Elterngeld und Elternzeit (pdf)
Elterngeld und Elternzeit (pdf)
Elterngeld und Elternzeit (pdf)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
eine Erwerbstätigkeit von jeweils bis zu 30 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
ausüben. Mütter <strong>und</strong> Väter müssen ihre Erwerbstätigkeit nicht<br />
unterbrechen, um die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen<br />
zu können. Da auch bei einer Inanspruchnahme der Partnermonate<br />
beim <strong>Elterngeld</strong> eine Erwerbs tätigkeit in dieser Zeit<br />
30 Wochenst<strong>und</strong>en nicht übersteigen darf, besteht die Möglichkeit,<br />
auch für diesen Zeitraum <strong>Elternzeit</strong> zu beanspruchen.<br />
Besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit?<br />
In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein<br />
Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit zwischen 15 <strong>und</strong><br />
30 Wochenst<strong>und</strong>en, wenn keine dringenden betrieblichen<br />
Gründe entgegenstehen. Der Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit<br />
besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
I Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der<br />
Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen<br />
bzw. Arbeitnehmer;<br />
I das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers<br />
in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne<br />
Unterbrechung länger als sechs Monate;<br />
I die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für<br />
mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen<br />
15 <strong>und</strong> 30 Wochenst<strong>und</strong>en verringert werden;<br />
I dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen<br />
Gründe entgegen <strong>und</strong><br />
I der Anspruch wurde der Arbeitgeberseite sieben Wochen vor<br />
Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.<br />
Im Antrag müssen auch der Beginn <strong>und</strong> der Umfang der<br />
gewünschten Arbeitszeit mitgeteilt werden. Um eine bessere<br />
Planbarkeit zu ermöglichen, soll außerdem die gewünschte