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Elterngeld und Elternzeit (pdf)

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Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Höhe der Steuerabzüge ist das<br />

bereits ermittelte monatliche Durchschnittseinkommen –<br />

vermindert um eine Vorsorgepauschale. Pauschal vom Arbeitgeber<br />

besteuerte Einkünfte (z. B. aus Minijobs) bleiben hier<br />

außer Betracht, da die Eltern auf diese keine Steuern entrichten.<br />

Erforderliche Angaben für die Steuerabzüge sind die Steuerklasse<br />

(bei Teilnahme am Faktorverfahren für Steuerklasse<br />

IV mit Faktor), die Kirchensteuerpflicht, die Rentenversicherungspflicht<br />

(für die Bestimmung der maßgeblichen Vorsorgepauschale)<br />

<strong>und</strong> die Anzahl der Kinderfreibeträge für ältere<br />

Geschwister. Andere individuell eingetragene Freibeträge<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

Die Steuerklasse VI (z. B. für Nebenbeschäftigung) wird<br />

elterngeldrechtlich nicht berücksichtigt. Selbstständige sind<br />

steuerrechtlich in keine Lohnsteuerklasse eingereiht; daher<br />

wird für sie beim <strong>Elterngeld</strong> fiktiv gr<strong>und</strong>sätzlich die Steuerklasse<br />

IV ohne Faktor berücksichtigt. Wurde zusätzlich zur<br />

selbstständigen Arbeit auch nichtselbstständig gearbeitet <strong>und</strong><br />

waren die daraus erzielten Einkünfte mindestens so hoch wie<br />

der maßgebliche Gewinn aus der Selbstständigkeit, wird die<br />

Steuerklasse angewendet, die sich aus den Lohn­ <strong>und</strong> Gehaltsbescheinigungen<br />

ergibt.<br />

Mit diesen Abzugsmerkmalen werden die Abzüge für Steuern<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage des vom B<strong>und</strong>esfinanzministerium herausgegebenen<br />

<strong>und</strong> in der Lohnabrechnung gebräuchlichen Programmablaufplans<br />

für die Steuerberechnung im Lohnsteuerverfahren<br />

berechnet. Sowohl für die Berechnung der Steuerabzüge für das<br />

Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt als auch<br />

für Monate mit Einkünften während des <strong>Elterngeld</strong>bezuges gilt<br />

der Programmablaufplan, der am 1. Januar des Kalenderjahres<br />

vor der Geburt des Kindes gegolten hat.

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