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Empfehlung zur Vereinbarung verbindlicher Kooperationen bei der ...

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<strong>Empfehlung</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Vereinbarung</strong> <strong>verbindlicher</strong> <strong>Kooperationen</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bereitstellung<br />

von Hilfen und Unterstützungen für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit<br />

komplexem Hilfebedarf vom 1. November 2010


Inhaltsverzeichnis:<br />

I. Fachliches Anliegen ............................................................................................................. 4<br />

II. Zielstellung <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong> ................................................................................................ 4<br />

III. Ausgangslage ....................................................................................................................... 5<br />

IV. Ergebnisse sächsischer Modellprojekte ................................................................................ 5<br />

V. Abschluss fachbereichsübergreifen<strong>der</strong> Kooperationsvereinbarungen ................................... 6<br />

V.1 Eckpunkte <strong>zur</strong> Ausgestaltung einer möglichen Kooperationsvereinbarung ........................ 7<br />

V.2 Musterkooperationsvereinbarung ............................................................................................. 10<br />

| 3


I. Fachliches Anliegen<br />

Die fachpolitische Diskussion an <strong>der</strong><br />

Schnittstelle von Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe,<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie und Schule hat<br />

sich in den letzten Jahren verstärkt auf<br />

die Zielgruppe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen<br />

mit komplexem Hilfebedarf ausgerichtet.<br />

Junge Menschen mit komplexem<br />

Hilfebedarf sind in ihrer personalen und<br />

sozialen Entwicklung beeinträchtigt und<br />

benötigen deshalb fachlich qualifizierte<br />

Beratung und Unterstützung. Die Problemlagen<br />

sind in <strong>der</strong> Regel umfassend<br />

und vielschichtig, die Störungen o<strong>der</strong><br />

Auffälligkeiten <strong>der</strong> psychosozialen Entwicklung<br />

so fortgeschritten und manifestiert,<br />

dass einzelne Hilfesysteme o<strong>der</strong><br />

Professionen diese Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

oft nicht allein bewältigen können. Zur<br />

För<strong>der</strong>ung einer gesunden psychischen<br />

und sozialen Entwicklung <strong>der</strong> jungen<br />

Menschen und <strong>zur</strong> Verhin<strong>der</strong>ung ihrer<br />

gesellschaftlichen Ausgrenzung bedarf<br />

es komplexer Einzelfallentscheidungen<br />

unterschiedlicher Professionen und<br />

Fachdienste. Vorrangig sind die Beratungs-<br />

und Betreuungsangebote <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe, die Hilfeangebote<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie sowie die Schule<br />

gemeinsam gefor<strong>der</strong>t. Die zunehmende<br />

Zahl von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen, die<br />

II. Zielstellung <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong><br />

Zielstellung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Empfehlung</strong><br />

ist es, zu einem weiteren Ausbau<br />

<strong>der</strong> fachübergreifenden Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

zwischen sächsischen Einrichtungen<br />

und Fachdiensten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe,<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie und <strong>der</strong><br />

Schule sowie angrenzenden Fachgebie-<br />

von ihrer Vorgeschichte her schwer<br />

belastet sind und unter diagnostizierbaren<br />

psychischen Störungen leiden, ist<br />

eine Herausfor<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> sich die<br />

Fachkräfte in diesen Bereichen gleichermaßen<br />

stellen müssen. Ziel ist,<br />

jungen Menschen durch die konstruktive<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>der</strong> beteiligten<br />

Institutionen angemessene und nachhaltige<br />

Hilfen anzubieten.<br />

Die Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und<br />

-psychotherapie, <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendhilfe, <strong>der</strong> Schule sowie weiteren<br />

möglichen Fachdisziplinen unterliegt<br />

da<strong>bei</strong> dem Gebot eines ganzheitlich<br />

orientierten Hilfesystems. Ein ganzheitlicher<br />

Hilfeansatz geht von den<br />

Bedürfnissen <strong>der</strong> jungen Menschen aus,<br />

lässt verschiedene Sichtweisen zu und<br />

ist auf ein interdisziplinär abgestimmtes<br />

Hilfekonzept ausgerichtet.<br />

Wesentlich ist, möglichst frühzeitig die<br />

Familien und gegebenenfalls auch den<br />

sozialen Nahraum, soweit möglich, mit<br />

einzubeziehen.<br />

Um adäquat auf die Problemlagen <strong>der</strong><br />

betroffenen Kin<strong>der</strong>, Jugendlichen und<br />

ihrer Familien eingehen zu können und<br />

ihnen die Chance auf ein selbstbe-<br />

ten <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bereitstellung von Hilfe und<br />

Unterstützung für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

mit komplexem Hilfebedarf <strong>bei</strong>zutragen.<br />

Mit dieser <strong>Empfehlung</strong> sollen<br />

verantwortliche Fachkräfte insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf <strong>der</strong> örtlichen Ebene motiviert<br />

werden, die Kooperation zwischen den<br />

einzelnen Fachdisziplinen zu suchen,<br />

stimmtes Leben zu ermöglichen, ist es<br />

nötig, frühzeitig und passgenau zu<br />

reagieren. Dies erfor<strong>der</strong>t Lösungsansätze,<br />

die nachhaltig auf ein abgestimmtes<br />

und kooperatives Handeln <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

zuständigen Institutionen<br />

und Professionen abzielen. Da<strong>bei</strong> wird<br />

das Zusammenwirken durch die gemeinsame<br />

Verantwortung für die Entwicklung<br />

bedarfsgerechter Angebote, die<br />

Begleitung und För<strong>der</strong>ung dieser jungen<br />

Menschen getragen.<br />

Von gelingenden <strong>Kooperationen</strong> profitieren<br />

die betroffenen Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendlichen, aber auch ihre Helfer<br />

spürbar: Die beteiligten Fachkräfte<br />

werden entlastet und die knappen<br />

Hilferessourcen gezielt und effektiv<br />

eingesetzt. Die Fachdisziplinen ar<strong>bei</strong>ten<br />

wirksamer, weil sie Verantwortung<br />

gemeinsam wahrnehmen können. Eine<br />

funktionierende und zielgerichtete<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen den Beteiligten<br />

und die Gestaltung von Übergängen<br />

sind somit entscheidende<br />

Voraussetzungen, um eine am Wohl und<br />

an <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong> betroffenen<br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen orientierte,<br />

geeignete und bedarfsgerechte Hilfe<br />

leisten zu können.<br />

dafür eine verbindliche Grundlage zu<br />

schaffen und gemeinsame Wege und<br />

Möglichkeiten <strong>zur</strong> konkreten Ausgestaltung<br />

einer am Einzelfall orientierten,<br />

nachhaltigen Zusammenar<strong>bei</strong>t zu erschließen.<br />

| 4


III. Ausgangslage<br />

In den Einrichtungen <strong>der</strong> sächsischen<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe, <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>-<br />

und jugendpsychiatrischen Versorgung<br />

im ambulanten, teilstationären und<br />

stationären Bereich als auch von Seiten<br />

<strong>der</strong> Schule wird die interdisziplinäre<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t als wesentliches Fundament<br />

für die Ausgestaltung einer<br />

effektiven und gezielten Hilfe für junge<br />

Menschen mit komplexem Hilfebedarf<br />

befürwortet und als dringend notwendig<br />

erachtet. Die praktische Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

gestaltet sich im Freistaat Sachsen<br />

in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich.<br />

Maßgeblich sind die örtlichen<br />

Gegebenheiten. Da<strong>bei</strong> sind eine<br />

Vielzahl von <strong>Kooperationen</strong> zwischen<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe und Kin<strong>der</strong>-<br />

und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />

im Bemühen um eine einzel-<br />

IV. Ergebnisse sächsischer Modellprojekte<br />

Die vorliegende <strong>Empfehlung</strong> baut auf<br />

den Ergebnissen sächsischer Modellprojekte<br />

im Landkreis Meißen und in <strong>der</strong><br />

Stadt Leipzig auf. Beide Projekte entstanden<br />

auf Initiierung des Landesjugendamtes<br />

und sind von diesem fachlich<br />

begleitet und durch das Staatsministerium<br />

für Soziales und Verbraucherschutz<br />

geför<strong>der</strong>t worden. Im Landkreis<br />

Meißen 2 wurden verbindliche Kooperationsstrukturen<br />

zwischen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-<br />

und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />

sowie <strong>der</strong> Schule erprobt, die auf den<br />

Einzelfall bezogen Anwendung fanden.<br />

Die im Rahmen des dortigen Projektes<br />

entwickelte Kooperationsvereinbarung<br />

stellt die Verbindlichkeit des Kooperati-<br />

onsvorhabens auf <strong>der</strong> institutionellen<br />

sowie auf <strong>der</strong> fallbezogenen Ebene in<br />

den Mittelpunkt. In <strong>der</strong> Stadt Leipzig 3<br />

wurden eine bereits bestehende<br />

Kooperationsvereinbarung 4 sowie <strong>der</strong>en<br />

Umsetzung evaluiert und eine inhaltliche<br />

und vertragliche Erweiterung um<br />

den Kooperationspartner Schule vorbereitet.<br />

Es hat sich in <strong>bei</strong>den Projekten deutlich<br />

gezeigt, dass die <strong>Vereinbarung</strong> von verbindlichen<br />

Kooperationsformen und<br />

-strukturen in <strong>der</strong> Betreuung einschließlich<br />

<strong>der</strong> Hilfeplanung von nachhaltigem<br />

Erfolg ist. Beide Modellansätze<br />

haben übereinstimmend nachgewiesen,<br />

dass <strong>der</strong> komplexe Hilfebedarf<br />

fallspezifische Hilfestellung für Kin<strong>der</strong>,<br />

Jugendliche und <strong>der</strong>en Eltern bekannt<br />

und vorhanden. Für eine gelingende<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t gibt es noch Reserven.<br />

In diesem Zusammenhang hat <strong>der</strong> Landesjugendhilfeausschuss<br />

festgestellt,<br />

dass es in <strong>der</strong> sächsischen Versorgungspraxis<br />

flächendecken<strong>der</strong>, <strong>verbindlicher</strong><br />

Kooperationskonzepte zwischen den<br />

beteiligten Ar<strong>bei</strong>tsfel<strong>der</strong>n bedarf 1.<br />

mittels verbindlich vereinbarter Kooperation<br />

zwischen den Fachdiensten im<br />

Einzelfall bedarfsgerecht und erfolgversprechend<br />

erfüllt werden kann. Sie sind<br />

damit auch Grundlage <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

von effektiven Formen <strong>der</strong><br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t. Es wurde deutlich,<br />

dass einem vermehrten Ar<strong>bei</strong>tsaufwand<br />

in <strong>der</strong> Startphase perspektivisch eine<br />

erhebliche Entlastung <strong>der</strong> Beteiligten<br />

und ein gezielter und effizienter Einsatz<br />

<strong>der</strong> knappen Hilferessourcen folgen<br />

können. Zudem wurde <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tsbeziehungen zu den Professionen<br />

aus an<strong>der</strong>en Hilfesystemen häufig als<br />

Bereicherung im eigenen Fachgebiet<br />

erlebt.<br />

1 Sächsischer Landesjugendhilfeausschuss, BV 9/07<br />

2 Modellprojekt „Entwicklung effektiver Organisationsformen <strong>zur</strong> interdisziplinären Hilfeplanung, Entwicklung und Begleitung von Angeboten<br />

zwischen Jugendhilfe, Psychiatrie und Schule im Landkreis Meißen“ (Durchführungszeitraum: 15.12.2004 - 31.12.2005)<br />

3 Landesmodellprojekt „Praxisbezogenes Forschungsvorhaben: Qualifizierte Betreuung für Familien und junge Menschen mit komplexem<br />

Hilfebedarf“ des Jugendamtes Leipzig und <strong>der</strong> Universität Leipzig in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit dem Landesjugendamt (Durchführungszeitraum:<br />

01.11.2007 bis 30.09.2009)<br />

4 „<strong>Vereinbarung</strong> <strong>zur</strong> Kooperation zwischen dem Leipziger Jugendamt und den Leipziger Kliniken für Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik<br />

und Psychotherapie (KJPPP) des Park-Krankenhauses Leipzig-Südost GmbH und <strong>der</strong> Universität Leipzig" (abgeschlossen im Jahr<br />

2004)<br />

| 5


V. Abschluss fachbereichsübergreifen<strong>der</strong> Kooperationsvereinbarungen<br />

Für die Übernahme einer Verpflichtung<br />

<strong>zur</strong> Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen den beteiligten<br />

Institutionen ist <strong>der</strong> Abschluss<br />

von Kooperationsvereinbarungen auf<br />

<strong>der</strong> örtlichen Ebene zielführend. Die<br />

konkrete Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong>en<br />

sollte allerdings in Abhängigkeit<br />

<strong>der</strong> regionalen Bedarfslagen und <strong>der</strong><br />

strukturellen Bedingungen vor Ort und<br />

daher in eigener Verantwortung <strong>der</strong><br />

zuständigen Fachdienste und Institutionen<br />

auf <strong>der</strong> örtlichen Ebene erfolgen 5.<br />

Wesentlich ist, dass die Fe<strong>der</strong>führung<br />

von einer <strong>der</strong> beteiligten Professionen<br />

übernommen wird. Dies kann örtlich<br />

variieren.<br />

Die vorliegende <strong>Empfehlung</strong> versteht<br />

sich als Ar<strong>bei</strong>tshilfe <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

eigener <strong>verbindlicher</strong> Strukturen:<br />

Durch die Benennung von Eckpunkten<br />

wird ein möglicher Rahmen für den<br />

Entwurf einer eigenen Kooperationsvereinbarung<br />

vorgegeben. Die aufgeführten<br />

Parameter orientieren sich an <strong>der</strong> Festlegung<br />

von Kooperationspartnern, Zielgruppen,<br />

Laufzeiten, Verantwortungsbereichen,<br />

Strukturen und Verfahren. Für<br />

den Aufbau und die Ausgestaltung einer<br />

Kooperationsvereinbarung sind die<br />

strukturellen Gegebenheiten und Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

vor Ort, aber auch eigene fachliche<br />

Schwerpunktsetzungen und Bewertungen<br />

maßgeblich.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Eckpunkte<br />

dienen <strong>der</strong> Anregung und Orientierung<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Erar<strong>bei</strong>tung einer eigenen<br />

Kooperationsvereinbarung und können<br />

da<strong>bei</strong> im Sinne einer „Checkliste“ Verwendung<br />

finden. Entsprechend dem<br />

spezifischen Regelungsbedarf <strong>der</strong><br />

kooperationsbereiten Einrichtungen<br />

empfiehlt es sich, die (partielle) Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> aufgeführten Punkte zu<br />

prüfen und auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> getroffenen<br />

Auswahl die individuelle<br />

Kooperationsvereinbarung zu erar<strong>bei</strong>ten.<br />

Die konkrete inhaltliche Untersetzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> sollte vor dem Hintergrund<br />

<strong>der</strong> geplanten fachlichen Schwerpunktsetzung<br />

ausgestaltet werden.<br />

Eine <strong>der</strong> <strong>Empfehlung</strong> <strong>bei</strong>gefügte<br />

Musterkooperationsvereinbarung soll<br />

<strong>der</strong> Anregung <strong>zur</strong> bedarfsorientierten<br />

Ausgestaltung eigener Kooperationsvereinbarungen<br />

vor Ort <strong>bei</strong>spielhaft dienen.<br />

Da es sich um eine individuell<br />

anzupassende Vorlage handelt, sollte<br />

die Musterkooperationsvereinbarung<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> regionalen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten und <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Kapazitäten modifiziert und entsprechend<br />

den Eckpunkten ergänzt werden.<br />

5 Zu berücksichtigen ist <strong>bei</strong>spielsweise das wesentlich höhere Fallaufkommen von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit komplexem Hilfebedarf in<br />

den kreisfreien Städten.<br />

| 6


V.1 Eckpunkte <strong>zur</strong> Ausgestaltung einer möglichen Kooperationsvereinbarung<br />

Kooperationspartner<br />

Die Auswahl <strong>der</strong> Kooperationspartner<br />

ist zu treffen und in <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong><br />

verbindlich festzuschreiben.<br />

Die Auswahl <strong>der</strong> Kooperationspartner<br />

sollte sich an <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>- und jugendpsychiatrischen<br />

und psychotherapeutischen<br />

Versorgungssituation, den örtlichen<br />

Strukturen <strong>der</strong> freien und öffentlichen<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe und den<br />

sonstigen spezifischen Rahmenbedingungen<br />

in den einzelnen Gebietskörperschaften<br />

orientieren. Klärungsbedürftig<br />

ist, auf welcher Hierarchieebene die<br />

<strong>Vereinbarung</strong> unterzeichnet werden soll.<br />

Partner im Kooperationsverbund können<br />

<strong>bei</strong>spielsweise sein:<br />

y örtliche Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe,<br />

y Erziehungsberatungsstellen, Ehe-,<br />

Familien-, Lebensberatungsstellen,<br />

Frühför<strong>der</strong>stellen,<br />

y Leistungserbringer im Bereich Kin<strong>der</strong>-<br />

und Jugendhilfe,<br />

y stationäre / teilstationäre und ambulante<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,<br />

y Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiater und<br />

-psychotherapeuten in Nie<strong>der</strong>lassung,<br />

y Regionalstellen <strong>der</strong> Sächsischen Bildungsagentur,<br />

Schulträger, einzelne<br />

Schulen,<br />

y Schulpsychologische Beratungsstellen,<br />

y Gesundheitsämter,<br />

y Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen, Tagespflegestellen.<br />

Externe Kooperationsbeziehungen<br />

Die Kooperation mit an<strong>der</strong>en externen<br />

Leistungspartnern auf <strong>der</strong> Leitungs-<br />

und Fachebene und die konkrete Einbeziehung<br />

in Abhängigkeit vom Einzelfall<br />

werden grundsätzlich gewährleistet.<br />

Über die durch die <strong>Vereinbarung</strong> gebundenen<br />

Kooperationspartner hinaus<br />

bleibt die Zusammenar<strong>bei</strong>t mit an<strong>der</strong>en<br />

Leistungspartnern sichergestellt.<br />

Willensbekundung<br />

Von den Beteiligten wird <strong>der</strong> Willen zu<br />

einer partnerschaftlichen und gleichberechtigten<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t artikuliert.<br />

Der Abschluss <strong>der</strong> Kooperationsvereinbarung<br />

setzt in den Leitungsebenen <strong>der</strong><br />

Institutionen die Bereitschaft und den<br />

Willen <strong>zur</strong> verpflichtenden Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

voraus. Die entsprechenden personellen<br />

und finanziellen Ressourcen<br />

sind von den Kooperationsbeteiligten<br />

bereitzustellen.<br />

Laufzeit<br />

Die Laufzeit <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> ist festzulegen.<br />

Davon berührt sind auch die<br />

Kündigungsrechte <strong>der</strong> Kooperationspartner.<br />

Die Kooperation sollte als fortwähren<strong>der</strong><br />

und weiterzuentwickeln<strong>der</strong> Prozess<br />

verstanden werden. Die Festlegung auf<br />

eine Befristung ermöglicht eine regelmäßige<br />

Neujustierung und ggf. eine<br />

Optimierung <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Evaluationsergebnisse<br />

(siehe Pkt. Evaluation / Ergebniskontrolle).<br />

Die Etablierung <strong>der</strong> Kooperationsstrukturen<br />

benötigt jedoch Zeit, weshalb<br />

die Fristen nicht zu kurz gewählt<br />

werden sollten. Bei <strong>der</strong> konkreten Festlegung<br />

kann auch <strong>der</strong> Zeitrahmen <strong>der</strong><br />

Beteiligung unterschiedlich geregelt<br />

werden. Es hat sich gezeigt, dass im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Gestaltung des Hilfeplans<br />

und des Hilfeverfahrens nicht jede Profession<br />

dauerhaft beteiligt sein muss.<br />

Dies hängt auch von den zeitlichen<br />

Ressourcen ab.<br />

Bei <strong>der</strong> Wahl einer unbefristeten Variante<br />

könnte mit <strong>der</strong> gleichzeitigen<br />

Verpflichtung <strong>zur</strong> regelmäßigen Evalua-<br />

tion, Ergebniskontrolle und Weiterentwicklung<br />

einer evtl. stagnierenden<br />

Kooperation entgegengewirkt werden.<br />

Falls dies von den Beteiligten für erfor<strong>der</strong>lich<br />

gehalten wird, kann auch eine<br />

Regelung <strong>zur</strong> Kündigung aufgenommen<br />

werden.<br />

Zielgruppe<br />

Die Kooperationspartner formulieren<br />

eine gemeinschaftlich akzeptierte<br />

Zielgruppendefinition auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

eines gemeinsamen Problemverständnisses.<br />

Die kollektive Sicht <strong>der</strong> beteiligten<br />

Hilfesysteme auf eine klar definierte<br />

Zielgruppe sowie <strong>der</strong>en Bedarfslage ist<br />

eine wichtige Voraussetzung für die<br />

Gestaltung von effektiven und qualitätsgerechten<br />

Hilfemaßnahmen.<br />

Verantwortungsbereiche<br />

Die Kooperationspartner treffen eine<br />

Feststellung hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeiten<br />

und Leistungsgrenzen.<br />

Die Rechtsgrundlagen <strong>der</strong> beteiligten<br />

Einrichtungen werden benannt.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage einer klaren Zuordnung<br />

und Benennung von Kompetenzen<br />

und Verantwortungsbereichen<br />

werden die gemeinsamen Schnittstellen<br />

erfasst.<br />

Die beteiligten Hilfesysteme unterscheiden<br />

sich z. T. erheblich hinsichtlich<br />

ihrer gesellschaftlichen Aufträge sowie<br />

ihrer gesetzlichen Grundlagen bezüglich<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Verantwortung und <strong>der</strong><br />

Leistungsbereiche. Der Verständigungs-<br />

und Reflexionsprozess über Rollen und<br />

Kompetenzen, Möglichkeiten und Grenzen<br />

<strong>der</strong> Institutionen und Professionen<br />

und das hierdurch erzielte Wissen über<br />

den jeweils an<strong>der</strong>en Kooperationspartner<br />

sind Voraussetzung für das Gelingen<br />

<strong>der</strong> Kooperation. Der gleichberechtigte<br />

Umgang und die gegenseitige Akzeptanz<br />

sind grundlegend.<br />

| 7


Ziele<br />

Die fachbereichsübergreifenden gemeinsamen<br />

Zielsetzungen sowie die<br />

gewünschten Effekte einer gemeinsam<br />

abgestimmten, frühzeitigen und ganzheitlichen<br />

Fallverantwortung werden<br />

formuliert.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Aufträge <strong>der</strong> beteiligten Professionen<br />

ist es wichtig, dass im Rahmen <strong>der</strong><br />

Erar<strong>bei</strong>tung <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> eine Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

und Abstimmung hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> von allen Beteiligten gewünschten<br />

Ergebnisse erfolgt. Die Zielformulierungen<br />

sollten die Mitar<strong>bei</strong>ter<br />

aus allen beteiligten Hilfesystemen<br />

ansprechen. Orientierung können die<br />

folgenden Punkte geben:<br />

y fachlich adäquate Lösungen,<br />

y schnelle Bereitstellung <strong>der</strong> Hilfeleistung,<br />

y Vermeidung von „Verschiebebahnhöfen“,<br />

y Vermeidung unnötiger Wie<strong>der</strong>holungen<br />

von Befragungen und Untersuchungen<br />

<strong>der</strong> Betroffenen und unkoordinierter<br />

doppelter Leistungserbringungen,<br />

y Gewährleistung einer intensiven,<br />

konstanten und wertschätzenden Beteiligung<br />

<strong>der</strong> personensorgeberechtigten<br />

Personen sowie <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendlichen selbst,<br />

y Gewährleistung von Kontinuität <strong>zur</strong><br />

Vermeidung von Beziehungsabbrüchen<br />

in <strong>der</strong> konkreten Fallar<strong>bei</strong>t und<br />

daraus resultierend:<br />

y höhere Qualität <strong>der</strong> Hilfeleistungen,<br />

y Ar<strong>bei</strong>tserleichterungen,<br />

y größere Zufriedenheit <strong>bei</strong> den Betroffenen<br />

/ Angehörigen,<br />

y Kosteneinsparungen.<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Kooperation<br />

Die Mitwirkungsgrundsätze sind festzuschreiben.<br />

Es ist sicherzustellen, dass alle relevanten<br />

Fachkräfte und die Betroffenen an<br />

<strong>der</strong> Kooperation beteiligt werden. Hierfür<br />

sind durch die Kooperationspartner<br />

gemeinsam konkrete Regelungen zu<br />

erar<strong>bei</strong>ten.<br />

Es werden Grundsätze für eine verlässliche<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t festgelegt.<br />

Diese können sich u. a. auf die folgenden<br />

Punkte beziehen:<br />

y Wissensaneignung und kontinuierliche<br />

Wissenserweiterung über Grundsätze,<br />

Logik, gesetzliche Rahmenbedingungen,<br />

Leistungsangebote und<br />

Strukturen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Systeme,<br />

y Nutzung eines möglichst einheitlichen,<br />

verständlichen Sprachgebrauchs<br />

/ einheitliches Muster <strong>der</strong><br />

Beschreibung von Auffälligkeiten,<br />

Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Störungen,<br />

y gegenseitige Einbindung in die regionale<br />

Angebots- und Bedarfsplanung,<br />

y Entwicklung von Strategien für die<br />

Konfliktbehandlung,<br />

y Sicherstellen einer Transparenz <strong>der</strong><br />

Handlungen und ihrer Ergebnisse.<br />

Kooperationsstrukturen<br />

Für die konkrete Umsetzung <strong>der</strong> Kooperation<br />

bedarf es <strong>der</strong> Entwicklung<br />

abgestimmter Strukturen und Organisationsformen<br />

<strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

fallübergreifenden und <strong>der</strong> fallbezogenen<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t. Da<strong>bei</strong> sollte die<br />

Nutzung bereits vorhandener Strukturen<br />

geprüft werden.<br />

Beispielhaft wird auf die Möglichkeit<br />

verwiesen, im Rahmen <strong>der</strong> Psychosozialen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaften (PSAG) Untergruppen<br />

für die Belange von Min<strong>der</strong>jährigen<br />

zu bilden.<br />

Fallübergreifende Zusammenar<strong>bei</strong>t:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> fallübergreifenden Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

gilt es, die Rahmenbedingungen<br />

für die Kooperation zu<br />

schaffen und die Kooperationsbeziehungen<br />

auszugestalten. Aufgaben im<br />

Rahmen <strong>der</strong> fallübergreifenden Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

sind z. B.:<br />

y Erar<strong>bei</strong>tung von Leitfäden <strong>zur</strong> Regelung<br />

von Handlungsabläufen für die<br />

konkrete Fallar<strong>bei</strong>t, mögliche Themen<br />

sind <strong>bei</strong>spielsweise:<br />

y Abstimmungen zu Hilfesystemwechsel,<br />

Übergaben,<br />

y die Aufnahmen in Krisen- und<br />

Notfällen,<br />

y die Behandlung in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendpsychiatrie und -psychotherapie<br />

und die Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendhilfe, Schule,<br />

y die Vorbereitung einer Entlassung<br />

aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie und<br />

Rückführung in den familiären<br />

Kontext o<strong>der</strong> in Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe,<br />

y die psychiatrische Nachbetreuung<br />

nach <strong>der</strong> Entlassung aus <strong>der</strong> stationären<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie,<br />

y die Einbeziehung <strong>der</strong> personensorgeberechtigten<br />

Personen,<br />

y die Einbindung <strong>der</strong> Schule,<br />

y Transformation <strong>der</strong> Handlungsleitlinien<br />

auf die Ar<strong>bei</strong>tsebene,<br />

y Sicherstellung von Ansprechpersonen<br />

für die Ar<strong>bei</strong>t auf <strong>der</strong> Fallebene,<br />

y Reflexion / Kontrolle / Evaluation /<br />

Fortschreibung / Überar<strong>bei</strong>tung <strong>der</strong><br />

Regelungen,<br />

y transparente Vermittlung <strong>der</strong> Geschäftsabläufe<br />

und Zuständigkeiten<br />

aller Kooperationspartner,<br />

y gemeinsame Qualifizierung / Fortbildung.<br />

Mögliche Organisationsformen <strong>zur</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> fallübergreifenden Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

sind:<br />

y Kooperationskonferenzen im interdisziplinären<br />

Team,<br />

y thematische Ar<strong>bei</strong>tsgruppen,<br />

y neutrale Koordinierungsbeauftragte<br />

(„Schnittstellenmanager“).<br />

Fallbezogene Zusammenar<strong>bei</strong>t (Kooperation<br />

im Einzelfall):<br />

Die Kooperation auf <strong>der</strong> Fallebene dient<br />

<strong>der</strong> Qualifizierung <strong>der</strong> Hilfe durch gemeinsam<br />

abgestimmte, erreichbare Ziele<br />

und ganzheitliches Fallverstehen. Auf<br />

<strong>der</strong> Fallebene werden die Kooperationsvorgaben,<br />

welche im Rahmen <strong>der</strong> fallübergreifenden<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t erar<strong>bei</strong>tet<br />

worden sind, umgesetzt. Da<strong>bei</strong><br />

| 8


werden auch die individuellen Leistungsansprüche<br />

thematisiert.<br />

Mögliche Organisationsformen <strong>zur</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> fallbezogenen Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

sind:<br />

y Fallkonferenzen im interdisziplinären<br />

Team,<br />

y neutrale Koordinierungsbeauftragte<br />

(„Schnittstellenmanager“) als Mo<strong>der</strong>ationsinstanz<br />

<strong>zur</strong> Konfliktlösung und<br />

Beratung.<br />

Organisatorische Regelungen<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> erar<strong>bei</strong>teten<br />

Kooperationsstrukturen sind konkrete<br />

Fragen <strong>zur</strong> Organisation zu klären.<br />

Entsprechend den gewählten Kooperationsstrukturen<br />

sind z. B. die folgenden<br />

Punkte klärungsbedürftig:<br />

y personelle Regelungen und Ressourcen,<br />

y örtliche Regelungen und Gegebenheiten,<br />

y zeitliche Regelungen und Budgets,<br />

y finanzieller Aufwand und Bedarf,<br />

y Besprechungsstrukturen,<br />

y Verteilung von Verantwortlichkeiten<br />

auf <strong>der</strong> Fallebene (z. B. Fallmo<strong>der</strong>ation<br />

/ Fallsteuerung, Fallverantwortung),<br />

y Austausch von Informationen und<br />

Daten,<br />

y Organisation von Rufbereitschaften,<br />

y Evaluation / Ergebniskontrolle.<br />

Evaluation, Ergebniskontrolle<br />

Gemeinsame Vorgehensweisen <strong>zur</strong><br />

einzelfallbezogenen Auswertung werden<br />

entwickelt.<br />

Die Kooperationspartner entwickeln<br />

Instrumente <strong>zur</strong> gemeinsamen Falldokumentation<br />

und <strong>zur</strong> einzelfallbezogenen<br />

Überprüfung von Qualität und<br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> gemeinsam o<strong>der</strong> abgestimmt<br />

erbrachten Hilfeleistungen.<br />

Orientierung gibt die Hilfeplanung nach<br />

§ 36 SGB VIII.<br />

Die Kooperation ist regelmäßig fortzuschreiben.<br />

Die Kooperation sollte regelmäßig<br />

reflektiert werden. Da<strong>bei</strong> ist zu überprüfen,<br />

ob sie noch dem gemeinsamen<br />

Ziel dient, ob sie in dem Kontext o<strong>der</strong> in<br />

einer an<strong>der</strong>en Form weiterbestehen soll<br />

und ob die vertretenen Professionen<br />

ausreichend und (noch) erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. Ggf. ist eine Anpassung <strong>der</strong> Kooperationsvereinbarung<br />

vorzunehmen.<br />

Wechselseitige Information / Datenschutz<br />

Es sind Regelungen <strong>zur</strong> Übermittlung<br />

<strong>der</strong> personenbezogenen Daten zu treffen.<br />

Darüber hinaus sollte die Gültigkeit<br />

und Einhaltung <strong>der</strong> organisationsspezifischenDatenschutzbestimmungen<br />

Erwähnung finden.<br />

Die Übermittlung <strong>der</strong> personenbezogenen<br />

Daten darf nur auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Regelungen, d. h. <strong>bei</strong> vorliegen<strong>der</strong><br />

Einverständniserklärung <strong>der</strong><br />

Personensorgeberechtigten bzw. des<br />

jungen Menschen erfolgen.<br />

Aus-, Fort- und Weiterbildung / Qualifizierung<br />

Die Kooperationspartner treffen Regelungen<br />

<strong>zur</strong> Organisation und Durchführung<br />

von gemeinsamen Fort- und<br />

Weiterbildungen und <strong>zur</strong> gegenseitigen<br />

Qualifikation und Beratung. Über<br />

die durch eine entsprechende <strong>Vereinbarung</strong><br />

beteiligten Partner hinaus wird<br />

die Einbeziehung weiterer Fachkräfte<br />

und Leistungspartner berücksichtigt.<br />

Interdisziplinäre Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

dienen <strong>der</strong> Erweiterung<br />

<strong>der</strong> einzelnen fachlichen Sichtweisen<br />

und des Problemverständnisses und<br />

unterstützen den Aufbau eines gemeinsamen<br />

Verständnisses über Problemdefinition<br />

und Problemverursachung.<br />

Beispiele <strong>zur</strong> Umsetzung einer aktiven<br />

wechselseitigen Qualifizierung betreffen:<br />

y die Durchführung gemeinsamer Fort-<br />

und Weiterbildungen aller beteiligten<br />

Fachdienste,<br />

y die Entwicklung gemeinsamer Kommunikationsgrundlagen<br />

<strong>zur</strong> fachlichen<br />

Verständigung über diagnostische<br />

Grundlagen und Dokumentation,<br />

y wechselseitige Hospitationen,<br />

y die Durchführung interdisziplinärer<br />

Fachtagungen zu spezifischen Themen<br />

als Forum des Erfahrungsaustausches,<br />

<strong>der</strong> Informationsvermittlung<br />

und <strong>der</strong> Kontaktpflege,<br />

y die Installation dauerhafter, thematisch<br />

untersetzter Ar<strong>bei</strong>tsgruppen<br />

zum fallübergreifenden fachlichen<br />

Austausch.<br />

| 9


V.2 Musterkooperationsvereinbarung<br />

Präambel<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage und <strong>der</strong> Überzeugung <strong>der</strong> gemeinsamen Verantwortung <strong>der</strong> Fachgebiete Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und<br />

-psychotherapie, Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe und Schule für die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote, die Begleitung und För<strong>der</strong>ung<br />

von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit komplexem Hilfebedarf schließen die Kooperationspartner diese <strong>Vereinbarung</strong>. Die<br />

Unterzeichner beabsichtigen, ihre Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>bei</strong> <strong>der</strong> notwendigen Bereitstellung von Hilfe und Unterstützung zu verbessern.<br />

Eine ganzheitliche und gemeinsame Fallverantwortung sowie ein aufeinan<strong>der</strong> abgestimmtes Handeln in den Hilfesystemen<br />

verstärken die Effektivität <strong>der</strong> Hilfeleistung, <strong>der</strong> Erziehungs-, und Heilbehandlungsmaßnahmen sowie des schulischen Lernens.<br />

Eine klare Fallführung soll die Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen sowie <strong>der</strong>en Familien vor zu vielen – möglicherweise sogar gegensätzlichen<br />

– Interventionen schützen. Darüber hinaus hat sie eine Verringerung krisenhafter Zuspitzungen zum Ziel.<br />

(1) Die Beteiligten 6<br />

-<br />

-<br />

-<br />

…<br />

schließen nachfolgende Kooperationsvereinbarung.<br />

§ 1 Kooperationspartner<br />

(2) Die Beteiligten ar<strong>bei</strong>ten auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> folgenden gesetzlichen Grundlagen 7:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

...<br />

(3) Die Kooperation erfolgt auf den gesetzlichen Grundlagen von 8:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

...<br />

§ 2 Ziel und Inhalt<br />

(1) Ziel <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> ist die Gestaltung <strong>der</strong> Kooperation <strong>der</strong> o. g. Beteiligten für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit komplexem<br />

Hilfebedarf. Die Kooperation soll eine individuell abgestimmte, koordinierte und zeitnahe Hilfe <strong>der</strong> beteiligten Kooperationspartner<br />

mit dem Ziel einer positiven Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen und <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Erziehungskompetenz <strong>der</strong><br />

Personensorgeberechtigten 9 leisten.<br />

(2) Die Kooperationspartner sehen sich in <strong>der</strong> Verantwortung, für diese Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen durch ein qualifiziertes<br />

Schnittstellenmanagement <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verknüpfung von pädagogischen, schulischen, therapeutischen und medizinischen Leistungen<br />

zu einer Verbesserung <strong>der</strong> einzelfallbezogenen regionalen Zusammenar<strong>bei</strong>t zu gelangen. Die Hilfegewährung erfolgt zeitnah<br />

und abgestimmt.<br />

6 im Folgenden Kooperationspartner genannt<br />

7 entsprechend den aufgeführten Kooperationspartnern ergänzen (z. B. SGB VIII für die Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe)<br />

8 entsprechend den aufgeführten Kooperationspartnern ergänzen (z. B. §§ 36 und 81 SGB VIII für die Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe)<br />

9 i. d. R. die Eltern<br />

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(3) Die <strong>Vereinbarung</strong> regelt die fallübergreifende und fallbezogene Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>der</strong> beteiligten Institutionen. Es sollen<br />

lösungsorientierte Abläufe zum Vorteil <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen entwickelt werden, die von gemeinsamer Verantwortung<br />

aller an <strong>der</strong> Hilfe Beteiligten getragen sind.<br />

(4) Die Kooperationspartner sind gleichberechtigt und erkennen gegenseitig die eigenständige, fachliche Kompetenz und die<br />

beson<strong>der</strong>en professionellen Verfahrensweisen an. Die Beteiligung unterschiedlicher Professionen entbindet nicht von dem gesetzlich<br />

geregelten Verantwortungsbereich jedes Kooperationspartners.<br />

(5) Die Kooperationspartner verpflichten sich, allen zu beteiligenden Fachkräften und den Betroffenen eine Mitar<strong>bei</strong>t ein<strong>zur</strong>äumen.<br />

Über die durch diese <strong>Vereinbarung</strong> beteiligten Partner hinaus bleibt die Kooperation mit an<strong>der</strong>en Leistungspartnern<br />

gewährleistet und wird weiter ausgebaut (insbeson<strong>der</strong>e mit nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten,<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychotherapeuten, Jugendgerichtshilfe, etc.).<br />

§ 3 Zielgruppe<br />

Zielgruppe <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> sind Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf, <strong>bei</strong> denen Hilfeansätze durch mehrere<br />

unterschiedliche Professionen zum Einsatz kommen müssen, um den Hilfeerfolg und die Stabilisierung dieses Erfolgs zu sichern.<br />

Der komplexe Hilfebedarf umfasst i. d. R. die Leistungsbereiche <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe, <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />

und -psychotherapie und <strong>der</strong> schulischen För<strong>der</strong>ung.<br />

Von einem komplexen Hilfebedarf <strong>bei</strong> Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen ist insbeson<strong>der</strong>e auszugehen, wenn:<br />

y sie über pädagogische Krisen hinaus in weiteren Bereichen Auffälligkeiten zeigen, die multiprofessionelle Perspektiven erfor<strong>der</strong>n,<br />

y die Auffälligkeiten die Teilhabefähigkeit am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft beeinträchtigen o<strong>der</strong> ernsthaft bedrohen,<br />

y die Auffälligkeiten <strong>zur</strong> Notwendigkeit von Untersuchungen im Bereich des Sozialverhaltens, <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und <strong>der</strong><br />

psychischen Störungen führen. 10<br />

§ 4 Kooperationsstrukturen<br />

Nr. 4.1 Fallübergreifende Zusammenar<strong>bei</strong>t (Kooperationskonferenz)<br />

(1) Für die Ausgestaltung und Fortschreibung <strong>der</strong> Kooperationsbeziehungen sind Abstimmungen auf Leitungsebene bzw. auf<br />

entsprechend entscheidungsbefugter Fachebene erfor<strong>der</strong>lich. Hierfür wird eine Kooperationskonferenz gebildet, die sich aus<br />

namentlich benannten Mitglie<strong>der</strong>n zusammensetzt. Für den Fall <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung ist eine Vertretung zu benennen.<br />

(2) Die Kooperationspartner haben sich vor Bildung <strong>der</strong> Kooperationskonferenz über die Bereitstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Mittel<br />

zu verständigen und bemühen sich grundsätzlich, personelle Kontinuität in <strong>der</strong> Fallbear<strong>bei</strong>tung sicherzustellen.<br />

(3) Aufgabe <strong>der</strong> Kooperationskonferenz ist es, die Zusammenar<strong>bei</strong>t durch Schaffung qualifizierter Strukturen <strong>zur</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> psychosozialen Versorgung zu begleiten. Merkmale dieser Kooperation sind gemeinsame Ziele, allseitiger Nutzen, Benennen<br />

von Hilfsangeboten, Abgrenzung <strong>der</strong> Professionen und Kontinuität.<br />

(4) Die Kooperationskonferenz ist insbeson<strong>der</strong>e zuständig für:<br />

y verbindliche Zielstellungen,<br />

y Erar<strong>bei</strong>tung eines gemeinsamen Grundverständnisses bzw. gemeinsamer Grundsätze (z. B. Entwicklung von Grundsätzen für<br />

die Beteiligung von Hilfeempfängern, Bezugspersonen und Personensorgeberechtigten, rechtliche Grundlagen, professionsspezifisches<br />

Handeln, Problemlösungsansätze),<br />

y transparente Vermittlung <strong>der</strong> Geschäftsabläufe und Zuständigkeiten aller Kooperationspartner,<br />

y Benennung von Ansprechpersonen für die interdisziplinäre Fallkonferenz,<br />

y Umsetzung eines regelmäßig abgestimmten Informationsaustausches von Organigrammen und Kontaktlisten <strong>der</strong> kooperierenden<br />

Institutionen mit Ansprechpartnern, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Ar<strong>bei</strong>tszeiten und Bereitschaftsdiensten<br />

(insbeson<strong>der</strong>e auch von Einrichtungen <strong>der</strong> Inobhutnahme außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeiten <strong>der</strong> Allgemeinen Sozialdienste<br />

<strong>der</strong> Jugendämter),<br />

10 I. d. R. liegen hier diagnostizierte psychische Störungen nach ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten und verwandter<br />

Gesundheitsprobleme <strong>der</strong> WHO) vor.<br />

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y Organisation und Durchführung von gemeinsamen Fort- und Weiterbildungen.<br />

(5) Es wird vereinbart,<br />

y die Kooperationskonferenz mindestens 2 x jährlich einzuberufen,<br />

y die entsprechende Koordinierung (Erstellung <strong>der</strong> Tagesordnung, Terminplanung, Einladung) in regelmäßigem Wechsel einer<br />

<strong>der</strong> beteiligten Institutionen zu übertragen.<br />

Nr. 4.2 Fallbezogene Zusammenar<strong>bei</strong>t (Interdisziplinäre Fallkonferenz)<br />

(1) Die Kooperation wird auf Fallebene durch interdisziplinäre Fallkonferenzen sichergestellt.<br />

(2) Zweck <strong>der</strong> Fallkonferenz ist das Zusammenführen aller wichtigen Informationen und die Einleitung geeigneter Hilfen und<br />

Unterstützungsmaßnahmen nach dem SGB V, SGB VIII, SGB IX und dem SächsSchulG.<br />

(3) Die interdisziplinäre Fallkonferenz wird einberufen, wenn in einem Hilfefall ein komplexer Hilfebedarf vermutet o<strong>der</strong> festgestellt<br />

wird und wenn erkennbar ist, dass Hilfeversuche bisher weitgehend gescheitert sind o<strong>der</strong> ohne qualifizierte Kooperation<br />

voraussichtlich scheitern würden.<br />

(4) Die Vorbereitung und Einberufung <strong>der</strong> ersten Fallkonferenz erfolgt durch den Fachdienst, <strong>der</strong> einen komplexen Hilfebedarf<br />

vermutet o<strong>der</strong> festgestellt hat. Die Fallkonferenz soll innerhalb von 3 Wochen nach <strong>der</strong> Meldung stattfinden, zwischenzeitlich<br />

werden in den Fachbereichen eigene Abklärungen bereits verbindlich durchgeführt. Die weitere Fallführung während des gemeinsamen<br />

Hilfeprozesses übernimmt <strong>der</strong> Fallmo<strong>der</strong>ator 11. Der Fallmo<strong>der</strong>ator ist für die Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation<br />

und Umsetzung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Fallkonferenz gemeinsam mit den Sorgeberechtigten bzw. dem jungen Menschen<br />

verantwortlich. Er ist erster Ansprechpartner für Betroffene, Angehörige und Kooperationspartner.<br />

(5) An den Fallkonferenzen nehmen die Mitar<strong>bei</strong>ter <strong>der</strong> kooperierenden Institutionen teil, die nach Art <strong>der</strong> Problemlage fachlich<br />

zuständig sind o<strong>der</strong> sein werden. Die Einbeziehung weiterer Fachkräfte ist problembezogen je<strong>der</strong>zeit möglich. Die Teilnehmer<br />

<strong>der</strong> Fallkonferenzen bzw. <strong>der</strong>en Vertreter sollen während <strong>der</strong> regulären Dienstzeiten erreichbar sein.<br />

(6) Die in <strong>der</strong> interdisziplinären Fallkonferenz getroffenen Entscheidungen sind verbindliche Grundlage <strong>der</strong> gemeinsam getragenen<br />

Hilfeplanung. Unabhängig davon bleiben die gesetzlichen und sachlichen Leistungszuständigkeiten <strong>der</strong> Fachdienste und<br />

ihre Entscheidungskompetenzen bestehen. Bei Jugendhilfemaßnahmen verbleibt die Verantwortung für die Hilfeplanung <strong>bei</strong><br />

dem fallzuständigen Mitar<strong>bei</strong>ter des Jugendamtes.<br />

Die betroffenen Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen sowie <strong>der</strong>en Bezugspersonen sollen in die Entscheidungen, die ihr weiteres Leben<br />

betreffen, einbezogen werden. Es findet regelmäßig eine Prüfung statt, ob Art und Umfang <strong>der</strong> Hilfe weiterhin geeignet und<br />

notwendig sind.<br />

(7) Der Hilfeplanprozess bzw. die Erkenntnisse <strong>der</strong> fallbezogenen Kooperation sowie die Umsetzung <strong>der</strong> konkreten Zielstellungen<br />

einschließlich einer entsprechenden Analyse sind mit Zustimmung und grundsätzlich auch unter Beteiligung <strong>der</strong> Sorgeberechtigten<br />

und des Kindes bzw. Jugendlichen zu dokumentieren. Die interdisziplinäre Fallkonferenz endet mit einem Abschlussgespräch,<br />

in dem die Modalitäten <strong>der</strong> Weiterführung o<strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Einzelfallhilfe abgeklärt werden.<br />

§ 5 Kin<strong>der</strong>schutz<br />

(1) Alle beteiligten Kooperationspartner achten auf eine kindeswohlgerechte Entwicklung im Einzelfall. Werden trotzdem gewichtige<br />

Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes bzw. Jugendlichen bekannt, ist das Gefährdungsrisiko<br />

unverzüglich im Rahmen einer interdisziplinären Fallkonferenz unter Mo<strong>der</strong>ation des Jugendamtes abzuschätzen. Da<strong>bei</strong> sind<br />

u. a. § 8a SGB VIII und die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen zu beachten und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.<br />

Die Personensorgeberechtigten sowie das Kind bzw. <strong>der</strong> Jugendliche sind einzubeziehen, soweit hierdurch <strong>der</strong> Schutz nicht in<br />

Frage gestellt wird. Ihnen sind die geeigneten Maßnahmen zu unterbreiten. Auf <strong>der</strong>en Inanspruchnahme ist hinzuwirken.<br />

11 Dies wird oftmals eine Fachkraft <strong>der</strong> Institution des Erstkontakts sein bzw. erfolgt ggf. eine Übergabe an die Institution <strong>der</strong> zentralen<br />

Unterstützungsleistung.<br />

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(2) Ist ein sofortiges Eingreifen erfor<strong>der</strong>lich und wirken die Personensorgeberechtigten nicht mit, ar<strong>bei</strong>ten die Kooperationspartner<br />

unter Fe<strong>der</strong>führung des Jugendamtes im Sinne des Kindeswohls zusammen. Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von<br />

Kin<strong>der</strong>n bzw. Jugendlichen sowie die Einbeziehung des Familiengerichts sind zu prüfen. Für Situationen, in denen außerhalb<br />

normaler Dienstzeiten wegen krisenhafter Zuspitzungen Fallentscheidungen zu Betreuung o<strong>der</strong> Unterbringung sofort getroffen<br />

werden müssen, können Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe mit ihren Krisenanlaufmöglichkeiten<br />

auf gesetzlicher Grundlage abgestimmte Vorentscheidungen treffen. Die im Krisenmanagement getroffenen<br />

Entscheidungen sollen keine isolierten Hilfestrategien för<strong>der</strong>n und nicht den gemeinsamen Prozess <strong>der</strong> Hilfeplanung ersetzen.<br />

Der reguläre Hilfeplanprozess muss sobald als möglich angeschlossen werden, um die fachspezifischen Kompetenzen zu bündeln<br />

und gemeinsam längerfristige Ziele festzulegen.<br />

(3) Bestehende spezialgesetzliche Regelungen <strong>der</strong> Kooperationspartner zum Schutz <strong>bei</strong> Kindeswohlgefährdung sind zu beachten.<br />

§ 6 Datenschutz<br />

(1) Zwischen den Kooperationspartnern besteht Einvernehmen darüber, dass die in Ausführung <strong>der</strong> Tätigkeit bekannt gewordenen<br />

personenbezogenen Daten nur auf Basis <strong>der</strong> von den Betroffenen erteilten Einwilligungen übermittelt werden können. Die<br />

Einwilligung beschränkt sich in ihrer Wirksamkeit auf den konkreten Datenübermittlungsvorgang, sie gilt nicht für künftige<br />

o<strong>der</strong> abstrakte Fälle. Für die Wirksamkeit <strong>der</strong> Einwilligung ist konkret auf den Zweck <strong>der</strong> Datenverwendung hinzuweisen. Wie<strong>der</strong>holende<br />

Übermittlungen bedürfen daher einer erneuten Einwilligung. Sie kann je<strong>der</strong>zeit wi<strong>der</strong>rufen werden. Demzufolge ist<br />

das Einverständnis <strong>der</strong> Personensorgeberechtigten bzw. des Kindes o<strong>der</strong> Jugendlichen 12 in jedem Fall erfor<strong>der</strong>lich.<br />

(2) Mit geson<strong>der</strong>tem Einverständnis können, wenn dies erfor<strong>der</strong>lich scheint, auch Informationen aus stationären Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an die Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe und die Schule (Fallkonferenz) weiter<br />

gegeben werden.<br />

(3) Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen innerhalb <strong>der</strong> jeweiligen Organisationsstrukturen.<br />

§ 7 Zusammenar<strong>bei</strong>t mit den Hilfeempfängern<br />

(1) Die Hilfeempfänger und ihre Bezugspersonen, insbeson<strong>der</strong>e die Personensorgeberechtigten, sind im gesamten Beratungs-,<br />

Behandlungs- und Betreuungsprozess und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeplanung in geeigneter und transparenter Form einzubeziehen.<br />

(2) Die Zusammenar<strong>bei</strong>t mit Hilfeempfängern, Bezugspersonen und Personensorgeberechtigten erfolgt nach dem Grundsatz<br />

gegenseitiger Wertschätzung. Die Personensorgeberechtigten und die betroffenen Kin<strong>der</strong> bzw. Jugendlichen sollen immer wie<strong>der</strong><br />

darauf hingewiesen werden, dass die Fachkräfte in ihrem Interesse eng zusammenar<strong>bei</strong>ten.<br />

(3) Voraussetzung <strong>der</strong> Übernahme des Hilfefalles in eine gemeinsame Fallkonferenz ist die Zustimmung und Beteiligung <strong>der</strong><br />

betroffenen Personensorgeberechtigten sowie des Kindes o<strong>der</strong> Jugendlichen während des gesamten Hilfeprozesses. Das<br />

Wunsch- und Wahlrecht <strong>der</strong> Beteiligten ist hier<strong>bei</strong> stets zu beachten. Nehmen sie nicht persönlich an <strong>der</strong> Fallkonferenz teil,<br />

sind sie in geeigneter Form über das Ergebnis zu informieren.<br />

(4) Um das abgestimmte gemeinsame Vorgehen auch gegenüber den Betroffenen zu verdeutlichen und datenschutzrechtlichen<br />

Problemen entgegen zu wirken, sollte:<br />

y ein gemeinsames Informationsblatt für die Personensorgeberechtigten entwickelt werden,<br />

y <strong>bei</strong> <strong>der</strong> ersten Anlaufstelle (und ggf. im weiteren Prozess) generell eine schriftliche Einverständniserklärung <strong>der</strong> Personensorgeberechtigten<br />

<strong>zur</strong> Informationsweitergabe an die Kooperationsbeteiligten eingeholt werden. Dies kann ggf. in Verbindung<br />

mit dem Informationsblatt erfolgen.<br />

12 Die Einwilligungsfähigkeit eines Kindes bzw. Jugendlichen knüpft an die Einsichtsfähigkeit an, d. h. wenn die Bedeutung und Tragweite <strong>der</strong><br />

Entscheidung beurteilt werden kann. I. d. R. wird dies mit 15 Jahren <strong>der</strong> Fall sein, hier muss aber im Einzelfall eine Prüfung erfolgen. Liegt<br />

noch keine Einwilligungsfähigkeit vor, muss <strong>der</strong> gesetzliche Vertreter/Personensorgeberechtigte die Einwilligungserklärung abgeben (regelmäßig<br />

die Eltern, § 1626 BGB). Das sollte einzelfallabhängig vor Informationsübermittlung, z. B. vom Fallmo<strong>der</strong>ator überprüft werden.<br />

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§ 8 Qualifizierung<br />

Die Kooperationspartner vereinbaren dafür Sorge zu tragen, dass (gemeinsame) Fort- und Weiterbildungsprogramme angeboten<br />

und durch die Mitar<strong>bei</strong>ter und Mitar<strong>bei</strong>terinnen wahrgenommen werden können. Ein gegenseitiger fachlicher Austausch ist<br />

anzustreben und kann z. B. durch wechselseitige Hospitationen o<strong>der</strong> durch dauerhafte, thematisch untersetzte Ar<strong>bei</strong>tsgruppen<br />

erfolgen. Bei <strong>der</strong> Planung und Umsetzung gemeinsamer Qualifizierungsmaßnahmen werden über die durch diese <strong>Vereinbarung</strong><br />

beteiligten Partner hinaus auch weitere Fachkräfte und Leistungspartner berücksichtigt.<br />

§ 9 Evaluation<br />

Mindestens einmal jährlich soll ein gemeinsamer Evaluationsworkshop mit den auf Ebene <strong>der</strong> Kooperations- und Fallkonferenz<br />

maßgeblich beteiligten Fachkräften stattfinden. Zielstellung ist, die Verständigung aller Beteiligten und die Effektivität <strong>der</strong><br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t zu optimieren sowie die <strong>Vereinbarung</strong> <strong>bei</strong> Bedarf weiterzuentwickeln.<br />

§ 10 Anpassung, Kündigung, salvatorische Klausel<br />

(1) Die Kooperationspartner haben das Recht <strong>zur</strong> Anpassung und Kündigung dieser <strong>Vereinbarung</strong> entsprechend <strong>der</strong> Maßgabe<br />

des § 60 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG.<br />

(2) Kündigungen und Anpassungsverlangen bedürfen <strong>der</strong> Schriftform und sind gegenüber allen <strong>Vereinbarung</strong>spartnern zu erklären.<br />

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser <strong>Vereinbarung</strong> Regelungslücken enthalten, unwirksam o<strong>der</strong> undurchführbar sein o<strong>der</strong><br />

nach Abschluss unwirksam o<strong>der</strong> undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit <strong>der</strong> <strong>Vereinbarung</strong> im Übrigen unberührt.<br />

An Stelle <strong>der</strong> Regelungslücke bzw. <strong>der</strong> unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame o<strong>der</strong> durchführbare<br />

Regelung vereinbart werden, <strong>der</strong>en Wirkungen <strong>der</strong> Zielsetzung am nächsten kommen, die die Kooperationspartner mit<br />

<strong>der</strong> unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.<br />

§ 11 Laufzeit<br />

Die Kooperationsvereinbarung wird zunächst für eine Laufzeit von 2 Jahren geschlossen. Sie verlängert sich stillschweigend<br />

jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einem Beteiligten mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.<br />

Unterschriften <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Kooperationspartner<br />

Beteiligte Unterschrift<br />

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Herausgeber:<br />

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />

Referat Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

Ansprechperson: Liv Wiesener, Tel.: 0351 564-5677<br />

Referat Psychiatrische Versorgung, Suchtfragen, Maßregelvollzug<br />

Ansprechperson: Dr. Matthias Leiße, Tel.: 0351 564-5702<br />

Albertstraße 10, 01097 Dresden<br />

Redaktion:<br />

Liv Wiesener<br />

Redaktionsschluss:<br />

31.10.2010<br />

Bezug:<br />

Die PDF-Datei kann angefor<strong>der</strong>t werden unter<br />

kooperationsvereinbarung@sms.sachsen.de<br />

o<strong>der</strong> heruntergeladen werden unter<br />

www.familie.sachsen.de.

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