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Zahnersatz. Gesetzliche Regelungen ... - Daimler BKK

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Ihr Weg zum <strong>Zahnersatz</strong>.<br />

<strong>Zahnersatz</strong><br />

Heil- und Kostenplan<br />

Vor Beginn der Arbeiten wird Ihr Zahnarzt – für Sie gebührenfrei –<br />

einen sogenannten Heil- und Kostenplan aufstellen, der von uns<br />

vor dem Behandlungsstart genehmigt werden muss. Aus diesem<br />

Plan geht hervor, welche Maßnahmen Ihr Arzt plant, was sie<br />

kosten und wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt.<br />

Erst nach Abschluss der Behandlung darf der Zahnarzt den<br />

Festzuschuss mit uns abrechnen und Ihnen den Eigenanteil in<br />

Rechnung stellen; Teilabrechnungen sind jedoch möglich.<br />

Garantieanspruch<br />

An Ihren neuen <strong>Zahnersatz</strong> müssen Sie sich erst noch gewöhnen,<br />

das ist ganz normal. Ihr Zahnarzt wird Ihnen Tipps<br />

geben, wie Sie eventuelle Anfangsschwierigkeiten am besten<br />

überwinden.<br />

Manchmal sind auch Nachbesserungen nötig, für die Ihnen<br />

keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />

Grundsätzlich gilt ein Gewährleistungs- und Garantieanspruch<br />

von zwei Jahren auf alle zahnärztlichen und zahntechnischen<br />

Leistungen im Rahmen der Regelversorgung.<br />

7<br />

Ihr <strong>Daimler</strong> <strong>BKK</strong>-Mehrwert:<br />

unsere Extraleistungen zum <strong>Zahnersatz</strong>.<br />

Wir bieten unseren Versicherten gern mehr, als für eine gesetzliche<br />

Krankenkasse üblich ist – selbstverständlich im Rahmen<br />

unserer gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten.<br />

Private Zusatzversicherung <strong>Zahnersatz</strong><br />

Wir beraten Sie zu einer privaten Ergänzungsversicherung<br />

für <strong>Zahnersatz</strong>. Dabei stehen uns die Kolleginnen und<br />

Kollegen vom <strong>Daimler</strong> Vorsorge- und Versicherungsdienst<br />

(DVVD) zur Seite, die für Sie qualitativ hochwertige und<br />

gleichzeitig günstige Angebote ermitteln.<br />

Kostenlose Zweitmeinung einholen<br />

Bei all Ihren Fragen rund um das Thema Zähne sind die<br />

Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und<br />

Kassenzahnärztlichen Vereinigungen kompetente Ansprech-<br />

partner.<br />

Ihre Vorteile sind:<br />

· kostenlose Beratung<br />

· zweite Zahnarztmeinung<br />

· Erläuterung von Fragen zu Ihrem Heil- und Kostenplan<br />

oder einer Privatrechnung<br />

Warum <strong>Daimler</strong> <strong>BKK</strong>?<br />

<strong>Zahnersatz</strong> 3<br />

Kollegen betreuen Kollegen. Als Kollegen wissen wir, wie es<br />

bei <strong>Daimler</strong> läuft. Keine andere Krankenkasse ist so gut vertraut<br />

mit Ihrem Arbeitsumfeld.<br />

Nah dran. Wir sind vor Ort – nicht nur in den Betrieben. Wir<br />

kommen auch zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder<br />

ins Krankenhaus.<br />

Service erleben. Als interner Dienstleister sind wir Ihrer<br />

Gesundheit und Ihrem Wohlbefinden besonders verpflichtet.<br />

Wir suchen aktiv nach der für Sie besten Versorgung und bieten<br />

Sicherheit rund um die Uhr.<br />

<strong>Daimler</strong> Betriebskrankenkasse<br />

www.daimler-betriebskrankenkasse.com<br />

1/13<br />

Art.-Nr. 1057<br />

<strong>Daimler</strong> Betriebskrankenkasse<br />

<strong>Zahnersatz</strong>.<br />

<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Regelungen</strong>,<br />

Versorgungsarten und unsere<br />

Extraleistungen.


2<br />

Liebe Versicherte,<br />

unsere Verträge mit den Zahnärzten<br />

garantieren Ihnen, dass Sie <strong>Zahnersatz</strong><br />

erhalten, der sehr hohen Standards<br />

entspricht: Kronen, Brücken, herausnehmbare<br />

Prothesen oder Implantate. Je nach<br />

Befund bezuschussen wir Ihre Versorgung.<br />

Das gilt für alle Versorgungsarten.<br />

Hier erhalten Sie einen Überblick über die<br />

<strong>Regelungen</strong> zum Festzuschuss, Ihre Wahlmöglichkeiten<br />

bei den Versorgungsarten,<br />

Härtefall- und Bonusregelungen sowie<br />

unsere Extraleistungen.<br />

Ihre <strong>Daimler</strong> <strong>BKK</strong><br />

Wir leben Service!<br />

4 5<br />

<strong>Zahnersatz</strong> 6<br />

<strong>Gesetzliche</strong> <strong>Regelungen</strong>.<br />

Festzuschüsse – wir sind mit 50 % dabei<br />

Seit Januar 2005 gibt es sogenannte befundorientierte Festzuschüsse.<br />

Unser Zuschuss für Ihren <strong>Zahnersatz</strong> richtet sich jetzt nach<br />

dem Problem – zum Beispiel der Zahnlücke, die geschlossen werden<br />

muss –, also nach dem Befund und nicht mehr nach der Behandlungsmethode.<br />

Konkret bedeutet das, dass alle Versicherten bei gleichem Befund<br />

auch den gleichen Betrag erstattet bekommen. Je nach Befund (zum<br />

Beispiel fehlender Zahn) zahlen wir Ihnen exakt festgelegte Beträge.<br />

Dies sind die befundorientierten Festzuschüsse.<br />

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Kosten der Versorgung,<br />

die üblicherweise bei einem bestimmten Befund angewandt<br />

wird. Dies ist die sogenannte Regelversorgung (zu den unterschiedlichen<br />

Versorgungsformen siehe auch Seite 6).<br />

Die Regelversorgung stellt eine ausreichende, wirtschaftliche und<br />

zweckmäßige Versorgung mit <strong>Zahnersatz</strong> sicher, wie es der Gesetzgeber<br />

definiert. Umgangssprachlich formuliert könnte man auch von<br />

einer Standardversorgung sprechen.<br />

Zu diesen im Rahmen der Regelversorgung entstehenden Kosten<br />

zahlen wir Ihnen einen Festzuschuss von 50%, unabhängig davon,<br />

für welche Versorgungsform Sie sich tatsächlich entscheiden.<br />

Denn Sie sind nicht an die Regelversorgung gebunden, Sie haben<br />

die Wahl, sich für jede andere medizinisch anerkannte Möglichkeit zu<br />

entscheiden. In diesem Fall bekommen Sie von uns ebenfalls den für<br />

die Regelversorgung vorgesehenen Festzuschuss, den Rest zahlen<br />

Sie selbst. Das hat den Vorteil, dass Sie jetzt auch Versorgungsformen<br />

wählen können, die wir früher nicht bezuschussen durften.<br />

Versorgungsarten und Bonusregelungen. Härtefälle.<br />

Es gibt drei Arten der Versorgung:<br />

die Regelversorgung, die sogenannte gleichartige Versorgung<br />

und die sogenannte andersartige Versorgung.<br />

Als Faustregel gilt, dass die Regelversorgung eine ausreichende,<br />

zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung darstellt, die sich<br />

gleichzeitig an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

orientiert.<br />

Ihr Zahnarzt bietet jedoch auch aufwendigere und somit teurere<br />

Formen an: die gleichartige und die andersartige Versorgung.<br />

Sie gehen allerdings über den Leistungsrahmen einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse und damit auch unserer <strong>BKK</strong> hinaus. Wenn<br />

Sie sich für eine solche Lösung entscheiden möchten, zahlen Sie<br />

die Mehrkosten, die die Höhe des Festzuschusses im Rahmen<br />

der Regelversorgung überschreiten, selbst.<br />

Dabei sollten Sie bedenken, dass Ihr Zahnarzt für höherwertige<br />

Versorgungsformen nach anderen als nach Kassensätzen mit<br />

Ihnen abrechnen darf. Auf diese Weise können erheblich höhere<br />

Eigenbelastungen auf Sie zukommen.<br />

Bonusregelungen – Vorsorge zahlt sich aus<br />

Wie bereits erläutert, beteiligen wir uns mit einem Festzuschuss<br />

von 50 % der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung<br />

an den Kosten Ihres <strong>Zahnersatz</strong>es. Dieser Zuschuss<br />

erhöht sich um 20% der Kosten der Regelversorgung, wenn Sie<br />

sich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung<br />

mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben<br />

untersuchen lassen.<br />

Der Zuschuss steigert sich um 30%, wenn Sie zehn Jahre<br />

Vorsorge nachweisen können.<br />

Es lohnt sich also weiterhin, die jährliche Vorsorgeuntersuchung<br />

von Ihrem Zahnarzt in Ihrem Bonusheft dokumentieren zu<br />

lassen; für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren sind halbjährliche<br />

Untersuchungen vorgesehen.<br />

Härtefälle – Sie sind auf alle Fälle abgesichert<br />

Damit Versicherte nicht unzumutbar belastet werden, können<br />

wir unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen<br />

Festzuschuss in der Ursprungshöhe übernehmen, sodass<br />

diese Versicherten letztlich keine Eigenbeteiligung zu leisten<br />

brauchen, wenn sie sich für die Regelversorgung entscheiden.<br />

Eine solche unzumutbare Belastung liegt vor, wenn<br />

· die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt<br />

eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten<br />

· der Versicherte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB<br />

XII (früher Bundessozialhilfegesetz) oder im Rahmen der<br />

Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Recht der<br />

bedarfsorientierten Grundsicherung, Arbeitslosengeld II<br />

oder Ausbildungsförderung erhält<br />

· die Kosten der Unterbringung in einem Heim vom Sozialhilfeträger<br />

oder von der Kriegsopferfürsorge übernommen<br />

werden<br />

Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch Einkünfte<br />

anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger.<br />

Der jeweilige Grenzwert erhöht sich mit der Anzahl im Haushalt<br />

lebender Angehöriger. Bei Fragen hierzu beraten wir Sie gern.<br />

Unser Steuertipp!<br />

Zuzahlungen zum <strong>Zahnersatz</strong> sowie andere Krankheitskosten<br />

und Eigenbeteiligungen können Sie in Ihrer<br />

Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend<br />

machen. Dazu muss der Betrag allerdings eine zumutbare<br />

Eigenbelastung überschreiten. Über die jeweiligen Werte<br />

informiert Sie Ihr Finanzamt – bitte erkundigen Sie<br />

sich dort.

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