kw06ehrenkirchen07.pdf (1,20 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen
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Seite 4 Freitag, 09.02.<strong>20</strong>07<br />
Jugendraum Norsingen<br />
Zustimmung zum neuen Bauantrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 01.08.<strong>20</strong>06 der Entwurfsplanung<br />
des Architekturbüros Höfler & Stoll zur Einrichtung<br />
eines Jugendraumes im Keller der Ortsverwaltung Norsingen zugestimmt.<br />
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Genehmigungsplanung<br />
fertig zu stellen und einen entsprechenden Bauantrag<br />
bei der Unteren Baurechtsbehörde einzureichen.<br />
Im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung fanden<br />
mehrere Fachgespräche statt, wobei auch ein Ortstermin mit dem<br />
Kreisbaumeister anberaumt wurde. Von Seiten der Unteren Baurechtsbehörde<br />
wurde die geplante Umnutzung der Kellerräume<br />
aus verschiedenen Gründen (geringe Raumhöhe, Feuchtigkeitsprobleme,<br />
kein Fluchtweg, etc.) als kritisch beurteilt. Aus diesem<br />
Grund wurde der Bauantrag nicht gestellt. Gemeinsam mit dem<br />
Architekten, Verwaltung und Ortschaftsrat wurde eine neue Variante<br />
ausgearbeitet. Die sich im 1. OG befindliche Ortsverwaltung<br />
soll nun in das Erdgeschoss umziehen. In der bisherigen<br />
Ortsverwaltung kann dann der Jugendraum eingerichtet werden.<br />
Eine separate Toilettenanlage wird in das ehemalige Archiv der<br />
Ortsverwaltung eingebaut. Die Haupterschließung des Jugendraumes<br />
würde über eine Stahltreppe auf der Rückseite des Gebäudes<br />
erfolgen. Der zweite Fluchtweg kann in diesem Fall durch<br />
die bestehende Innentreppe gewährleistet werden.<br />
Der bereits zugesagte Zuschuss “Jugendräume schaffen” muss<br />
nun auf die neuen Räumlichkeiten umgewidmet werden. Durch<br />
diese neuen Varianten werden die Baukosten nicht steigen. Die<br />
Qualität des Jugendraumes wird sich jedoch deutlich verbessern.<br />
Der oft geäußerte Wunsch des Ortsvorstehers, die Ortsverwaltung<br />
in das Erdgeschoss zu verlegen, damit die Bürgerinnen und<br />
Bürger die Ortsverwaltung besser erreichen können, wird ebenfalls<br />
Rechnung getragen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong><br />
(7.000 Einwohner) liegt idyllisch<br />
im Markgräflerland.<br />
Neben einem großen Gewerbegebiet<br />
mit vielen Arbeitsplätzen<br />
bietet <strong>Ehrenkirchen</strong><br />
eine hohe Wohnqualität und<br />
viele Freizeitmöglichkeiten.<br />
Als Betriebsträger von vier<br />
Kindertagesstätten bietet die<br />
<strong>Gemeinde</strong> die unterschiedlichsten<br />
Betreuungsformen für<br />
Kinder an.<br />
Für die Umsetzung der kommunalen<br />
Selbstverwaltung<br />
und die stetige Weiterentwicklung<br />
der <strong>Gemeinde</strong>aktivitäten<br />
ist das Verwaltungsteam des<br />
Rathauses verantwortlich.<br />
Mehr über uns:<br />
www.ehrenkirchen.de<br />
Der Planungsänderung sowie der Antragstellung des Bauantrags<br />
stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zu.<br />
Kreditangelegenheiten<br />
Rückzahlung oder Umschuldung eines Darlehens<br />
Die Zinsbindungsfrist für ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
(KfW) endet am 15.02.<strong>20</strong>07. Mit dem Auslauf dieser<br />
Zinsbindungsfrist hat nun die <strong>Gemeinde</strong> grundsätzlich die Gelegenheit,<br />
mit dem derzeitigen Darlehensgeber einen neuen Zinssatz<br />
und eine neue Zinsbindungsfrist auszuhandeln (Prolongation),<br />
einen neuen Kredit bei einer anderen Bank aufzunehmen<br />
und diesen zurück zu bezahlen (Umschuldung) oder die Rückzahlung<br />
des Darlehensbetrages ohne eine Neuaufnahme eines<br />
Kredites durchzuführen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschoss einstimmig, das Darlehen mit einem<br />
Restkapital von 369.262,67 Euro zum 15.02.<strong>20</strong>07 vollständig zurückzuzahlen.<br />
Der Schuldenstand zum 31.12.<strong>20</strong>07 wird deshalb<br />
nur noch 1.916.143 Euro betragen. Dies entspricht einer pro Kopf<br />
Verschuldung von 274,00 Euro. Im Jahr <strong>20</strong>04 waren es noch<br />
444,00 Euro/Kopf, Ende <strong>20</strong>06 333,00 Euro/Kopf. Im Haushaltsplan<br />
<strong>20</strong>07 ist keine Rückzahlung eines Darlehens vorgesehen.<br />
Diese überplanmäßige Ausgabe wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
genehmigt.<br />
Annahme von Spenden<br />
Wie bereits berichtigt, wurde das Spendenrecht neu geregelt.<br />
Nach dieser Neuregelung (§ 78 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung) muss<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat über die Annahme von Spenden entscheiden.<br />
Außerdem hat die <strong>Gemeinde</strong> jährlich einen Bericht zu erstellen, in<br />
welchem die Spender, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke<br />
anzugeben sind. Dieser Spendenbericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
zu übersenden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig, die von der Verwaltung<br />
vorgetragenen Spenden anzunehmen.<br />
Bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des<br />
neu zu besetzen.<br />
stellvertretenden<br />
Hauptamtsleiter/in<br />
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die allgemeinen Angelegenheiten der Personal-,<br />
Organisations- und Ordnungsamtsverwaltung sowie Sitzungsdienst in verschiedenen Gremien.<br />
Die Einführung des Leistungsentgelts nach TVöD wird zunächst eine Schwerpunktarbeit sein.<br />
Die Zuordnung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.<br />
Die vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit erfordert Einsatzfreude und Engagement. Flexibilität<br />
und die Fähigkeit zu selbstständigem Handeln sowie eine kooperative Arbeitsweise mit<br />
freundlichen Umgangsformen setzen wir voraus. Kenntnisse in den einschlägigen<br />
EDV-Programmen werden erwartet.<br />
Für diese Tätigkeit suchen wir eine/n Bewerber/in aus dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.<br />
Die Stelle ist nach A 11 bewertet. Eine Anstellung im Beschäftigtenverhältnis ist<br />
möglich.<br />
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis spätestens 26. Februar <strong>20</strong>07. Für weitere<br />
Informationen steht Ihnen Frau Geiger unter Telefon 07633 804-40 und Herr Bleile, Telefon<br />
07633 804-34 gerne zur Verfügung.<br />
Bürgermeisteramt Jengerstraße 6 79238 <strong>Ehrenkirchen</strong><br />
Telefon 07633 804-0 Telefax 07633 804-15<br />
Info@ehrenkirchen.de