Zahnersatz. Gesetzliche Regelungen ... - Daimler BKK
Zahnersatz. Gesetzliche Regelungen ... - Daimler BKK
Zahnersatz. Gesetzliche Regelungen ... - Daimler BKK
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Ihr Weg zum <strong>Zahnersatz</strong>.<br />
<strong>Zahnersatz</strong><br />
Heil- und Kostenplan<br />
Vor Beginn der Arbeiten wird Ihr Zahnarzt – für Sie gebührenfrei –<br />
einen sogenannten Heil- und Kostenplan aufstellen, der von uns<br />
vor dem Behandlungsstart genehmigt werden muss. Aus diesem<br />
Plan geht hervor, welche Maßnahmen Ihr Arzt plant, was sie<br />
kosten und wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt.<br />
Erst nach Abschluss der Behandlung darf der Zahnarzt den<br />
Festzuschuss mit uns abrechnen und Ihnen den Eigenanteil in<br />
Rechnung stellen; Teilabrechnungen sind jedoch möglich.<br />
Garantieanspruch<br />
An Ihren neuen <strong>Zahnersatz</strong> müssen Sie sich erst noch gewöhnen,<br />
das ist ganz normal. Ihr Zahnarzt wird Ihnen Tipps<br />
geben, wie Sie eventuelle Anfangsschwierigkeiten am besten<br />
überwinden.<br />
Manchmal sind auch Nachbesserungen nötig, für die Ihnen<br />
keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />
Grundsätzlich gilt ein Gewährleistungs- und Garantieanspruch<br />
von zwei Jahren auf alle zahnärztlichen und zahntechnischen<br />
Leistungen im Rahmen der Regelversorgung.<br />
7<br />
Ihr <strong>Daimler</strong> <strong>BKK</strong>-Mehrwert:<br />
unsere Extraleistungen zum <strong>Zahnersatz</strong>.<br />
Wir bieten unseren Versicherten gern mehr, als für eine gesetzliche<br />
Krankenkasse üblich ist – selbstverständlich im Rahmen<br />
unserer gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten.<br />
Private Zusatzversicherung <strong>Zahnersatz</strong><br />
Wir beraten Sie zu einer privaten Ergänzungsversicherung<br />
für <strong>Zahnersatz</strong>. Dabei stehen uns die Kolleginnen und<br />
Kollegen vom <strong>Daimler</strong> Vorsorge- und Versicherungsdienst<br />
(DVVD) zur Seite, die für Sie qualitativ hochwertige und<br />
gleichzeitig günstige Angebote ermitteln.<br />
Kostenlose Zweitmeinung einholen<br />
Bei all Ihren Fragen rund um das Thema Zähne sind die<br />
Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und<br />
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen kompetente Ansprech-<br />
partner.<br />
Ihre Vorteile sind:<br />
· kostenlose Beratung<br />
· zweite Zahnarztmeinung<br />
· Erläuterung von Fragen zu Ihrem Heil- und Kostenplan<br />
oder einer Privatrechnung<br />
Warum <strong>Daimler</strong> <strong>BKK</strong>?<br />
<strong>Zahnersatz</strong> 3<br />
Kollegen betreuen Kollegen. Als Kollegen wissen wir, wie es<br />
bei <strong>Daimler</strong> läuft. Keine andere Krankenkasse ist so gut vertraut<br />
mit Ihrem Arbeitsumfeld.<br />
Nah dran. Wir sind vor Ort – nicht nur in den Betrieben. Wir<br />
kommen auch zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder<br />
ins Krankenhaus.<br />
Service erleben. Als interner Dienstleister sind wir Ihrer<br />
Gesundheit und Ihrem Wohlbefinden besonders verpflichtet.<br />
Wir suchen aktiv nach der für Sie besten Versorgung und bieten<br />
Sicherheit rund um die Uhr.<br />
<strong>Daimler</strong> Betriebskrankenkasse<br />
www.daimler-betriebskrankenkasse.com<br />
1/13<br />
Art.-Nr. 1057<br />
<strong>Daimler</strong> Betriebskrankenkasse<br />
<strong>Zahnersatz</strong>.<br />
<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Regelungen</strong>,<br />
Versorgungsarten und unsere<br />
Extraleistungen.
2<br />
Liebe Versicherte,<br />
unsere Verträge mit den Zahnärzten<br />
garantieren Ihnen, dass Sie <strong>Zahnersatz</strong><br />
erhalten, der sehr hohen Standards<br />
entspricht: Kronen, Brücken, herausnehmbare<br />
Prothesen oder Implantate. Je nach<br />
Befund bezuschussen wir Ihre Versorgung.<br />
Das gilt für alle Versorgungsarten.<br />
Hier erhalten Sie einen Überblick über die<br />
<strong>Regelungen</strong> zum Festzuschuss, Ihre Wahlmöglichkeiten<br />
bei den Versorgungsarten,<br />
Härtefall- und Bonusregelungen sowie<br />
unsere Extraleistungen.<br />
Ihre <strong>Daimler</strong> <strong>BKK</strong><br />
Wir leben Service!<br />
4 5<br />
<strong>Zahnersatz</strong> 6<br />
<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Regelungen</strong>.<br />
Festzuschüsse – wir sind mit 50 % dabei<br />
Seit Januar 2005 gibt es sogenannte befundorientierte Festzuschüsse.<br />
Unser Zuschuss für Ihren <strong>Zahnersatz</strong> richtet sich jetzt nach<br />
dem Problem – zum Beispiel der Zahnlücke, die geschlossen werden<br />
muss –, also nach dem Befund und nicht mehr nach der Behandlungsmethode.<br />
Konkret bedeutet das, dass alle Versicherten bei gleichem Befund<br />
auch den gleichen Betrag erstattet bekommen. Je nach Befund (zum<br />
Beispiel fehlender Zahn) zahlen wir Ihnen exakt festgelegte Beträge.<br />
Dies sind die befundorientierten Festzuschüsse.<br />
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Kosten der Versorgung,<br />
die üblicherweise bei einem bestimmten Befund angewandt<br />
wird. Dies ist die sogenannte Regelversorgung (zu den unterschiedlichen<br />
Versorgungsformen siehe auch Seite 6).<br />
Die Regelversorgung stellt eine ausreichende, wirtschaftliche und<br />
zweckmäßige Versorgung mit <strong>Zahnersatz</strong> sicher, wie es der Gesetzgeber<br />
definiert. Umgangssprachlich formuliert könnte man auch von<br />
einer Standardversorgung sprechen.<br />
Zu diesen im Rahmen der Regelversorgung entstehenden Kosten<br />
zahlen wir Ihnen einen Festzuschuss von 50%, unabhängig davon,<br />
für welche Versorgungsform Sie sich tatsächlich entscheiden.<br />
Denn Sie sind nicht an die Regelversorgung gebunden, Sie haben<br />
die Wahl, sich für jede andere medizinisch anerkannte Möglichkeit zu<br />
entscheiden. In diesem Fall bekommen Sie von uns ebenfalls den für<br />
die Regelversorgung vorgesehenen Festzuschuss, den Rest zahlen<br />
Sie selbst. Das hat den Vorteil, dass Sie jetzt auch Versorgungsformen<br />
wählen können, die wir früher nicht bezuschussen durften.<br />
Versorgungsarten und Bonusregelungen. Härtefälle.<br />
Es gibt drei Arten der Versorgung:<br />
die Regelversorgung, die sogenannte gleichartige Versorgung<br />
und die sogenannte andersartige Versorgung.<br />
Als Faustregel gilt, dass die Regelversorgung eine ausreichende,<br />
zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung darstellt, die sich<br />
gleichzeitig an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />
orientiert.<br />
Ihr Zahnarzt bietet jedoch auch aufwendigere und somit teurere<br />
Formen an: die gleichartige und die andersartige Versorgung.<br />
Sie gehen allerdings über den Leistungsrahmen einer gesetzlichen<br />
Krankenkasse und damit auch unserer <strong>BKK</strong> hinaus. Wenn<br />
Sie sich für eine solche Lösung entscheiden möchten, zahlen Sie<br />
die Mehrkosten, die die Höhe des Festzuschusses im Rahmen<br />
der Regelversorgung überschreiten, selbst.<br />
Dabei sollten Sie bedenken, dass Ihr Zahnarzt für höherwertige<br />
Versorgungsformen nach anderen als nach Kassensätzen mit<br />
Ihnen abrechnen darf. Auf diese Weise können erheblich höhere<br />
Eigenbelastungen auf Sie zukommen.<br />
Bonusregelungen – Vorsorge zahlt sich aus<br />
Wie bereits erläutert, beteiligen wir uns mit einem Festzuschuss<br />
von 50 % der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung<br />
an den Kosten Ihres <strong>Zahnersatz</strong>es. Dieser Zuschuss<br />
erhöht sich um 20% der Kosten der Regelversorgung, wenn Sie<br />
sich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung<br />
mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben<br />
untersuchen lassen.<br />
Der Zuschuss steigert sich um 30%, wenn Sie zehn Jahre<br />
Vorsorge nachweisen können.<br />
Es lohnt sich also weiterhin, die jährliche Vorsorgeuntersuchung<br />
von Ihrem Zahnarzt in Ihrem Bonusheft dokumentieren zu<br />
lassen; für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren sind halbjährliche<br />
Untersuchungen vorgesehen.<br />
Härtefälle – Sie sind auf alle Fälle abgesichert<br />
Damit Versicherte nicht unzumutbar belastet werden, können<br />
wir unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen<br />
Festzuschuss in der Ursprungshöhe übernehmen, sodass<br />
diese Versicherten letztlich keine Eigenbeteiligung zu leisten<br />
brauchen, wenn sie sich für die Regelversorgung entscheiden.<br />
Eine solche unzumutbare Belastung liegt vor, wenn<br />
· die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt<br />
eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten<br />
· der Versicherte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB<br />
XII (früher Bundessozialhilfegesetz) oder im Rahmen der<br />
Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Recht der<br />
bedarfsorientierten Grundsicherung, Arbeitslosengeld II<br />
oder Ausbildungsförderung erhält<br />
· die Kosten der Unterbringung in einem Heim vom Sozialhilfeträger<br />
oder von der Kriegsopferfürsorge übernommen<br />
werden<br />
Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch Einkünfte<br />
anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger.<br />
Der jeweilige Grenzwert erhöht sich mit der Anzahl im Haushalt<br />
lebender Angehöriger. Bei Fragen hierzu beraten wir Sie gern.<br />
Unser Steuertipp!<br />
Zuzahlungen zum <strong>Zahnersatz</strong> sowie andere Krankheitskosten<br />
und Eigenbeteiligungen können Sie in Ihrer<br />
Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend<br />
machen. Dazu muss der Betrag allerdings eine zumutbare<br />
Eigenbelastung überschreiten. Über die jeweiligen Werte<br />
informiert Sie Ihr Finanzamt – bitte erkundigen Sie<br />
sich dort.