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kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen

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Seite 4 Freitag, 09.02.<strong>20</strong>07<br />

Jugendraum Norsingen<br />

Zustimmung zum neuen Bauantrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 01.08.<strong>20</strong>06 der Entwurfsplanung<br />

des Architekturbüros Höfler & Stoll zur Einrichtung<br />

eines Jugendraumes im Keller der Ortsverwaltung Norsingen zugestimmt.<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Genehmigungsplanung<br />

fertig zu stellen und einen entsprechenden Bauantrag<br />

bei der Unteren Baurechtsbehörde einzureichen.<br />

Im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung fanden<br />

mehrere Fachgespräche statt, wobei auch ein Ortstermin mit dem<br />

Kreisbaumeister anberaumt wurde. Von Seiten der Unteren Baurechtsbehörde<br />

wurde die geplante Umnutzung der Kellerräume<br />

aus verschiedenen Gründen (geringe Raumhöhe, Feuchtigkeitsprobleme,<br />

kein Fluchtweg, etc.) als kritisch beurteilt. Aus diesem<br />

Grund wurde der Bauantrag nicht gestellt. Gemeinsam mit dem<br />

Architekten, Verwaltung und Ortschaftsrat wurde eine neue Variante<br />

ausgearbeitet. Die sich im 1. OG befindliche Ortsverwaltung<br />

soll nun in das Erdgeschoss umziehen. In der bisherigen<br />

Ortsverwaltung kann dann der Jugendraum eingerichtet werden.<br />

Eine separate Toilettenanlage wird in das ehemalige Archiv der<br />

Ortsverwaltung eingebaut. Die Haupterschließung des Jugendraumes<br />

würde über eine Stahltreppe auf der Rückseite des Gebäudes<br />

erfolgen. Der zweite Fluchtweg kann in diesem Fall durch<br />

die bestehende Innentreppe gewährleistet werden.<br />

Der bereits zugesagte Zuschuss “Jugendräume schaffen” muss<br />

nun auf die neuen Räumlichkeiten umgewidmet werden. Durch<br />

diese neuen Varianten werden die Baukosten nicht steigen. Die<br />

Qualität des Jugendraumes wird sich jedoch deutlich verbessern.<br />

Der oft geäußerte Wunsch des Ortsvorstehers, die Ortsverwaltung<br />

in das Erdgeschoss zu verlegen, damit die Bürgerinnen und<br />

Bürger die Ortsverwaltung besser erreichen können, wird ebenfalls<br />

Rechnung getragen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

(7.000 Einwohner) liegt idyllisch<br />

im Markgräflerland.<br />

Neben einem großen Gewerbegebiet<br />

mit vielen Arbeitsplätzen<br />

bietet <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

eine hohe Wohnqualität und<br />

viele Freizeitmöglichkeiten.<br />

Als Betriebsträger von vier<br />

Kindertagesstätten bietet die<br />

<strong>Gemeinde</strong> die unterschiedlichsten<br />

Betreuungsformen für<br />

Kinder an.<br />

Für die Umsetzung der kommunalen<br />

Selbstverwaltung<br />

und die stetige Weiterentwicklung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>aktivitäten<br />

ist das Verwaltungsteam des<br />

Rathauses verantwortlich.<br />

Mehr über uns:<br />

www.ehrenkirchen.de<br />

Der Planungsänderung sowie der Antragstellung des Bauantrags<br />

stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zu.<br />

Kreditangelegenheiten<br />

Rückzahlung oder Umschuldung eines Darlehens<br />

Die Zinsbindungsfrist für ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

(KfW) endet am 15.02.<strong>20</strong>07. Mit dem Auslauf dieser<br />

Zinsbindungsfrist hat nun die <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich die Gelegenheit,<br />

mit dem derzeitigen Darlehensgeber einen neuen Zinssatz<br />

und eine neue Zinsbindungsfrist auszuhandeln (Prolongation),<br />

einen neuen Kredit bei einer anderen Bank aufzunehmen<br />

und diesen zurück zu bezahlen (Umschuldung) oder die Rückzahlung<br />

des Darlehensbetrages ohne eine Neuaufnahme eines<br />

Kredites durchzuführen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschoss einstimmig, das Darlehen mit einem<br />

Restkapital von 369.262,67 Euro zum 15.02.<strong>20</strong>07 vollständig zurückzuzahlen.<br />

Der Schuldenstand zum 31.12.<strong>20</strong>07 wird deshalb<br />

nur noch 1.916.143 Euro betragen. Dies entspricht einer pro Kopf<br />

Verschuldung von 274,00 Euro. Im Jahr <strong>20</strong>04 waren es noch<br />

444,00 Euro/Kopf, Ende <strong>20</strong>06 333,00 Euro/Kopf. Im Haushaltsplan<br />

<strong>20</strong>07 ist keine Rückzahlung eines Darlehens vorgesehen.<br />

Diese überplanmäßige Ausgabe wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

genehmigt.<br />

Annahme von Spenden<br />

Wie bereits berichtigt, wurde das Spendenrecht neu geregelt.<br />

Nach dieser Neuregelung (§ 78 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung) muss<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat über die Annahme von Spenden entscheiden.<br />

Außerdem hat die <strong>Gemeinde</strong> jährlich einen Bericht zu erstellen, in<br />

welchem die Spender, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke<br />

anzugeben sind. Dieser Spendenbericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

zu übersenden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig, die von der Verwaltung<br />

vorgetragenen Spenden anzunehmen.<br />

Bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des<br />

neu zu besetzen.<br />

stellvertretenden<br />

Hauptamtsleiter/in<br />

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die allgemeinen Angelegenheiten der Personal-,<br />

Organisations- und Ordnungsamtsverwaltung sowie Sitzungsdienst in verschiedenen Gremien.<br />

Die Einführung des Leistungsentgelts nach TVöD wird zunächst eine Schwerpunktarbeit sein.<br />

Die Zuordnung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.<br />

Die vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit erfordert Einsatzfreude und Engagement. Flexibilität<br />

und die Fähigkeit zu selbstständigem Handeln sowie eine kooperative Arbeitsweise mit<br />

freundlichen Umgangsformen setzen wir voraus. Kenntnisse in den einschlägigen<br />

EDV-Programmen werden erwartet.<br />

Für diese Tätigkeit suchen wir eine/n Bewerber/in aus dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.<br />

Die Stelle ist nach A 11 bewertet. Eine Anstellung im Beschäftigtenverhältnis ist<br />

möglich.<br />

Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis spätestens 26. Februar <strong>20</strong>07. Für weitere<br />

Informationen steht Ihnen Frau Geiger unter Telefon 07633 804-40 und Herr Bleile, Telefon<br />

07633 804-34 gerne zur Verfügung.<br />

Bürgermeisteramt Jengerstraße 6 79238 <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

Telefon 07633 804-0 Telefax 07633 804-15<br />

Info@ehrenkirchen.de

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