Zonenreglement Siedlung - Gemeinde Ettingen
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26 SPEZIALZONE BAHNHOF<br />
Reglementstext Kommentar<br />
Die Spezialzone Bahnhof bezweckt eine geordnete,<br />
ansprechende und funktionelle Nutzung des<br />
Bahnhofareals. Es soll eine gute Verknüpfung der<br />
verschiedenen Verkehrsträger erreicht werden.<br />
Die Spezialzone Bahnhof ist den für den öffentlichen<br />
Verkehr notwendigen Bauten vorbehalten. Ebenfalls<br />
möglich im Areal sind Kleinbauten und Anlagen für den<br />
bestehenden Restaurationsbetrieb.<br />
Bauvorhaben sind mit der <strong>Gemeinde</strong> abzusprechen. Das<br />
Nutzungsmass wird projektbezogen festgelegt. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> hat bei der Gestaltung der Bauten und Anlagen<br />
sowie Aussenräume ein Mitspracherecht.<br />
27 GESTALTUNGSKONZEPT BAHNHOF<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erstellt für das im Zonenplan bezeichnete<br />
Gebiet ein Gestaltungskonzept. Dieses enthält<br />
insbesondere Aussagen über die Verknüpfung der<br />
verschiedenen Verkehrsträger, Fussgängerbeziehungen,<br />
Aussenraumgestaltungen etc.<br />
28 UFERSCHUTZZONE<br />
Uferschutzzonen bezwecken den Schutz der Uferbereiche<br />
als Lebensräume für Pflanzen und Tiere (§ 13 RBV).<br />
Alle Massnahmen, die dem Sinn dieser Zone<br />
widersprechen, sind untersagt. Unzulässig sind<br />
insbesondere Terrainveränderungen, Bauten und Anlagen<br />
aller Art, Garteneinrichtungen usw. Nutzung, Pflege und<br />
Unterhalt der Uferschutzzonen haben fachgerecht und<br />
naturnah, im Sinne des ökologischen Ausgleichs, zu<br />
erfolgen. Die Anwendung von Bioziden und Düngemitteln<br />
ist untersagt. Die Uferbefestigung soll durch eine<br />
entsprechende Bestockung mit Weiden, Erlen, Eschen etc.<br />
gewährleistet werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt hierzu in Koordination mit den<br />
kantonalen Fachstellen und im Einvernehmen mit den<br />
jeweiligen Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen<br />
Gestaltungs- und Pflegepläne. Diese regeln die Gestaltung<br />
der Bachläufe mitsamt den Uferbereichen sowie die<br />
Nutzung und Pflegemassnahmen.<br />
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