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Minderheitenschutz in den Außenbeziehungen der ... - ETC Graz

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<strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Außenbeziehungen</strong> <strong>der</strong> EU<br />

____________________________________________________________________<br />

setzung <strong>der</strong> jeweiligen Verfahren e<strong>in</strong>räumt. 118 Bei <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> Frage, ob <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Mitgliedstaat die Gefahr e<strong>in</strong>er schwerwiegen<strong>den</strong> Verletzung von M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenrechten<br />

besteht o<strong>der</strong> ob e<strong>in</strong>e solche Verletzung bereits e<strong>in</strong>getreten ist, s<strong>in</strong>d die<br />

Organe daher nicht etwa nur auf das <strong>in</strong> Art 21 <strong>der</strong> EU-Grundrechte-Charta abgebildete<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbot als Bewertungsmaßstab beschränkt. 119 Wohl mag diese<br />

Norm <strong>den</strong> Ausgangspunkt diesbezüglicher Betrachtungen bil<strong>den</strong>, darüber h<strong>in</strong>aus<br />

liegt es aber nahe, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gesamtschau vor allem jene Kriterien heranzuziehen,<br />

<strong>der</strong>en Respektierung im Rahmen <strong>der</strong> Erweiterungspolitik <strong>der</strong> EU auch von künftigen<br />

Mitgliedstaaten erwartet wird. Erfasst wird damit <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> von allen EU-<br />

Staaten mitgetragene OSZE-Standard auf dem Gebiet des <strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong>es,<br />

wie er <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch die Charta von Paris und das Kopenhagener KSZE-Dokument<br />

von 1990 gebildet wird. 120 Ergänzend dazu bzw zur Konkretisierung kann<br />

auch auf Art 27 IPbürgR sowie vor allem auf die Grundsätze <strong>der</strong>, mit Ausnahme<br />

Frankreichs, von allen Mitgliedstaaten unterzeichneten Rahmenkonvention des Europarats<br />

zum Schutz nationaler M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten Bedacht genommen wer<strong>den</strong>. 121<br />

Der im Oktober 2004 unterzeichnete und sich im risikobehafteten Prozess <strong>der</strong> Ratifizierung<br />

durch die Mitgliedstaaten bef<strong>in</strong>dliche Vertrag über e<strong>in</strong>e Verfassung für<br />

Europa, dessen Art I-2 die "Wahrung <strong>der</strong> Menschenrechte e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Rechte<br />

<strong>der</strong> Personen, die M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten angehören" erstmals ausdrücklich zu e<strong>in</strong>em Grund-<br />

118 Gemäß Art 46 lit e EUV erstreckt sich die nachprüfende Kontrolle des EuGH ausschließlich<br />

auf die Verfahrensbestimmungen des Art 7, mith<strong>in</strong> nur auf die rechtmäßige Auslegung und<br />

Anwendung <strong>der</strong> prozeduralen Aspekte des politischen Frühwarn- bzw Sanktionsmechanismus.<br />

119 Die Ansicht e<strong>in</strong>es im Bereich <strong>der</strong> <strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong>es im Wesentlichen auf Art 21 <strong>der</strong> EU-<br />

Grundrechte-Charta beschränkten Bewertungsmaßstabs <strong>der</strong> Organe bei <strong>der</strong> Anwendung von<br />

Art 7 EUV vertritt de Witte, Constitutional Resources (Fn 105), 114 f, <strong>der</strong> sich dabei jedoch –<br />

<strong>in</strong> diesem Punkt zu Recht – vor allem gegen die Auffassung wendet, e<strong>in</strong> umfassen<strong>der</strong>es<br />

unionsrechtliches Gebot zur Achtung <strong>der</strong> Rechte von M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten könne alle<strong>in</strong> auf Art 22 <strong>der</strong><br />

EU-Grundrechte-Charta gestützt wer<strong>den</strong>.<br />

120 An dieser Stelle sei auch daran er<strong>in</strong>nert, dass jene Drittstaatsabkommen <strong>der</strong> EG (EA, SAA,<br />

Partnerschaftsabkommen), <strong>in</strong> <strong>den</strong>en <strong>der</strong> OSZE-Standard als allgeme<strong>in</strong>e "Richtschnur <strong>der</strong><br />

Innen- und Außenpolitik" <strong>der</strong> Vertragsparteien festgemacht wird (und die als gemischte Abkommen<br />

auch von <strong>den</strong> Mitgliedstaaten ratifiziert wur<strong>den</strong>), ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>bahnstraße darstellen,<br />

son<strong>der</strong>n auf bilateraler Ebene auch die Geme<strong>in</strong>schaft und die Mitgliedstaaten völkerrechtlich<br />

b<strong>in</strong><strong>den</strong>.<br />

121 Die Tatsache, dass die Rahmenkonvention von bestimmten Mitgliedstaaten nach wie vor nicht<br />

ratifiziert wurde (mit Stand Dezember 2004 gilt dies für Belgien, Frankreich, Griechenland,<br />

Lettland, Luxemburg und die Nie<strong>der</strong>lande), steht dieser E<strong>in</strong>schätzung nicht entgegen. Hier<br />

geht es nicht etwa um e<strong>in</strong>e über <strong>den</strong> Umweg <strong>der</strong> Art 6 und 7 EUV herbeigeführte B<strong>in</strong>dung <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten an e<strong>in</strong> Völkerrechts<strong>in</strong>strument, dem sich e<strong>in</strong>ige von ihnen noch nicht rechtswirksam<br />

unterworfen haben. Vielmehr geht es um die I<strong>den</strong>tifizierung geeigneter Kriterien zur<br />

Interpretation e<strong>in</strong>er auslegungsbedürftigen, diese Staaten fraglos b<strong>in</strong><strong>den</strong><strong>den</strong> Bestimmung des<br />

EU-Vertrags. Dass dazu ergänzend auf die materiellen Grundsätze e<strong>in</strong>er Konvention zurückgegriffen<br />

wird, die das zentrale europäische Referenzdokument auf dem <strong>in</strong> Frage stehen<strong>den</strong><br />

Rechtsgebiet darstellt, ersche<strong>in</strong>t naheliegend und bewegt sich <strong>in</strong>nerhalb des <strong>den</strong> Organen von<br />

Art 7 EUV e<strong>in</strong>geräumten Ermessensspielraums. Vgl <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne auch: EU Network of Indepen<strong>den</strong>t<br />

Experts on Fundamental Rights, Report on the Situation of Fundamental Rights <strong>in</strong><br />

the EU <strong>in</strong> 2003, CFR-CDFrep.EU.2003 (January 2004), 11.<br />

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