Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen
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Reglementstext Kommentar<br />
24 SCHUTZBEPFLANZUNG UND<br />
UMGEBUNGSGESTALTUNG IN DER<br />
G-ZONE<br />
Die im Zonenplan dargestellte Schutzbepflanzung ist in<br />
Verbindung mit Neu- und Anbauten zu realisieren. Sie ist<br />
so anzulegen und zu unterhalten, dass ein optimal<br />
gestalteter Übergang zu den angrenzenden Zonen und<br />
zum Strassenraum erreicht wird. Für die Bepflanzung sind<br />
standortgerechte, einheimische hochstämmige Baumarten<br />
zu verwenden.<br />
Die unbebauten Freiflächen sind ansprechend zu gestalten.<br />
Mindestens 5% der Parzellenfläche sind als naturnahe<br />
Grünfläche anzulegen, davon ist die Hälfte als Strauch-<br />
oder Baumhecke zu bepflanzen und zu unterhalten. Park-<br />
und Lagerflächen sowie Flächen mit Rasengittersteinen<br />
und dergleichen können nicht angerechnet werden. Pro<br />
500 m 2 Parzellenfläche ist mindestens ein kronenbildender<br />
standortheimischer Laubbaum zu pflanzen.<br />
Die Parkplätze für Personenwagen und die Freiflächen sind<br />
in der Regel unversiegelt zu erstellen.<br />
Die Bepflanzung ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />
in einem Umgebungsplan darzustellen.<br />
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