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Minderheitenschutz in den Außenbeziehungen der ... - ETC Graz

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<strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Außenbeziehungen</strong> <strong>der</strong> EU<br />

____________________________________________________________________<br />

folgende E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> politischen Situation <strong>in</strong> <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Län<strong>der</strong>n, die<br />

auch Aspekte des <strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong>es mite<strong>in</strong>schließt. Die Berichte bil<strong>den</strong> die<br />

Grundlage für geme<strong>in</strong>sam mit <strong>den</strong> teilnehmen<strong>den</strong> Staaten zu vere<strong>in</strong>barende "Aktionspläne",<br />

die – im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es verstärkt partnerschaftlichen Ansatzes – künftig<br />

nicht mehr e<strong>in</strong>seitig vom Rat, son<strong>der</strong>n auf bilateraler Ebene von <strong>den</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Partnerschafts- und Assoziationsabkommen e<strong>in</strong>gerichteten Vertragsorganen<br />

(Kooperations- bzw Assoziationsrat) genehmigt wer<strong>den</strong> sollen. 93<br />

Ob mit <strong>der</strong> neuen Nachbarschaftspolitik <strong>der</strong> EU tatsächlich auch e<strong>in</strong>e Stärkung<br />

<strong>der</strong> Rolle des <strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong>es – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e gegenüber <strong>den</strong> südlichen Mittelmeerlän<strong>der</strong>n<br />

– e<strong>in</strong>hergehen wird (sei es als Konditionalitätskriterium o<strong>der</strong> als Interventionsfeld<br />

für positive Kooperationsmaßnahmen) bleibt abzuwarten. 94 Grundsätzlich<br />

kann je<strong>den</strong>falls festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die EU außerhalb ihrer Zusammenarbeit<br />

mit Drittstaaten des weiteren OSZE-Raumes dem <strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong> <strong>in</strong> aller<br />

Regel nur e<strong>in</strong>e beiläufige, im Verhältnis zum allgeme<strong>in</strong>en Menschenrechtsschutz<br />

e<strong>in</strong>deutig untergeordnete Bedeutung beimisst. E<strong>in</strong>e konsequente Hervorhebung des<br />

<strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong>es als e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>es Anliegen <strong>der</strong> Union f<strong>in</strong>det hier bislang<br />

nicht statt, was letztlich auch zu e<strong>in</strong>er verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Intensität <strong>der</strong> Behandlung dieser<br />

Thematik im Rahmen <strong>der</strong> EU-Konditionalitätspolitik, <strong>der</strong> Durchführung positiver<br />

Maßnahmen sowie des politischen Dialogs mit <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Län<strong>der</strong>n führen<br />

muss. 95 Der zumeist nur pauschale Verweis auf die Notwendigkeit <strong>der</strong> Beachtung<br />

universeller Menschenrechtsstandards lässt außerdem nur unzureichend erkennen,<br />

welche konkreten Kriterien die EU <strong>in</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenfragen tatsächlich zur Grundlage<br />

ihres Handelns gegenüber <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Län<strong>der</strong>n macht. Durch die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Heranziehung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen OSZE-Standards bestehen zwar im Fall <strong>der</strong><br />

Beziehungen <strong>der</strong> EU zu <strong>den</strong> NUS-Staaten diesbezüglich konkretere normative Anhaltspunkte;<br />

auch hier fehlt es aber – allenfalls mit Ausnahme <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Euro-<br />

93 Vgl KOM(2004) 373 endg vom 12.5.2003, 4.<br />

94 Etwa zeitgleich mit <strong>den</strong> ersten Überlegungen zur Entwicklung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensivierten EU-<br />

Nachbarschaftspolitik kündigte die Kommission e<strong>in</strong>e generelle Aufwertung <strong>der</strong> Rolle <strong>der</strong><br />

Menschenrechte und <strong>der</strong> demokratischen Grundsätze <strong>in</strong> <strong>den</strong> Beziehungen <strong>der</strong> Union zu <strong>den</strong><br />

Maghreb- und Mashreq-Staaten an; vgl Mitteilung <strong>der</strong> Kommission: Intensivierung <strong>der</strong> EU-<br />

Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerlän<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung,<br />

KOM(2003) 294 endg vom 21.5.2003.<br />

95 Auch im Bereich <strong>der</strong> GASP ist bislang ke<strong>in</strong>e die Politik <strong>der</strong> EU gegenüber Nicht-OSZE-Staaten<br />

festlegende Maßnahme bekannt, die <strong>der</strong> Frage des <strong>M<strong>in</strong><strong>der</strong>heitenschutz</strong>es <strong>in</strong> expliziter<br />

Weise Rechnung tragen würde. Dies gilt selbst für Maßnahmen, <strong>der</strong>en Regelungsgegenstand<br />

zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>en Verweis auch auf diesen Aspekt des <strong>in</strong>ternationalen Menschenrechtsdiskurses<br />

hätte erwarten lassen, wie etwa <strong>den</strong> Geme<strong>in</strong>samen Standpunkt (GASP) des Rates betreffend<br />

die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle<br />

Staatsführung <strong>in</strong> Afrika, ABl 1998 L 158, 1 f. Instruktiv diesbezüglich auch die<br />

bisher erlassenen Geme<strong>in</strong>samen Strategien des Europäischen Rates für Russland (ABl 1999 L<br />

157, 1 ff), die Ukra<strong>in</strong>e (ABl 1999 L 331, 1 ff) und <strong>den</strong> Mittelmeerraum (ABl 2000 L 183, 5 ff).<br />

Während die "Wahrung <strong>der</strong> Rechte von M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten" <strong>in</strong> <strong>den</strong> Strategien für Russland und die<br />

Ukra<strong>in</strong>e jeweils ausdrücklich als e<strong>in</strong> zu beachten<strong>der</strong> Aktionsbereich angesprochen wird, erwähnt<br />

die Geme<strong>in</strong>same Strategie für <strong>den</strong> Mittelmeerraum diesen Punkt mit ke<strong>in</strong>er Silbe.<br />

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