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Münchner Verein - Eureka24.de

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A. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />

Aufnahme- bzw. versicherungsfähig sind, sofern bzw. solange keine Krankheitskostenvollversicherung beim MÜNCHENER VEREIN besteht,<br />

- Beamte und Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge im Krankheitsfall (Tarif 101),<br />

- Lehramtsstudenten im Hauptstudium bzw. Masterstudium (Tarif 100).<br />

B. Leistungen des Versicherers<br />

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, bei Wegfall der freien Heilfürsorge bzw. bei Begründung des Anspruchs auf Beihilfe im Krankheitsfall<br />

für sich und jede mitversicherte Person ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten die Umstellung in jeden beihilfekonformen<br />

Krankheitskostenvollversicherungstarif sowie jeden Beihilfeergänzungstarif des MÜNCHENER VEREIN zu verlangen, der für das Neugeschäft<br />

geöffnet ist.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer die Umstellung spätestens drei Monate nach Wegfall der freien Heilfürsorge bzw. nach<br />

Begründung des Anspruchs auf Beihilfe beantragt. Die Versicherung muss sich nahtlos an den Zeitpunkt des Wegfalls der freien Heilfürsorge<br />

bzw. der Begründung des Anspruchs auf Beihilfe anschließen.<br />

Die Anwartschaft nach Tarif FUTURE CARE erstreckt sich nicht auf eine GKV-Zusatzversicherung, eine Krankenhaustagegeld- oder eine Krankentagegeldversicherung.<br />

Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen oder auf eine Beitragsrückerstattung wird durch Tarif FUTURE CARE<br />

nicht begründet. Alterungsrückstellungen werden durch die Anwartschaft im Tarif FUTURE CARE für den Versicherten nicht gebildet.<br />

C. Erschwerungen<br />

Wird im Zuge der Gesundheitsprüfung zum Abschluss des Tarifs FUTURE CARE eine Erschwerung in Form eines medizinisch bedingten Zuschlags,<br />

eines Leistungsausschlusses oder einer Leistungseinschränkung für die spätere Umstellung in einen beihilfekonformen Vollversicherungs-<br />

und ggf. Ergänzungstarif festgelegt, so gilt für die Umstellung Folgendes:<br />

Eine Erschwerung wird in den Zieltarifen nur insoweit festgelegt, wie diese als Ergebnis der Gesundheitsprüfung zum Vertragsschluss nach<br />

Tarif FUTURE CARE festgestellt wurde. Während der Anwartschaft neu eintretende Erkrankungen, Unfallfolgen, Dienst- oder Wehrdienstbeschädigungen,<br />

Entbindungen bzw. Schwangerschaften werden ohne Einschränkung gemäß den Bedingungen der Zieltarife mitversichert.<br />

D. Ende der Versicherung<br />

Die Anwartschaft nach Tarif FUTURE CARE endet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Versicherungsfähigkeit (vgl. Buchstabe A) entfällt.<br />

Der Wegfall der Versicherungsfähigkeit ist vom Versicherungsnehmer innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des Entfalls anzuzeigen<br />

und nachzuweisen. Bei einer späteren Anzeige endet die Anwartschaft mit dem Ablauf des Monats, in dem der Wegfall angezeigt und nachgewiesen<br />

wurde.<br />

Der Versicherer verzichtet bei der Anwartschaft nach Tarif FUTURE CARE auf das ordentliche Kündigungsrecht.<br />

E. Beiträge<br />

Der monatliche Beitrag für die Anwartschaft ergibt sich aus dem Versicherungsschein.<br />

Nach der Umstellung von der Anwartschaft in eine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung und ggf. Beihilfeergänzungsversicherung<br />

richtet sich der dann zu zahlende Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten tariflichen Lebensalter (vgl. § 8a Teil II Nr. 1<br />

AVB 2009). Erschwerungen in Form eines medizinisch bedingten Zuschlags, eines Leistungsausschlusses oder einer Leistungseinschränkung<br />

werden entsprechend den Festlegungen unter Buchstabe C bei Umstellung wirksam.<br />

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