26.08.2013 Aufrufe

Aktuelles/Publikationen/Flyer und Broschüren - EVM Berlin eG

Aktuelles/Publikationen/Flyer und Broschüren - EVM Berlin eG

Aktuelles/Publikationen/Flyer und Broschüren - EVM Berlin eG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Erhöhen Sie Ihren<br />

Anteil am Erfolg<br />

Freiwillige Geschäftsanteile – eine Geldanlage, die sich lohnt!<br />

Wann zeichnen Sie weitere Anteile?<br />

Auch in diesem Jahr hat die Vertreterversammlung für<br />

das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende von 4% für<br />

die Pflichtanteile <strong>und</strong> eine Dividende von 5% für freiwillige<br />

Anteile beschlossen.<br />

Die Vorteile freiwilliger<br />

Anteile liegen auf der Hand<br />

• Die Dividende war in den letzten Jahren immer höher als der<br />

gesetzliche Sparzins<br />

• Auf freiwillige Geschäftsanteile wird eine höhere Dividende<br />

gezahlt<br />

• Als Miteigentümer an der Genossenschaft sehen Sie, was mit<br />

Ihrem Geld passiert<br />

• Ihr Geld ist dank der Sorgfaltspflicht der Mitglieder <strong>und</strong> der<br />

Geschäftsführung in der Genossenschaft sicher angelegt<br />

• Die Genossenschaft spart durch Ihre zusätzlichen Einlagen<br />

Zinsen für teure Hypotheken, die sonst durch die Nutzungsgebühren<br />

erwirtschaftet werden müssten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches –<br />

Chancen <strong>und</strong> Risiko<br />

Sie stärken mit Ihrer Einzahlung das genossenschaftliche Eigenkapital.<br />

Der Anteil von Eigenkapital am Gesamtkapital dient in Form<br />

der Eigenkapitalquote bspw. gegenüber Banken der Beurteilung<br />

der Finanzkraft eines Unternehmens. Laut § 19 unserer Satzung<br />

sind die Geschäftsanteile aber auch Haftungssumme im Falle<br />

einer Insolvenz. Eine weitere Nachschusspflicht in eine eventuelle<br />

Konkursmasse besteht für die Mitglieder jedoch nicht.<br />

Das sollte man wissen<br />

• Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig <strong>und</strong> unterliegen<br />

dem Abgeltungsteuersatz von 25 %. Die Abgeltungsteuer wird<br />

ab dem ersten Cent Kapitalerträge erhoben. Sie können je-<br />

doch bei der Genossenschaft einen Freistellungsauftrag oder<br />

eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorlegen. Dann ist<br />

auch die Einverständniserklärung zur Teilnahme am Sammel-<br />

antragsverfahren zu geben, da die <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> nur so<br />

in die Lage versetzt wird, mit dem Finanzamt korrekt abzurechnen.<br />

Sollte uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder keine<br />

Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegen, ist die Abgeltungsteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> ggf. Kirchensteuer<br />

einzubehalten. Ab Januar 2011 haben Sie uns zu informieren,<br />

welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören, bzw.<br />

darüber, dass Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören<br />

(Formular Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer). Die Kirchensteuer<br />

können wir nur berechnen <strong>und</strong> abführen, wenn<br />

Sie uns dazu schriftlich auffordern <strong>und</strong> uns Ihre Religionsgemeinschaft<br />

mitteilen. Anderenfalls müssen Sie sich beim<br />

Finanzamt mit Ihren Kapitaleinkünften zur Kirchensteuer<br />

veranlagen lassen.<br />

Sollte Ihr persönlicher Steuersatz geringer als 25 % sein,<br />

so können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. in<br />

Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich mit der Anlage KAP beim<br />

Finanzamt die so genannte Günstigerprüfung beantragen.<br />

Das Finanzamt prüft <strong>und</strong> erstattet dann ggf. einen Teil der<br />

Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> ggf. Kirchensteuer.<br />

Die <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> wird jedem Mitglied eine Dividendenbescheinigung<br />

zusenden.<br />

• Freiwillig erworbene Anteile können gemäß §18 unserer<br />

Satzung zum Schluss eines Geschäftsjahres (jeweils<br />

der 30. September) mit dreimonatiger Kündigungsfrist, wieder<br />

gekündigt werden, also spätestens am 30.06. eines Jahres.<br />

Die Auszahlung der gekündigten (freiwilligen) Geschäftsguthaben<br />

erfolgt sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres,<br />

unmittelbar nach Beschlussfassung der Vertreterversammlung.<br />

Beachten Sie bitte, dass in dem Zeitraum<br />

zwischen Kündigung der Anteile (Ende des Geschäftsjahres<br />

30. September) <strong>und</strong> Auszahlung der Geschäftsguthaben keine<br />

Verzinsung erfolgt.<br />

• Die Dividende berechnet sich nach dem Geschäftsguthaben<br />

bei Beginn des Geschäftsjahres, bei der <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> der<br />

01. Oktober jeden Jahres. Es empfiehlt sich daher, den Erwerb<br />

freiwilliger Anteile zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres<br />

(vor dem 30. September) zu tätigen, um dann mit seinen Einzahlungen<br />

für das folgende Geschäftsjahr (ab 01. Oktober)<br />

dividendenberechtigt zu sein.<br />

Beispiel: Einzahlung bis 30.09.2011. Dividendenberechtigung<br />

für das Geschäftsjahr 2011/2012 (01.10.2011 – 30.09.2012). Auszahlung<br />

der Dividende nach Beschluss der Vertreterversammlung<br />

(voraussichtlich März 2013).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!