Konrad Ingelmann, Präsentation Integrationsamt ... - BAG UB eV
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man im Grunde genommen zwei Dinge, das eine ist der so genannte<br />
Minderleistungsausgleich. Minderleistung heißt, dass der Schwerbehinderte oder<br />
die Schwerbehinderte auf Grund der Behinderung nicht in der Lage ist, hundert<br />
Prozent der Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber aber verpflichtet ist,<br />
hundert Prozent des Arbeitsentgeltes zu zahlen. Da haben wir als <strong>Integrationsamt</strong><br />
eben die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Die Höhe des<br />
Ausgleiches richtet sich nach drei Kriterien. Das erste Kriterium ist, wie hoch ist die<br />
Minderleistung. Das zweite Kriterium ist, wie hoch ist der Verdienst des Behinderten.<br />
Und das dritte Kriterium ist, ob der Arbeitgeber seine Verpflichtung erfüllt oder nicht.<br />
Wenn er die Quote von fünf Prozent nicht erfüllt, gibt es einen Abschlag von zehn<br />
Prozent. Die Leistungen werden immer befristet bewilligt. Befristet deswegen, weil<br />
wir nur die Mittel binden dürfen, die wir auch auf dem Konto haben. Aber wir haben<br />
die Erfahrung gemacht, dass wir immer wieder Folgeanträge kriegen und dann<br />
diesen Folgeanträgen im Regelfall auch zustimmen, so dass diese Maßnahmen<br />
auch eigentlich bis zum Ende des Berufslebens möglich sind.<br />
Neben dem Minderleistungsausgleich haben wir die Möglichkeit, die so genannte<br />
personelle Unterstützung zu bezuschussen. Das geschieht, wenn ein Arbeitgeber<br />
eine dritte Kraft dazu abstellen muss, um dem Schwerbehinderten bei bestimmten<br />
Dingen behilflich zu sein. Die Höhe der Förderung richtet sich auch dort nach drei<br />
Kriterien. Das erste Kriterium ist, wie lange ist der Unterstützungsaufwand in Zeit.<br />
Das zweite ist, was verdient derjenige, der die Unterstützung macht und das dritte<br />
wieder die Erfüllung der Quote. Beide Leistungsarten können für sich bewilligt<br />
werden, aber auch als Kombinationsfälle und das ist in den meisten Fällen so. Um<br />
Ihnen da mal ein paar Beispiele zu nennen. Es gibt in vielen Fällen lernbehinderte<br />
Mitarbeiter in der Küche von Altenheimen, die wir gefördert haben. Es sind Fälle, wo<br />
wir es mit psychisch Erkrankten mit Motivationsproblemen zu tun haben. Es gibt<br />
verlangsamte Arbeitsweisen bei Körperbehinderten und insgesamt eingeschränkte<br />
Leistungsfähigkeit. In diesem Bereich der laufenden Leistungen haben wir 1600<br />
Fälle etwa, die wir in Niedersachsen betreuen. Die Förderung nach Job4000 ist in<br />
letzter Zeit sehr gut nachgefragt worden und ist auch ein attraktives Programm. Über<br />
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