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kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen

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Freitag, 09.02.<strong>20</strong>07 Seite 3<br />

Das Wirtschaftsergebnis <strong>20</strong>06 wurde zur Kenntnis genommen,<br />

einstimmig beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat den Hieb- und Kulturplan<br />

für das Jahr <strong>20</strong>07.<br />

Bebauungsplanverfahren “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />

Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen<br />

während der zweiten öffentlichen Auslegung<br />

Satzungsbeschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 14.11.<strong>20</strong>06 den modifizierten<br />

Bebauungsplanentwurf “Niedermatten II - 3. Abschnitt” in<br />

der Fassung vom 14.11.<strong>20</strong>06 gebilligt und auf dieser Grundlage<br />

eine erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die zweite Offenlage<br />

fand in der Zeit vom 27.11.<strong>20</strong>06 bis 27.12.<strong>20</strong>06 statt.<br />

Von privater Seite sind zum aktuellen Planentwurf keine Anregungen<br />

vorgetragen worden. Von Seiten der Fachbehörden gingen<br />

während der Offenlagefrist lediglich zwei Stellungnahmen<br />

ein.<br />

So hat die Badenova mitgeteilt, dass Sie daran interessiert sind,<br />

das Gewerbegebiet mit Erdgas zu versorgen. Dies wird seitens<br />

der <strong>Gemeinde</strong> so begrüßt.<br />

Aus verkehrlicher Sicht wäre es nach Auffassung der Unteren<br />

Straßenverkehrsbehörde wünschenswert, die Radwegeableitung<br />

zu verlängern sowie auf der Nordseite der Erschließungsstraße<br />

einen Radweg anzulegen.<br />

Eine Verlängerung der Radwegeableitung in die Gewerbestraße<br />

ist jedoch aus technischen Gründen auf Grund der Zufahrtssituation<br />

zur Bäckerei Kaiser nicht möglich. Die Anlegung eines beiderseitigen<br />

Gehwegs ist nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong> erstens<br />

nicht erforderlich und würde zweitens mit der geplanten<br />

Lkw-Längsparkfläche zwischen der ersten und zweiten Zufahrt<br />

zum Grundstück der Bäckerei Kaiser kollidieren.<br />

Einstimmig beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander,<br />

gegeneinander die eingegangenen Stellungnahmen<br />

zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen und<br />

der Bebauungsplan “Niedermatten II - 3. Abschnitt” i. d. F. v.<br />

30.01.<strong>20</strong>07 nach § 10 BauGB als Satzung.<br />

Gewerbegebiet “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />

Vergabe der Erschließungsmaßnahme<br />

In seiner Sitzung vom 05.12.<strong>20</strong>06 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,<br />

die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme für die Erweiterung<br />

des Gewerbegebietes durchzuführen. Diese Erschließungsmaßnahme<br />

wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Submission<br />

fand am 17.01.<strong>20</strong>07 statt. Die Firma Knobel aus Hartheim<br />

konnte als günstigster Anbieter mit einem Brutto-Endpreis von<br />

438.883,49 Euro ermittelt werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilte einstimmig der Firma Knobel den Auftrag,<br />

die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet “Niedermatten<br />

II - 3. Abschnitt” durchzuführen. Der Baubeginn soll in den<br />

nächsten Wochen erfolgen, geplant ist eine Bauzeit von rund vier<br />

Monaten. Ende Juni sollen sämtliche Arbeiten abgeschlossen<br />

sein.<br />

Geh- und Radweg Krozinger Straße<br />

Zustimmung zur endgültigen Planung<br />

Baubeschluss<br />

Das Ingenieurbüro itp hat in der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom<br />

18.07.<strong>20</strong>06 die Entwurfsplanung der vom <strong>Gemeinde</strong>rat favorisierten<br />

“Variante 1" vorgestellt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der<br />

Planung im Wesentlichen zu. Es wurde jedoch auf die Gefahrenquelle<br />

bei der Einmündung in den Oberkrozinger Weg hingewiesen.<br />

Um die Gefahrenquelle im Bereich der Einmündung des Oberkrozinger<br />

Weges zu entschärfen schlägt das Ingenieurbüro vor, die<br />

Einmündungsradien beidseitig auf einen Radius von 10 m zu verengen.<br />

Dadurch wird insbesondere erreicht, dass die Fahrzeuge<br />

aus Richtung Oberkrozinger, die in die Krozinger Straße Richtung<br />

Kirchhofen einbiegen, gebremst werden. Außerdem werden die<br />

Sichtverhältnisse für den Linksabbieger aus Richtung Unterambringen<br />

verbessert, da sich der Abbiegepunkt weiter nach Westen<br />

verschiebt.<br />

Durch die zusätzliche Umbaumaßnahme im Bereich der Einmündung<br />

des Oberkrozinger Weges erhöhen sich die Baukosten geringfügig.<br />

Nach der aktuellen Kostenschätzung vom 17.01.<strong>20</strong>07<br />

betragen die Bruttobaukosten 222.190 Euro (inkl. Baunebenkosten).<br />

Im Haushaltsplan <strong>20</strong>07 sind für die Realisierung dieser Maßnahme<br />

<strong>20</strong>4.000 Euro vorgesehen, wobei der Ansatz lediglich 85.000<br />

Euro beträgt. Der Differenzbetrag wird aus dem Haushaltsrest<br />

<strong>20</strong>06 finanziert. Auf Grund der Umplanung der Einmündung des<br />

Oberkrozinger Weges reicht die vorgesehene Finanzierung somit<br />

voraussichtlich nicht vollständig aus. Eine genauere Aussage<br />

über die voraussichtlichen Baukosten kann jedoch erst auf der<br />

Grundlage des Ausschreibungsergebnisses getroffen werden.<br />

Auf Grund der sich auch auf den Baumarkt auswirkenden steigenden<br />

Konjunktur wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen,<br />

die Ausschreibung schnellstmöglich durchzuführen.<br />

Der modifizierten Entwurfsplanung (Änderung Einmündung<br />

Oberkrozinger Weg) wurde zugestimmt.<br />

Die Gesamtbaumaßnahme wird öffentlich ausgeschrieben.<br />

Der Beschluss erfolgte einstimmig.<br />

Bebauungsplanverfahren “Unterdorfstraße”<br />

Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen<br />

während der öffentlichen Auslegung<br />

Satzungsbeschluss<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung<br />

abgesetzt.<br />

Vorstellung des Gestaltungskonzeptes “Kapellenacker”<br />

(eingegrenzt durch Unterdorfstraße/Sägegasse/Möhlin/Jengerstraße)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 14.11.<strong>20</strong>06 über den<br />

Antrag des Sägewerks Hog auf Teilüberbauung der künftigen<br />

Wohnbaufläche “Kapellenacker” beraten. Das Gremium kam zu<br />

dem Ergebnis, dass die Teillösung eines Grundstückseigentümers<br />

wenig sinnvoll erscheint. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sprach sich deshalb<br />

für die Weiterentwicklung des Gestaltungsentwurfs unter<br />

Einbeziehung der übrigen Grundstückseigentümer aus. Außerdem<br />

sollte die Verkehrserschließung nicht über die relativ schmale<br />

Sägegasse erfolgen. Vielmehr müsse auch bei einer abschnittsweisen<br />

Realisierung das endgültige Straßenkonzept mit<br />

Anschluss an die Unterdorfstraße gesichert werden.<br />

Auf der Grundlage des Ergebnisses der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung hat<br />

das Büro fahlestadtplaner ein modifiziertes Bebauungskonzept<br />

“Kapellenacker” mit zwei Varianten erarbeitet.<br />

Bei beiden Varianten erfolgt die verkehrliche Erschließung des<br />

gesamten Gebietes über eine neue Haupterschließungsstraße.<br />

Die Straßenachse soll so aufgeführt werden, dass langfristig über<br />

eine neue Möhlinbrücke auch der Bereich südlich der Möhlin erschlossen<br />

werden kann. Im östlichen Bereich soll die neue Anliegerstraße<br />

sowohl an die Sägegasse wie auch an die Möhnestraße<br />

angeschlossen werden. Bei beiden Varianten wird ein empfohlener<br />

Emissionsradius von 50 Meter um ein bestehendes landwirtschaftliches<br />

Anwesen an der Unterdorfstraße eingehalten.<br />

Die beiden Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen im Verlauf<br />

der Haupterschließungsstraße. Wobei sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

für diese Variante aussprach, die sich in der direkten Verlängerung<br />

der Kirchbergstraße befindet.<br />

Einstimmig wurde die Verwaltung nun beauftragt, auf Grundlage<br />

der beiden Varianten Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern<br />

aufzunehmen. Der Gutachterausschuss wird eine Bodenbewertung<br />

durchführen. Sobald die Grundstückswertermittlung<br />

und die Eigentümergespräche durchgeführt wurden, wird<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat über die weitere Vorgehensweise beschließen.

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