Jahresbericht 2011 - Arbeitsgemeinschaft
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�� ASS gGmbH – <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong> 13<br />
gen, das Restschuldbefreiungsverfahren ohne Mindestquote moderat<br />
auf 4 Jahre zu verkürzen.<br />
Zum Abschluss sollen noch zwei geplante Gesetzesänderungen<br />
dargestellt werden, die in der Beratungspraxis relevant sind und von<br />
denen die eine von Vorteil für die Betroffenen ist, während sich die<br />
andere als äußerst nachteilig erweisen kann.<br />
Zu begrüßen ist, dass künftig Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften<br />
durch eine entsprechende Änderung des Genossenschaftsgesetzes<br />
vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden. Nach geltender<br />
Rechtslage kann der Treuhänder oder der Insolvenzverwalter<br />
die Mitgliedschaft des Schuldners bei der Wohnungsgenossenschaft<br />
kündigen und die Genossenschaftsanteile verwerten, so dass die Kündigung<br />
seitens der Genossenschaft wahrscheinlich ist. In Zukunft soll<br />
dies nur noch möglich sein, wenn die Genossenschaftsanteile den Betrag,<br />
der üblicherweise auch als Kaution hinterlegt wird, übersteigen.<br />
Von Nachteil wird für viele Betroffenen sein, dass künftig auch<br />
Unterhaltsrückstände von der Restschuldbefreiung ausgenommen<br />
werden, sofern der Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt<br />
wurde. Es kommt relativ häufig vor, dass Betroffene hohe Schulden<br />
bei Unterhaltsvorschusskassen oder den Unterhaltsberechtigten haben.<br />
Nach geltendem Recht ist die Forderung nur dann von der Restschuldbefreiung<br />
ausgenommen, wenn eine Verurteilung wegen vorsätzlicher<br />
Unterhaltspflichtverletzung nach § 170b StGB erfolgt ist. Die<br />
geplante Gesetzesänderung kann hier dazu führen, dass das Ziel eines<br />
wirtschaftlichen Neuanfangs bei hohen Unterhaltsschulden nicht zu<br />
erreichen sein wird.<br />
Durch das zum 01.12.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung<br />
der Insolvenzordnung und anderer Gesetze wurden mit der Einführung<br />
der Verfahrenskostenstundung, der fakultativen Durchführung des gerichtlichen<br />
Schuldenbereinigungsplanverfahrens etc. einige Schwachstellen<br />
der Insolvenzordnung beseitigt. Seitdem wurden Änderungen<br />
des Verfahrens immer wieder diskutiert und Gesetzentwürfe vorgelegt,<br />
ohne dass diese verabschiedet wurden. Auch auf der diesjährigen Jahresfachtagung<br />
der BAG Schuldnerberatung befürchtete der Vertreter<br />
�� Die Reform<br />
des Deutschen Anwaltsvereins, dass der jetzige<br />
Referentenentwurf in Hinblick auf die Zerstrittenheit<br />
der Koalition und die anstehenden<br />
Wahlen das Schicksal seiner Vorgänger teilen<br />
könnte. Er rechnet nicht mehr mit einer Reform,<br />
wenn nicht bis spätestens Juli 2012 ein<br />
Regierungsentwurf vorliegt. Da die Vertreterin<br />
des Bundesjustizministeriums wiederum versicherte,<br />
dass an dem Referentenentwurf und<br />
den hierzu eingegangenen Stellungnahmen<br />
fleißig gearbeitet werde, bleibt die Frage, ob<br />
die Reform nun kommt, weiterhin spannend.