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Elterngeld und Elternzeit (pdf)

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Neben den Steuerabzügen finden auch Abzüge für gesetzliche<br />

Sozialabgaben statt: Es werden 9 Prozent des Einkommens<br />

für die Kranken­ <strong>und</strong> Pflegeversicherung, 10 Prozent für die<br />

Rentenversicherung <strong>und</strong> 2 Prozent für die Arbeitsförderung<br />

abgezogen, sofern eine Versicherungspflicht in dem jeweiligen<br />

gesetzlichen Sozialversicherungszweig bestanden hat. Der Pauschalabzug<br />

für die Rentenversicherung erfolgt auch, wenn eine<br />

Beitragspflicht z. B. in ein berufsständisches Versorgungswerk<br />

bestanden hat. Der Pauschalabzug für die Kranken­ <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

erfolgt nicht bei freiwillig in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung Versicherten. Private Versicherungen<br />

führen nicht zum Abzug der jeweiligen Pauschalbeträge.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Berechnung der Sozialabgabenabzüge ist das<br />

bereits ermittelte monatliche Durchschnittseinkommen – ohne<br />

vorherigen Abzug der Werbungskostenpauschale <strong>und</strong> ohne Einkünfte<br />

aus einem Minijob; Einkünfte aus „Midijobs“ (zwischen<br />

450 <strong>und</strong> 850 Euro monatlich) werden in vermindertem Umfang<br />

nach der „Gleitzonenformel“ einbezogen.<br />

Der nach den Abzügen für Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben verbleibende<br />

Betrag ist das maßgebliche Nettoeinkommen, welches<br />

mit dem <strong>Elterngeld</strong> prozentual ersetzt wird.<br />

Die Angaben zu allen Abzugsmerkmalen für Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben<br />

werden bei Beschäftigten aus den Lohn­ <strong>und</strong> Gehaltsbescheinigungen<br />

<strong>und</strong> bei Selbstständigen aus dem Steuerbescheid<br />

entnommen. Bei Beschäftigten werden gr<strong>und</strong>sätzlich die<br />

Abzugsmerkmale aus der letzten Lohn­ <strong>und</strong> Gehaltsbescheinigung<br />

des Bemessungszeitraums vor der Geburt berücksichtigt.<br />

Soweit sich jedoch eines der Abzugsmerkmale (z. B. die Steuerklasse)<br />

im Bemessungszeitraum geändert hat, ist das Merkmal<br />

maßgeblich, das im Bemessungszeitraum in der überwiegenden<br />

Zahl der Monate mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

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