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Sozialpädagogische Intensivgruppe - Albert Schweitzer Kinderdorf ...

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Stufen der externen Kontrolle<br />

Die externe Kontrolle bezieht sich auch auf die Gestaltung der Außenkontakte, d.h. der<br />

Ausgangs- und der Besuchskontakte. Es gibt verschiedene aufeinander folgende Stufen:<br />

Stufe 1: kein unbegleiteter Ausgang, soziale Kontakte begleitet und/oder kontrolliert,<br />

kein Handy und keine unkontrollierten Telefonkontakte<br />

Stufe 2: zeitlich befristeter zielgerichteter unbegleiteter Ausgang nach Absprache<br />

(definierter Ort und definierte Zeitbegrenzung), Pünktlichkeitskontrolle. Falls<br />

möglich und erwünscht: Familienbesuche am Tag unter diesen<br />

Rahmenbedingungen. Die zeitliche Befristung ist zu Beginn dieser Stufe eng<br />

und kann dann nach Einschätzung ausgeweitet werden.<br />

Stufe 3: Zeitlich befristeter freier Ausgang nach Absprache, sonst wie Stufe 2.<br />

Stufe 4: Freier Ausgang nach Absprache Wenn Rückführung in die Familie oder in die<br />

Herkunftseinrichtung geplant: Gelegentliche Wochenendbesuche in der<br />

Familie bzw. in der Einrichtung während der letzten 6 Monate des Aufenthaltes<br />

in der Gruppe.<br />

Übergang in die nächste Stufe<br />

Jedes Kind durchläuft die Stufen in dieser Reihenfolge. Vor dem Wechsel in die nächste Stufe<br />

findet eine gemeinsame Fallbesprechung mit dem pädagogischen Team, dem Team der<br />

deliktbezogenen Gruppe und ggfs. der Einzeltherapeutin/ dem Einzeltherapeuten (beratend)<br />

statt. Die fachlichen Bedenken gegen den Wechsel werden dokumentiert und es wird ein<br />

Zeitraum vereinbart, nach dem erneut über den Wechsel beraten wird.<br />

Wird in der Fallbesprechung die Höherstufung befürwortet, wird dies dem Jungen zuerst in<br />

einem Einzelgespräch mitgeteilt und begründet. Danach wird der Wechsel in die nächste<br />

Stufe in der deliktspezifischen Gruppe besprochen, um den Jungen einen Rahmen für<br />

gegenseitige konstruktive Rückmeldungen zu geben.<br />

Die Zeitdauer der einzelnen Stufen ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach der<br />

individuellen Entwicklung des einzelnen Minderjährigen. In den Stufen 1 und 2 wird<br />

regelmäßig überprüft, ob eine Veränderung des Rahmens innerhalb der Stufe möglich ist.<br />

Wenn sich ein Minderjähriger länger als 3 Monate in Stufe 1 oder 2 befindet, muss dazu eine<br />

Fallbesprechung stattfinden. Bei einem Wechsel in eine andere Stufe oder einem<br />

überdurchschnittlich langen Verbleib in einer Stufe ist das Jugendamt mit einzubeziehen<br />

(Hilfeplanung).<br />

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