246 StGB; Subsidiaritätsklausel Materialien - unirep - Humboldt ...
246 StGB; Subsidiaritätsklausel Materialien - unirep - Humboldt ...
246 StGB; Subsidiaritätsklausel Materialien - unirep - Humboldt ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Universitäts-Repetitorium der <strong>Humboldt</strong>-Universität zu Berlin<br />
Ein anderes Ergebnis ergibt sich jedoch aus der erneuten Anwendung des<br />
in dubio pro reo Grundsatzes. Zugunsten des Otto ist an dieser Stelle anzunehmen,<br />
dass er bereits beim Niederstechen Aneignungsvorsatz hatte.<br />
Dann aber läge nur eine Tat und damit eine natürliche Handlungseinheit vor.<br />
2. Subsidiaritätsumfang<br />
Fraglich bleibt jedoch, ob die Tat, zu der § <strong>246</strong> I <strong>StGB</strong> subsidiär ist, ein<br />
Vermögensdelikt sein muss oder ob jedes Delikt unabhängig von seiner<br />
Schutzrichtung in Betracht kommt.<br />
Mag zwar der Charakter der Unterschlagung als Eigentumsdelikt dafür<br />
sprechen, die <strong>Subsidiaritätsklausel</strong> auf Eigentums- und Vermögensdelikte<br />
zu beschränken. Eine solche Beschränkung ist aber dem Wortlaut des<br />
§ <strong>246</strong> I <strong>StGB</strong> nicht zu entnehmen. Würde man die Klausel auf Vermögensdelikte<br />
beschränken, ginge diese Auslegung zu Lasten des Täters, was gerade<br />
nicht zulässig ist.<br />
Der von Otto verwirklichte § <strong>246</strong> I <strong>StGB</strong> tritt daher hinter dem ebenfalls<br />
verwirklichten § 212 I <strong>StGB</strong> als subsidiär zurück.<br />
Universitäts-Repetitorium der <strong>Humboldt</strong>-Universität zu Berlin / Strafrecht / Prof. Heinrich