kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen
kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen
kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Freitag, 09.02.<strong>20</strong>07 Seite 5<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> hat am 30.01.<strong>20</strong>07 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />
nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.<br />
Der Planbereich wird begrenzt:<br />
Im Norden durch den Wirtschaftsweg Flst.Nr. 3530/1 (außerhalb)<br />
Im Osten durch die Kreisstraße 4982 mit Teilen östlich anschließender Flurstücke (innerhalb)<br />
Im Süden durch die Flurstücke Flst.Nrn. 6406, 6407, 6408/2 und 6408/3 (z.T. innerhalb)<br />
Im Westen durch die Straße “Im Bauertle” (innerhalb)<br />
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.01.<strong>20</strong>07 (Planzeichnung siehe<br />
unten).<br />
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften “Niedermatten II - 3. Abschnitt” treten mit dieser Bekanntmachung in<br />
Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner<br />
Begründung (mit Umweltbericht) sowie<br />
der zusammenfassenden Erklärung nach §<br />
10 Abs. 4 BauGB beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong> - Bauamt -, Jengerstraße 6,<br />
79238 <strong>Ehrenkirchen</strong> während der üblichen<br />
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann<br />
kann den Bebauungsplan einsehen<br />
und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1<br />
und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
im Falle der in den §§<br />
39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile,<br />
deren Leistung schriftlich beim<br />
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist,<br />
und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen,<br />
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von<br />
drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />
1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-<br />
und Formvorschriften sowie Mängel in<br />
der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2<br />
BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3<br />
BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />
von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />
geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung<br />
ist der Sachverhalt, der die<br />
Verletzung oder den Mängel begründen soll,<br />
darzulegen.<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong>, 05.02.<strong>20</strong>07<br />
gez.: Breig<br />
Bürgermeister<br />
Öffnungszeiten der Ortsverwaltung<br />
Norsingen<br />
Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr<br />
Montagabend 17.00 bis 18.00 Uhr<br />
Vom 16.02. bis 23.02.<strong>20</strong>07 ist die Ortsverwaltung Norsingen<br />
geschlossen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten<br />
an das Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong>, Telefon<br />
07633/8 04-0.<br />
St. Gallushalle<br />
Ab dem 12.02.<strong>20</strong>07 sind in der St. Gallushalle wegen Fastnachtsdekorationen<br />
sämtliche Ballspiele verboten.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Vom <strong>20</strong>.02. bis 02.03.<strong>20</strong>07 finden im Untergeschoss der St.<br />
Gallushalle im Sanitärbereich dringende Renovierungsarbeiten<br />
statt. WC und Duschen können während dieser Zeit nicht<br />
genutzt werden.<br />
Allen Hallenbenutzern wird für diesen Zeitraum die Behindertentoilette<br />
im Eingangsbereich der Halle als Ausweichmöglichkeit<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Ortsverwaltung Norsingen