betrugsaufklaerung_neu.pdf - EVU e.V.
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1,1 Megapixel und teilweise sogar noch darunter.<br />
Diese Gutachten sind - auch wenn nur<br />
eine Schadenbewertung in Auftrag gegeben<br />
wurde - nicht sach- und fachgerecht erstellt.<br />
Es bestehen durchaus Möglichkeiten, den<br />
Sachverständigen für den hierdurch entstandenen<br />
Schaden (z.B. fehlende Aufklärungsmöglichkeiten<br />
in einem Betrugsprozess) in<br />
Regress zu nehmen. Derartige Gutachten sollten<br />
auch grundsätzlich nicht bezahlt und<br />
Nachbesserung verlangt werden. Stand der<br />
Technik sind heute mindestens Auflösungen<br />
von 3 Megapixel oder analoge Fotos mit Negativen.<br />
Wenn schon eine digitale Schadenaufnahme<br />
durchgeführt wird, sollte zumindest auf eine<br />
geeignete Fotodokumentation der Spuren geachtet<br />
werden. Sie besteht aus Übersichtsfotos,<br />
Verbindungsfotos zu den Ausschnittfotografien<br />
und viele Ausschnittsfotos der Spurendetails.<br />
Nur so lässt sich beweiskräftig dokumentieren,<br />
ob z.B. Farbauftrag oder Farbabrieb<br />
vorhanden war, welche Kraftrichtung tatsächlich<br />
vorlag, welche Tiefe die Einbeulung<br />
hatte u.s.w. Auf diese Details kommt es später<br />
an, Zweifel gehen häufig im Betrugsprozess<br />
zulasten der Versicherung!<br />
Als Faustregel gilt: Zehnmal mehr, sorgfältig<br />
ausgesuchte Fotoaufnahmen sind zur digitalen<br />
Schadendokumentation notwendig.<br />
Bei Betrugsverdacht sollte man sich nicht mit<br />
den meist schlechten Tintenstrahl- oder Laserausdrucken<br />
in den Akte zufrieden geben,<br />
sondern in jedem Fall die digitalen Daten aller<br />
Fotos (auch der nicht gedruckten) über E-Mail<br />
oder auf CD gespeichert anfordern.<br />
Weiterhin sind digitale Fotos nicht „dokumentenecht“.<br />
Bei geschicktem Vorgehen lassen sie<br />
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sich ohne nachweisbare Spuren im Datenmaterial<br />
beliebig Veränderungen vornehmen.<br />
Ein Beispiel verdeutlicht die Möglichkeiten:<br />
Wer käme schon bei einem roten Fahrzeug<br />
mit Frontschaden auf der rechten Seite darauf,<br />
dass er den gleichen Schaden an einem<br />
schwarzen Fahrzeug an der linken Seite zwei<br />
Tage zuvor schon einmal reguliert hat? Mit einem<br />
Computerprogramm zur Fotobearbeitung<br />
realisiert diese Manipulation jeder<br />
Grundschüler.<br />
Technische Nachweismöglichkeiten<br />
Im allgemeinen soll die Untersuchung durch<br />
den technischen Sachverständigen in zwei<br />
Schritten durchgeführt werden. Zunächst wird<br />
die Kompatibilität untersucht. Nach einer vorgegebenen<br />
Systematik wird dabei analysiert,<br />
ob die Beschädigungsmuster der beteiligten<br />
Fahrzeuge zueinander passen.<br />
Ist dies der Fall, dann kann die Plausibilität der<br />
Unfallentwicklung nach den Schilderungen<br />
der Beteiligten und Zeugen geprüft werden.<br />
Bei diesem zweiten Schritt wird auf die Ergebnisse<br />
der Kompatibilitätsanalyse z. B. Anstoßkonfiguration,<br />
Bremszustand und Anstoßgeschwindigkeiten<br />
zurückgegriffen.<br />
In den meisten Fällen stehen die Fahrzeuge für<br />
eine Untersuchung nicht mehr zur Verfügung<br />
und der Sachverständige muss mit den in den<br />
Akten enthaltenen Schadenfotografien auskommen.