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kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen

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Freitag, 09.02.<strong>20</strong>07 Seite 5<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> hat am 30.01.<strong>20</strong>07 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan “Niedermatten II - 3. Abschnitt”<br />

nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.<br />

Der Planbereich wird begrenzt:<br />

Im Norden durch den Wirtschaftsweg Flst.Nr. 3530/1 (außerhalb)<br />

Im Osten durch die Kreisstraße 4982 mit Teilen östlich anschließender Flurstücke (innerhalb)<br />

Im Süden durch die Flurstücke Flst.Nrn. 6406, 6407, 6408/2 und 6408/3 (z.T. innerhalb)<br />

Im Westen durch die Straße “Im Bauertle” (innerhalb)<br />

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 30.01.<strong>20</strong>07 (Planzeichnung siehe<br />

unten).<br />

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften “Niedermatten II - 3. Abschnitt” treten mit dieser Bekanntmachung in<br />

Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner<br />

Begründung (mit Umweltbericht) sowie<br />

der zusammenfassenden Erklärung nach §<br />

10 Abs. 4 BauGB beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong> - Bauamt -, Jengerstraße 6,<br />

79238 <strong>Ehrenkirchen</strong> während der üblichen<br />

Dienststunden eingesehen werden. Jedermann<br />

kann den Bebauungsplan einsehen<br />

und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1<br />

und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

im Falle der in den §§<br />

39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile,<br />

deren Leistung schriftlich beim<br />

Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist,<br />

und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen,<br />

wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von<br />

drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />

1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften sowie Mängel in<br />

der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2<br />

BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3<br />

BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />

von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung<br />

ist der Sachverhalt, der die<br />

Verletzung oder den Mängel begründen soll,<br />

darzulegen.<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>, 05.02.<strong>20</strong>07<br />

gez.: Breig<br />

Bürgermeister<br />

Öffnungszeiten der Ortsverwaltung<br />

Norsingen<br />

Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr<br />

Montagabend 17.00 bis 18.00 Uhr<br />

Vom 16.02. bis 23.02.<strong>20</strong>07 ist die Ortsverwaltung Norsingen<br />

geschlossen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten<br />

an das Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong>, Telefon<br />

07633/8 04-0.<br />

St. Gallushalle<br />

Ab dem 12.02.<strong>20</strong>07 sind in der St. Gallushalle wegen Fastnachtsdekorationen<br />

sämtliche Ballspiele verboten.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Vom <strong>20</strong>.02. bis 02.03.<strong>20</strong>07 finden im Untergeschoss der St.<br />

Gallushalle im Sanitärbereich dringende Renovierungsarbeiten<br />

statt. WC und Duschen können während dieser Zeit nicht<br />

genutzt werden.<br />

Allen Hallenbenutzern wird für diesen Zeitraum die Behindertentoilette<br />

im Eingangsbereich der Halle als Ausweichmöglichkeit<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Ortsverwaltung Norsingen

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