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EVMnah dran Nr. 7 Schönheitsreparaturen - EVM Berlin eG

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Was sind eigentlich <strong>Schönheitsreparaturen</strong>?<br />

Da häufig unterschiedliche Ansprüche an den Zustand einer Wohnung gestellt werden,<br />

gibt es auch im Hinblick auf die Durchführung von <strong>Schönheitsreparaturen</strong> unterschiedliche<br />

Vorstellungen. Doch wenn jeder weiß, welche Rechte und Pflichten er hat, lassen sich die<br />

meisten Konflikte von vornherein vermeiden.<br />

Aus diesem Grund beschäftigt sich diese Ausgabe von <strong>EVM</strong> nah <strong>dran</strong> ausführlich mit den<br />

wichtigsten Fragen rund um das Thema <strong>Schönheitsreparaturen</strong>: Was sind <strong>Schönheitsreparaturen</strong><br />

und was fällt in den Bereich Schadenersatz? Wann müssen <strong>Schönheitsreparaturen</strong><br />

durchgeführt werden? Sind kräftige Farben erlaubt? Was passiert mit privaten Einbauten?<br />

<strong>Schönheitsreparaturen</strong>...<br />

Wohnen hinterlässt nun einmal Spuren. Diese Gebrauchsspuren<br />

müssen vom Mieter der Wohnung fachgerecht in<br />

mittlerer Art und Güte beseitigt werden. Unter die <strong>Schönheitsreparaturen</strong><br />

fällt alles, was sich durch „normales Wohnen“<br />

abnutzt. Man versteht darunter alle malermäßigen<br />

Arbeiten, die erforderlich sind, um die bei vertragsgemäßem<br />

Gebrauch unausweichlichen Abnutzungen zu beseitigen.<br />

Dazu gehört alles, was sich mit Farbe und Tapeten<br />

erneuern lässt.<br />

<strong>Schönheitsreparaturen</strong> und somit Aufgaben des Mieters<br />

sind zum Beispiel:<br />

– Tapezieren und Streichen von Decken und Wänden<br />

– Streichen von Fußböden, Scheuerleisten und Türschwellen<br />

– Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren<br />

– Streichen der Innentüren<br />

– Streichen der Fenster und Außentüren von innen<br />

Übrigens: weil wir uns bei der Erörterung dieser Fragen im<br />

Bereich des Mietrechts befinden, sprechen wir auf den folgenden<br />

Seiten nicht, wie sonst in unserer Genossenschaft<br />

üblich, von Nutzern, sondern ganz allgemein von Mietern.<br />

Bei der Frage „Rückbauten“ erörtern wir darüber hinaus<br />

die besonderen Regelungen der <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong>. Deshalb<br />

sprechen wir in diesem Absatz wieder wie gewohnt von<br />

Nutzern.<br />

Keine <strong>Schönheitsreparaturen</strong> und somit Aufgaben des<br />

Vermieters sind zum Beispiel:<br />

– Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden<br />

– Reinigen von Teppichböden und deren Erneuerung<br />

– Arbeiten am Mauerwerk, z. B. Setzrisse<br />

– Streichen der Fenster von außen<br />

– Instandsetzung von Fensterverkittung

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