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Gemeinde Illschwang Gemeindebrief 2006

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Nach mehrjährigen Bemühungen, die erste Besprechung fand im Oktober 2001 mit<br />

leitenden Baudirektor Gläser, stellv. Landrat Morgenschweis und Kreisrat Reitzenstein<br />

in Aichazandt statt, wird der Weg mit einer Länge von 1.323 m realisiert. Die<br />

Herstellungskosten trägt der Freistaat Bayern. Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt die Unterhaltslast<br />

und die Verkehrssicherungspflicht des Radweges.<br />

Das von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Aichazandt angelegte Teilstück<br />

wird beim nächsten Sanierungsabschnitt der Staatsstraße in 2007 bzw. 2008<br />

ebenfalls asphaltiert.<br />

Allen, die hier entscheidend mitgeholfen haben, gebührt daher ein herzlicher Dank.<br />

Dies sind: Herr Bürgermeister Gerd Geismann, Herr Landrat Armin Nentwig, Herr<br />

MdL Heinz Donhauser, Herr Kreisrat Reitzenstein, die Teilnehmergemeinschaft der<br />

Flurbereinigung mit 1. Vorsitzenden Herrn Beer.<br />

Der Radweg hat neben der Sicherheit - Radfahren auf dem Zubringer ist lebensgefährlich<br />

- auch einen positiven Aspekt für die fahrradtouristische Erschließung der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Illschwang</strong> und Birgland.<br />

Grabenverrohrung entlang der Kreisstraße (Hauptstraße) in <strong>Illschwang</strong><br />

Der Landkreis hat dankenswerter Weise den Straßengraben verrohrt. Die Verrohrung<br />

ist als Zwischenlösung für den fehlenden Gehsteig bei den Anwesen Übler und<br />

Kraus und keineswegs als Parkplatz gedacht. Die Schulkinder von der Bergstraße<br />

her können auf dem Randstreifen dem Verkehr ausweichen und die Schule sicher<br />

erreichen.<br />

Falls der Streifen jetzt als Parkplatz genutzt werden sollte, wird die <strong>Gemeinde</strong> ein<br />

Parkverbot erlassen.<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, die Ortschaften Aichazandt und Haar 2007 an die<br />

Kanalisation anzuschließen. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung laufen.<br />

Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beläuft sich einschließlich der Druckleitung<br />

bis Kropfersricht auf 1.085.600 €.<br />

Befreiung von der Kleineinleiterabgabe bei Kleinkläranlagen<br />

Wer eine Kleinkläranlage betreibt, muss nach wie vor die Kleineinleiterabgabe entrichten.<br />

Wer allerdings den Klärschlamm ordnungsgemäß entsorgt (Abholung durch<br />

z. B. Fa. Karei, Fa. Türpe oder Anlieferung bei Kläranlage z. B. Su.-Ro. oder Untersuchung<br />

und Ausbringung auf eigene Felder) kann von der Kleineinleiterabgabe befreit<br />

(Art. 7 Abs. 1 Bay. Abwasserabgabengesetz) werden.<br />

Der Antrag auf Befreiung ist gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Frau Prügel zu stellen. Wenn die Befreiungstatbestände<br />

(Klärschlammentsorgung) in <strong>2006</strong> stattgefunden hat und der Antrag bis Ende Februar<br />

2007 bei der Verwaltung gestellt wurde, brauchen die Kleinkläranlagenbetreiber<br />

bereits die Kleineinleiterabgabe für <strong>2006</strong> nicht mehr entrichten.

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