EVMnah dran Nr. 7 Schönheitsreparaturen - EVM Berlin eG
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Was sind eigentlich <strong>Schönheitsreparaturen</strong>?<br />
Da häufig unterschiedliche Ansprüche an den Zustand einer Wohnung gestellt werden,<br />
gibt es auch im Hinblick auf die Durchführung von <strong>Schönheitsreparaturen</strong> unterschiedliche<br />
Vorstellungen. Doch wenn jeder weiß, welche Rechte und Pflichten er hat, lassen sich die<br />
meisten Konflikte von vornherein vermeiden.<br />
Aus diesem Grund beschäftigt sich diese Ausgabe von <strong>EVM</strong> nah <strong>dran</strong> ausführlich mit den<br />
wichtigsten Fragen rund um das Thema <strong>Schönheitsreparaturen</strong>: Was sind <strong>Schönheitsreparaturen</strong><br />
und was fällt in den Bereich Schadenersatz? Wann müssen <strong>Schönheitsreparaturen</strong><br />
durchgeführt werden? Sind kräftige Farben erlaubt? Was passiert mit privaten Einbauten?<br />
<strong>Schönheitsreparaturen</strong>...<br />
Wohnen hinterlässt nun einmal Spuren. Diese Gebrauchsspuren<br />
müssen vom Mieter der Wohnung fachgerecht in<br />
mittlerer Art und Güte beseitigt werden. Unter die <strong>Schönheitsreparaturen</strong><br />
fällt alles, was sich durch „normales Wohnen“<br />
abnutzt. Man versteht darunter alle malermäßigen<br />
Arbeiten, die erforderlich sind, um die bei vertragsgemäßem<br />
Gebrauch unausweichlichen Abnutzungen zu beseitigen.<br />
Dazu gehört alles, was sich mit Farbe und Tapeten<br />
erneuern lässt.<br />
<strong>Schönheitsreparaturen</strong> und somit Aufgaben des Mieters<br />
sind zum Beispiel:<br />
– Tapezieren und Streichen von Decken und Wänden<br />
– Streichen von Fußböden, Scheuerleisten und Türschwellen<br />
– Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren<br />
– Streichen der Innentüren<br />
– Streichen der Fenster und Außentüren von innen<br />
Übrigens: weil wir uns bei der Erörterung dieser Fragen im<br />
Bereich des Mietrechts befinden, sprechen wir auf den folgenden<br />
Seiten nicht, wie sonst in unserer Genossenschaft<br />
üblich, von Nutzern, sondern ganz allgemein von Mietern.<br />
Bei der Frage „Rückbauten“ erörtern wir darüber hinaus<br />
die besonderen Regelungen der <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong>. Deshalb<br />
sprechen wir in diesem Absatz wieder wie gewohnt von<br />
Nutzern.<br />
Keine <strong>Schönheitsreparaturen</strong> und somit Aufgaben des<br />
Vermieters sind zum Beispiel:<br />
– Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden<br />
– Reinigen von Teppichböden und deren Erneuerung<br />
– Arbeiten am Mauerwerk, z. B. Setzrisse<br />
– Streichen der Fenster von außen<br />
– Instandsetzung von Fensterverkittung