Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen
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Reglementstext Kommentar<br />
F BESTIMMUNGEN ALLGEMEINER<br />
ART<br />
33 SPEZIELLE PLANUNGS-, NUTZUNGS-<br />
UND BAUVORSCHRIFTEN<br />
33.1 Bestehende zonenfremde Bauten und<br />
Anlagen<br />
Bestehende, rechtmässig erstellte, aber zonenfremd<br />
gewordene Bauten und Anlagen, namentlich für<br />
Dienstleistungen, Industrie und Gewerbe, dürfen erhalten,<br />
angemessen erweitert, umgebaut oder in ihrem Zweck<br />
teilweise geändert werden, wenn ihre Einwirkungen auf die<br />
Nachbarschaft gleich bleiben oder reduziert werden (§ 109<br />
RBG).<br />
33.2 Umgebungsgestaltung<br />
Freiräume sind ökologisch sinnvoll zu gestalten. Für die<br />
Bepflanzung sind vorwiegend einheimische,<br />
standortgerechte Bäume und Sträucher zu wählen.<br />
Unbebaute Bodenflächen, insbesondere Parkplätze sind<br />
wasserdurchlässig auszugestalten.<br />
33.3 Eingliederung der Bauten in die Umgebung<br />
Alle Bauten sind derart in ihre bauliche und landschaftliche<br />
Umgebung einzugliedern, dass eine befriedigende<br />
Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt besonders für die<br />
Baumassenverteilung, Bauhöhe, Dachgestaltung, Material-<br />
und Farbwahl sowie für die Umgebungsgestaltung.<br />
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