Konrad Ingelmann, Präsentation Integrationsamt ... - BAG UB eV
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Inhalt<br />
Rede<br />
<strong>Konrad</strong> <strong>Ingelmann</strong>, <strong>Integrationsamt</strong> Niedersachsen<br />
<strong>Präsentation</strong><br />
<strong>Integrationsamt</strong> Niedersachsen<br />
im Rahmen der Regionalkonferenz<br />
„Job4000 – Arbeits- und Ausbildungsmotor für behinderte Menschen in<br />
Niedersachsen“<br />
am 22.09.2010, Hannover<br />
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Sehr geehrte Frau Ministerin Özkan, Frau Schröder, sehr geehrter Herr Fischels,<br />
Herr Dr. Gaßmann, sehr geehrter Herr Stietenroth, meine sehr verehrten Damen<br />
und Herren. Mein Name ist <strong>Konrad</strong> <strong>Ingelmann</strong>, ich bin im <strong>Integrationsamt</strong><br />
Teamsprecher für den Bereich Verwendung der Ausgleichsabgabe und technischer<br />
Berater. Ich bin gebeten worden, Ihnen heute unser normales Förderprogramm<br />
darzustellen. Ich beschränke mich dabei nicht auf Job4000 und das<br />
Sonderprogramm, sondern möchte Ihnen im Grunde genommen erzählen, welche<br />
Möglichkeiten wir ansonsten ganz regulär haben. Das <strong>Integrationsamt</strong> in<br />
Niedersachsen ist ein Teil des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.<br />
Unsere Zentrale ist in Hildesheim und wir haben in Oldenburg eine Außenstelle, die<br />
sich um den ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems kümmert. Die Aufgaben des<br />
<strong>Integrationsamt</strong>es bestehen aus den Bereichen Kündigungsschutz und Prävention,<br />
aus der Erhebung der Ausgleichsabgabe, aus der begleitenden Hilfe im<br />
Arbeitsleben, somit auch der Verwendung der Ausgleichsabgabe, wir haben einen<br />
technischen Beratungsdienst, wir sind zuständig für die Integrationsfachdienste und<br />
wir sind tätig im Bereich Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Den Bereich des Kündigungsschutzes und der Prävention lasse ich heute mal<br />
außen vor und ich konzentriere mich auf die finanziellen Leistungen, die wir als<br />
<strong>Integrationsamt</strong> haben. Da muss man zunächst einmal unterscheiden zwischen<br />
finanziellen Leistungen, die an Arbeitgeber gehen und finanziellen Leistungen, die<br />
an schwerbehinderte Menschen gehen. Die Mittel, die wir zur Verfügung haben, sind<br />
keine Steuergelder, sondern sie stammen aus der Ausgleichsabgabe. Das sind<br />
Gelder, die Arbeitgeber zu entrichten haben, die nicht ausreichend<br />
Schwerbehinderte beschäftigen. In der Bundesrepublik muss jeder Arbeitgeber mit<br />
mindestens zwanzig Arbeitnehmern fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit<br />
Schwerbehinderten besetzen. Wenn er das nicht tut, muss er eben einen Teil als<br />
Ausgleichsabgabe zahlen. Wir können einen Personenkreis fördern, der entweder<br />
als schwerbehindert anerkannt ist - das sind Personen mit einem Grad der<br />
Behinderung von fünfzig oder mehr. Oder wir können die so genannten<br />
Gleichgestellten fördern, das sind Personen, die haben einen Grad der Behinderung<br />
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von dreißig oder vierzig und zusätzlich eine Gleichstellung durch die Agentur für<br />
Arbeit. Förderbar sind Arbeitsverhältnisse mit mindestens fünfzehn Stunden in der<br />
Woche, und es können ausschließlich Maßnahmen mit berufsbedingtem<br />
Zusammenhang gefördert werden. Nicht förderbar sind somit Altersrentner, Rentner<br />
wegen voller Erwerbsminderung. Aber es sind zum Beispiel Rentner förderbar, die<br />
eine teilweise Erwerbsminderung bekommen und im Rahmen des Hinzuverdienstes<br />
weiter arbeiten. Problematisch in unserer Arbeit ist manchmal die Abgrenzung zu<br />
den anderen Rehaträgern, die da auch im Geschäft sind, das ist zum Beispiel die<br />
Agentur für Arbeit, das sind die Rentenversicherungsträger, das ist also häufig nicht<br />
so ganz einfach rauszukriegen. Man kann sich als Faustformel merken: Wenn<br />
irgendwo die Erwerbsfähigkeit bedroht ist oder eine lange Arbeitsunfähigkeit besteht,<br />
wenn eine Behinderung hinzugetreten ist, ist es häufig eine Leistung, die vom<br />
Rehaträger erbracht werden muss. Bei arbeitserleichternden Maßnahmen sind wir<br />
als <strong>Integrationsamt</strong> zuständig.<br />
Jetzt möchte ich zu den einzelnen Leistungsmöglichkeiten, die wir für Arbeitgeber<br />
haben, kommen. Wir können zum einen die Neuschaffung von Arbeits- und<br />
Ausbildungsplätzen fördern, wir können die behindertengerechte Einrichtung von<br />
Ausbildungsplätzen und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen fördern,<br />
und wir erbringen Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen.<br />
Zunächst einmal zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze. Wir können<br />
fördern, wenn Arbeitgeber einen Schwerbehinderten zusätzlich einstellen oder<br />
einen Schwerbehinderten ohne Beschäftigungspflicht einstellen oder einen<br />
besonders betroffenen Schwerbehinderten einstellen. Und zwar können wir die<br />
Förderung neben der Förderung Job4000 umsetzen. Wir können die investiven<br />
Kosten fördern, die auch anfallen würden, wenn ein nicht behinderter Mitarbeiter<br />
eingestellt würde. Das ist in vielen Fällen zum Beispiel die Förderung von einer<br />
Maschine, CNC-Drehmaschine oder Bearbeitungszentrum, aber es können auch<br />
kleinere Maßnahmen sein, wie Büromöbel, PC, Hard- und Software oder Fahrzeuge.<br />
Also da ist im Grunde genommen alles denkbar. Die Höhe der Förderung ist im<br />
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Regelfall so, dass wir pro Einzelfall, also pro Kopf maximal 50.000 Euro fördern und<br />
die maximale Förderung beträgt fünfzig Prozent der investiven Kosten. Das heißt<br />
also, wenn ein Arbeitgeber 50.000 Euro als Zuschuss bekommen möchte, muss er<br />
mindestens 100.000 Euro investieren. Die Folge der Förderung ist eine<br />
Bindungsfrist, die der Arbeitgeber eingeht, innerhalb derer er verpflichtet ist, den<br />
geförderten Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. Diese Person<br />
ist zunächst einmal namentlich benannt in der Person, die praktisch im Antrag<br />
gestanden hat. Wenn aus irgendwelchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet<br />
werden muss, gesundheitliche Gründe zum Beispiel, hat der Arbeitgeber die<br />
Möglichkeit auf den geförderten Arbeitsplatz einen anderen Schwerbehinderten zu<br />
setzen. Neuschaffung von Arbeitsplätzen heißt aber auch, dass damit Arbeitsplätze<br />
gefördert werden können, wenn Umsetzungen erforderlich sind. Das kann zum<br />
Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen nicht<br />
mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Arbeitsplatz auszuüben, oder es können<br />
Gründe sein, die in betrieblichen Dingen liegen. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitgeber<br />
ein Produkt nicht mehr herstellt und der Arbeitsplatz wegfällt. Und wenn der<br />
Arbeitgeber sagt, ich kann deinen Arbeitsplatz retten, indem ich dich auf einen<br />
anderen Arbeitsplatz umsetze. Erforderlich ist in jedem Fall die Gefährdung des<br />
Arbeitsverhältnisses und dass durch die Schaffung eines anderen Arbeitsplatzes<br />
eben das Arbeitsverhältnis gesichert werden kann.<br />
Um Ihnen da mal ein kleines Beispiel zu geben: Wir haben einen Mitarbeiter in<br />
einem Zimmereibetrieb gefördert. Der war als Zimmermann auf Baustellen<br />
eingesetzt. Der konnte auf Grund einer Krebserkrankung aus gesundheitlichen<br />
Gründen nicht mehr auf den Baustellen arbeiten. Für diesen Menschen ist ein neuer<br />
Arbeitsplatz geschaffen worden, der kümmert sich jetzt als Fahrer um die<br />
Versorgung der Baustellen. Da ist ein LKW gefördert worden, mit dem er dann die<br />
entsprechenden Baustellen des Arbeitgebers mit entsprechenden Materialien<br />
versorgt. Der ist entsprechend ausgestattet worden mit einem Ladekran und einem<br />
Anhänger. Die gesamten Investitionskosten haben etwa 150.000 Euro betragen und<br />
da haben wir uns halt eben mit 50.000 Euro Zuschuss dran beteiligt.<br />
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Weiterhin können wir die so genannte behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung<br />
fördern. Bei der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung ist es in jedem Fall<br />
erforderlich, dass die Maßnahme, die beantragt wird, am jetzigen Arbeitsplatz des<br />
Arbeitnehmers ist, und es muss eine Verbindung bestehen mit der Behinderung.<br />
Also die Grundlage, der Grund für die Maßnahme muss in der Behinderung seine<br />
Ursache haben. In vielen Fällen handelt es sich dabei zum Beispiel um Hubgeräte<br />
für Maschinenarbeitsplätze, um Wirbelsäulenbelastungen zu vermeiden. Es werden<br />
häufig Steh-Sitz-Arbeitsplätze für Arbeitnehmer mit Wirbelsäulenproblemen in der<br />
Verwaltung, Türantriebe bei Beschäftigten mit Muskelproblemen usw. gefördert. Da<br />
gibt es also viele verschiedene Dinge. Das Problem gerade in dieser Leistungsart ist<br />
die Abgrenzung zu den Rehaträgern. Da kann ich nur noch mal sagen, dass wir<br />
Ihnen als Kunden, sag ich mal, nicht zumuten, diese Entscheidungen zu treffen,<br />
sondern dass wir das als Fachleute für Sie regeln. Wenn Sie also ein Problem haben,<br />
wenden Sie sich an uns. Wir versuchen dann auf jeden Fall für Sie den zuständigen<br />
Ansprechpartner zu bekommen. Im Bereich der behindertengerechten<br />
Arbeitsplatzausstattung fördern wir mit einer höheren Quote als bei der<br />
Neuschaffung von Arbeitsplätzen. Wir fördern in der Regel die Bezuschussung mit<br />
achtzig Prozent der entstehenden behinderungsbedingten Kosten und im<br />
Ausnahmefall auch bis zu hundert Prozent.<br />
Was ansonsten noch viel in dem Zusammenhang gefördert wird, sind<br />
Gebärdendolmetscher. Nach der Rechtsgrundlage §26 haben wir auch noch weitere<br />
Fördermöglichkeiten, indem wir Ausbildungsplätze durch die Zahlung von Prämien<br />
und Zuschüssen fördern können. Es ist da zu beobachten, dass wir da eine starke<br />
Inanspruchnahme in Südniedersachsen haben und in anderen Regionalbereichen<br />
nicht. Vielleicht können wir da im Rahmen der Zusammenarbeit noch mal drüber<br />
nachdenken, wie man das ein bisschen bekannter machen kann, um da vielleicht<br />
von anderen Direktionen auch was zu bekommen.<br />
Ein großer Teil unserer Arbeit sind die Leistungsabgeltungen außergewöhnlicher<br />
Belastungen. Unter Leistungsabgeltungen außergewöhnlicher Belastungen versteht<br />
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man im Grunde genommen zwei Dinge, das eine ist der so genannte<br />
Minderleistungsausgleich. Minderleistung heißt, dass der Schwerbehinderte oder<br />
die Schwerbehinderte auf Grund der Behinderung nicht in der Lage ist, hundert<br />
Prozent der Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber aber verpflichtet ist,<br />
hundert Prozent des Arbeitsentgeltes zu zahlen. Da haben wir als <strong>Integrationsamt</strong><br />
eben die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Die Höhe des<br />
Ausgleiches richtet sich nach drei Kriterien. Das erste Kriterium ist, wie hoch ist die<br />
Minderleistung. Das zweite Kriterium ist, wie hoch ist der Verdienst des Behinderten.<br />
Und das dritte Kriterium ist, ob der Arbeitgeber seine Verpflichtung erfüllt oder nicht.<br />
Wenn er die Quote von fünf Prozent nicht erfüllt, gibt es einen Abschlag von zehn<br />
Prozent. Die Leistungen werden immer befristet bewilligt. Befristet deswegen, weil<br />
wir nur die Mittel binden dürfen, die wir auch auf dem Konto haben. Aber wir haben<br />
die Erfahrung gemacht, dass wir immer wieder Folgeanträge kriegen und dann<br />
diesen Folgeanträgen im Regelfall auch zustimmen, so dass diese Maßnahmen<br />
auch eigentlich bis zum Ende des Berufslebens möglich sind.<br />
Neben dem Minderleistungsausgleich haben wir die Möglichkeit, die so genannte<br />
personelle Unterstützung zu bezuschussen. Das geschieht, wenn ein Arbeitgeber<br />
eine dritte Kraft dazu abstellen muss, um dem Schwerbehinderten bei bestimmten<br />
Dingen behilflich zu sein. Die Höhe der Förderung richtet sich auch dort nach drei<br />
Kriterien. Das erste Kriterium ist, wie lange ist der Unterstützungsaufwand in Zeit.<br />
Das zweite ist, was verdient derjenige, der die Unterstützung macht und das dritte<br />
wieder die Erfüllung der Quote. Beide Leistungsarten können für sich bewilligt<br />
werden, aber auch als Kombinationsfälle und das ist in den meisten Fällen so. Um<br />
Ihnen da mal ein paar Beispiele zu nennen. Es gibt in vielen Fällen lernbehinderte<br />
Mitarbeiter in der Küche von Altenheimen, die wir gefördert haben. Es sind Fälle, wo<br />
wir es mit psychisch Erkrankten mit Motivationsproblemen zu tun haben. Es gibt<br />
verlangsamte Arbeitsweisen bei Körperbehinderten und insgesamt eingeschränkte<br />
Leistungsfähigkeit. In diesem Bereich der laufenden Leistungen haben wir 1600<br />
Fälle etwa, die wir in Niedersachsen betreuen. Die Förderung nach Job4000 ist in<br />
letzter Zeit sehr gut nachgefragt worden und ist auch ein attraktives Programm. Über<br />
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die gesamten Leistungsmöglichkeiten des <strong>Integrationsamt</strong>es an Arbeitgeber können<br />
Sie in der Broschüre „Informationen für Arbeitgeber“ nachlesen, die wir den<br />
Tagungsunterlagen beigefügt haben. Wir werden diese Broschüre auch in Kürze an<br />
die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern schicken mit der<br />
Bitte, diese an ihre Betriebe weiter zu leiten. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den<br />
jetzt angeschobenen Maßnahmen und unserem normalen Leistungskatalog in der<br />
Lage sein werden, weitere schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu<br />
integrieren. Das Förderangebot ist attraktiv, und ich kann die Arbeitgeber nur<br />
animieren entsprechend zuzugreifen.<br />
Kurz möchte ich noch auf Leistungen an schwerbehinderte Menschen eingehen.<br />
Das mache ich mal relativ zügig, wir haben die Möglichkeit technische Arbeitshilfen<br />
zu fördern. Wir können die Arbeitsassistenz fördern. Arbeitsassistenz ist etwa<br />
vergleichbar mit der personellen Unterstützung. Wir können<br />
Existenzgründungsmaßnahmen fördern. Wir können in gewissem Rahmen<br />
Wohnungshilfemaßnahmen fördern - das aber nur für Beamte und Selbstständige,<br />
alle anderen sind in der Zuständigkeit des Rehaträgers. Wir können bestimmte<br />
berufliche Weiterbildungsmaßnahmen fördern. Und wir können Kraftfahrzeughilfe<br />
fördern, aber auch nur für Beamte und Selbstständige. Das nur so zur<br />
Vervollständigung unseres Leistungsangebotes.<br />
Worauf ich hinweisen möchte, ist unser weiteres Leistungsangebot. Wir haben<br />
einen technischen Beratungsdienst. In diesem technischen Beratungsdienst sind<br />
zwei Ingenieure beschäftigt, die für die allgemeine Beratung von Arbeitgebern und<br />
Schwerbehinderten in Bezug auf Arbeitsplatzgestaltung zuständig sind. Und wir<br />
haben zusätzlich noch einen technischen Berater für Sinnesgeschädigte. Wenn Sie<br />
also Bedarf haben an technischer Beratung, können Sie sich gerne an uns wenden.<br />
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Steuerung und Finanzierung der<br />
Integrationsfachdienste. Die Integrationsfachdienste sind Ansprechpartner vor Ort<br />
für Arbeitgeber und betroffene schwerbehinderte Menschen. Und die werden<br />
insbesondere dann tätig, wenn Probleme bei geistig behinderten oder psychisch<br />
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ehinderten Mitarbeitern vorliegen und wenn es Konflikte am Arbeitsplatz gibt. Wir<br />
haben etwa siebzig Mitarbeiter landesweit tätig und haben dabei spezielle Dienste<br />
für geschädigte Menschen. Last but not least haben wir ein Schulungsangebot für<br />
Arbeitgeber, für Arbeitgeberbeauftragte, für Schwerbehinderte,<br />
Schwerbehindertenvertretung und Personalräte in verschiedenen Seminaren und<br />
Integrationsveranstaltungen. Wenn sie Probleme bei der Beschäftigung oder mit der<br />
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen haben, kann ich nur an Sie<br />
appellieren, treten Sie mit uns in Kontakt. Wir versuchen Ihnen zielorientiert, schnell<br />
und vor allem unbürokratisch zu helfen. Vielen Dank.<br />
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