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betrugsaufklaerung_neu.pdf - EVU e.V.

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1,1 Megapixel und teilweise sogar noch darunter.<br />

Diese Gutachten sind - auch wenn nur<br />

eine Schadenbewertung in Auftrag gegeben<br />

wurde - nicht sach- und fachgerecht erstellt.<br />

Es bestehen durchaus Möglichkeiten, den<br />

Sachverständigen für den hierdurch entstandenen<br />

Schaden (z.B. fehlende Aufklärungsmöglichkeiten<br />

in einem Betrugsprozess) in<br />

Regress zu nehmen. Derartige Gutachten sollten<br />

auch grundsätzlich nicht bezahlt und<br />

Nachbesserung verlangt werden. Stand der<br />

Technik sind heute mindestens Auflösungen<br />

von 3 Megapixel oder analoge Fotos mit Negativen.<br />

Wenn schon eine digitale Schadenaufnahme<br />

durchgeführt wird, sollte zumindest auf eine<br />

geeignete Fotodokumentation der Spuren geachtet<br />

werden. Sie besteht aus Übersichtsfotos,<br />

Verbindungsfotos zu den Ausschnittfotografien<br />

und viele Ausschnittsfotos der Spurendetails.<br />

Nur so lässt sich beweiskräftig dokumentieren,<br />

ob z.B. Farbauftrag oder Farbabrieb<br />

vorhanden war, welche Kraftrichtung tatsächlich<br />

vorlag, welche Tiefe die Einbeulung<br />

hatte u.s.w. Auf diese Details kommt es später<br />

an, Zweifel gehen häufig im Betrugsprozess<br />

zulasten der Versicherung!<br />

Als Faustregel gilt: Zehnmal mehr, sorgfältig<br />

ausgesuchte Fotoaufnahmen sind zur digitalen<br />

Schadendokumentation notwendig.<br />

Bei Betrugsverdacht sollte man sich nicht mit<br />

den meist schlechten Tintenstrahl- oder Laserausdrucken<br />

in den Akte zufrieden geben,<br />

sondern in jedem Fall die digitalen Daten aller<br />

Fotos (auch der nicht gedruckten) über E-Mail<br />

oder auf CD gespeichert anfordern.<br />

Weiterhin sind digitale Fotos nicht „dokumentenecht“.<br />

Bei geschicktem Vorgehen lassen sie<br />

Seite 7<br />

sich ohne nachweisbare Spuren im Datenmaterial<br />

beliebig Veränderungen vornehmen.<br />

Ein Beispiel verdeutlicht die Möglichkeiten:<br />

Wer käme schon bei einem roten Fahrzeug<br />

mit Frontschaden auf der rechten Seite darauf,<br />

dass er den gleichen Schaden an einem<br />

schwarzen Fahrzeug an der linken Seite zwei<br />

Tage zuvor schon einmal reguliert hat? Mit einem<br />

Computerprogramm zur Fotobearbeitung<br />

realisiert diese Manipulation jeder<br />

Grundschüler.<br />

Technische Nachweismöglichkeiten<br />

Im allgemeinen soll die Untersuchung durch<br />

den technischen Sachverständigen in zwei<br />

Schritten durchgeführt werden. Zunächst wird<br />

die Kompatibilität untersucht. Nach einer vorgegebenen<br />

Systematik wird dabei analysiert,<br />

ob die Beschädigungsmuster der beteiligten<br />

Fahrzeuge zueinander passen.<br />

Ist dies der Fall, dann kann die Plausibilität der<br />

Unfallentwicklung nach den Schilderungen<br />

der Beteiligten und Zeugen geprüft werden.<br />

Bei diesem zweiten Schritt wird auf die Ergebnisse<br />

der Kompatibilitätsanalyse z. B. Anstoßkonfiguration,<br />

Bremszustand und Anstoßgeschwindigkeiten<br />

zurückgegriffen.<br />

In den meisten Fällen stehen die Fahrzeuge für<br />

eine Untersuchung nicht mehr zur Verfügung<br />

und der Sachverständige muss mit den in den<br />

Akten enthaltenen Schadenfotografien auskommen.

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