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Konrad Ingelmann, Präsentation Integrationsamt ... - BAG UB eV

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man im Grunde genommen zwei Dinge, das eine ist der so genannte<br />

Minderleistungsausgleich. Minderleistung heißt, dass der Schwerbehinderte oder<br />

die Schwerbehinderte auf Grund der Behinderung nicht in der Lage ist, hundert<br />

Prozent der Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber aber verpflichtet ist,<br />

hundert Prozent des Arbeitsentgeltes zu zahlen. Da haben wir als <strong>Integrationsamt</strong><br />

eben die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Die Höhe des<br />

Ausgleiches richtet sich nach drei Kriterien. Das erste Kriterium ist, wie hoch ist die<br />

Minderleistung. Das zweite Kriterium ist, wie hoch ist der Verdienst des Behinderten.<br />

Und das dritte Kriterium ist, ob der Arbeitgeber seine Verpflichtung erfüllt oder nicht.<br />

Wenn er die Quote von fünf Prozent nicht erfüllt, gibt es einen Abschlag von zehn<br />

Prozent. Die Leistungen werden immer befristet bewilligt. Befristet deswegen, weil<br />

wir nur die Mittel binden dürfen, die wir auch auf dem Konto haben. Aber wir haben<br />

die Erfahrung gemacht, dass wir immer wieder Folgeanträge kriegen und dann<br />

diesen Folgeanträgen im Regelfall auch zustimmen, so dass diese Maßnahmen<br />

auch eigentlich bis zum Ende des Berufslebens möglich sind.<br />

Neben dem Minderleistungsausgleich haben wir die Möglichkeit, die so genannte<br />

personelle Unterstützung zu bezuschussen. Das geschieht, wenn ein Arbeitgeber<br />

eine dritte Kraft dazu abstellen muss, um dem Schwerbehinderten bei bestimmten<br />

Dingen behilflich zu sein. Die Höhe der Förderung richtet sich auch dort nach drei<br />

Kriterien. Das erste Kriterium ist, wie lange ist der Unterstützungsaufwand in Zeit.<br />

Das zweite ist, was verdient derjenige, der die Unterstützung macht und das dritte<br />

wieder die Erfüllung der Quote. Beide Leistungsarten können für sich bewilligt<br />

werden, aber auch als Kombinationsfälle und das ist in den meisten Fällen so. Um<br />

Ihnen da mal ein paar Beispiele zu nennen. Es gibt in vielen Fällen lernbehinderte<br />

Mitarbeiter in der Küche von Altenheimen, die wir gefördert haben. Es sind Fälle, wo<br />

wir es mit psychisch Erkrankten mit Motivationsproblemen zu tun haben. Es gibt<br />

verlangsamte Arbeitsweisen bei Körperbehinderten und insgesamt eingeschränkte<br />

Leistungsfähigkeit. In diesem Bereich der laufenden Leistungen haben wir 1600<br />

Fälle etwa, die wir in Niedersachsen betreuen. Die Förderung nach Job4000 ist in<br />

letzter Zeit sehr gut nachgefragt worden und ist auch ein attraktives Programm. Über<br />

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