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Informationen zur Vertiefungsarbeit - StudiWeb

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Merkblatt Plagiatsfälle<br />

Ablauf des Verfahrens bei Plagiatsverdacht<br />

1. Meldung der betreuenden Person an die Abteilungsleitung<br />

2. Bei begründetem Plagiatsverdacht: Unterbreitung an den Rektor.<br />

3. Der Rektor entscheidet über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und<br />

bezeichnet die mit der Untersuchung zu betrauende Person. Diese trifft die<br />

erforderlichen Abklärungen, konfrontiert die/den betroffenen Studierenden mit dem an<br />

sie/ihn gerichteten Vorwurf und hört sie/ihn unter Hinweis auf mögliche<br />

Konsequenzen der Unredlichkeit und Darstellung des weiteren Verfahrensablaufs an.<br />

4. Das Anhörungsprotokoll wird dem Rektor vorgelegt. Dieser entscheidet über die<br />

Einstellung des Verfahrens oder verfügt eine Disziplinarmassnahme. Liegt ein Plagiat<br />

vor, erklärt der Rektor den unredlich erworbenen Leistungsnachweis zusätzlich <strong>zur</strong><br />

allfälligen Anordnung einer Disziplinarmassnahme als ungültig.<br />

5. Beim Entscheid „Arbeit ungültig“ aufgrund unlauteren Vorgehens erfolgt keine<br />

Benotung, sondern die gesamte Arbeit ist „nicht bestanden“ und muss wiederholt<br />

werden. Eine Überarbeitung ist nicht möglich. Mit einer Studienverlängerung muss<br />

dabei gerechnet werden. Die Arbeit kann nur noch einmal eingereicht werden.<br />

Lic.phil. Andrea Keck Frei 22

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