Aktuelles/Publikationen/Flyer und Broschüren - EVM Berlin eG
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Anteil am Erfolg<br />
Freiwillige Geschäftsanteile – eine Geldanlage, die sich lohnt!<br />
Wann zeichnen Sie weitere Anteile?<br />
Auch in diesem Jahr hat die Vertreterversammlung für<br />
das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende von 4% für<br />
die Pflichtanteile <strong>und</strong> eine Dividende von 5% für freiwillige<br />
Anteile beschlossen.<br />
Die Vorteile freiwilliger<br />
Anteile liegen auf der Hand<br />
• Die Dividende war in den letzten Jahren immer höher als der<br />
gesetzliche Sparzins<br />
• Auf freiwillige Geschäftsanteile wird eine höhere Dividende<br />
gezahlt<br />
• Als Miteigentümer an der Genossenschaft sehen Sie, was mit<br />
Ihrem Geld passiert<br />
• Ihr Geld ist dank der Sorgfaltspflicht der Mitglieder <strong>und</strong> der<br />
Geschäftsführung in der Genossenschaft sicher angelegt<br />
• Die Genossenschaft spart durch Ihre zusätzlichen Einlagen<br />
Zinsen für teure Hypotheken, die sonst durch die Nutzungsgebühren<br />
erwirtschaftet werden müssten<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches –<br />
Chancen <strong>und</strong> Risiko<br />
Sie stärken mit Ihrer Einzahlung das genossenschaftliche Eigenkapital.<br />
Der Anteil von Eigenkapital am Gesamtkapital dient in Form<br />
der Eigenkapitalquote bspw. gegenüber Banken der Beurteilung<br />
der Finanzkraft eines Unternehmens. Laut § 19 unserer Satzung<br />
sind die Geschäftsanteile aber auch Haftungssumme im Falle<br />
einer Insolvenz. Eine weitere Nachschusspflicht in eine eventuelle<br />
Konkursmasse besteht für die Mitglieder jedoch nicht.<br />
Das sollte man wissen<br />
• Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig <strong>und</strong> unterliegen<br />
dem Abgeltungsteuersatz von 25 %. Die Abgeltungsteuer wird<br />
ab dem ersten Cent Kapitalerträge erhoben. Sie können je-<br />
doch bei der Genossenschaft einen Freistellungsauftrag oder<br />
eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorlegen. Dann ist<br />
auch die Einverständniserklärung zur Teilnahme am Sammel-<br />
antragsverfahren zu geben, da die <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> nur so<br />
in die Lage versetzt wird, mit dem Finanzamt korrekt abzurechnen.<br />
Sollte uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder keine<br />
Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegen, ist die Abgeltungsteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> ggf. Kirchensteuer<br />
einzubehalten. Ab Januar 2011 haben Sie uns zu informieren,<br />
welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören, bzw.<br />
darüber, dass Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören<br />
(Formular Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer). Die Kirchensteuer<br />
können wir nur berechnen <strong>und</strong> abführen, wenn<br />
Sie uns dazu schriftlich auffordern <strong>und</strong> uns Ihre Religionsgemeinschaft<br />
mitteilen. Anderenfalls müssen Sie sich beim<br />
Finanzamt mit Ihren Kapitaleinkünften zur Kirchensteuer<br />
veranlagen lassen.<br />
Sollte Ihr persönlicher Steuersatz geringer als 25 % sein,<br />
so können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. in<br />
Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich mit der Anlage KAP beim<br />
Finanzamt die so genannte Günstigerprüfung beantragen.<br />
Das Finanzamt prüft <strong>und</strong> erstattet dann ggf. einen Teil der<br />
Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag <strong>und</strong> ggf. Kirchensteuer.<br />
Die <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> wird jedem Mitglied eine Dividendenbescheinigung<br />
zusenden.<br />
• Freiwillig erworbene Anteile können gemäß §18 unserer<br />
Satzung zum Schluss eines Geschäftsjahres (jeweils<br />
der 30. September) mit dreimonatiger Kündigungsfrist, wieder<br />
gekündigt werden, also spätestens am 30.06. eines Jahres.<br />
Die Auszahlung der gekündigten (freiwilligen) Geschäftsguthaben<br />
erfolgt sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres,<br />
unmittelbar nach Beschlussfassung der Vertreterversammlung.<br />
Beachten Sie bitte, dass in dem Zeitraum<br />
zwischen Kündigung der Anteile (Ende des Geschäftsjahres<br />
30. September) <strong>und</strong> Auszahlung der Geschäftsguthaben keine<br />
Verzinsung erfolgt.<br />
• Die Dividende berechnet sich nach dem Geschäftsguthaben<br />
bei Beginn des Geschäftsjahres, bei der <strong>EVM</strong> <strong>Berlin</strong> <strong>eG</strong> der<br />
01. Oktober jeden Jahres. Es empfiehlt sich daher, den Erwerb<br />
freiwilliger Anteile zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres<br />
(vor dem 30. September) zu tätigen, um dann mit seinen Einzahlungen<br />
für das folgende Geschäftsjahr (ab 01. Oktober)<br />
dividendenberechtigt zu sein.<br />
Beispiel: Einzahlung bis 30.09.2011. Dividendenberechtigung<br />
für das Geschäftsjahr 2011/2012 (01.10.2011 – 30.09.2012). Auszahlung<br />
der Dividende nach Beschluss der Vertreterversammlung<br />
(voraussichtlich März 2013).