Download - Marktgemeinde Euratsfeld
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• der Bürger bekommt auf Dauer von 13 Jahren pro Jahr und Modul € 50 von der<br />
Gemeinde als Miete bezahlt, das sind gesamt € 650,00 was einer Fixverzinsung<br />
von 4 % entspricht; nach diesem Zeitraum geht das Modul in den Besitz der Gemeinde<br />
über<br />
• jeweils für das erste Modul ist eine Rückzahlung in Form von <strong>Euratsfeld</strong>er Einkaufsgutscheinen<br />
vorgesehen, was aber noch auf die Gesetzmäßigkeit hin abgeklärt<br />
werden muss<br />
• der Basisvertrag soll dafür von der Anwaltskanzlei Brandl & Talos zum Preis von<br />
einmalig € 400,00 erstellt werden<br />
• ein Vertragsabschluss ist nur mit Personen möglich, die am 1. Juli 2012 das<br />
18. Lebensjahr vollendet haben und die in <strong>Euratsfeld</strong> den Hauptwohnsitz haben.<br />
Auf Antrag des Bürgermeisters genehmigt der Gemeinderat einstimmig die oben beschriebene<br />
Vorgangsweise.<br />
5.2. Versicherung der Photovoltaikanlagen<br />
Für die Versicherung der Photovoltaikanlagen wurden beim Verscherungsmakler Wagner<br />
Informationen eingeholt. Mag. Herbst hat für eine Versicherung der Anlagen mit einem<br />
Neuwert von € 350.000 exkl. Mwst. folgende 2 Varianten bei einer Laufzeit von 10 Jahren<br />
vorgeschlagen:<br />
1. Variante (Niederösterreichische Versicherung):<br />
Diese entspricht eigentlich einer Aufstockung der Versicherung für das jeweilige Objekt,<br />
auf dem die Anlage montiert ist. Um € 70,00 wären die Anlagen für die Risiken Feuer, Explosion,<br />
Sturm, Hagel und Schneedruck mitversichert. Je nach Höhe des Versicherungsschutzes<br />
würde die Prämie für Blitzschäden ca. zwischen € 100,00 (für einen Versicherungsschutz<br />
von € 5.000,00) und € 200,00 (für einen Versicherungsschutz von<br />
€ 10.000,00) betragen.<br />
2. Variante (Uniqua Versicherung):<br />
Die Prämie für die Sachversicherung (Allrisk) würde ca. € 876,00 betragen, wobei es einen<br />
Selbstbehalt von € 250,00 gibt. In diesem Fall würde nicht gefragt werden, warum eine Anlage<br />
beschädigt wurde (egal ob von außen, durch Fremde oder durch mechanische Schäden).<br />
Außerdem ist eine „Ausfallsversicherung“ mit einer Prämienhöhe von € 88,00 möglich,<br />
wobei eine Tagesentschädigung ausbezahlt werden würde, wenn die Anlagen nach<br />
einer Beschädigung nicht funktionieren.<br />
Der Gemeinderat entscheidet sich einstimmig für Variante 1.<br />
6. 6. Vermessung Vermessung Gemeindestraße Gemeindestraße Göttersdorf<br />
Göttersdorf<br />
In Göttersdorf wurde die Zufahrt zu den Objekten Göttersdorf 1, 2 und 3 errichtet. Diese soll nun<br />
in das öffentliche Gut der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Euratsfeld</strong> übernommen werden, die alte Zufahrt soll<br />
als öffentliches Gut aufgelassen werden. Im Bereich Göttersdorf und Umgebung gibt es mehrere<br />
Flächen im Öffentlichen Gut, die aber derzeit nicht als solches genützt werden (alte Wege). Es<br />
stellt sich nun die Frage, ob im Zuge der Vermessung der neuen Straße auch solche Flächen als<br />
öffentliches Gut aufgelassen werden sollen, falls Anrainer mit diesem Vorschlag an den Bürgermeister<br />
herantreten würden.<br />
Der Meinung des Bürgermeisters, dass das momentan nicht sinnvoll wäre, schließen sich auch<br />
die Gemeinderäte an.<br />
Protokoll Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2012 – Seite 3