Elterngeld und Elternzeit (pdf)
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<strong>Elterngeld</strong> bei Mehrlingsgeburten<br />
(Zwillinge, Drillinge usw.)<br />
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das<br />
zustehende <strong>Elterngeld</strong> um je 300 Euro für<br />
jedes zweite <strong>und</strong> weitere Mehrlingskind.<br />
Das heißt: Zusätzlich zum errechneten<br />
<strong>Elterngeld</strong> werden für jeden Mehrling<br />
300 Euro gezahlt.<br />
<strong>Elterngeld</strong> für Geschwisterkinder<br />
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus<br />
erhalten. Das nach den allgemeinen Regeln zu stehende<br />
<strong>Elterngeld</strong> (auch der Mindestbetrag von 300 Euro) wird um<br />
10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht.<br />
Bei zwei Kindern im Haushalt besteht der Anspruch auf den<br />
Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere Geschwisterkind drei<br />
Jahre alt ist. Bei drei <strong>und</strong> mehr Kindern im Haushalt genügt es,<br />
wenn mindestens zwei der älteren Geschwisterkinder das sechste<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mit dem Ende des<br />
Bezugsmonats, in dem das ältere Geschwis terkind sein drittes<br />
bzw. sechstes Lebensjahr vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag.<br />
Der Anspruch auf den Gr<strong>und</strong>betrag des <strong>Elterngeld</strong>es bleibt<br />
bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder 14 Monaten<br />
bestehen. Sonderregelungen gelten für angenommene Kinder<br />
<strong>und</strong> Kinder mit Behinderung.