Sozialpädagogische Intensivgruppe - Albert Schweitzer Kinderdorf ...
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Stufen der externen Kontrolle<br />
Die externe Kontrolle bezieht sich auch auf die Gestaltung der Außenkontakte, d.h. der<br />
Ausgangs- und der Besuchskontakte. Es gibt verschiedene aufeinander folgende Stufen:<br />
Stufe 1: kein unbegleiteter Ausgang, soziale Kontakte begleitet und/oder kontrolliert,<br />
kein Handy und keine unkontrollierten Telefonkontakte<br />
Stufe 2: zeitlich befristeter zielgerichteter unbegleiteter Ausgang nach Absprache<br />
(definierter Ort und definierte Zeitbegrenzung), Pünktlichkeitskontrolle. Falls<br />
möglich und erwünscht: Familienbesuche am Tag unter diesen<br />
Rahmenbedingungen. Die zeitliche Befristung ist zu Beginn dieser Stufe eng<br />
und kann dann nach Einschätzung ausgeweitet werden.<br />
Stufe 3: Zeitlich befristeter freier Ausgang nach Absprache, sonst wie Stufe 2.<br />
Stufe 4: Freier Ausgang nach Absprache Wenn Rückführung in die Familie oder in die<br />
Herkunftseinrichtung geplant: Gelegentliche Wochenendbesuche in der<br />
Familie bzw. in der Einrichtung während der letzten 6 Monate des Aufenthaltes<br />
in der Gruppe.<br />
Übergang in die nächste Stufe<br />
Jedes Kind durchläuft die Stufen in dieser Reihenfolge. Vor dem Wechsel in die nächste Stufe<br />
findet eine gemeinsame Fallbesprechung mit dem pädagogischen Team, dem Team der<br />
deliktbezogenen Gruppe und ggfs. der Einzeltherapeutin/ dem Einzeltherapeuten (beratend)<br />
statt. Die fachlichen Bedenken gegen den Wechsel werden dokumentiert und es wird ein<br />
Zeitraum vereinbart, nach dem erneut über den Wechsel beraten wird.<br />
Wird in der Fallbesprechung die Höherstufung befürwortet, wird dies dem Jungen zuerst in<br />
einem Einzelgespräch mitgeteilt und begründet. Danach wird der Wechsel in die nächste<br />
Stufe in der deliktspezifischen Gruppe besprochen, um den Jungen einen Rahmen für<br />
gegenseitige konstruktive Rückmeldungen zu geben.<br />
Die Zeitdauer der einzelnen Stufen ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach der<br />
individuellen Entwicklung des einzelnen Minderjährigen. In den Stufen 1 und 2 wird<br />
regelmäßig überprüft, ob eine Veränderung des Rahmens innerhalb der Stufe möglich ist.<br />
Wenn sich ein Minderjähriger länger als 3 Monate in Stufe 1 oder 2 befindet, muss dazu eine<br />
Fallbesprechung stattfinden. Bei einem Wechsel in eine andere Stufe oder einem<br />
überdurchschnittlich langen Verbleib in einer Stufe ist das Jugendamt mit einzubeziehen<br />
(Hilfeplanung).<br />
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