bei höheren Konzentrationen Atem<strong>und</strong><br />

Herz-Kreislauf-Stillstand möglich. Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Bei Arbeiten in Räumen für Frischluftzufuhr sorgen! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur exgeschützte<br />

Geräte <strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen<br />

Flammen! Nicht auf heiße Flächen spritzen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen!<br />

Arbeitsbereich abgrenzen. Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim<br />

Ab-/Umfüllen/Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken!<br />

Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong> Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu<br />

erleichtern. Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Produktreste sofort <strong>mit</strong> geeignetem<br />

Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen – auf keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte<br />

Kleidung wechseln! Der Handschutz ist besonders zu beachten, da verschiedene Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den<br />

Körper gelangen können.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich Gasfilter A___ (braun) tragen. Bei Verarbeitung im Spritzverfahren<br />

partikel- <strong>und</strong> gasfiltrierende Halbmaske FFA___-B1-P2 tragen.<br />

Handschutz: GISBAU ist kein geeignetes Handschuhmaterial bekannt. Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk<br />

nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe<br />

empfehlenswert.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Produkt ist brennbar, geeignete<br />

Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren Bränden auch Wasser im Sprühstrahl! Bei <strong>und</strong>ichten<br />

Gebinden bei Eindringen von Wasser Berstgefahr. Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung<br />

Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> persönlicher Schutzausrüstung bei größeren Bränden! Bei Brand<br />

entstehen gefährliche Dämpfe !<br />

Zuständiger Arzt oder Klinik:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:


Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

PU40<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Kann zu Allergien führen. Isocyanat-sensibilisierte Personen sollten dieses Produkt nicht verarbeiten. Einatmen oder<br />

Aufnahme durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Vorübergehende<br />

Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann Hautausschläge, Fieber,<br />

Asthma verursachen.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Bei Arbeiten in Räumen für Frischluftzufuhr sorgen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim Ab-/Umfüllen/Mischen der<br />

Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong><br />

Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Nach Arbeitsende <strong>und</strong><br />

vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Produktreste sofort <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen – auf<br />

keinen Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt<br />

von Arbeitskleidung aufbewahren! Der Handschutz ist besonders zu beachten, da verschiedene Inhaltsstoffe auch durch die<br />

Haut in den Körper gelangen bzw. zu Allergien führen können. Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Atemschutz: Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikel- <strong>und</strong> gasfiltrierende Halbmaske<br />

FFA1-B1-P2 tragen.<br />

Handschutz: Handschuhe aus Butylkautschuk.<br />

Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Verunreinigte Stellen <strong>und</strong><br />

Arbeitsgeräte sofort reinigen. Produkt ist brennbar, geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren<br />

Bränden auch Wasser im Sprühstrahl! Bei <strong>und</strong>ichten Gebinden bei Eindringen von Wasser Berstgefahr. Berst- <strong>und</strong><br />

Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong><br />

persönlicher Schutzausrüstung bei größeren Bränden! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe!<br />

Zuständiger Arzt oder Klinik:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung<br />

nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft!<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:<br />

49


50<br />

Dieser Entwurf muss noch durch arbeitsplatz- <strong>und</strong> tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden.<br />

Betriebsanweisung Nr.<br />

Gem. §20 GEFSTOFFV GISBAU 12/99<br />

Baustelle/Tätigkeit: Streichen, Rollen, Spritzen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

Betrieb:<br />

Produktgruppe:<br />

PU50<br />

Gefahren für Mensch <strong>und</strong> Umwelt<br />

Kann zu Allergien führen. Isocyanat-sensibilisierte Personen sollten dieses Produkt nicht verarbeiten. Einatmen oder Aufnahme<br />

durch die Haut kann zu Ges<strong>und</strong>heitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Vorübergehende Beschwerden<br />

(Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen) möglich. Kann Hautausschläge, Fieber, Asthma verursachen.<br />

Das Produkt ist entzündlich. Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).<br />

Zusätzliche Gefährdung bei Spritzverfahren sowie Verarbeitung in Räumen: Kann Leberschäden, Nierenschäden, Herzrhythmusstörungen,<br />

Nervenschäden verursachen. Bei höheren Konzentrationen Atem- <strong>und</strong> Herz-Kreislauf-Stillstand möglich.<br />

Eindringen in Boden, Gewässer <strong>und</strong> Kanalisation vermeiden!<br />

Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> Verhaltensregeln<br />

Bei Arbeiten in Räumen für Frischluftzufuhr sorgen! In schlecht gelüfteten Räumen nur <strong>mit</strong> Absaugung arbeiten. Nur ex-geschützte<br />

Geräte <strong>und</strong> funkenfreie Werkzeuge verwenden! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Nicht auf<br />

heiße Flächen spritzen! Kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen! Arbeitsbereich abgrenzen.<br />

Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! Gefäße nicht offen stehen lassen! Beim Ab-/Umfüllen/Mischen der<br />

Komponenten Verspritzen vermeiden. Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Berührung <strong>mit</strong> Augen, Haut <strong>und</strong><br />

Kleidung vermeiden! Vorbeugend Hautschutzsalbe auftragen, um die Hautreinigung zu erleichtern. Nach Arbeitsende <strong>und</strong> vor<br />

jeder Pause Hände gründlich reinigen! Produktreste sofort <strong>mit</strong> geeignetem Reinigungs<strong>mit</strong>tel von der Haut entfernen - auf keinen<br />

Fall Löse<strong>mit</strong>tel verwenden! Hautpflege<strong>mit</strong>tel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung<br />

aufbewahren! Der Handschutz ist besonders zu beachten, da verschiedene Inhaltsstoffe auch durch die Haut in den<br />

Körper gelangen bzw. zu Allergien führen können.<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten!<br />

Augenschutz: Gestellbrille! Bei Spritzverfahren: Korbbrille!<br />

Atemschutz: Bei Handanstrich Gasfilter A___ (braun) tragen.<br />

Bei Verarbeitung im Spritzverfahren partikel- <strong>und</strong> gasfiltrierende Halbmaske FFA___-B1-P2 tragen.<br />

Handschutz: GISBAU ist kein geeignetes Handschuhmaterial bekannt.<br />

Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk nur als Spritzschutz verwenden. Beim Tragen von Schutzhandschuhen<br />

sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert.<br />

Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden!<br />

Körperschutz: Bei Anwendung im Spritzverfahren muss Körperschutz (z.B. Kunststoffschürze <strong>und</strong> Gesichtsschutz<br />

oder besser Chemikalienschutzanzug) getragen werden!<br />

Verhalten im Gefahrenfall<br />

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen <strong>und</strong> entsorgen! Verunreinigte Stellen <strong>und</strong> Arbeitsgeräte<br />

sofort reinigen. Produkt ist brennbar, geeignete Lösch<strong>mit</strong>tel: Kohlendioxid, Löschpulver, Schaum, bei größeren Bränden<br />

auch Wasser im Sprühstrahl! Bei <strong>und</strong>ichten Gebinden bei Eindringen von Wasser Berstgefahr. Berst- <strong>und</strong> Explosionsgefahr<br />

bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter <strong>mit</strong> Sprühwasser kühlen! Brandbekämpfung nur <strong>mit</strong> persönlicher<br />

Schutzausrüstung bei größeren Bränden! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe!<br />

Zuständiger Arzt oder Klinik:<br />

Unfalltelefon:<br />

Erste Hilfe<br />

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten <strong>und</strong> umgehend Arzt verständigen.<br />

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen<br />

oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!<br />

Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser <strong>und</strong> Seife reinigen. Keine Verdünnungs-/<br />

Löse<strong>mit</strong>tel!<br />

Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile<br />

Seitenlagerung), Atmung <strong>und</strong> Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung <strong>und</strong><br />

Herzdruckmassage.<br />

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen.<br />

Ersthelfer:<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Druckdatum: 18.02.2000<br />

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Nicht mehr verwendbare Einzelkomponenten zur Aushärtung vermischen.<br />

Ausgehärtete Produktreste:<br />

Nicht ausgehärtete Produktreste:<br />

Gebinde <strong>mit</strong> nicht ausgehärteten Produktresten:<br />

Ausgetrocknete Gebinde:


Weitere Informationen erhalten Sie<br />

bei den Technischen Aufsichtsdiensten<br />

der Berufsgenossenschaften<br />

der Bauwirtschaft<br />

�Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Hamburg<br />

Holstenwall 8–9<br />

20355 Hamburg<br />

fon: (0 40) 3 50 00-0<br />

fax: (0 40) 3 50 00-3 97<br />

e-mail: TAD-HAMBURG@bg21.bgnet.de<br />

�Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Hannover<br />

Hildesheimer Straße 309<br />

30519 Hannover<br />

fon: (05 11) 9 87-0<br />

fax: (05 11) 9 87-25 45<br />

e-mail: TA@bg22.bgnet.de<br />

�Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Rheinland <strong>und</strong> Westfalen<br />

Viktoriastraße 21<br />

42115 Wuppertal<br />

fon: (02 02) 3 98-0<br />

fax: (02 02) 3 98-14 09<br />

e-mail: tad@bg23.bgnet.de<br />

�Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Frankfurt am Main<br />

Hungener Straße 6-12<br />

60389 Frankfurt<br />

fon: (0 69) 47 05-2 73<br />

fax: (0 69) 47 05-2 99<br />

e-mail: as.info@bg24.bgnet.de<br />

�Südwestliche<br />

Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Steinhäuserstraße 10<br />

76135 Karlsruhe<br />

fon: (07 21) 81 02-0<br />

fax: (07 21) 81 02-6 00<br />

e-mail: TAD@BG25.net.de<br />

Adressen<br />

�Württembergische<br />

Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Friedrich-Gerstlacher-Straße 15<br />

71032 Böblingen<br />

fon: (0 70 31) 6 25-0<br />

fax: (0 70 31) 6 25-3 88<br />

e-mail: tad@bg26.bgnet.de<br />

�Bau-Berufsgenossenschaft<br />

Bayern <strong>und</strong> Sachsen<br />

Loristraße 8<br />

80335 München<br />

fon: (0 89) 1 21 79-0<br />

fax: (0 89) 1 21 79-6 06<br />

e-mail: tg@bg27.bgnet.de<br />

�Tiefbau-Berufsgenossenschaft<br />

Landsberger Straße 309<br />

80687 München<br />

fon: (0 89) 88 97-02<br />

fax: (0 89) 88 97-8 29<br />

e-mail: tad@tiefbaubg.de<br />

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627<br />

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