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SÄCHSISCHES ARCHIVBLATT - Archivwesen - Freistaat Sachsen

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Verfügung gestellt, so dass ein zentrales<br />

Dokumentenmanagement mit aktiver<br />

Terminüberwachung durchgeführt werden<br />

kann. Die Dokumente werden nach<br />

der Digitalisierung in den jeweiligen<br />

Bereichen für die Dauer der gesetzlichen<br />

Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.<br />

Im Rahmen der Rechnungsregistratur<br />

werden zentral alle Rechnungen und<br />

Buchungsbelege digitalisiert und mit<br />

dem SAP-System verknüpft, um sie on-<br />

Am 1. Januar dieses Jahres ist das<br />

Personenstandsrechtsreformgesetz in<br />

Kraft getreten. Es bringt bedeutende<br />

Neuerungen sowohl für die öffentlichen<br />

Archive als auch für die historische<br />

Forschung. Erstmals werden nun Personenstandsregister<br />

– nach Ablauf bestimmter<br />

Fristen – von den öffentlichen<br />

line im Geschäftsprozess nutzen zu können.<br />

Bisher erfolgt parallel zur elektronischen<br />

Archivierung der Rechnungen<br />

noch eine konventionelle Papierablage<br />

für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />

Zusammenfassung<br />

Sowohl Presse- als auch Verwaltungsarchiv<br />

erfüllen als Archive der Verwaltungsdirektion<br />

seit langem eine wichtige<br />

Dienstleistungsfunktion im Unterneh-<br />

PERSONENSTANDSREGISTER<br />

WERDEN ZU ARCHIVGUT<br />

Archiven übernommen.<br />

Der Zugang unterliegt<br />

dann nicht<br />

mehr den restriktiven<br />

Bestimmungen des<br />

Personenstandsgesetzes,<br />

sondern steht<br />

nach den archivrechtlichen<br />

Vorschriften<br />

grundsätzlich jedermann,<br />

zum Beispiel<br />

für wissenschaftliche<br />

Forschungsvorhaben<br />

oder private genealogische<br />

Recherchen,<br />

offen.<br />

Begründet wurde das<br />

staatliche Personenstandswesen<br />

in Preußen<br />

1874 und auf<br />

Reichsebene, und damit<br />

auch in <strong>Sachsen</strong>,<br />

mit dem am 1. Januar<br />

1876 in Kraft getretenen<br />

Personenstandsgesetz. Dadurch<br />

ging mit der obligatorischen Zivilehe<br />

das Eherecht von der kirchlichen in die<br />

staatliche Zuständigkeit über, und es<br />

wurde die Aufzeichnung der Personenstandsfälle<br />

(Geburten, Heiraten, Todesfälle)<br />

in standesamtlichen Personenstandsregistern<br />

eingeführt, was bis da-<br />

men MDR. In Zukunft wird es darum<br />

gehen, diesen Dienstleistungscharakter<br />

noch weiter auszubauen und die Servicequalität<br />

zu verbessern, indem die Möglichkeiten<br />

der Digitalisierung weiter ausgebaut<br />

werden.<br />

___________________________<br />

BIRGIT ___________________________<br />

LEISTNER<br />

MITTELDEUTSCHER ___________________________<br />

RUNDFUNK<br />

VERWALTUNGSDIREKTION<br />

___________________________<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

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_______________________________________<br />

AUSSENANSICHT _______________________________________<br />

DES STANDESAMTS DRESDEN<br />

FOTO: _______________________________________<br />

ARND VOLLMER<br />

hin nur in den Kirchenbüchern erfolgte.<br />

Die Geburten-, Heirats- und Sterberegister,<br />

deren gesetzliche Bezeichnung seit<br />

1938 „Personenstandsbücher“ lautete,<br />

wurden von den Standesämtern dauerhaft<br />

verwahrt. Die dauerhafte Verwahrung<br />

der Zweitbücher erfolgte räumlich<br />

getrennt durch die zuständige Verwaltungsbehörde.<br />

Nur in bestimmten, gesetzlich<br />

vorgesehenen Fällen konnten die<br />

Personenstandsbücher eingesehen werden<br />

oder Personenstandsurkunden ausgestellt<br />

werden.<br />

Eine der grundlegenden Änderungen<br />

des neuen Personenstandsrechts ist die<br />

Führung der Personenstandsregister<br />

ausschließlich in elektronischer Form.<br />

Damit entfällt in Zukunft, spätestens<br />

nach einer Übergangsfrist bis zum<br />

31. Dezember 2013, die Führung der<br />

Personenstandsbücher (die jetzt wieder,<br />

wie bereits vor 1938, als Personenstandsregister<br />

bezeichnet werden) in<br />

Papierform. Wie bisher die Papierregister<br />

werden auch die elektronischen<br />

Register als Erst- und als Sicherungsregister<br />

geführt, die räumlich getrennt<br />

aufzubewahren sind. Die für das <strong>Archivwesen</strong><br />

und die Forschung bedeutende<br />

Neuregelung sieht vor, dass die Register<br />

nicht mehr zeitlich unbegrenzt fortgeführt<br />

werden. Folgebeurkundungen –<br />

das heißt Fortschreibungen und Berichtigungen<br />

– sowie Hinweise zu anderen<br />

<strong>SÄCHSISCHES</strong> <strong>ARCHIVBLATT</strong> Heft 1 / 2009<br />

09

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