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Elterngeld und Elternzeit (pdf)

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<strong>Elterngeld</strong> bei Mehrlingsgeburten<br />

(Zwillinge, Drillinge usw.)<br />

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das<br />

zustehende <strong>Elterngeld</strong> um je 300 Euro für<br />

jedes zweite <strong>und</strong> weitere Mehrlingskind.<br />

Das heißt: Zusätzlich zum errechneten<br />

<strong>Elterngeld</strong> werden für jeden Mehrling<br />

300 Euro gezahlt.<br />

<strong>Elterngeld</strong> für Geschwisterkinder<br />

Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus<br />

erhalten. Das nach den allgemeinen Regeln zu stehende<br />

<strong>Elterngeld</strong> (auch der Mindestbetrag von 300 Euro) wird um<br />

10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht.<br />

Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den<br />

Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere Geschwisterkind drei<br />

Jahre alt ist. Bei drei <strong>und</strong> mehr Kindern im Haushalt genügt es,<br />

wenn mindestens zwei der älteren Geschwisterkinder das sechste<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Ende des<br />

Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwis terkind sein drittes<br />

bzw. sechstes Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.<br />

Der Anspruch auf den Gr<strong>und</strong>betrag des <strong>Elterngeld</strong>es bleibt<br />

bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder 14 Monaten<br />

bestehen. Sonderregelungen gelten für angenommene Kinder<br />

<strong>und</strong> Kinder mit Behinderung.

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