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Integrierte Versorgung Go Live Well Aktiv - BKK Herkules

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Neuregelung der Arzneimittelvergabe<br />

ist für Versicherte ein zweischneidiges Schwert<br />

Achtung bei der Medikamentenwahl<br />

Gesetzlich Krankenversicherte haben dank des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes, kurz AMNOG, seit Jahres beginn<br />

die Möglichkeit, ihre Version des Medikaments selbst zu wählen. Was auf den ersten Blick toll scheint – mehr Selbst bestimmung<br />

für den Versicherten nämlich – kann ohne das richtige Wissen um die Hintergründe jedoch schnell zum Kostenbumerang<br />

werden. Wir zeigen Hintergründe und Erfahrungen nach den ersten Monaten mit AMNOG auf.<br />

Schöne neue Konsumwelt, könnte man mit Blick auf das AMNOG meinen. Eine der<br />

wichtigsten Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, ist schließlich, dass gesetzlich<br />

Krankenversicherte bei der Ausgabe ihrer Medikamente ab sofort ein deutliches Wort<br />

mitreden können. Nicht bezüglich des Wirkstoffes – den bestimmt nach wie vor der Arzt.<br />

Doch beim Gang in die Apotheke kann nun anstelle des Mittels auf dem Rezept gegen<br />

Vorkasse ein anderes Medikament mit derselben Stärke und Packungs größe ausgesucht<br />

werden. Einzige Voraussetzung ist ein identischer Wirkstoff.<br />

Was steckt politisch dahinter?<br />

Wie hat die Bundesregierung diesen Schritt begründet? Vor allem auf Basis von<br />

Zahlen, die auf den ers ten Blick tatsächlich Bände zu sprechen scheinen. Um mehr<br />

als fünf Prozent je Versicherten im Schnitt – oder, anders ausgedrückt, um anderthalb<br />

Milliarden Euro insgesamt – sind die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) allein 2009 gestiegen. Einschließlich der Zuzahlungen<br />

der Versicherten wurden mehr als 32 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben.<br />

Dabei sind vor allem Medikamente ohne Festbetrag für den Kostenzuwachs verantwortlich.<br />

Teure Spezialpräparate machen gut ein Viertel des GKV-Arzneimittelumsatzes<br />

aus, obwohl ihr Verordnungsanteil nur 2,5 Prozent beträgt. Mit dem AMNOG<br />

sollte das Preismonopol der Anbieter durchbrochen werden, ermöglicht es doch zentrale<br />

Preisverhandlungen mit Pharmaherstellern, die zudem den Zusatznutzen neuer<br />

Medikamente belegen müssen. Auch müssen sie im Zeitraum von zwölf Monaten<br />

den Preis mit der GKV vereinbaren, andernfalls entscheidet dies eine zentrale<br />

Schiedsstelle. Das Ziel: fairer Wettbewerb ohne Innovationsstopp. Doch das ist nur<br />

ein Teil der Wahrheit.<br />

Vor- oder Nachteil?<br />

Denn was zunächst als Vorteil erscheint, ist finanziell gesehen meist mit signifikanten<br />

Nachteilen für die Konsumenten verbunden. Denn, so das scheinbar absurde<br />

MM20113<br />

Information<br />

Zwischenfazit rund ein halbes Jahr nach Einführung: In aller Regel ist das alternativ<br />

gewählte Präparat teurer als das ursprünglich verschriebene. Die Differenzen tragen<br />

dann nicht die Kassen, sondern der Käufer. Worin aber liegt dies begründet? Die Antwort:<br />

in den individuellen Rabattverträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und<br />

Pharmaunternehmen. Diese geben die Preisvorteile von Generika, also wirkstoffgleichen<br />

Medikamenten, an die Versicherten weiter.<br />

Rat einholen!<br />

Die Kehrseite der Medaille ist, dass nur die Kosten erstattet werden, die für das jeweils<br />

günstigste Medikament entstehen. Wird also auf Basis des AMNOG eine andere<br />

Wahl getroffen, steigen die Kosten der Aufzahlung an. Im Zweifel empfiehlt es sich<br />

deshalb für die Versicherten, mit ihrer Kasse vor dem Medikamentenkauf kurz Rücksprache<br />

zu halten. Den Vorwurf des Missbrauchsrisikos, den Kritiker gegen das<br />

AMNOG ins Feld führen, entkräftet aber auch das nicht. Was bleibt als vorläufiges<br />

Fazit nach einem halben Jahr AMNOG? Für die Versicherten: Augen auf beim<br />

Apothekenkauf. Und für die Politik? Um das AMNOG wirklich zu einem Erfolg für<br />

alle Beteiligten zu machen, sollten Modifikationen in Abstimmung mit den Krankenkassen<br />

in Betracht gezogen werden. Denn schließlich weiß niemand besser um die<br />

Probleme und prak tische Lösungsansätze im täglichen Umgang mit dem Gesetz als<br />

die Kassen selbst!<br />

Ihre Ansprechpartnerin<br />

Wenn Sie dennoch Bedenken oder Fragen haben, beantwortet unsere<br />

Mitarbeiterin, Frau Petra Felber gern Ihre Anfragen:<br />

Tel.: 0561 20855-123 oder E-Mail: petra.felber@bkk-herkules.de<br />

spectrum 3.2011<br />

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