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Regelung zum Umgang mit Kettensägen

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<strong>Regelung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kettensägen</strong><br />

Die Benutzung privater <strong>Kettensägen</strong> in der HBK ist nur unter folgenden<br />

Voraussetzungen erlaubt:<br />

1. Es dürfen nur <strong>Kettensägen</strong> verwendet werden, die ein Sicherheitszertifikat<br />

(z.B. GS oder CE) aufweisen und sich in einem betriebssicheren Zustand<br />

befinden.<br />

2. Die Anwender müssen vor erstmaliger Nutzung an einer Unterweisung über<br />

die beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kettensägen</strong> auftretenden Gefahren sowie über<br />

Maßnahmen zu ihrer Abwendung teilnehmen. Termine für Unterweisung<br />

sind bei Frau Bothe und bei Herrn Kampani nachzufragen.<br />

3. In dieser Unterweisung müssen die Anwender nachweisen, daß sie über<br />

ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen (z.B. durch Berufspraxis) für den<br />

<strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kettensägen</strong>. besitzen.<br />

4. Die spezifische Betriebsanweisung der Kettensäge ist zu beachten und<br />

einzuhalten.<br />

5. Beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kettensägen</strong> ist Schutzausrüstung zu tragen.<br />

6. HBK haftet nicht für eventuell auftretende Schäden und für den Verlust des<br />

Gerätes.<br />

7. Das Personal der HBK ist befugt, das Vorliegen der Voraussetzungen gem.<br />

Ziffer 1-5 zu überprüfen und ggf. bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen<br />

die Benutzung der Kettensäge an der HBK zu untersagen.<br />

D V, Tel. 9177<br />

D:\homepagegfst-hbk\maschinen\umgang_<strong>mit</strong>_kettensaegen.doc


Unterweisung über die beim <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kettensägen</strong> auftretenden Gefahren sowie<br />

über Maßnahmen zu ihrer Abwendung<br />

Schwerpunkte der Unterweisung sind u.a.:<br />

-Praktische Vorführung<br />

-Sicherheitskleidung<br />

-Sicherheitsabstand, Standsicherheit etc.<br />

-Einhaltung der spezifischen Betriebsanweisungen des Herstellers der Kettensäge<br />

-Hinweis auf regelmäßige Wartung (z.B. Luftfilterwechsel etc.)<br />

-Beachtung der richtigen Kettenschärfe und Kettenspannung<br />

-Richtige Schneidgarnitur<br />

-Gefahren bei Sägen über Schulterhöhe<br />

-Benzinmenge nur als Tagesbedarf (keine Lagermöglichkeit)<br />

-Atemschutz (Ölpartikel) beim Reinigen der Kette und Maschine <strong>mit</strong> Preßluft<br />

Die <strong>Regelung</strong> habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bestätige, über ausreichende Kenntnisse<br />

und Erfahrungen im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kettensägen</strong> zu verfügen und verpflichte mich, die Regeln<br />

<strong>zum</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kettensägen</strong> einzuhalten..<br />

Datum der<br />

Unterweisung<br />

Name des /der<br />

Unterwiesenen<br />

Unterschriften/der<br />

Unterwiesenen<br />

Unterschrift des/der<br />

Unterweisenden<br />

D:\homepagegfst-hbk\maschinen\umgang_<strong>mit</strong>_kettensaegen.doc

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