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Konrad Ingelmann, Präsentation Integrationsamt ... - BAG UB eV

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Regelfall so, dass wir pro Einzelfall, also pro Kopf maximal 50.000 Euro fördern und<br />

die maximale Förderung beträgt fünfzig Prozent der investiven Kosten. Das heißt<br />

also, wenn ein Arbeitgeber 50.000 Euro als Zuschuss bekommen möchte, muss er<br />

mindestens 100.000 Euro investieren. Die Folge der Förderung ist eine<br />

Bindungsfrist, die der Arbeitgeber eingeht, innerhalb derer er verpflichtet ist, den<br />

geförderten Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. Diese Person<br />

ist zunächst einmal namentlich benannt in der Person, die praktisch im Antrag<br />

gestanden hat. Wenn aus irgendwelchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet<br />

werden muss, gesundheitliche Gründe zum Beispiel, hat der Arbeitgeber die<br />

Möglichkeit auf den geförderten Arbeitsplatz einen anderen Schwerbehinderten zu<br />

setzen. Neuschaffung von Arbeitsplätzen heißt aber auch, dass damit Arbeitsplätze<br />

gefördert werden können, wenn Umsetzungen erforderlich sind. Das kann zum<br />

Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen nicht<br />

mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Arbeitsplatz auszuüben, oder es können<br />

Gründe sein, die in betrieblichen Dingen liegen. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitgeber<br />

ein Produkt nicht mehr herstellt und der Arbeitsplatz wegfällt. Und wenn der<br />

Arbeitgeber sagt, ich kann deinen Arbeitsplatz retten, indem ich dich auf einen<br />

anderen Arbeitsplatz umsetze. Erforderlich ist in jedem Fall die Gefährdung des<br />

Arbeitsverhältnisses und dass durch die Schaffung eines anderen Arbeitsplatzes<br />

eben das Arbeitsverhältnis gesichert werden kann.<br />

Um Ihnen da mal ein kleines Beispiel zu geben: Wir haben einen Mitarbeiter in<br />

einem Zimmereibetrieb gefördert. Der war als Zimmermann auf Baustellen<br />

eingesetzt. Der konnte auf Grund einer Krebserkrankung aus gesundheitlichen<br />

Gründen nicht mehr auf den Baustellen arbeiten. Für diesen Menschen ist ein neuer<br />

Arbeitsplatz geschaffen worden, der kümmert sich jetzt als Fahrer um die<br />

Versorgung der Baustellen. Da ist ein LKW gefördert worden, mit dem er dann die<br />

entsprechenden Baustellen des Arbeitgebers mit entsprechenden Materialien<br />

versorgt. Der ist entsprechend ausgestattet worden mit einem Ladekran und einem<br />

Anhänger. Die gesamten Investitionskosten haben etwa 150.000 Euro betragen und<br />

da haben wir uns halt eben mit 50.000 Euro Zuschuss dran beteiligt.<br />

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