Informationen zur Vertiefungsarbeit - StudiWeb
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Merkblatt Plagiatsfälle<br />
Ablauf des Verfahrens bei Plagiatsverdacht<br />
1. Meldung der betreuenden Person an die Abteilungsleitung<br />
2. Bei begründetem Plagiatsverdacht: Unterbreitung an den Rektor.<br />
3. Der Rektor entscheidet über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und<br />
bezeichnet die mit der Untersuchung zu betrauende Person. Diese trifft die<br />
erforderlichen Abklärungen, konfrontiert die/den betroffenen Studierenden mit dem an<br />
sie/ihn gerichteten Vorwurf und hört sie/ihn unter Hinweis auf mögliche<br />
Konsequenzen der Unredlichkeit und Darstellung des weiteren Verfahrensablaufs an.<br />
4. Das Anhörungsprotokoll wird dem Rektor vorgelegt. Dieser entscheidet über die<br />
Einstellung des Verfahrens oder verfügt eine Disziplinarmassnahme. Liegt ein Plagiat<br />
vor, erklärt der Rektor den unredlich erworbenen Leistungsnachweis zusätzlich <strong>zur</strong><br />
allfälligen Anordnung einer Disziplinarmassnahme als ungültig.<br />
5. Beim Entscheid „Arbeit ungültig“ aufgrund unlauteren Vorgehens erfolgt keine<br />
Benotung, sondern die gesamte Arbeit ist „nicht bestanden“ und muss wiederholt<br />
werden. Eine Überarbeitung ist nicht möglich. Mit einer Studienverlängerung muss<br />
dabei gerechnet werden. Die Arbeit kann nur noch einmal eingereicht werden.<br />
Lic.phil. Andrea Keck Frei 22