Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen
Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen
Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
33.8 Kompostier- und Sammelstellen<br />
Reglementstext Kommentar<br />
Quartier-Kompostieranlagen, dezentrale Sammelstellen für<br />
wiederverwertbare Stoffe etc. sind in allen Zonen zulässig.<br />
Ausgenommen hiervon sind Uferschutz-, Naturschutz- und<br />
Grünzonen.<br />
34 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
34.1 Zuständigkeit<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist unter Vorbehalt des<br />
Baubewilligungsverfahrens zuständig für die Anwendung<br />
dieses Reglements. Er kann zur Einhaltung der<br />
Zonenvorschriften im Rahmen des<br />
Baubewilligungsverfahrens Bedingungen stellen.<br />
34.2 Zuwiderhandlungen<br />
Verstösse gegen das <strong>Zonenreglement</strong> werden gemäss den<br />
Bestimmungen des Raumplanungs- und Baugesetzes<br />
geahndet.<br />
34.3 Aufhebung des bisherigen Rechts<br />
Alle Erlasse, welche im Widerspruch zu diesen<br />
Zonenvorschriften stehen, sind aufgehoben, sobald dieses<br />
Reglement mit dem zugehörigen Zonenplan <strong>Siedlung</strong><br />
Rechtskraft erlangt. Dies gilt insbesondere für die<br />
bisherigen Zonenvorschriften aus dem Jahr 1964.<br />
34.4 Anpassung der Zonenvorschriften<br />
Die Zonenvorschriften sind regelmässig zu überprüfen und<br />
gegebenenfalls geänderten Verhältnissen anzupassen.<br />
Spätestens nach fünfzehn Jahren ab Inkrafttreten dieser<br />
Zonenvorschriften sind diese gesamthaft zu überprüfen.<br />
34.5 Rechtskraft<br />
Dieses Reglement, samt dem zugehörigen Zonenplan<br />
<strong>Siedlung</strong> und Dorfkern, tritt mit der Genehmigung durch<br />
den Regierungsrat in Rechtskraft.<br />
36