Update Lohnpfändung und Lohnabtretung - rehmnetz.de
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Entgeltabrechnung <strong>und</strong><br />
Personalbetreuung<br />
<strong>Update</strong><br />
<strong>Lohnpfändung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Lohnabtretung</strong><br />
Aktualisieren Sie Ihre<br />
Fachkenntnisse<br />
Termine/Orte<br />
10.05.2010 in Köln<br />
22.11.2010 in Köln<br />
jeweils von 10.00 - 17.00 Uhr<br />
Referent<br />
Dietrich Boewer, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Köln<br />
Zielgruppe<br />
Leiter/innen <strong>und</strong> qualifizierte Mitarbeiter/innen <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung<br />
<strong>und</strong> Personalbetreuung, die ihr vorhan<strong>de</strong>nes<br />
Fachwissen im Bereich <strong>de</strong>s Pfändungsrechts aktualisieren möchten.<br />
Mit uns bleiben Sie auf <strong>de</strong>m<br />
richtigen Kurs<br />
Themenauszug<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung<br />
<strong>und</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Pfändungsschutzes<br />
Gesetz zur Reform <strong>de</strong>s Kontopfändungsschutzes<br />
Wechsel <strong>de</strong>r Steuerklasse <strong>und</strong> Erwerbsobliegenheit<br />
Zur Pfändbarkeit von Beiträgen auf eine<br />
sog. „Riester-Rente“<br />
Wechselschichtzulage <strong>und</strong> Pfändbarkeit<br />
Kostenerstattung <strong>de</strong>s Drittschuldners bei<br />
Anfor<strong>de</strong>rungsschreiben nach § 840 ZPO<br />
Vorausabtretung eines Abfindungsanspruchs<br />
Gehaltsabtretung eines Arbeitnehmers an<br />
<strong>de</strong>n Arbeitgeber als Kreditgeber<br />
Bestimmung <strong>de</strong>s pfändbaren Betrags im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Abtretung<br />
Aufrechnung <strong>de</strong>s Arbeitgebers gegen Ansprüche<br />
auf betriebliche Altersversorgung –<br />
Pfändungsfreigrenze
<strong>Update</strong> <strong>Lohnpfändung</strong> <strong>und</strong> <strong>Lohnabtretung</strong><br />
Ein „Pfändungsfall“ kann in <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung ohne aktuelle Fachkenntnisse<br />
nicht richtig beurteilt <strong>und</strong> damit abgerechnet wer<strong>de</strong>n. Der<br />
Arbeitgeber haftet für die korrekte Berechnung <strong>und</strong> Abführung<br />
Inhalte / Programm<br />
Gesetzliche Entwicklungen<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung <strong>und</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />
<strong>de</strong>s Pfändungsschutzes<br />
Gesetz zur Reform <strong>de</strong>s Kontopfändungsschutzes<br />
Neuere Rechtsprechung zu <strong>Lohnpfändung</strong> <strong>und</strong> Abtretung<br />
Zur Berechnung pfändbaren Arbeitseinkommens - Pfändung wegen<br />
Unterhalt<br />
Eigene Einkünfte <strong>de</strong>s Unterhaltsberechtigten<br />
Reduzierung <strong>de</strong>s Pauschbetrags bei geringerer Unterhaltsleistung?<br />
Die nach § 850c Abs. 4 ZPO zu treffen<strong>de</strong>n Ermessensentscheidung<br />
Berechnung <strong>de</strong>s unpfändbaren Teils <strong>de</strong>s Einkommens bei eigenen<br />
Einkünften <strong>de</strong>r Ehefrau<br />
Wechsel <strong>de</strong>r Steuerklasse <strong>und</strong> Erwerbsobliegenheit<br />
Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge <strong>de</strong>s Schuldners<br />
Aufnahme herauszugeben<strong>de</strong>r Urk<strong>und</strong>en in <strong>de</strong>n Pfändungs- <strong>und</strong><br />
Überweisungsbeschluss<br />
Pfändung - Scha<strong>de</strong>nsersatz als Arbeitseinkommen<br />
Zur Pfändbarkeit von Beiträgen auf eine sog. "Riester-Rente"<br />
<strong>Lohnpfändung</strong> – Lizenzeinnahmen<br />
Wechselschichtzulage <strong>und</strong> Pfändbarkeit<br />
Entstehung <strong>de</strong>s Pfändungspfandrechts bei Pfändung künftiger<br />
For<strong>de</strong>rungen -Truckverbot - Aufrechnung - Pfändungsschutz<br />
Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer<br />
Wir mel<strong>de</strong>n an:<br />
<strong>Update</strong> <strong>Lohnpfändung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Lohnabtretung</strong><br />
10.05.2010 in Köln<br />
22.11.2010 in Köln<br />
Teilnehmergebühr:<br />
690,- Euro zuzügl. gesetzl. MwSt.<br />
Enthalten sind:<br />
Tagungsunterlagen,<br />
Pausengetränke, Mittagessen.<br />
Das Tagungshotel teilen wir Ihnen<br />
in <strong>de</strong>r Anmel<strong>de</strong>bestätigung mit.<br />
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH · Postfach 41 28 · 50217 Frechen<br />
Telefon 02234/65633 o<strong>de</strong>r 65638 · Telefax 02234/65635<br />
Internet: www.datakontext.com · E-Mail: tagungen@datakontext.com<br />
Faxrückantwort<br />
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Ihre persönlichen Angaben wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH – DATAKONTEXT für die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />
Veranstaltung <strong>und</strong> für eigene Direktmarketingzwecke, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern verwen<strong>de</strong>t. Ihre Postadresse wird<br />
außer<strong>de</strong>m zu Marketingzwecken an die an <strong>de</strong>r Veranstaltung beteiligten Sponsoren weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt die<br />
Weitergabe an Dritte nur zur Vertragserfüllung o<strong>de</strong>r wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Der werblichen Nutzung Ihrer Daten<br />
durch DATAKONTEXT bzw. <strong>de</strong>r Datenweitergabe an die Sponsoren können Sie uns gegenüber je<strong>de</strong>rzeit mit Wirkung für die Zukunft<br />
wi<strong>de</strong>rsprechen: Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH – DATAKONTEXT, Augustinusstrasse 9d, 50226 Frechen, Fax: 02234/65635<br />
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*Die Angabe <strong>de</strong>r E-Mail-Adresse ist freiwillig. Gerne lassen wir Ihnen über die E-Mail-Adresse Informationen zu eigenen ähnlichen<br />
Produkten zukommen. Sie können diese werbliche Nutzung je<strong>de</strong>rzeit untersagen, ohne dass hierfür an<strong>de</strong>re als die<br />
Übermittlungskosten nach <strong>de</strong>n Basistarifen entstehen.<br />
<strong>de</strong>r Beträge. Mangeln<strong>de</strong>s Fachwissen in <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung kann<br />
für ihn sehr teuer wer<strong>de</strong>n. Eine Aktualisierung <strong>de</strong>r Fachkenntnisse ist sicherlich<br />
eine lohnen<strong>de</strong> Investition aus Arbeitgebersicht.<br />
Kein Pfändungsschutz für überzahlte Lohnsteuer<br />
Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen <strong>und</strong> Sozialleistungen<br />
Insolvenz - Einkommenspfändung - Transferkurzarbeitergeld gemäß<br />
§ 216b SGB III<br />
Drittschuldnerklage <strong>de</strong>s Insolvenzverwalters - verschleiertes<br />
Arbeitseinkommen<br />
Erlangung <strong>de</strong>r Sicherung <strong>und</strong> sog. Rückschlagsperre nach § 88 InsO<br />
Rückschlagsperre in <strong>de</strong>r Verbraucherinsolvenz<br />
Verbraucherinsolvenz <strong>de</strong>s Unterhaltsschuldners<br />
Anfechtung bei Pfändung in <strong>de</strong>r Verbraucherinsolvenz<br />
Kostenerstattung <strong>de</strong>s Drittschuldners bei Auffor<strong>de</strong>rungsschreiben nach<br />
§ 840 ZPO - Drittschuldnerklage, Kostenerstattung, Anwaltskosten<br />
Vorausabtretung eines Abfindungsanspruchs<br />
Gehaltsabtretung eines Arbeitnehmers an <strong>de</strong>n Arbeitgeber als<br />
Kreditgeber<br />
Bestimmung <strong>de</strong>s pfändbaren Betrags im Rahmen <strong>de</strong>r Abtretung<br />
Abtretungserklärung <strong>und</strong> Steuererstattungsanspruch<br />
Abfindungsanspruch - Inhaltskontrolle - tarifliches Abtretungsverbot<br />
Aufrechnung <strong>de</strong>s Arbeitgebers gegen Ansprüche auf betriebliche<br />
Altersversorgung - Pfändungsfreigrenze<br />
Rechnungsanschrift:<br />
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02234/656-35<br />
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Stornierungen ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn müssen mit 50 % <strong>de</strong>r Gebühren,<br />
Absagen am Veranstaltungstag mit <strong>de</strong>r vollen Gebühr belastet wer<strong>de</strong>n. Stornierungen<br />
wer<strong>de</strong>n nur schriftlich akzeptiert.<br />
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar bis 14 Tage vor Beginn zu stornieren.<br />
DATAKONTEXT-Repräsentanz · Postfach 20 03 03 · 08003 Zwickau<br />
Tel.: 0375/291728 · Fax: 0375/291727<br />
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