Konrad Ingelmann, Präsentation Integrationsamt ... - BAG UB eV
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von dreißig oder vierzig und zusätzlich eine Gleichstellung durch die Agentur für<br />
Arbeit. Förderbar sind Arbeitsverhältnisse mit mindestens fünfzehn Stunden in der<br />
Woche, und es können ausschließlich Maßnahmen mit berufsbedingtem<br />
Zusammenhang gefördert werden. Nicht förderbar sind somit Altersrentner, Rentner<br />
wegen voller Erwerbsminderung. Aber es sind zum Beispiel Rentner förderbar, die<br />
eine teilweise Erwerbsminderung bekommen und im Rahmen des Hinzuverdienstes<br />
weiter arbeiten. Problematisch in unserer Arbeit ist manchmal die Abgrenzung zu<br />
den anderen Rehaträgern, die da auch im Geschäft sind, das ist zum Beispiel die<br />
Agentur für Arbeit, das sind die Rentenversicherungsträger, das ist also häufig nicht<br />
so ganz einfach rauszukriegen. Man kann sich als Faustformel merken: Wenn<br />
irgendwo die Erwerbsfähigkeit bedroht ist oder eine lange Arbeitsunfähigkeit besteht,<br />
wenn eine Behinderung hinzugetreten ist, ist es häufig eine Leistung, die vom<br />
Rehaträger erbracht werden muss. Bei arbeitserleichternden Maßnahmen sind wir<br />
als <strong>Integrationsamt</strong> zuständig.<br />
Jetzt möchte ich zu den einzelnen Leistungsmöglichkeiten, die wir für Arbeitgeber<br />
haben, kommen. Wir können zum einen die Neuschaffung von Arbeits- und<br />
Ausbildungsplätzen fördern, wir können die behindertengerechte Einrichtung von<br />
Ausbildungsplätzen und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen fördern,<br />
und wir erbringen Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen.<br />
Zunächst einmal zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze. Wir können<br />
fördern, wenn Arbeitgeber einen Schwerbehinderten zusätzlich einstellen oder<br />
einen Schwerbehinderten ohne Beschäftigungspflicht einstellen oder einen<br />
besonders betroffenen Schwerbehinderten einstellen. Und zwar können wir die<br />
Förderung neben der Förderung Job4000 umsetzen. Wir können die investiven<br />
Kosten fördern, die auch anfallen würden, wenn ein nicht behinderter Mitarbeiter<br />
eingestellt würde. Das ist in vielen Fällen zum Beispiel die Förderung von einer<br />
Maschine, CNC-Drehmaschine oder Bearbeitungszentrum, aber es können auch<br />
kleinere Maßnahmen sein, wie Büromöbel, PC, Hard- und Software oder Fahrzeuge.<br />
Also da ist im Grunde genommen alles denkbar. Die Höhe der Förderung ist im<br />
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