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Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen

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Reglementstext Kommentar<br />

F BESTIMMUNGEN ALLGEMEINER<br />

ART<br />

33 SPEZIELLE PLANUNGS-, NUTZUNGS-<br />

UND BAUVORSCHRIFTEN<br />

33.1 Bestehende zonenfremde Bauten und<br />

Anlagen<br />

Bestehende, rechtmässig erstellte, aber zonenfremd<br />

gewordene Bauten und Anlagen, namentlich für<br />

Dienstleistungen, Industrie und Gewerbe, dürfen erhalten,<br />

angemessen erweitert, umgebaut oder in ihrem Zweck<br />

teilweise geändert werden, wenn ihre Einwirkungen auf die<br />

Nachbarschaft gleich bleiben oder reduziert werden (§ 109<br />

RBG).<br />

33.2 Umgebungsgestaltung<br />

Freiräume sind ökologisch sinnvoll zu gestalten. Für die<br />

Bepflanzung sind vorwiegend einheimische,<br />

standortgerechte Bäume und Sträucher zu wählen.<br />

Unbebaute Bodenflächen, insbesondere Parkplätze sind<br />

wasserdurchlässig auszugestalten.<br />

33.3 Eingliederung der Bauten in die Umgebung<br />

Alle Bauten sind derart in ihre bauliche und landschaftliche<br />

Umgebung einzugliedern, dass eine befriedigende<br />

Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt besonders für die<br />

Baumassenverteilung, Bauhöhe, Dachgestaltung, Material-<br />

und Farbwahl sowie für die Umgebungsgestaltung.<br />

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