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Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen

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Reglementstext Kommentar<br />

24 SCHUTZBEPFLANZUNG UND<br />

UMGEBUNGSGESTALTUNG IN DER<br />

G-ZONE<br />

Die im Zonenplan dargestellte Schutzbepflanzung ist in<br />

Verbindung mit Neu- und Anbauten zu realisieren. Sie ist<br />

so anzulegen und zu unterhalten, dass ein optimal<br />

gestalteter Übergang zu den angrenzenden Zonen und<br />

zum Strassenraum erreicht wird. Für die Bepflanzung sind<br />

standortgerechte, einheimische hochstämmige Baumarten<br />

zu verwenden.<br />

Die unbebauten Freiflächen sind ansprechend zu gestalten.<br />

Mindestens 5% der Parzellenfläche sind als naturnahe<br />

Grünfläche anzulegen, davon ist die Hälfte als Strauch-<br />

oder Baumhecke zu bepflanzen und zu unterhalten. Park-<br />

und Lagerflächen sowie Flächen mit Rasengittersteinen<br />

und dergleichen können nicht angerechnet werden. Pro<br />

500 m 2 Parzellenfläche ist mindestens ein kronenbildender<br />

standortheimischer Laubbaum zu pflanzen.<br />

Die Parkplätze für Personenwagen und die Freiflächen sind<br />

in der Regel unversiegelt zu erstellen.<br />

Die Bepflanzung ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />

in einem Umgebungsplan darzustellen.<br />

28

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