kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen
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Freitag, 09.02.<strong>20</strong>07 Seite 3<br />
Das Wirtschaftsergebnis <strong>20</strong>06 wurde zur Kenntnis genommen,<br />
einstimmig beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat den Hieb- und Kulturplan<br />
für das Jahr <strong>20</strong>07.<br />
Bebauungsplanverfahren “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen<br />
während der zweiten öffentlichen Auslegung<br />
Satzungsbeschluss<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 14.11.<strong>20</strong>06 den modifizierten<br />
Bebauungsplanentwurf “Niedermatten II - 3. Abschnitt” in<br />
der Fassung vom 14.11.<strong>20</strong>06 gebilligt und auf dieser Grundlage<br />
eine erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Die zweite Offenlage<br />
fand in der Zeit vom 27.11.<strong>20</strong>06 bis 27.12.<strong>20</strong>06 statt.<br />
Von privater Seite sind zum aktuellen Planentwurf keine Anregungen<br />
vorgetragen worden. Von Seiten der Fachbehörden gingen<br />
während der Offenlagefrist lediglich zwei Stellungnahmen<br />
ein.<br />
So hat die Badenova mitgeteilt, dass Sie daran interessiert sind,<br />
das Gewerbegebiet mit Erdgas zu versorgen. Dies wird seitens<br />
der <strong>Gemeinde</strong> so begrüßt.<br />
Aus verkehrlicher Sicht wäre es nach Auffassung der Unteren<br />
Straßenverkehrsbehörde wünschenswert, die Radwegeableitung<br />
zu verlängern sowie auf der Nordseite der Erschließungsstraße<br />
einen Radweg anzulegen.<br />
Eine Verlängerung der Radwegeableitung in die Gewerbestraße<br />
ist jedoch aus technischen Gründen auf Grund der Zufahrtssituation<br />
zur Bäckerei Kaiser nicht möglich. Die Anlegung eines beiderseitigen<br />
Gehwegs ist nach Auffassung der <strong>Gemeinde</strong> erstens<br />
nicht erforderlich und würde zweitens mit der geplanten<br />
Lkw-Längsparkfläche zwischen der ersten und zweiten Zufahrt<br />
zum Grundstück der Bäckerei Kaiser kollidieren.<br />
Einstimmig beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat:<br />
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander,<br />
gegeneinander die eingegangenen Stellungnahmen<br />
zu berücksichtigen bzw. nicht zu berücksichtigen und<br />
der Bebauungsplan “Niedermatten II - 3. Abschnitt” i. d. F. v.<br />
30.01.<strong>20</strong>07 nach § 10 BauGB als Satzung.<br />
Gewerbegebiet “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />
Vergabe der Erschließungsmaßnahme<br />
In seiner Sitzung vom 05.12.<strong>20</strong>06 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen,<br />
die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme für die Erweiterung<br />
des Gewerbegebietes durchzuführen. Diese Erschließungsmaßnahme<br />
wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Submission<br />
fand am 17.01.<strong>20</strong>07 statt. Die Firma Knobel aus Hartheim<br />
konnte als günstigster Anbieter mit einem Brutto-Endpreis von<br />
438.883,49 Euro ermittelt werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilte einstimmig der Firma Knobel den Auftrag,<br />
die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet “Niedermatten<br />
II - 3. Abschnitt” durchzuführen. Der Baubeginn soll in den<br />
nächsten Wochen erfolgen, geplant ist eine Bauzeit von rund vier<br />
Monaten. Ende Juni sollen sämtliche Arbeiten abgeschlossen<br />
sein.<br />
Geh- und Radweg Krozinger Straße<br />
Zustimmung zur endgültigen Planung<br />
Baubeschluss<br />
Das Ingenieurbüro itp hat in der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom<br />
18.07.<strong>20</strong>06 die Entwurfsplanung der vom <strong>Gemeinde</strong>rat favorisierten<br />
“Variante 1" vorgestellt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der<br />
Planung im Wesentlichen zu. Es wurde jedoch auf die Gefahrenquelle<br />
bei der Einmündung in den Oberkrozinger Weg hingewiesen.<br />
Um die Gefahrenquelle im Bereich der Einmündung des Oberkrozinger<br />
Weges zu entschärfen schlägt das Ingenieurbüro vor, die<br />
Einmündungsradien beidseitig auf einen Radius von 10 m zu verengen.<br />
Dadurch wird insbesondere erreicht, dass die Fahrzeuge<br />
aus Richtung Oberkrozinger, die in die Krozinger Straße Richtung<br />
Kirchhofen einbiegen, gebremst werden. Außerdem werden die<br />
Sichtverhältnisse für den Linksabbieger aus Richtung Unterambringen<br />
verbessert, da sich der Abbiegepunkt weiter nach Westen<br />
verschiebt.<br />
Durch die zusätzliche Umbaumaßnahme im Bereich der Einmündung<br />
des Oberkrozinger Weges erhöhen sich die Baukosten geringfügig.<br />
Nach der aktuellen Kostenschätzung vom 17.01.<strong>20</strong>07<br />
betragen die Bruttobaukosten 222.190 Euro (inkl. Baunebenkosten).<br />
Im Haushaltsplan <strong>20</strong>07 sind für die Realisierung dieser Maßnahme<br />
<strong>20</strong>4.000 Euro vorgesehen, wobei der Ansatz lediglich 85.000<br />
Euro beträgt. Der Differenzbetrag wird aus dem Haushaltsrest<br />
<strong>20</strong>06 finanziert. Auf Grund der Umplanung der Einmündung des<br />
Oberkrozinger Weges reicht die vorgesehene Finanzierung somit<br />
voraussichtlich nicht vollständig aus. Eine genauere Aussage<br />
über die voraussichtlichen Baukosten kann jedoch erst auf der<br />
Grundlage des Ausschreibungsergebnisses getroffen werden.<br />
Auf Grund der sich auch auf den Baumarkt auswirkenden steigenden<br />
Konjunktur wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen,<br />
die Ausschreibung schnellstmöglich durchzuführen.<br />
Der modifizierten Entwurfsplanung (Änderung Einmündung<br />
Oberkrozinger Weg) wurde zugestimmt.<br />
Die Gesamtbaumaßnahme wird öffentlich ausgeschrieben.<br />
Der Beschluss erfolgte einstimmig.<br />
Bebauungsplanverfahren “Unterdorfstraße”<br />
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen<br />
während der öffentlichen Auslegung<br />
Satzungsbeschluss<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung<br />
abgesetzt.<br />
Vorstellung des Gestaltungskonzeptes “Kapellenacker”<br />
(eingegrenzt durch Unterdorfstraße/Sägegasse/Möhlin/Jengerstraße)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 14.11.<strong>20</strong>06 über den<br />
Antrag des Sägewerks Hog auf Teilüberbauung der künftigen<br />
Wohnbaufläche “Kapellenacker” beraten. Das Gremium kam zu<br />
dem Ergebnis, dass die Teillösung eines Grundstückseigentümers<br />
wenig sinnvoll erscheint. Der <strong>Gemeinde</strong>rat sprach sich deshalb<br />
für die Weiterentwicklung des Gestaltungsentwurfs unter<br />
Einbeziehung der übrigen Grundstückseigentümer aus. Außerdem<br />
sollte die Verkehrserschließung nicht über die relativ schmale<br />
Sägegasse erfolgen. Vielmehr müsse auch bei einer abschnittsweisen<br />
Realisierung das endgültige Straßenkonzept mit<br />
Anschluss an die Unterdorfstraße gesichert werden.<br />
Auf der Grundlage des Ergebnisses der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung hat<br />
das Büro fahlestadtplaner ein modifiziertes Bebauungskonzept<br />
“Kapellenacker” mit zwei Varianten erarbeitet.<br />
Bei beiden Varianten erfolgt die verkehrliche Erschließung des<br />
gesamten Gebietes über eine neue Haupterschließungsstraße.<br />
Die Straßenachse soll so aufgeführt werden, dass langfristig über<br />
eine neue Möhlinbrücke auch der Bereich südlich der Möhlin erschlossen<br />
werden kann. Im östlichen Bereich soll die neue Anliegerstraße<br />
sowohl an die Sägegasse wie auch an die Möhnestraße<br />
angeschlossen werden. Bei beiden Varianten wird ein empfohlener<br />
Emissionsradius von 50 Meter um ein bestehendes landwirtschaftliches<br />
Anwesen an der Unterdorfstraße eingehalten.<br />
Die beiden Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen im Verlauf<br />
der Haupterschließungsstraße. Wobei sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
für diese Variante aussprach, die sich in der direkten Verlängerung<br />
der Kirchbergstraße befindet.<br />
Einstimmig wurde die Verwaltung nun beauftragt, auf Grundlage<br />
der beiden Varianten Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern<br />
aufzunehmen. Der Gutachterausschuss wird eine Bodenbewertung<br />
durchführen. Sobald die Grundstückswertermittlung<br />
und die Eigentümergespräche durchgeführt wurden, wird<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat über die weitere Vorgehensweise beschließen.